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Autounfall Ford Fiesta Reparieren oder anderes Auto?
Liebe Motor-Talk Community,
ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich hatte mit meinem Ford Fiesta MK 7.5 einen Autounfall die komplette Front ist kaputt. Der Gutachter meinte zwar, dass es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist aber die Reparaturkosten bewegen sich zwischen 4000 - 5000 €. Leider bin ich auch noch Unfallverursacher.
Folgendes ist lt. Gutachter defekt:
- Stossfänger vorne
- Motorhaube
- Schlossträger
- Klimakühler
- Eventuell vordere Kotflügel da die Spaltmasse nicht mehr stimmen
- Lackabplatzer und leichte Delle an der A-Säule
- Querträger muss auf die Richtbank (muss aber nur gezogen werden, nicht geschweißt)
Der Wagen ist Baujahr 2013 und hat etwa 40.000 KM gelaufen und ist der 1.25 Motor mit 60ps.
Was würdet Ihr nun machen? Den Wagen Reparieren lassen steht außer Frage, aber ihn danach selbst weiterfahren oder ein anderes Auto Kaufen? Ich war von der Blechqualität nicht ganz so überzeugt, da bietet ein VW/Seat einfach besseres Blech.
Ich bin dringend auf ein Auto angewiesen, daher spiele ich mit dem Gedanken mir zwischenzeitlich ein anderes Auto zu kaufen und den Fiesta ganz in ruhe in einer Ford Fachwerkstatt reparieren zu lassen und anschließend Privat zu verkaufen.
Die Idee war einen Seat Ibiza (Vierzylinder, 86ps mit Zahnriemen) zu kaufen. Allerdings habe ich über den Ibiza auch einige schlechte dinge gehört.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Danke und Viele Grüße
Jan
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12 Antworten
Zitat:
@se7enx schrieb am 10. Mai 2018 um 11:14:43 Uhr:
... Den Wagen Reparieren lassen steht außer Frage, aber ihn danach selbst weiterfahren oder ein anderes Auto Kaufen? ...
nein:
ERST klären, ob Du das Auto weiterhin (als Unfallauto) fahren willst!
Reparieren lassen UND dann verkaufen ist einen bescheuerte Kombination:
- ist danach immer noch ein Unfallauto, vor dem 90 % der "normalen" Käufer schreiend weglaufen;
- ein "Profi" kann das Auto evtl. für die Hälfte der Kosten, die Dir eine Werkstatt in Rechnung stellt, wieder herrichten
--> wird nicht einsehen, Dir die Reparaturkosten zu zahlen!
So verkaufen wie er ist wenn du ihn nicht weiter fahren möchtest.
Mit 60 PS dürfte der von der Ausstattung ja ziemlich an der Basis sein, da bekommst du für 5.000 € ja bald einen unfallfreien vergleichbaren Fiesta.
Was bitte soll an der Blechqualität schlecht sein?
Die Bleche bei den Herstellern sind doch alle mehr oder weniger gleich. Zumindest bei vergleichbarenb herstellern (VW und Ford) Bei Mercedes mag es etwas "hochwertiger" sein aber wenn ich da an die Rostprobleme einiger MB Modell denke ist das wohl auch nicht der Fall. Die Dicke ist auch absolut die selbe Je nach Bauteil zwischen 0,5 und 0,8 mm). lediglich in der Rostvorsorge gibt es da (kleine) Unterscheide aber das kannst Du als Laie kaum erkennen.
Wie läuft dass denn ab, wenn der Gutachter sagen wir mal 5000 euro für die Reparatur ermittelt, und ich möchte das Auto nicht reparieren lassen?
Das Auto steht aktuell bei einem Ford Vertragshändler, und wenn ich es selbst weiterfahren würde müsste es dort auch repariert werden, weil ich einer Ford-Werkstatt mehr traue als einer Freien Werkstatt.
Wenn ich mich gegen das Reparieren entscheide wie läuft dass dann ab? Was krieg ich dann von der Versicherung?
Wie sind generell meine Rechte? Einen Leihwagen bekomme ich ja nicht weil ich Unfallverursacher bin. Abschleppkosten werden meines Wissens nach erstattet oder? Wie sieht es mit den Kosten aus die das Auto beim rumstehen auf dem Hof des Autohauses verursacht?
Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass ich Vollkasko mit 300 € SB versichert bin.
Danke für eure Hilfe.
