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Autoverkauf gewerblich, Gewährleistung ausschließen
Hallo, ich werde demnächst meinen Ford Grand C-Max verkaufen. Es handelt sich um ein gewerblich/ privat genutztes Fahrzeug und es läuft auf meine Firma.
Ist es möglich, das Auto an eine Privatperson zu verkaufen und die Gewährleistung auszuschließen? Ich habe derartige Aussagen hier im Forum gelesen, es scheint aber strittig zu sein.
Hat jemand schon juristische Erfahrung mit diesem Thema gemacht?
Ich habe auch schon Kontakt zu einem Anbieter für Garantieversicherungen aufgenommen. Diese arbeiten aber leider nur mit Händlern zusammen.
Vielen Dank für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Ich bin auch selbstständig und mach mir sehr wohl Gedanken über 1700
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23 Antworten
Soweit ich weiß musst du bei einem Kaufvertrag die MwSt ausweisen und natürlich dann auch die entsprechende Umsatzsteuer abführen. Es bleibt dabei ein gewerblicher Verkauf, also mit Mindestgewährleistung.
Wenn du das Auto schätzen lässt entweder ein Händlergutachten, oder Gutachter und den Wagen dann aus dem Geschäft herausnimmst, natürlich die im Schätzwert enthaltene Umsatzsteuer abführst ist es ab da ein Privatwagen.
Aber Vorsicht, wenn du den dann nicht min. 1 Jahr erstmal selbst fährst/behältst gilt er immer noch als Spekulationsobjekt, damit musst du auch von einem evtl erzielten höheren Betrag als den Schätzwert die USt abführen.
Nach einem Jahr ist die Spekulationsfrist beendet, dann kannst du ihn völlig frei verkaufen wie du willst und auch ohne weitere UST abzuführen. Dann ist es auch ein 100% Privatverkauf mit Garantieausschluss
So wie die Situation jetzt ist, könntest Du ihn bestenfalls als defekten ET-Spender verkaufen. Das muss aber zumindest ansatzweise der Realität entsprechen. Nur an einen anderen Gewerbetreibenden könntest Du ihn unter Ausschluss der GWL verkaufen. an Privat nicht.
Die Gewährleistung von Gewerblich zu Privat läßt sich nicht wirksam ausschließen!
Die ganzen Tricksereien fliegen im schlimmsten Fall auf und du bist in der zweijährigen Haftung, wirksam verkürzen geht auf ein Jahr.
Selbst der Verkauf an z.B. Mutti und die verkauft weiter, kann böse enden!
Verkaufe an einen Gewerbetreibenden bzw. Händler und schliesse die Gewährleistung wirksam aus.
Grüße vom Armani-Biker...
Vielen Dank nochmal für eure Antworten!
Ich habe nicht vor, irgendwelche Tricksereien abzuziehen. Auch die Überführung ins Privatvermögen sehe skeptisch, wenn sie nur dem Ausschluß der Gewährleistung dient. Auch weil ich den Wagen dann eigentlich aus zweiter Hand verkaufen müsste.
Trotzdem würde ich ihn gerne selbst bei autoscout, mobile etc reinstellen, natürlich mit ausgewiesener MwSt.
Weshalb findet man eigentlich keinen Versicherer für diesen Fall?
Zitat:
@Saiht schrieb am 5. März 2019 um 06:38:10 Uhr:
Weshalb findet man eigentlich keinen Versicherer für diesen Fall?
Gibt es doch. In dem Fall evtl. nur nicht fuer dich als Verkauefer. Ein privater Kaeufer kann ja eine Reperaturkostenversicherung/ Garantieversicherung/ Gebrauchtwagen Versicherung abschliessen.
Du koenntest wiederum einen Abschluss einer solchen als Vorraussetzung fuer einen Verkauf an privat machen. Z.B. Mindestlaufzeit 1 Jahr und die Gewaehrleistung wirksam auf ein Jahr verkuerzen.
Aber halt auch da muss man die Versicherungsbedingungen kennen und die Risiken abwaegen. Bei manchen Dingen bleibt ein Selbstbehalt bzw Lohnkosten sind anteilig zu tragen etc.
Bringt dich nicht gaenzlich aus der Gewaehrleistung raus, minimiert aber das Risiko. Schraenkt natuerlich auch den potentiellen Interressentenkreis ein.
