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Autoverkauf an Händler, Umsatzsteuer ausweisen?

Themenstarteram 21. Mai 2004 um 14:08

hallo,

da ich für meinen verbeulten citroen berlingo keinen privaten käufer finde, habe ich mir von einem autohändler ein angebot machen lassen.

laut schwacke ist das auto noch 6500 euro wert (händlereinkaufspreis inkl. mehrwertsteuer). davon hat der händler ersmal die 16% mehrwertstuer abgezogen = ca. 5500 euro und dann nochmal 1000 euro für die fälligen reperaturen (denke das ist realistisch). sprich er bietet mir 4500 euro.

nun frage ich mich, ob ich hierauf die mehrwertsteuer als privatmann, der an einen händler verkauft draufpacken darf/kann? also ca. 5200 als gesamtpreis in den kaufvertrag schreiben kann. muss ich dann die mehrwertsteuer abführen, oder kann ich die dann behalten? oder darf ich die umsatzsteuer gar nicht ausweisen?

danke für eine info oder tipp wo ich infos dazu bekommen kann.

schönen gruss

gaston

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22 Antworten
am 21. Mai 2004 um 16:04

Umsatzsteuer

 

Wenn du als Privatperson ein Auto verkaufst kannst du keine Mehrwertssteuer ausweisen.Machst du es trotzdem denkt der Händler du bist Selbstständig und du gibst ihm 1 Jahr Gewährleistung das ist gesetz ich denke du hast ein scheiß Händler und der zieht dich über denn Tisch las es .Gruß Peter

Re: Autoverkauf an Händler, Umsatzsteuer ausweisen?

 

Zitat:

Original geschrieben von gaston4u

laut schwacke ist das auto noch 6500 euro wert (händlereinkaufspreis inkl. mehrwertsteuer). davon hat der händler ersmal die 16% mehrwertstuer abgezogen = ca. 5500 euro und dann nochmal 1000 euro für die fälligen reperaturen (denke das ist realistisch). sprich er bietet mir 4500 euro.

Es ist immer wieder interessant, was sich manche Leute an neuen Ideen einfallen lassen, um ihre Geschäftspartner über den Tisch zu ziehen...

Allgemeine Erklärung:

Privatleute dürfen keine MwSt ausweisen!

Kauft der Händler von privat (keine MwSt. ausgewiesen) zb für 1000 Euro ein Auto und verkauft es für 2000 EUR weiter, so muß er nur von seinen Gewinn (1000 EUR) 16% MwSt. abführen.

In deinem Fall bedeutet das, er braucht beim Verkauf deines Ex-Autos für deine 4500 EUR keine MwSt abführen.

Für die 1000 Euro reparaturkosten kann er die MwSt der Esatzteile zurückbekommen.

Er beschei.t Dich

Die 16% MwSt im Händlereinkaufspreis sind nur für den Händler von bedeutung wenn der Verkäufer des Autos die MwSt ausweisen muß bzw. ausgewiesen hat!!!!

am 21. Mai 2004 um 23:41

Nachtrag in Sachen Gewährleistung, hier gelten zwei Faustregeln:

1.) Wer MwSt. ausweist, muß 1 Jahr Sachmängelhaftung geben;

2.) Ist der Käufer Vorsteuerabzugsberechtigt, kann die Sachmängelhaftung aber per Vertrag ausgeschlossen werden.

Der Ausschluß muß aber wirklich im Vertrag drinstehen, sonst gilt die SMH als gegeben!

Aber das nur am Rande.

Was über die MwSt. bei Gebrauchtwagen gesagt wurde, ist korrekt, bedarf aber evtl. genauerer Erläuterung. Sprich, wenn der Händler dir als Privatmann das Auto abkauft, ist keine MwSt. auszuweisen oder abzuführen.

Die MwSt. ist für den Händler aber ohnehin ein neutraler Posten. Sprich, ob er 6000 ohne MwSt zahlt oder 7000 mit MwSt spielt für ihn zunächst keine Rolle, da er im zweiten Fall die 1000 Euro MwSt von seiner Vorsteuer abziehen kann. Auf Deutsch gesagt, er bekommt sie vom Finanzamt zurück.

