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Autounfall - Zeuge vorhanden, trotzdem bestreitet Verursacher
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Mein Auto war in einer Tiefgarage abgestellt. Der Unfallverursacher fuhr (scheinbar beim Ausparken) auf meinen Stoßfänger vorne links. Der Unfallverursacher beging Unfallflucht. Ein unbeteiligter Zeuge beobachtete den Unfall und hat mir einen Hinweiszettel angebracht. Dies mit seiner Telefonnummer. Als ich ihn anrief, teilte er mir das Kennzeichen des Unfallverursachers mit. Er konnte mir auch sagen, welches Auto (Opel/grau) es war.
Ich ging anschließend zur Polizei und erstattete Anzeige. Am selben Tag waren Polizeibeamte bei dem Halter des Fahrzeuges. Dieser sagte jedoch, dass er seit Tagen das Fahrzeug nicht bewegt hätte, auch hätte nur er einen Schlüssel für das Fahrzeug. Die Polizeibeamten konnten zudem kein Schaden an seinem Fahrzeug feststellen. Interessanterweise war es jedoch genau das Auto, welches der Zeuge mir beschrieben hat. Die Polizeibeamten riefen daraufhin noch einmal den Zeugen an, der den Unfall beobachtet hatte. Er konnte mit 100 %-iger Sicherheit sagen, dass es sich um besagte Kennzeichen handelt, er schloss einen Zahlendreher o. ä. aus.
Leider steht nun Aussage gegen Aussage und ich weiß nicht mehr, was ich tun kann. Der Zeuge ist sich sicher, dass er das Kennzeichen richtig aufgeschrieben hat. Der Fahrzeughalter wiederrum (ein älterer Herr, über 80 Jahre) bestreitet alles und sagt, er sei die letzten Tage nicht gefahren.
Die Staatsanwaltschaft möchte das Verfahren nun einstellen. Ich bleibe, laut Gutachten, auf 1.000 € Schaden sitzen.
Habt ihr noch Ideen?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich melde mich nach langer Zeit und krame das alte Thema raus, da mittlerweile eine Entscheidung gefallen ist.
Wir sind am Ende ja so verblieben, dass Aussage gegen Aussage steht. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Da ich über eine Rechtschutz verfüge, bin ich zu einem Rechtsanwalt gegangen. Nachdem auch dann die Versicherung sich weigerte eine Zahlung zu leisten, ging das Ganze vor Gericht.
Zunächst hat das Gericht ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dafür wurde mein Auto von dem Sachverständigen besichtigt. Überraschenderweise hat der Gegner, so führte die Gegenseite sodann aus, das Auto zwischenzeitlich verkauft und befindet sich im Altenheim. Dies war natürlich das nächste Problem für mich. Der Sachverständige führte aber aus, dass ein Unfall, wie vom Zeugen ausgeführt, möglich und plausibel ist, aber nicht zu 100 % beantwortet werden kann, da das "Gegenstück" fehlt. Das Gericht hat daraufhin mündliche Verhandlung bestimmt und dazu den Zeugen sowie den gegnerischen Fahrer geladen. Der Zeuge erschien, der gegnerische Fahrer, aufgrund einer Demenzerkrankung, nicht. Der Zeuge hat ruhig und sachlich alle Gegebenheiten, die er beobachtet hat, dargelegt.
Das Ende vom Lied war, dass das Gericht letztlich mir geglaubt hat. Es wären wohl zu viele Zufälle gewesen. Auch die Gegebenheiten des Gegners waren wohl dann zu viel. Nichts desto trotz ist es natürlich glücklich für mich, da ein Gericht auch anders entscheiden kann, wenn es nur mit dem falschen Fuß aufsteht. Ohne meine Rechtschutzversicherung wäre zudem der gerichtliche Weg zu risikoreich gewesen (alleine über 2.000 € Sachverständigen-Kosten).
Da ich hier von vielen tatkräftig unterstützt und beraten wurde, wollte ich Euch nicht im Unklaren lassen und vom Ausgang meines Unfalls erzählen. Danke an alle, die mir hier Tipps gegeben haben.
Viele Grüße
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34 Antworten
Straf- und Zivilrecht sind zwei Paar Schuhe. Wenn die StA das Verfahren einstellt, dann deshalb, weil bei Anklageerhebung nicht mit hinreichender Sicherheit mit einer Verurteilung wegen Unfallflucht (§ 142 StGB) gerechnet wird. Dazu muss er den Unfall bemerkt haben.
