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Autounfall mit möglicher Teilschuld

Themenstarteram 17. August 2020 um 17:48

Hallo liebe Community,

ich bräuchte Hilfe bze. wollte nachfragen, wie vorzugehen ist bei einem kleinen Autounfall, wo die Teilschuld bei beiden Beteiligten bei mindestens 50:50 % verteilt ist, wenn nicht sogar der Unfallgegner mehr Teilschuld hat (ggf.bis zu 80:20).

- Der Schaden an meinem Auto schätze ich persönlich (ohne Fachwissen zu haben) auf ca. 500 Euro

- Der Schaden vom Unfallgegner müsste geschätzt bei ca. 1000 Euro liegen.

 

1) Bei 50:50 Verteilung muss ich auf jeden Fall meiner KFZ-Haftversicherung den Schaden melden oder?

2) Nach der Meldung bei meiner Versicherung kann ich erstmal abwarten oder müsste ich die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren? Ich würde gerne die Kosten nicht von der gegnerischen Versicherung haben, da ich dadurch herabgestuft werde und ich nur max. 50-80%bekommen würde oder?

3) Wenn möglich würde ich die Reparaturkosten meines Autos selber begleichen und auch nicht über die Vollkasko laufen lassen, damit ich in meiner Vollkaskoversicherung nicht herabgestuft werde.

4) Falls der Unfallgegner seine Reparaturkosten von meiner Versicherung verlangt/kontaktiert, werde ich dann automatisch herabgestuft in der KFZ-Haftversicherung?

Würde da nochmal die Teilschuld-Quote ausgehandelt werden?

Könnte ich dann noch nachträglich je nach Teilschuld-Prozent auch meine Kosten automatisch von der gegnerischen Versicherung fordern können? Oder wäre diese Möglichkeit vertan, da ich die Gegnerische Versicherung nicht rechtzeitig kontaktiert hatte?

Vielen lieben Dank und Beste Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hydrou schrieb am 18. August 2020 um 13:54:45 Uhr:

Nein, i.d.R. sprechen sich die Versicherungen ab, daher läuft es meist auf die gleiche Quotelung hinaus. Abweichungen gibt es selten dann, wenn die eine Regulierung abgeschlossen ist und bei der anderen vor Gericht im Rahmen eines Vergleiches oder Urteils eine andere Quote festgelegt wird.

Also bei allem Wohlwollen:

Das Gerücht, das sich Versicherungen hinsichtlich der Quotierung absprechen, ist anscheinend nie auszurotten.

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Deinen eigenen Schaden kannst du nach Haftungsquote bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen oder bei deiner eigenen Vollkasko. Hier würdest du dann hochgestuft, weshalb sich das kaum rechnen wird.

Das gleiche kann natürlich auch der Unfallgegner tun, dann wirst du in deiner Haftpflicht höher gestuft. Bei einer kleinen Summe lohnt es sich dann ggf den Schaden des Gegners selbst zu tragen.

Den Schaden musst du deiner Versicherung unverzüglich melden, das gehört zu deinen Obliegenheiten.

Ich an deiner Stelle würde meinen Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Das Verhalten des Gegners kannst du eh kaum beeinflussen.

Eine Abwicklung über die KH kann dennoch Sinn machen. Rückkauf ist ja immer noch möglch

Zitat:

@lisban schrieb am 17. August 2020 um 19:48:41 Uhr:

- Der Schaden an meinem Auto schätze ich persönlich (ohne Fachwissen zu haben) auf ca. 500 Euro

- Der Schaden vom Unfallgegner müsste geschätzt bei ca. 1000 Euro liegen.

Solche Schätzungen liegen häufig grob daneben, sprich: die tatsächlichen Reparaturkosten und damit der Schaden liegt häufig um ein vielfaches über der Schätzung eines Laien.

Zitat:

1) Bei 50:50 Verteilung muss ich auf jeden Fall meiner KFZ-Haftversicherung den Schaden melden oder?

nicht unbedingt.

