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Autoverkauf an privat, auf was muss man alles achten?

Themenstarteram 23. November 2024 um 17:15

Hallo.

Ich möchte mein auto an einem bekannten von einem bekannten verkaufen.

Grund ist weil die trägergelenke kaputt sind und ich das auto nicht reparieren will und ein anderes kaufen muss.

Reicht es wenn ich dem verkäufer einfach den fahrzeugbrief und schein gebe und er mir das geld?

Oder muss ich lieber ein vertrag abschliessen? Und reicht der vertrag handschriftlich oder muss ich das besser mit dem pc schreiben und ausdrucken?

Weil ich habe mal was von garantie gelesen und andere gewährleistungen, die ich aber definitiv nicht geben möchte. wie mach ich das nun am besten??

Und ich wollte, wenn der käufer kommt meine autoschilder abmachen und ihm den fahrzeugbrief geben, den fahrzeugschein wollte ich noch behalten weil ich mein auto ja abmelden muss und beim verkehrsamt muss ich ja den schein vorlegen

Wenn das auto abgemeldet ist wollte ich dem käufer den schein anschliessend geben. Ist das so richtig?

Er will übrigens das auto mit roten kennzeichen abholen, wenn er dann ein unfall macht hat meine versicherung damit doch nichts zu tun oder? Werde meine schilder nämlich abnehmen und sobald das amt geöffnet hat abmelden.

entschuldigen sie für die fragen, aber ich habe privat noch kein auto verkauft und ich will da keine fehler machen...

 

Liebe grüsse

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11 Antworten

Auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag mit Ausschluß der Gewährleistung als Privatperson. Musterverträge gibt es zuhauf in Internet.

Kommt immer auf den Bekannten an, ist er ein Arsch macht der dich möglicherweise lang wenn was ist.

Daher folge dem vorigen Rat und mache besser einen Vertrag mit Ausschluss der Gewährleistung.

Und wenn der offensichtliche Mängel hat, dann schreib die auch gleich rein, sicher ist sicher.

Dann abmelden und KFZ, Schlüssel und Papiere nur nach Zahlungseingang, die Übergabe lässt du dir auch noch bestätigen.

Auf jeden Fall Team Kaufvertrag .. gibt reichlich Muster im Internetz, da stimmen dann die Formulierungen. Teilweise kannst da schon etliches am Rechner ausfüllen und für beide ausdrucken ... Bekannter vom Bekannten, heißt du kennst den nicht wirklich also mach einen Kaufvertrag ...

Wichtig ist das du bei den Kaufverträgen ankreuzt das du die Gewährleistung ausschließt, das ist genau der Punkt der dir bei nur HandschlagDeals gefährlich werden könnte...;)

Wenn der rote kennzeichen hat, müsste das ein Autohändler u.ä. sein .. gut für dich, dann melde deinen Wagen ab und dann ganz klassisch Geld gegen Papiere und Auto und nicht vergessen Kaufvertrag!:D

Themenstarteram 23. November 2024 um 19:07

Ja gut also lieber mit vertrag.

Genau ich selber kenne ihn nicht aber mein kollege meinte er ist in ordnung, habe trotzdem angst.

wenn es geht wollte ich kaufvertrag machen > geld kriegen > schilder abmachen > wenn verkehrsamt öffnet mit fahrzeugschein abmelden > ihm anschliessend den schein geben.

Er wird das auto aber mitnehmen mit roten kennzeichen, aber das auto ist dann noch nicht abgemeldet, will nur nicht falls er zufälligerweise ein unfall baut das meine versicherung dafür haften muss, deshalb wollte ich wissen wenn meine schilder ab sind und er seine dran macht dann habe ich keine probleme?

Und ich wollte eigentlich nicht zuerst abmelden, weil mein auto steht am strassenrand im öffentlichen verkehr, sprich ordnungsamt könnte dann probleme machen wenn ich ein abgemeldetes auto stehen lasse.

Das ist so verboten, wenn das Auto noch zugelassen ist, dürfen da keine roten Kennzeichen ran...

Wenn der bekannte zugriff auf Rote hat, sollte der sich damit eigentlich auskennen...

Du kannst deinen Wagen auch zugelassen verkaufen ... da dann auch mit KV, Meldung an Versicherung und Amt (das ist bei den Musterkaufverträgen meistens mit dabei).. im worstcase Fall , ja würde deine Versicherung zahlen müssen, du wirst aber nicht hochgestuft, da dann deine Versicherung zum Kaufzeitpunkt auf den Käufer übertragen wurde, wenn man das alles vernünftig ausfüllt und keine Fehler macht ...

