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Autoverkauf eines angemeldeten Autos

Opel Omega B
Themenstarteram 11. März 2006 um 18:29

Hi zusammen,

nachdem ich nun meinen Omega habe, wollte ich meinen Alten verkaufen. Heute rief nun eine Frau an und hat sich nach dem Auto erkundigt und Interesse gezeigt. Sie fragte ob das Auto noch angemeldet sei. Nun meine Frage wie läuft das wenn ich das Auto angemeldet übergebe. Ich habe hier so einen Vertrag vom ADAC auf dem auch zwei Karten für die Zulassungsstelle und die Versicherung dabei sind (Veräußerungsanzeige oder so ähnlich)

Die Frau würde gerne morgen kommen und bei Gefallen das Auto gerne direkt mitnehmen und am Montag auf sie ummelden. Es gibt nun aber keine Abmeldebescheinigung mehr bei der Zulassungsstelle (wird ja auch umgemeldet). Wie weise ich das nach? Reicht da die Veräußerungsanzeige für Zulassung und Versicherung von Verkäufer und Käufer unterschrieben?

Gruß Babsi

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20 Antworten

ich würde mal sagen das langt! da gibst du kurz bei deiner versicherung bescheid das du den wagen nimmer hast und vielleicht kurzer anruf auf der zulassungsstelle da sollte das reichen!

Verkauf das Auto im abgemeldeten zustand. hab mal einen verkauft der noch angemeldet war und mir tierisch die Finger dran verbrannt.

Hast du die alten Nummernschilder noch???

Hat die Käuferin eine Doppelkarte???

wenn beides Ja, warum holt sie das Auto nicht am Montag und fährt gleich zur Zulassung??? Ist erlaubt.

 

Angemeldetes Auto verkaufen, Laß bloß die Finger davon wenn du keinen Ärger haben willst.

man kann beides machen - wenn du einen schriftlichen Kaufvertrag machst (Übergabezeitpunkt reinschreiben!), kannst du es ja auch nachweisen.

Sicherer ist für dich, wenn du das Auto abgemeldet verkaufst. Allerdings ist es für den Käufer einfacher, wenn es noch angemeldet ist. Wobei ich nicht weiß, ob es erlaubt ist, dass man ohne Zulassung zum Ordnungsamt fahren kann. Ich wage das sogar zu bezweifel - dafür gibt es doch gelbe Kennzeichen ... die kann man sich holen, ohne Daten oder Papiere vom Fahrzeug zu haben ...

dass man ohne TÜV zum DÜV fahren darf (wenn man n angemeldeten Termin nachweisen kann), dass weiß ich auch - verwechselst du da vielleicht was? @ admiral54

In diesem Sinne ...

Tom aus McPomm

Ich würde eine Kopie von ihrem Perso machen. Dann hast du wenigstens was in der Hand, wo du dir sicher sein kannst. Ich würde es aber nicht machen, wenn die zu weit weg wohnt. Bei dem Wetter kann was passieren und dann steigen deine Prozente ...

Ein Fahrzeug was abgemeldet ist und mit alten Kennzeichen und Doppelkarte versehen ist, darf zum TÜV (wenn noch vorhanden) oder zur Zulassungsstelle gefahren werden.

Ein Fahrzeug welches KEINEN TÜV mehr hat, darf am öffentlichen Staßenverkehr NICHT mehr teilnehmen. Das Auto muß dann auf einen Hänger.

die rechtslage sagt, das du, wenn du das auto angemeldet verkaufst, für alles was in der zeit anfällt noch voll haftbar zu machen bist. sprich wenn die frau auf dem weg zur ummeldung einen unfall baut, wirst du dafür haftbar gemacht.

Definitiv FALSCH!!!!

Die Gesetzgebung sagt ganz klar, und so steht es auch in den ADAC-Kaufverträgen, daß ab dem Zeitpunkt der Übergabe auch der Versicherungsvertrag auf den neuen Käufer übergeht, er also haftbar für alle anfallenden/verursachten Schäden ist etc.