So günstig der gewerblich genutzte Wagen auch ist, am Ende hat man ihn an der Backe und bekommt ihn nur sinnvoll unter Wert an einen gewerblichen Händler oder aber einen anderen Gewerbetreibenden los.
Das mit der MwSt. würde ich noch abklären, denn hast du den Wagen gebraucht ohne ausgewiesener MwSt. gekauft, musst du bei einem weiteren Verkauf keine MwSt. abführen. So sehe ich das zumindest. Da solltest du mal deinen Steuerberater fragen.
Auto war neu, also inkl. MwSt
Ich wollte nur noch sagen, dass eventuelle nachträgliche Kosten wg. Gewährleistung normale Betriebsausgaben sind, also steuerlich abzugsfähig.
Man bekommt also bis zu 45% je nach pers. Steuersatz von "Vater Staat" zurück. Außerdem sind Kosten für Gewerbetreibende für gewöhnlich "netto", d.h. die USt für die Reparatur kommt in voller Höhe sofort in Anrechnung.
Das minimiert das Risiko doch erheblich.
Zitat:
@keksemann schrieb am 5. März 2019 um 04:49:24 Uhr:
So wie die Situation jetzt ist, könntest Du ihn bestenfalls als defekten ET-Spender verkaufen. Das muss aber zumindest ansatzweise der Realität entsprechen.
Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollte man das Fahrzeug vor dem Verkauf komplett zerlegen.
Mein Auto ist mein Firmenwagen und ist auf mich angemeldet. In den Fahrzeugpapieren steht mein Name und nicht der meiner Firma. Wenn ich den Wagen nun verkaufe, kann man mir doch kaum nachweisen, dass es ein Firmenwagen ist. Ist ein Ausschluss der Gewährleistung dann trotzdem illegal?
Das Problem ist nur das ich dem Käufer ein Rechnung mit ausgewiesener MwSt stellen muss. Spätestens da sollte auffallen das ich Gewerbetreibender bin.
Stimmt, eine solche Rechnung muss man sogar dann ausstellen, wenn man den Wagen ohne ausgewiesener MwSt. gekauft hat. Das klärt die Frage.
Bleibt also nur die Option, den Wagen aus dem Betriebsvermögen rauszunehmen, eine Zeit lang privat zu nutzen und dann zu verkaufen. Dann entfällt das MwSt.-Thema und die Gewährleistung.
Stimmt rausnehmen und min 1 Jahr privat fahren, soweit ich weiß gilt da eine „Spekulationsfrist” von 1 Jahr, danach kannst du ihn verkaufen wie du willst. So zumindest hat mir das mal ein Steuerberater erklärt
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 5. März 2019 um 08:50:25 Uhr:
Zitat:
@Saiht schrieb am 5. März 2019 um 06:38:10 Uhr:
Weshalb findet man eigentlich keinen Versicherer für diesen Fall?
Gibt es doch. In dem Fall evtl. nur nicht fuer dich als Verkauefer. Ein privater Kaeufer kann ja eine Reperaturkostenversicherung/ Garantieversicherung/ Gebrauchtwagen Versicherung abschliessen.
Du koenntest wiederum einen Abschluss einer solchen als Vorraussetzung fuer einen Verkauf an privat machen. Z.B. Mindestlaufzeit 1 Jahr und die Gewaehrleistung wirksam auf ein Jahr verkuerzen.
Aber halt auch da muss man die Versicherungsbedingungen kennen und die Risiken abwaegen. Bei manchen Dingen bleibt ein Selbstbehalt bzw Lohnkosten sind anteilig zu tragen etc.
Bringt dich nicht gaenzlich aus der Gewaehrleistung raus, minimiert aber das Risiko. Schraenkt natuerlich auch den potentiellen Interressentenkreis ein.
Und was soll das ganze bringen? Gewährleistung muss er trotzdem geben und der private Käufer muss die Garantie, die er abgeschlossen hat, nicht in Anspruch nehmen und kann sich immer auf die Gewährleistung berufen. Damit trägt man immer noch die Pflichten und Risiken und macht den Wagen sinnlos teurer.
Verstehe nicht warum man sich deswegen gedanken macht. Wir reden hier vielleicht von 1-1,5 k Euro. Weg damit. Keine Sorgen, keine Probleme