Das hat nun den Effekt, daß der Rechenweg in deinem Fall (6500 : 1,16 = 5.600) rechtlich soweit korrekt ist. Wie das mit den 1000 Euro Reparaturkosten ist, ist eine andere Geschichte, das hängt vom Auto ab. Lassen wir die jetzt mal außen vor.

Worauf es ankommt: kommen bei beiden Rechenwegen bei gleichem Gewinn die gleichen Endpreise raus?

Nehmen wir mal an, der Händler will mindestens 1.000 Euro verdienen.

Wagen A: Bei dir als Privatmann rechnet er:

5.600 EK + 1000 Gewinn = 6.600 netto; MwSt fällt auf die 1.000 Euro Differenz an = 160 Euro, VK = 6.760 Euro.

Wagen B: Hätte er von einem Unternehmer eingekauft, ginge das:

6.500 EK - 900 Vorsteuer = 5.600; + 1000 Gewinn = 6.600 netto, MwSt auf kompletten Betrag, VK = 7.656 Euro.

Hieraus wird ersichtlich: bei gleichem Gewinn ist der Verkaufspreis bei deinem Privatwagen deutlich niedriger, der Wagen lässt sich also leichter verkaufen.

Setzt er umgekehrt den gleichen VK an wie bei Wagen B, hat er sogar 1.700 Euro Gewinn gemacht, also wesentlich mehr!

Womit nun tatsächlich wissenschaftlich bewiesen wäre: würdest du dich auf diesen Deal einlassen, käme der Händler doppelt besser weg. Auf Deutsch gesagt, er haut dich übers Ohr.

Darum solltest du darauf bestehen, wenigstens den Gegenwert von drei Viertel der normalerweise anfallenden MwSt ausgezahlt zu bekommen; d.h. 12% des errechneten Händler-EKs. Dann sähe das so aus:

5.600 + 12% = 6.270 Euro (kriegst du)

der Händler kann nun 1000 Euro Gewinn draufschlagen, und rechnet nur hierfür 16%, also 160 Euro MwSt hinzz:

6.270 + 1000 + 160 = 7.430

Damit liegt bei gleichem Gewinn der Endpreis immer noch niedriger, als hätte er das Auto mit ausgewiesener MwSt gekauft. Somit haben alle was davon. Für dich wäre es freilich ideal, den kompletten EK ausbezahlt zu bekommen, für den Händler ist somit der VK der gleiche wie oben in Fall B.

Übrigens: im Umkehrschluss müsste das heißen, daß ihr beim Gebrauchtwagenkauf anhand der Höhe der ausgewiesenen MwSt ersehen könnt, zu welchem Preis der Händler den Wagen eingekauft hat. Ich habe das noch nie ausprobiert, aber in der Theorie wäre es so.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr. Ich bitte mal um Bestätigung, oder Widerlegung falls ich einen blatanten Fehler gemacht habe.

Habe mir den letzten Beitrag nicht durchgelesen (nur überflogen) da hier viel zu viel geschrieben wurde.

Ich sage nur: Diesem Händler würde ich nicht nur mein Auto nicht verkaufen, sondern sämtliche verfügbaren Leute in meiner näheren und ferneren Umgebung vor diesem Händler warnen.

Ein ehrlicher Händler schaut sich das Auto an, kalkuliert seine Kosten für die Instandsetzung bzw. Wertminderung für die Beulen und das, was er für einen sauberen Verkauf investieren muss und macht Dir ein Angebot. Beim Privatankauf spielt die Mehrwertsteuer keine Rolle.

Bin selber Händler und mag Typen mit deratigen Sprüchen überhaupt nicht. Zeig ihm den Mittelfinger und verkaufe Deinen Berlingo (im übrigen ein gesuchtes Auto) selber.

Gruß, Wolf.

am 23. Mai 2004 um 1:49

@AutoMensch / Wolf:

wäre aber nett, wenn du dir meinen Beitrag mal durchlesen würdest, da du als Händler ja dann genau sagen könntest, ob ich richtig gerechnet habe. :)

Du hast richtig gerechnet aber falsch gedacht. Somit ist Dein Beitrag rein theoretischer Natur, der jeden Händler bei dieser Vorgehensweise in den Ruin treiben würde. Zudem ist das Autogeschäft viel zu komplex, als dass es mit ein paar Rechenbeispielen erklärt werden kann.