Vereinfacht geschrieben ... deine versicherung wär dann ab dem Übergabezeitpunkt Datum&Uhrzeit die Versicherung vom Käufer ..

Wenn dir das zu kompliziert ist, melde deinen Wagen ab und sage dann dem Bekannten bescheid er kann das Auto dann mit seinen roten abholen .. dann bist du auf jeden fall safe.. kannst du den Wagen evtl. irgednwo auf Privatgrund abstellen? oder du fährst den gleich zum Käufer, wenn das nicht ewig weit weg ist...

Hi,

bekannte Mängel wie die Traggelenke in den Vertrag rein schreiben.

Wenn du nämlich bekannte Mägel nicht angibst dann gilt das als Arglistige Täuschung, der Gewährleistungsausschluss greift dann nicht.

Und wie schon gesagt, vorher abmelden oder angemeldet übergeben ( mit Übergabeprotokoll / Kaufvertrag)

Turbo, Voraussetzung wäre das es ein versteckter Mangel und kein offensichtlicher Mangel wäre.

Aber wie ich schon oben sagte, lieber alles erwähnen und im Vertrag festhalten, dann kann gar nix mehr passieren.

Was das angeht bzgl. angemeldet abgeben. Wie so einige hier wissen sollten kann das trotz Fixierung im Vertrag für unnötigen Stress sorgen.

Daher rate ich dazu das FZG nur abgemeldet zu übergeben. Eine Nacht mit abgemeldeten KZ am KFZ wird keiner Stress machen.

Zitat:

@tartra schrieb am 23. November 2024 um 20:13:53 Uhr:

Das ist so verboten, wenn das Auto noch zugelassen ist, dürfen da keine roten Kennzeichen ran...

Ja, aber kann mir als Verkäufer nicht egal sein, was der Käufer verbotenes macht? Ich frage aus Interesse, weil ich schon in der gleichen Lage war.

Alternativ kannst du den Wagen abmelden und der Verkäufer holt ihn noch am selben Tag mit deinen alten Kennzeichen ab (oder du bringst ihn hin). Die Anmeldung tritt erst um 00:00 in Kraft (streng genommen dürfte er ihn also vorher auch nicht mit roten Nummern bewegen...?).

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 24. November 2024 um 08:33:19 Uhr:

Eine Nacht mit abgemeldeten KZ am KFZ wird keiner Stress machen.

Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 24. November 2024 um 09:17:53 Uhr:

.

Ja, aber kann mir als Verkäufer nicht egal sein, was der Käufer verbotenes macht? Ich frage aus Interesse, weil ich schon in der gleichen Lage war.

.

Mir wär es wahrscheinlich auch egal ... habe nur auf die frage vom Te geantwortet, das es wie er sich vorstellt nicht geht...

Ich bin sowieso der Meinung, wenn er es nicht abgemeldet irgendwo abstellen kann. Dann soll er sich darauf konzentrieren einen vernünftigen KV + Meldungen auszufüllen und dem Bekannten die Karre einfach zugelassen mitgeben, soll der sich doch um die Abmeldung kümmern, warum sollte man das selber machen?

Zu der Mängelangabe im KV, ich bin da wieder einmal anderer Meinung. Auf keinen Fall anfangen einzelne Mängel aufzählen, egal was man nun weiß oder nicht ...einfach ganz allgemein aufnehmen .. Auto mit Mängeln, oder Auto reparaturbedürftig, wenn das Fahrzeug im Lowbudget Bereich angekommen ist, auch gerne als Bastlerwagen u.ä. .. fertig ...

Damit ist dann alles mögliche abgedeckt ... zumal der Bekannte, wenn er rote K. nutzt ein Profi ist, der hat dann von daher 0,0 Chanchen damit durchzukommen irgendwas anzufechten, das er im worstcase über den Tisch gezogen wurde ... und da könnte der Te dann argumentieren ... Wer rote Kennzeichen hat, muss ein Profi aus dem KFZ Gewerbe sein, weil ein privater / KFZ Laie, kommt legal eigentlich schon lange nicht mehr an rote Kennzeichen...;)

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 24. November 2024 um 09:17:53 Uhr:

 

Die Anmeldung tritt erst um 00:00 in Kraft (streng genommen dürfte er ihn also vorher auch nicht mit roten Nummern bewegen...?).

Die Abmeldung tritt in Kraft, wenn die Meldung beim KBA verarbeitet wurde.

Was Du meinst ist fahren mit ungesiegelten Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung, ist was anderes.

Wenn die Abmeldung abgeschlossen, Siegel entfernt sind, dürfen KZK oder rote Dauerkennzeichen angebracht werden.

Bei angemeldeten Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Saisonzeitraums ebenso.

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