Zivilrechtlich stelle die Versicherung des Fahrzeuges (Zentralruf) fest, teile der den Sachverhalt und den Zeugen sowie die Schadenshöhe lt. Gutachten mit und stelle dort Deine Forderung. Falls Du eine RS hast, lass das gleich einen Anwalt machen. In dem Zivilverfahren ist dann nicht Aussage gegen Aussage, sondern Dein Gegner ist Beklagter, nicht Zeuge. Wenn Dein Zeuge dann einen guten Eindruck macht, seine Aussage glaubhaft, dürfte das klar gehen.
Die Versicherung des Fahrzeuges vom Unfallverursacher kenne ich bereits. Nur denke ich, wird die Versicherung des Fahrzeuges Akteneinsicht beantragen und dadurch ersehen, dass der Zeuge sich scheinbar mit dem Kennzeichen vertan hat. Sprich, die Versicherung wird sich weigern eine Zahlung zu leisten. Dies dann mit dem Standpunkt, den Halter des Fahrzeuges versichern wir, zumindest laut Polizeiaussagen, gar nicht.
Wenn jemandem an seinem Fahrzeug durch einen Unfall ein Schaden im 1.000 EUR Bereich entsteht und am angeblich am Unfall Beteiligten bei sehr zeitnaher Besichtigung nicht die geringsten Unfallspuren zu finden sind, liegt "angeblich" doch sehr im wahrscheinlichen Bereich. Es sei denn, es gäbe eine plausible Erklärung dafür (z. B. mit einer AHK gegen was gefahren).
Üblicherweise findet man selbst als Laie Farbspuren des beteiligten Fahrzeuges - passen den wenigsten die?
Und natürlich steht auch im Zivilverfahren Aussage gegen Aussage und der Fordernde muss beweisen, dass seine Forderung zu Recht besteht - nicht umgekehrt. Ums Bemerken oder Nichtbemerken geht es nicht, wenn der "Beschuldigte" das Fahrzeug gar nicht bewegt hat (was ihm widerlegt werden müsste) und sich an seinem Fahrzeug keinerlei Spuren eines doch erheblichen Rumsers nachweisen lassen.
Die Polizei hat bei der Unfallaufnahme lediglich Fotos gemacht (kann ich bei Bedarf auch posten), Farbspuren an meinem Auto waren keine zu erkennen, auch von der Polizei nicht. Bei meinem Fahrzeug war lediglich der Lack "abgekratzt". Beim gegnerischen Fahrzeug war laut Auskunft der Polizei gar nichts zu erkennen, was auf einen Unfall hindeuten könnte.
Lack so intensiv "abgekratzt", dass ein Schaden von 1.000 EUR entsteht? Und das ohne Spuren am Kratzenden? Der Beobachtende muss doch recht genau sagen können, an welcher Stelle des Opels nach Spuren zu suchen wäre.
Ja, laut Gutachter kostet die Reparatur knapp 1.000 € (982,73 €). Und laut Polizei sieht man am Fahrzeug des Unfallverursachers nichts... Aber wie gesagt, der Zeuge ist sich 100 % sicher, dass er der Halter war. Er hat sich nämlich das Kennzeichen so gut gemerkt, da ihm selbst schon 3 Ausparkunfälle (auch er war Schädiger) passiert sind, wo er keinen Zeugen hatte und auf seinen Kosten deshalb sitzen blieb. So hat der Zeuge mir das am Telefon gesagt.
Hilft ja alles nicht weiter.
Wenn du RS hast oder Mitglied eines Automobilklubs, welcher kostenlose Erstberatung anbietet, lass dich beraten. Ich fürchte - ein Anwalt wird mit in einem solchen Fall auch mit den Schultern zucken. Hier wird dir niemand weiter helfen können.
Juristen posten hier nicht und googlen kannst du ja selbst.
Gruß situ
Was soll hier auch ein Jurist sagen?
Hier gehts um die Beweisführung, dass der Beklagte der Unfallverursacher ist.
Eine Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge mit Spurensuche am Fahrzeug vom Beklagten ist hier wohl der richtige Weg.
Dafür brauchts einen Gutachter.
Zu situ: Und warum posten hier Juristen nicht? Halte ich für ein Gerücht. Im Zivilverfahren gibt es einen Kläger, der hier - seiner Aussage nach - einen hoffentlich guten Zeugen hat. Der Zeuge macht eine Aussage. Dann gibt es einen Beklagten, der macht eine Einlassung/Stellungnahme, was auch immer, aber keine Aussage. Man kann ihn noch als Partei vernehmen, geht aber regelmäßig nur auf Antrag der Gegenseite (hier des Klägers). Die wenigsten Anwälte sind dumm genug, diesen Antrag zu stellen.