Hier solltest du in deine AKB schauen:

Oft gibt es die Regelung, dass du einen Schaden bis zu einer bestimmten Höhe nicht zu melden brauchst, wenn du beabsichtigst ihn selbst zu regulieren.

Zitat:

2) Nach der Meldung bei meiner Versicherung kann ich erstmal abwarten oder müsste ich die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren?

Das sind zwei komplett unterschiedliche Paar Schuhe.

Die eigene Versicherung musst du informieren, wenn ein Anspruch gegen dich (und damit gegen deine Versicherung) geltend gemacht wird. Nach deiner Schilderung scheint das ja der Fall zu sein; Einschränkung siehe oben.

An die gegnerische Versicherung musst du herantreten, wenn du Geld von denen haben willst. Allerdings solltest du deine Forderung da möglichst konkret beziffern und belegen, sonst merken die gleich dass du keine Ahnung von der Schadenabwicklung hast und bieten dir ein Rundum-Sorglos-Paket ziehen dich nach allen Regeln der Kunst über den Tisch.

Zitat:

Ich würde gerne die Kosten nicht von der gegnerischen Versicherung haben, da ich dadurch herabgestuft werde und ich nur max. 50-80%bekommen würde oder?

Oder.

Wenn du Geld von der gegnerischen Versicherung bekommst, wird der Gegner gestuft.

Deine eigene Schadensfreiheitsklasse verschlechtert sich, wenn deine eigene Versicherung Geld bezahlen muss.

Zitat:

3) Wenn möglich würde ich die Reparaturkosten meines Autos selber begleichen und auch nicht über die Vollkasko laufen lassen, damit ich in meiner Vollkaskoversicherung nicht herabgestuft werde.

Das wird den Unfallgegner freuen.

Zitat:

4) Falls der Unfallgegner seine Reparaturkosten von meiner Versicherung verlangt/kontaktiert, werde ich dann automatisch herabgestuft in der KFZ-Haftversicherung?

Ja.

Je nach deinen AKB hast du aber die Möglichkeit, den Schaden "zurückzukaufen". Sprich: Du zahlst der Versicherung die Summe zurück, und behältst dafür deine Schadensfreiheitsklasse.

Zitat:

Würde da nochmal die Teilschuld-Quote ausgehandelt werden?

im Fall des Rückkaufs kannst du es der Versicherung überlassen, dem Gegner möglichst wenig Geld zu bezahlen. Gerade bei geringen Summen haben die aber möglicherweise keine große Motivation, da viel Energie hinein zu stecken.

Zitat:

Könnte ich dann noch nachträglich je nach Teilschuld-Prozent auch meine Kosten automatisch von der gegnerischen Versicherung fordern können?

Was meinst du mit automatisch?

Die gegnerische Versicherung wird automatisch nichts zahlen, da musst du schon aktiv fordern.

Allerdings: Auch wenn es deiner Versicherung gelingt den Genger mit z.B. 20% abzuspeisen bedeutet das noch lange nicht, dass dir dann dessen Versicherung freiwillig 80% deines Schadens bezahlt.

Zitat:

Oder wäre diese Möglichkeit vertan, da ich die Gegnerische Versicherung nicht rechtzeitig kontaktiert hatte?

Nein, da hast du rund drei Jahre (meine ich?) Zeit für.

Allerdings musst du natürlich den Nachweis bringen, dass der Schaden dessen Reparatur du bezahlt haben willst auch wirklich von diesem Unfall kommt. Das könnte etwas schwierig werden, wenn du da nach drei Jahren erst mit anfängst.

Themenstarteram 18. August 2020 um 3:02

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

- Um die Reparaturkosten "fachlich" einzuschätzen, kann ich in irgendeine Werkstatt gehen für einen Kostenvoranschlag oder muss das eine spezielle Werkstatt sein? Wieviel wird der Kostenvoranschlag ca. kosten?

- Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, müsste ich dann die gegnerische Versicherung kontaktieren, um die Reparaturkosten mit einer bestimmten Summe einzufordern. Bei einer Summe <1000 Euro macht es da Sinn einen Rechtsanwalt zu überlassen? Oder sollte man das selber machen?

Ruf ich da einfach an oder per Brief, per Email?

- Besteht ggf die Möglichkeit das über meine Vollkasko laufen zu lassen und im Anschluss den Teil, den meine Vollkasko nicht bezahlt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu holen (Quotenvorrecht?)

- dh. unabhängig davon ob es meiner Versicherung gelingt den Gegner mit z.B. 20% abzuspeisen, muss ich dafür aktiv darum kümmern, dass die gegnerische Versicherung mir meinen 50% Anteil bezahlt (bzw. wenn ich mehr haben möchte z.b 80% ggf vor Gericht gehen?, obwohl meine Versicherung es gelungen ist eine 80:20 Verteilung zu erzielen?

oder anders gefragt:

Meine Versicherung erzielt eine 80:20% Verteilung und bezahlt 20% an den Gegner.

Wenn ich aber seperat die Kosten von der gegngerischen Versicherung einfordere, kann da eine andere Quotenverteilung erfolgen z.b. 50:50 und bekomme nur 50%, auch wenn meine Versicherung es geschafft hat nur 20% bezahlen zu können?

Vielen Dank und Beste Grüße

Themenstarteram 18. August 2020 um 5:51

Hi,

ich dachte immer, dass es ausreicht, seiner eigene Versicherung den Schaden zu melden und die kümmern sich um alles?

Muss ich der KFZ-Haftpflichtversicherung und zusätzlich separat noch der Vollkasko den Schaden melden, auch wenn das von dem selben Versicherungsanbieter ist. Oder reicht eine Schadensmeldung aus bei derHaftpflichtversicherung und die Vollkasko ist automatisch involviert?

Beste Grüße

Das kommt darauf an. I.d.R. ruft man bei der Schadenshotline an und diese legt dann je nach Unfall eine Vorgangsnummer für den HP-Schaden und eine Vorgangsnummer für den VK-Schaden an.

Solltest du einen Teil oder alles über deine VK regulieren, auch bei Teilschuld des anderen, so ist für die Schadensbegutachtung deines Schadens die Versicherung gemäß AKB i.d.R. weisungsbefugt und sucht den Gutachter aus, bei Werkstattbindung auch die Werkstatt. Daher solltest du das weitere Vorgehen bezüglich des VK-Schadens an der Hotline besprechen.

Auf jeden Fall solltest du parallel deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, um keine Ansprüche zu verlieren. Es ist jedoch so, dass Quotenvorrecht dazu führt, dass du in HP und VK hochgestuft wirst, egal wie viel die VK reguliert hat, also selbst bei 5% eigene Schuld und 95% gegnerische Schuld. Daher kann es dir dann (fast) egal sein, wie viel Teilschuld der Gegner bekommt.

Und: Die beiden Fälle sind nicht zwangsläufig gekoppelt, auch wenn sie meist identisch behandelt werden. Es kann also sein, dass du von der gegnerischen Versicherung 50% Teilschuld und damit 50% der Kosten bekommst, deine Versicherung hingegen nur 40% Teilschuld des Gegners abdeckt und diesem nur 40% bezahlt.

Zu guter letzt kann man nur dringend raten, bei Teilschuld und Abrechnung über Quotenvorrecht einen Anwalt einzuschalten, vor allem, wenn man wie du hier so gut wie gar keine Ahnung hat. Das ist nämlich der Vorteil, dass auch bei Teilschuld die Anwaltskosten trotzdem i.d.R. voll von der gegnerischen Verischerung übernommen werden müssen.

Last, but not least: Ich hatte im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall, der auch vor Gericht ging, da kannst du dich gerne einlesen: https://www.motor-talk.de/.../...chterkosten-und-anderes-t6409036.html

Themenstarteram 18. August 2020 um 8:54

Hallo,

vielen Dank für Die Beiträge.

