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Autoverkauf... Abmeldung

VW Golf 5 Plus (1KP)
Themenstarteram 29. Oktober 2013 um 16:21

Hi Leute..

Möchte am Wochenende mein Auto verkaufen... Habe schon einen starken Interessenten.. Das Problem ist der Interessent kommt aus Belgien ... Er meinte das ich mein Auto vorher abmelden muss... Sonst kann er den Wagen nicht über die Grenze überführen... Frage: hat jemand Erfahrung mit einer überführung und lohnt es sich mein Wagen abzumelden, da ich es eigentlich noch bis zum Verkauf nutzen möchte...

Beste Antwort im Thema

Du willst doch wohl nicht wirklich nen auf dich angemeldetes Auto jemand fremdes mitgeben und dann auch noch ins Ausland ?!

Wenn er dann noch Monate auf deine Zulassung in Belgien rum fährt, darft Du aber auch nicht meckern.

Im näheren Umkreis, bei vertrauenswürdigen Personen, ist das ja noch ne Überlegung wert, aber ins Ausland. No-Go.

 

Vermutlich muss ein dt. Auto auch in D abgemeldet werden.....k.A..

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warum meldest Du ihn nicht nach dem Verkauf ab ?

will der Käufer keine probefahrt machen ?

Themenstarteram 29. Oktober 2013 um 17:28

Er meinte er kann den Wagen nur abgemeldet überführen... Und da er am Sonntag kommt ist es dann ja nicht möglich :)

Du willst doch wohl nicht wirklich nen auf dich angemeldetes Auto jemand fremdes mitgeben und dann auch noch ins Ausland ?!

Wenn er dann noch Monate auf deine Zulassung in Belgien rum fährt, darft Du aber auch nicht meckern.

Im näheren Umkreis, bei vertrauenswürdigen Personen, ist das ja noch ne Überlegung wert, aber ins Ausland. No-Go.

 

Vermutlich muss ein dt. Auto auch in D abgemeldet werden.....k.A..

Themenstarteram 29. Oktober 2013 um 17:36

Ja da hast du recht... Nur was wenn er aus irgend einen Grund nicht auftaucht... Dann heißt es wohl PP:)

am 29. Oktober 2013 um 17:37

Würde auf jeden Fall erstmal warten, bis Du das Auto überhaupt verkauft hast!

Man sollte lieber zu skeptisch sein, als zu fahrlässlig.

 

Wenn Du den Kaufvertrag unterschrieben vorliegen und das Geld in der Tasche hast, kannst Du Dich dann um die Abmeldung kümmern.

 

Dann muss der Kollege aus Belgien halt warten. Denn das Auto im angemeldeten Zustand ins Ausland verkaufen sollte auf keinen Fall in Betracht gezogen werden!

 

Besten Gruß,

Braunschweiger

am 29. Oktober 2013 um 18:10

du könntest einen kaufvertrag mit ihm abschließen bevor er den wagen abholt....

so kannst du sicher gehen das er den wagen abholen kommt. der adac bietet einen standardkaufvertrag an. das schöne bei dem vertrag: der kaufvertrag wird geschlossen aber der auto- und gelderhalt wird separat per unterschrift bestätigt. so kannst du einen kaufvertrag schließen ohne geld oder fahrzeugübergabe. damit verpflichtet sich der vertragspartner den wagen abzunehmen... und du kannst ruhigen gewissens abmelden gehen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Käufer den Kaufvertrag unterschreibt (per Fax), wenn er das Auto noch nicht gesehen hat? :rolleyes:

Da muss der Preis schon "Bombe" sein.

Und wenn er unterschreibt und den Wage doch nicht nimmt?

Willst dich auf einen Rechtstreit mit einem Belgier einlassen? Das bringt doch nix.

Mir wäre das alles zu heikel. Ich würde den Wagen angemeldet lassen bis der Kaufvertrag unterschrieben ist und du zumindest eine Anzahlung hast. Dann abmelden und Fahrzeug übergeben. Wie der Belgier das regelt, ist nicht dein Problem.

Ansonsten gibt es sicher auch Deutsche, die das AUto kaufen würden. Da wäre es dann alles etwas einfacher.

am 29. Oktober 2013 um 20:07

entweder man will an ihn verkaufen oder halt nicht... und wenn du dem belgier sagst: ist halt dein problem... dann muss man damit leben wenn er dann sagt: ja und den wagen los zu werden ist halt dein problem... viel spaß dabei.

