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Autoverkauf, Frage zur Gewährleistung
Guten Abend zusammen, ich habe eine kurze Frage.
Und zwar habe ich letzte Woche erfahren, das sich die Reparaturen an meinem (alten) Audi A4 nicht mehr lohnen (1800€)
Diesbezüglich habe ich Ankäufer kontaktiert, und relativ schnell gab es auch Intresse.
Ich habe mit diesem einen Kaufvertrag gemacht, und mir auch ein Zettel unterschreiben lasse wo ALLE mir bekannten Mängel drinne stehen.
Jetzt habe ich mein altes Auto online gefunden (es hieß er wird ausgeschlachtet), dort wird wie immer das Auto schön geredet sodass der neue TÜV ab 02/2020 kein problem wäre.
Laut meiner Werkstatt hat dies aber nicht gestimmt.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe ja wie oben geschrieben einen unterschriebenen Kaufvertrag UND einen Mängelzettel, kann ich zur Gewährleistung gezwungen werden, auch wenn der Wagen vom Ankäufer zum neuen Privatbesitzer übergeht?
Wie gesagt, weiter Mängel sind mir nicht bekannt gewesen und meine Werkstatt hat sich auch nicht geäußert, diese sagte nur (Abgaskrümmer hat einen Riss, Kupplung, Bremsen, Querlenker und Spurstange sowie hinten Stossdämpfer)
Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich sehr, und ich bedanke mich auch schonmal
Beste Antwort im Thema
Moin,
Nein, dir kann nix passieren. Ausnahme wäre du hättest dem Käufer einen Unfall verschleiert und dieser würde dessen Käufer auffallen - dann wurde dieser zu seinem VK gehen und der wiederum zu dir. Sollte aber sehr wahrscheinlich nicht passieren.
Nur muss dir bewusst sein - wenn du 1800€ an Reparaturkosten in einer Werkstatt hast, dann hat dein Käufer vielleicht 300-400€ Kosten (Teile, weil er den Schrauber ja eh bezahlen würde). Das kann für den auch ohne großes Fuschen durchaus gut funktionieren.
LG Kester
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11 Antworten
Nein du hast nichts zu befürchten.
1. Bist du nicht Vertragspartner des folgenden Privatkäufers.
2. Kannst du ja belegen, dass du das Fahrzeug mit Mängeln verkauft hast.
Hast du in dem vom Käufer unterschriebenen KV die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn Ja, dann kann dir m.W. nichts passieren.
LG
HorchA8
Moin,
Nein, dir kann nix passieren. Ausnahme wäre du hättest dem Käufer einen Unfall verschleiert und dieser würde dessen Käufer auffallen - dann wurde dieser zu seinem VK gehen und der wiederum zu dir. Sollte aber sehr wahrscheinlich nicht passieren.
Nur muss dir bewusst sein - wenn du 1800€ an Reparaturkosten in einer Werkstatt hast, dann hat dein Käufer vielleicht 300-400€ Kosten (Teile, weil er den Schrauber ja eh bezahlen würde). Das kann für den auch ohne großes Fuschen durchaus gut funktionieren.
LG Kester
Zitat:
@Calli120295 schrieb am 27. November 2019 um 19:53:15 Uhr:
... Reparaturen an meinem (alten) Audi A4 nicht mehr lohnen (1800€)
mit welchem Stundensatz gerechnet?
(Audi-Apotheke?
oder schraubt der Schwager aus Ostanatolien, der sich für Kost und Logis und 1.000 € Taschengeld im Monat nützlich macht?)
Originalteile?
oder mit Nachbauteilen - und diese direkt im Großhandel gekauft?
Da wird nichts nachkommen. Zudem: woher willst du wissen ob dein Käufer die Mängel nicht zwischenzeitlich repariert hat?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 28. November 2019 um 11:25:37 Uhr:
Zitat:
@Calli120295 schrieb am 27. November 2019 um 19:53:15 Uhr:
... Reparaturen an meinem (alten) Audi A4 nicht mehr lohnen (1800€)
mit welchem Stundensatz gerechnet?
(Audi-Apotheke?
oder schraubt der Schwager aus Ostanatolien, der sich für Kost und Logis und 1.000 € Taschengeld im Monat nützlich macht?)
Originalteile?
oder mit Nachbauteilen - und diese direkt im Großhandel gekauft?
Es wäre original bei Audi gemacht worden.
Zitat:
@Calli120295 schrieb am 28. November 2019 um 18:32:44 Uhr:
Es wäre original bei Audi gemacht worden.
... für 1.800 Euro
also holt sich jemand mit Gewerbeschein die benötigten Teile im freien Ersatzteilhandel zum Großhandelspreis von 300 Euro ... kalkuliert die 15 Arbeitsstunden seines Hilfsarbeiters mit 13 Euro/Stunde ...
--> kommt auf "Aufbereitungskosten" in Höhe von 500 Euro, um ein Auto anzubieten, dass er (auf Kundenwunsch & statt eines Preisnachlasses als "Zugabe") im Bedarfsfall streßfrei zur HU fahren kann
Zitat:
@camper0711 schrieb am 28. November 2019 um 18:56:29 Uhr:
Zitat:
@Calli120295 schrieb am 28. November 2019 um 18:32:44 Uhr:
Es wäre original bei Audi gemacht worden.
... für 1.800 Euro
also holt sich jemand mit Gewerbeschein die benötigten Teile im freien Ersatzteilhandel zum Großhandelspreis von 300 Euro ... kalkuliert die 15 Arbeitsstunden seines Hilfsarbeiters mit 13 Euro/Stunde ...
--> kommt auf "Aufbereitungskosten" in Höhe von 500 Euro, um ein Auto anzubieten, dass er (auf Kundenwunsch & statt eines Preisnachlasses als "Zugabe") im Bedarfsfall streßfrei zur HU fahren kann
...oder lässt für ein paar € extra einen Prüfer drüber schauen, der es nicht ganz so genau nimmt
Aber auch das ist nicht das Problem des TE.
Rein interessehalber - sehe es ansonsten genauso wie die Vorposter:
Darf man fragen, wieviel du bekommen hast und für wieviel der A4 jetzt angeboten wird?
Nebenbei muß ich gestehen, dass ich persönlich nicht nachvollziehen kann, wieso man mit einem scheinbaren Altfahrzeug zum Vertragshändler fährt...
Zitat:
@HelldriverNRW schrieb am 30. November 2019 um 20:05:10 Uhr:
Nebenbei muß ich gestehen, dass ich persönlich nicht nachvollziehen kann, wieso man mit einem scheinbaren Altfahrzeug zum Vertragshändler fährt...
Weil man sich eigentlich innerlich schon von dem Altmetall verabschiedet hat und ein Argument für ein neues Auto braucht. Da ist die Rechnung des Audi-Palastes ein willkommener Anlass