Entscheidend für den Ausgang so eines Verfahrens ist allein der Zeuge.
Und manch eine Versicherung entscheidet sich aus wirtschaftlichen Gründen, dem Zeugen zu glauben und zu zahlen. Können die Beiträge ja dann erhöhen. Kommt also nicht zwingend zu einem Prozess.
Zum TE: "auch er war Schädiger"??? Meinst wohl "Geschädigter".
Oh, Entschuldigung. Ich meine natürlich Geschädigter. Ihr meint also, dass ich, wenn der Zeuge ein sehr zuverlässiger ist, welchen Eindruck er auf mich gemacht hat, ich Chancen habe? Inwieweit eine Gegenüberstellung beider Fahrzeuge sinnvoll ist, weiß ich nicht, da man am gegnerischen Fahrzeug anscheinend ja nichts sieht. Und ich habe (bis jetzt) schon Gutachterkosten in Höhe von 270 € für das Gutachten. Ich dachte, die Sache ist eine klare Angelegenheit durch den Zeugen und das Kennzeichen, somit die gegnerische Versicherung den Gutachter zahlt.
Zitat:
Original geschrieben von PeterBH
Zu situ: Und warum posten hier Juristen nicht?
Nun, mein Schluss aus dem, was ich so lesen.
Ist aber Nebensache, denn es ist für den Nutzer hier nicht ersichtlich, ob ein Erstsemester ein bisschen gegoogelt hat, eine RA-Schreibkraft über die Jahre an der Materie geschnuppert hat oder ein Jurist neues Recht setzen möchte (man kriegt es etwas raus, wenn man lange liest). Schau nur mal, wie sich die "Versicherungsfachleute" gegenseitig einseifen und der Unkenntnis beschuldigen. Wenn du als Nutzer nichts davon verstehst, weißt du auch nicht, welchem Rat du folgen sollst und welchem besser nicht.
Meine Empfehlung wäre daher nicht, rechtlichen Rat in einem Forum zu suchen. Daher mein anderslautender Rat (der TE möchte sich ja nicht äußern, ob er eine RS hat oder Mitglied in einem Autoklub ist). Ich halte es für sehr gefährlich, die eigene Chancenabschätzung auf die Meinungen hier zu gründen und damit ggf. weitere eigene Ausgaben zu generieren.
Es war wohl nicht besonders klug, in Vorleistungen zu gehen, bevor man mit dem Versicherer und dem "Unfallgegner" Kontakt hatte.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Zitat:
Original geschrieben von PeterBH
Zu situ: Und warum posten hier Juristen nicht?
Nun, mein Schluss aus dem, was ich so lesen.
Trugschluss.
Zum Einseifen: Hier wird eigentlich nur geseift, wenn jemand versucht, ergoogeltes Halbwissen als der Weisheit letzter Schluss zu verkaufen.
Ansonsten ist man höchstens mal in Details anderer Ansicht. Berufskrankheit. Juristen werden dafür bezahlt recht zu haben.
@TE: Das hier ist der entscheidende Satz:
Zitat:
Original geschrieben von PeterBH
Entscheidend für den Ausgang so eines Verfahrens ist allein der Zeuge.
Bedeutet, dass -wenn keine mechanischen Spuren vorhanden sind- Dir kein anderes Beweismittel als dieser eine Zeuge zur Verfügung steht.
Wenn er sich im Verhandlungstermin dann doch nicht mehr sicher ist oder unbekannt verzieht oder sonstwas passiert, ist Deine Klage ziemlich sicher verloren.
Außergerichtlich halte ich Deine Chancen für eher gering, denn wenn der Schädiger die Verursachung abstreitet und auch die Ermittlungsakte nichts hergibt, wird der Versicherer sich schwer tun, etwas zu zahlen. Kommt auf den zuständigen Bearbeiter an. Ich hätte wohl die Klage abgewartet. Dann sieht man, was der Zeuge wirklich taugt.
Kann aber auch gut gehen. Peter würde ja offenbar eher zahlen.
Verlieren kannst Du dabei jedenfalls nichts. Und ob danach die Klage Aussicht auf Erfolg hat, wird Dir dann immer noch Dein Anwalt darlegen.
Ich werde am Freitag mit meinem Rechtsanwalt beisammen sitzen und werde im Anschluss berichten. Vielen Dank für eure vielen Kommentare.