Gibt es eine Frist, bis wann man der gegnerischen Versicherung den Schaden melden muss bzw. bis wann man den Schaden geltend machen kann.

Ich habe hier in den Beträgen was von bis zu 3 Jahren gelesen.

Bei google finde ich immer eine Frist von 2 Wochen, innerhalb diesen Zeitraums müsste man sich bei der gegnerischen Versicherung melden.?

Beste Grüße, Vielen Dank!

Es gibt zwei Fristen. Eine für die Meldung des Schadens und eine zur Abrechnung.

Themenstarteram 18. August 2020 um 9:45

wenn ich das richtig verstehe ist die Meldung des Schadens innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen ?

Erst nach der Meldung des Schadens kann eine Abrechnung erfolgen, die 3 Jahre dauern kann. ?

Bei der Meldung des Schadens ist denke ich mal ein Kostenvoranschlag erforderlich.

Ja, so ist das. Zur Schadensmeldung brauchst du aber noch kein Gutachten oder Kostenvoranschlag, sondern meldest erstmal deinen Unfall an. Die Entscheidung über Gutachten oder Kostenvoranschlag hängt zum einen von der Schadenshöhe ab und zum anderen, ob du auch deine VK einschaltest, wie oben schon geschrieben.

am 18. August 2020 um 10:03

Die Vorgehensweise ist wie folgt:

Den Unfall bei der eigenen Versicherung mit genauer Schilderung und Skizze melden. Unbedingt vermerken, dass du bei der gegnerischen Versicherung Ansprüche anmeldest.

Dann lässt du dir einen Kostenvoranschlag von deinem Fahrzeugschaden machen und sendest den an die gegnerische Versicherung zusammen mit aussagekräftigen Fotos. Du meldest dort deine Ansprüche an.

Einen Anwalt würde ich bei dieser Schadenhöhe nicht einschalten. Denn erfahrungsgemäß lassen sind die Versicherungssachbearbeiter schneller, wenn kein Anwalt zwischengeschaltet wird. Andererseits kann sich ein Anwalt bei diesem Streitwert auch nicht bereichern

Deine Versicherung beschäftigt sich mit dem Schaden deines Unfallgegners, du musst deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen.

Zitat:

@lisban schrieb am 18. August 2020 um 05:02:39 Uhr:

- Um die Reparaturkosten "fachlich" einzuschätzen, kann ich in irgendeine Werkstatt gehen für einen Kostenvoranschlag oder muss das eine spezielle Werkstatt sein? Wieviel wird der Kostenvoranschlag ca. kosten?

Es könnte hilfreich sein, dir erstmal einen unverbindlichen (kostenlosen) Rat geben zu lassen, ob deine Kostenschätzung überhaupt realistisch ist. Wenn der Schaden deutlich über den von dir geschätzten 500 Euro liegt wird es sinnvoller sein, ein Gutachten machen zu lassen.

Zitat:

- Besteht ggf die Möglichkeit das über meine Vollkasko laufen zu lassen und im Anschluss den Teil, den meine Vollkasko nicht bezahlt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu holen (Quotenvorrecht?)

das hängt vor allem von der Schadenhöhe ab:

Wenn es wirklich nur 500 Euro sind, und du davon auch noch die Hälfte vom Gegner bekommst, dann wirst du dich für die restlichen 250 Euro doch nicht in der VK höher stufen lassen wollen?!

Themenstarteram 18. August 2020 um 10:30

Vielen Dank für die Antworten!

Warum ist es relevant, unbedingt zu vermerken bei meiner Versicherung, dass ich bei der gegnerischen Versicherung Ansprüche anmelde?

Weil es um eine unerlaubte Doppelabrechnung geht. Sonst könntest du sowohl von deiner VK als auch der gegnerischen HP den Schaden bezahlt bekommen.

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