Du bekommst von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Wobei dir der Gutachter oder die Versicherung Ankauf-Angebote vorlegen, so dass du dich nicht weiter darum kümmern brauchst.
Wie es mit der Übernahme von Abschleppkosten, Mietwagen und Standgebühren aussieht solltest du in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen, da gibt es große Unterschiede. Sowas kann aber auch durch den ADAC (oder andere Automobilclubs), der Ford-Mobilitätsgarantie (falls vorhanden) oder durch einen Schutzbrief deiner Versicherung (falls vorhanden) abgedeckt sein.
Aber ist das mit dem Wiederbeschaffungswert nicht immer nur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden möglich?
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass ich höchstens die für die Reparatur veranschlagten Kosten erhalten würde.
Sagen wir mal:
Reparaturkosten: 4000 €
- Selbstbeteiligung: 300 €
Auszahlung: 3700 €
Wiederbeschaffungswert: 7500 €
- Restwert: 1500 €
- Selbstbeteiligung: 300 €
= Auszahlung 5700 €
Dann wäre ich ja mit dem zweiten Fall deutlich besser gestellt und die Versicherung schlechter. Ich muss gestehen ich gucke da nicht wirklich durch.
Ach so, kein wirtschaftlicher Totalschaden ... dann hast du recht.
Bei keinem Totalschaden hast Du 2 Möglichkeiten:
1. Du läßt das Auto reparieren, trittst die Forderung an die werkstaatt ab und die technet direkt über Deine versicherung ab. Den Selbtbehalt zahlst Du direkt an die werkstatt.
2. Du läßt das Auto nicht reparieren und bekommst Dein kaputtes Auto zurück plus den für die Reparatur veranschlagten Kosten abzüglich des Selbsthalt. In deinem Fall als das kaputte Auto + 4000€ Raparturkosten minus selbsthalt 300€ also am Ende von der Versicherung überwiesen 3.700€.
Wenn Du ADAC (oder anderer Autoclub) Mitglied bist oder eine Mobilitätsgarantie von Ford oder Deiner Versicherung hast, hat sich das Thema Abschleppkosten erledigt. Ob Standkosten und Leihwagenkosten von der Werkstatt angerechnet werden ist Unterschiedlich. Die müßtest Du dann selber zahlen bzw. wird über die Reparaturkosten mit abgerechnet.
Wenn Du das Auto nicht reparieren läßt, wird Dir der Händler oder die versicherung bestimmt ein Angebot zum Ankauf des Autos machen können.
Zitat:
@se7enx schrieb am 10. Mai 2018 um 11:56:16 Uhr:
Wie läuft dass denn ab, wenn der Gutachter sagen wir mal 5000 euro für die Reparatur ermittelt, und ich möchte das Auto nicht reparieren lassen?
Das Auto steht aktuell bei einem Ford Vertragshändler, und wenn ich es selbst weiterfahren würde müsste es dort auch repariert werden, weil ich einer Ford-Werkstatt mehr traue als einer Freien Werkstatt.
...
bei
"Leider bin ich auch noch Unfallverursacher."
läuft das so ab, wie Du das mit DEINER Vollkasko-Versicherung vereinbart hast.
Wir kennen nicht das Kleingedruckte DEINES Versicherungsvertrags - also können wir Dir das nicht beantworten.
Welcher Werkstatt Du traust ist z.B. der Versicherung scheissegal, wenn diese kraft Vertragsbedingungen die Werkstatt wählen darf
Zitat:
@se7enx schrieb am 10. Mai 2018 um 12:16:45 Uhr:
Sagen wir mal:
Reparaturkosten: 4000 €
- Selbstbeteiligung: 300 €
Auszahlung: 3700 €
Wiederbeschaffungswert: 7500 €
- Restwert: 1500 €
- ...
passt nicht zusammen:
bei "Wiederbeschaffungswert: 7500 €" und "Reparaturkosten: 4000 €" beträgt der Restwert (mind.) 3.500 Euro
Abgesehen davon kommt mir "Wiederbeschaffungswert: 7500 €" bei einem 5 Jahre alten basismotorisierten Fiesta (gab´s die nicht neu unter 10.000 Euro?) recht utopisch vor!
Wird bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer nicht abgezogen? Oder sind die 4000 Euro Reparaturkosten netto?
Mehrwertsteuer bekommst du doch zurück wenn du dir was neues kaufst, richtig?