Dafür gibt es ja die Karten die an die Zulassungsstelle und die Versicherung geschickt werden sollen.Ist die Karte beim Straßenverkehrsamt und das Fahrzeug wird nicht ab/umgemeldet erfolgt eine Zwangsabmeldung...ebenso bei der Versicherung

am 12. März 2006 um 1:36

servus...

also mein kollege hat das grad hinter sich....er hatte sich nen mercedes gekauft und er wollte es die kommende woche auf sich zulassen, da es noch auf den verkäufer lief...er hatte dann direkt ein unfall....sachlage:

er ist für den unfall verantwortlich und muss die kosten tragen,so wie es gsi.cabrio meint

gruss tunc

am 12. März 2006 um 6:42

Zitat:

Original geschrieben von Tunc

servus...

also mein kollege hat das grad hinter sich....er hatte sich nen mercedes gekauft und er wollte es die kommende woche auf sich zulassen, da es noch auf den verkäufer lief...er hatte dann direkt ein unfall....sachlage:

er ist für den unfall verantwortlich und muss die kosten tragen,so wie es gsi.cabrio meint

gruss tunc

Wie im anderen Tread hast Du auch hier die passenden dösigen Kollegen .

Das muss ja eine aufregende Firma sein , in der Du tätig bist :D

am 12. März 2006 um 17:17

löl opi mit kollegen mein ich freunde :) nicht arbeitskollegen

aber warum dösig? erklär mir das mal bitte anstatt sowas zu äussern lieber opi :)

und auf welchen thread beziehst das? ich schreibe hier immer nur meine persönlichen und aus bekanntenkreis erlebte sachen auf.

oder meinste mein kollege war geil drauf die kosten zu tragen?

aber bitte ergötze uns mit deiner weisheit deiner reifen jahre :)

viell. hast ja n tip und er kann sich das geld zurück holen.

gruss Tunc

Hi,

ich würde kein Fahrzeug im angemeldeten Zustand verkaufen, und zwar aus folgendem Grund: Stell Dir mal vor, das Fahrzeug wird für eine Straftat verwendet, z.B einen Überfall oder ähnliches. Der Wagen ist auf Dich zugelassen, und ist nicht als gestohlen gemeldet. Rate mal, beim wem die Polizei nur ganz kurz vor der Tür und schneller dahinter steht? Oder aber die Käuferin fährt jemanden an und macht die Biege? Und sag mir nicht, das sei unwahrscheinlich, ich hab es selbst mehrfach erlebt.

Jackson5

Ihr schaut alle zuviel Fern...Sicher ist es besser das Auto abgemeldet zu übergeben.Wenn die eEntfernung zu gross ist,sollte man dank Internet eben detailreiche Bilder senden.Nur jeder würde gerne Probefahren.Muss nicht immer schief geh´n...aber kann.

Hi,

Mit dem Vertrag ist man sicher, ohne ist man es nicht...

Ohne den Vertrag kannst gleich dein Auto verschenken, denn dann kann die Person lustig auf deiner Versicherung rumkurven, bis du diese kündigst etc... :)

Habe schon mehrmals davon gehört...

Wenn ich ein Auto verkaufe, dann nur abgemeldet, alles andere ist mir auch viel zu stressig, ich kann auch gerne das Auto übergeben und als Käufer kann man auch auf Vorläufiger Versicherungsdeckung eine Überführungsfahrt machen, auch wenn es viele net glauben, das geht :)

Markus...

am 12. März 2006 um 21:49

Ein Angemeldetes Auto zu verkaufen ist immer heikel! Aber es ist möglich! Laße Dir vom Käufer den Perso zeigen und schreibe Dir die Perso Nr. mit auf den Kaufvertrag! Um sicherzu gehen das der Käufer das Auto auch schnellstens Ummeldet noch die Steuer Plakteten abkratzen! So ist der Käufer gezwungen es schnellstens Umzumelden! Er darf das Auto dann aber nur mit einer Gültigen Doppelkarte fahren! Und Du solltes umgehend Meldung an die Versicherung geben. Am besten per Telefon und den Kaufvertrag per Fax an die Versicherung senden! Und schon bist Du aus dem Schneider!

(Kleiner Tipp vom Gebrauchtwagen Händler!!!!) *ggg*

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