Gruß, Wolf.

am 24. Mai 2004 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

Du hast richtig gerechnet aber falsch gedacht.

Und wie wird richtig gedacht?

Zitat:

Original geschrieben von Kenny1702

Und wie wird richtig gedacht?

Das würde mich auch mal interessieren...

Themenstarteram 25. Mai 2004 um 9:57

danke für eure informativen antworten, hat mir wirklich sehr genützt, und ein ungutes gefühl hatte ich eh, was nun bestätigt ist.

nun die folge frage: wie finde ich einen seriösen händler, der mein auto kauft? hat jemand einen tipp in berlin?

@automensch: woher bist du? hast du interesse an dem berlingo, wenn er so gefragt ist ;-)

@drahkke & kenny: richtig gedacht wird, indem man den mindest erzielbare Verkaufspreis abzüglich der eigenen Marge und abzüglich der notwendigen Instandsetzungskosten ansetzt. Der Rest (Regel- oder Differenzbesteuerung) ist Buchhaltung - und die kommt bekanntlich erst nach dem An- bzw. Verkauf zur Geltung.

Deshalb wurde zwar richtig gerechnet, aber eben auch falsch gedacht.

@gaston: Ich bin aus Berlin. Alle Infos findest Du auf meiner Webseite www.vendere-mobile.de. Wenn Du meinen Service in Anspruch nehmen willst, kannst Du Dich gerne mit mir per Email oder telefonisch in Verbindung setzen.

Beste Grüße,

Wolf.

MwSt.

 

Hier noch eine ergänzende Frage an alle Steuerfüchse:

Ich möchte als Privatmann mein Auto verkaufen (SLK320). Ein Kaufinteressent möchte den PkW erwerben, kann dies aber nicht da ich natürlich die MwSt. nicht ausweisen kann.

Er sagt, er möchte den PkW über die Firma laufen lassen und ist auf eine Rechnung mit MwSt. angewiesen und muß (sonst ?) "durch die 1%- Regelung den Neuwert des Wagens versteuern".

Hat jemand eine Idee wegen der MwSt.-Geschichte (legale Umgehung o.ä.) ?

Danke für Eure schnelle Hilfe !

am 3. August 2004 um 15:29

@ Magnum86646

 

Klar, dass er die MwSt ausgewiesen haben will.

Ist dies der Fall, kann er sie als Vorsteuer

geltend machen und sie im Rahmen seiner

USt-Erklärung vom FA "wiederholen".

Da DU aber Privatmann bist, ist es dir nicht

erlaubt, die USt auszuweisen, da du selbst

eben auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Die Sache mit seiner 1%-Regelung ist wohl eher

unwichtig. Er spielt darauf an, dass er 1% des

Anschaffungspreises des KFZ als Privatverbrauch

(oder, als Angestellter, als geldwerten Vorteil)

pro Monat versteuern muss (1% vom Listenpreis

des NEUEN KFZ). Da gibt es dann auch noch einmal

einen USt-Ausweis auf den Eigenverbrauch, aber das

ist dann doch eher sein kleineres Problem ;=)))

Ich glaube, du musst dir einen anderen Käufer

suchen oder er eben auf die USt verzichten.

Grüsse

am 3. August 2004 um 16:49

@Magnum

hi,

das ist Blödsinn. Der Käufer darf die Umsatzsteuer gar nicht abziehen auch wenn du (verbotener Weise) welche auf die Rechnung schreiben würdest. In diesem Falle würde das Finanzamt von dir die Steuer einziehen und der Verkäufer dürfte sie gar nicht als Vorsteuer abziehen. Der einzige der hier was hätte wäre das Finanzamt - umd das mit Recht.

Auch kann es dem Verkäufer im hinblick auf die 1% Regel egal sein ob du ihm das Auto für 10 oder 10.000 Euro - es gilt immer 1% des Bruttolistenpreises (Neu) egal wie alt das Auto ist.

Darum einen Mecedes SL Flügeltürer ist günstig als Firmenwagen zu haben bei 36000 DM Neupreis - hier ist es auch egal ob der jetzt 350.000 Euro kostet ;-)

Also lass dich vom Käufer nicht veräppeln, der will nur den Kaufpreis bei dir drücken.

cu

pp

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