 

und wenn er den vertrag unterschreibt und den wagen nimmt, ne anzahlung leistet und den rest nicht zahlt? auch dann hast du das gleiche problem...

 

nach der argumentation dürfte man mit ausländern überhauptkein geschäft abschließen außer cash gegen auto...

 

außerdem hast du bei nem deutschen exakt das gleiche problem.... wenn du ihn nicht abmeldest fährt ein fremder auf dein risiko mit dem kennzeichen... wenn du ihn abmeldest kann auch ein deutscher einfach nicht kommen

Zitat:

Original geschrieben von -Titus-

entweder man will an ihn verkaufen oder halt nicht... und wenn du dem belgier sagst: ist halt dein problem... dann muss man damit leben wenn er dann sagt: ja und den wagen los zu werden ist halt dein problem... viel spaß dabei.

Genau, da würde ich lieber auf das Geschäft verzichten, statt mich hinterher vielleicht zu ärgern.

und wenn er den vertrag unterschreibt und den wagen nimmt, ne anzahlung leistet und den rest nicht zahlt? auch dann hast du das gleiche problem...

Kein Problem. Dann haste zumindest die Anzahlung. Das Auto geht ja erst bei voller Bezahlung raus.

nach der argumentation dürfte man mit ausländern überhauptkein geschäft abschließen außer cash gegen auto...

Ja wie denn sonst? Würde ich beim Gebrauchtwagenverkauf aber immer so machen, egal ob Belgier ode rnicht.

außerdem hast du bei nem deutschen exakt das gleiche problem.... wenn du ihn nicht abmeldest fährt ein fremder auf dein risiko mit dem kennzeichen... wenn du ihn abmeldest kann auch ein deutscher einfach nicht kommen

Ich würde das Auto erstmal angemeldet lassen, damit auch eine Probefahrt möglich ist. Wnen ich ihn dann verkaufe, entscheide ich, ob ich den Wagen vorher abmelde oder dem Käufer so mitgebe (ist eine Einzelfallentscheidung)

Wo ist das Problem? Kopie des Kaufvertrages mit Übergabezeitpunkt an die Versicherung und gut ist.

am 29. Oktober 2013 um 20:35

es geht ja nunmal um nen sonntag.... und wo ist der unterschied ob belgier oder nicht... wie gesagt wenn man an ihn verkaufen will dann muss man sich schon was einfallen lass... wenn so viele deutsche hinter dem wagen her wären... dann wäre er wohl nicht in der situation...

Mal anders gefragt: Wie will er denn das Auto nach Belgien überführen?

Wenn Du es abmelden sollst, darfst Du ja nur noch am Tag der Abmeldung damit fahren, also kann er Deine Kennzeichen nicht nutzen.

Er könnte Überführungskennzeichen nutzen (Sollte es in Belgien auch geben, kenne mich damit aber nicht aus) oder es per Anhänger überführen. In beiden Fällen sind deine Kennzeichen also nicht nötig. Also kannst du es auch noch angemeldet lassen und deine Kennzeichen im Falle des Verkaufes einfach abmachen.

Da Du zum Abmelden ja die Papiere brauchst, müsstest du diese evtl. per Post nachschicken.

Ich weiß nicht ob man ein Auto ohne Papiere über die Grenze transportieren darf?

Hi,

 

hauptsache Du akzeptierst keine Banküberweisung und keinen Scheck! Das ist ne übliche Betrugsmasche. Die Banküberweisung oder der Scheck wird dann später von der Bank zurückgezogen und Du stehst nackich da. Bargeld lacht!

 

Ansonsten sehe ich das ebenfalls ziemlich unkritisch; die Strafverfolgung funktioniert auch in Belgien (wer hätte das gedacht). Ist schließlich ein europäischer Nachbar. Nur wenn's kein Belgier ist, dann wäre ich vorsichtig.

 

Hab vor einigen Jahren einen Wagen in angemeldetem Zustand nach Dänemark verkauft, hab nach 3 Tagen schon von meiner Versicherung Bescheid bekommen, dass er umgemeldet wurde. Die Vernetzung kommt halt nicht nur der NSA zugute...

am 2. November 2013 um 1:15

Lösung (wenn es nicht zu spät ist): Kurzzeitkennzeichen holen.

Fall 1: Auto wird verkauft. Schilder ab, Kurzzeitkennzeichen dran.. Tschüß.. auto am Montag abmelden. Papiere per Einschreiben an Käufer.

Fall 2: Auto wird nicht verkauft. Kurzzeitkennzeichen in den Eimer.

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