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Autoverkauf ins Ausland / Abholung mit Autotransporter
Hallo zusammen,
ich möchte meinen alten BMW 120 aus 2011 verkaufen.
Ich habe viele Anfragen aus Osteuropa dazu erhalten. Mit einem Käufer (gewerbl. Händler) bin ich nun mit dem Preis (6.800 €) einig geworden. Bisher hat er den Wagen nicht live besichtigt. Aktueller Plan ist, dass er gegen Ende nächster Woche einen Autotransporter schickt, der neben meinem auch noch andere Wagen "aufsammelt". Den Kaufpreis erhalte ich dann bei Übergabe. Auf eine Anzahlung habe ich verzichtet, er hatte es mir aber angeboten. Hier hatte ich die Befürchtung in eine Falle zu tappen (gibt ja öfters Betrugs-Szenarien in dieser Richtung).
Jetzt stelle ich mir die Frage, wie ich das mit der Abmeldung am Besten mache. Da ich ja nicht zu 100% sicher bin, ob es wirklich klappt, möchte ich den Wagen nicht vorher abmelden. Ihn aber angemeldet zu übergeben, halte ich auch für risikoreich, da ich nicht weiß, ob er ihn korrekt abmeldet bzw. ob das so einfach aus dem Ausland geht. Als Händler wird er ihn ja nicht direkt umelden/zulassen, da er ihn ja selbst verkaufen möchte und dann der spätere Käufer ihn ja erst zulassen wird.
Die Funktion ihn online abzumelden besteht nicht, da EZ 2011.
Die Kennzeichen könnte ich vor Übergabe abmachen, die benötigt er ja zur Überführung nicht, da Autotransporter.
Eine Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere nur mit den Kennzeichen und Nachweise über Verkauf (Kaufvertrag) ist aber wohl nicht möglich oder?
Wie würdet ihr hier am besten vorgehen?
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16 Antworten
Zitat:
@AlexBMW2022 schrieb am 12. Juli 2024 um 14:51:25 Uhr:
Die Kennzeichen könnte ich vor Übergabe abmachen
Eine Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere nur mit den Kennzeichen und Nachweise über Verkauf (Kaufvertrag) ist aber wohl nicht möglich oder?
Hallo auseinander,
Kennzeichen kannst Du ab machen. Abmelden ggf online, wenn der Transporter da ist und Deine Papiere neu genug sind.
Dennoch: Vorsicht hier bei der Sammelbestellung!!!! Wer kauft ein Auto, ohne es vorher gesehen zu haben. Prüfe, ob es den Spediteur wirklich gibt und ob er einen entsprechenden Auftrag hat. Gibt es den Händler wirklich? Stimmt dann die Adresse auf dem Kaufvertrag mit der des registrierten Unternehmens überein?
Dann nur: Auto gegen Cash. Geld auf Echtheit prüfen. Am besten mit Zeugen
Kaufvertrag machen!!!!
Unterm Strich: Finger weg lassen. Einen BMW wirst Du auch so los.
Wenn Online nicht geht dann bleibt dir nix anderes übrig kurz vorher den Wagen selbst oder von Dritten abmelden zu lassen.
Oder er lässt dir die Papiere zur Abmeldung da, brauchst glaub nur ZUB I, und schickst sie ihm nach wenn er die denn braucht.
Zitat:
@AlexBMW2022 schrieb am 12. Juli 2024 um 14:51:25 Uhr:
[...]
Die Funktion ihn online abzumelden besteht nicht, da EZ 2011.
Die Kennzeichen könnte ich vor Übergabe abmachen, die benötigt er ja zur Überführung nicht, da Autotransporter.
Eine Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere nur mit den Kennzeichen und Nachweise über Verkauf (Kaufvertrag) ist aber wohl nicht möglich oder?
Wie würdet ihr hier am besten vorgehen?
Die Abmeldung (Stillegung) wird in der FZV im §14 geregelt und kann für in D zugelassene Fahrzeuge nur in D stattfinden. Benötigt werden
- Personalausweis / Reisepass & Meldebestätigung
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
- beide Nummernschilder
- Geld (bis zu 15 Euro)
Das heißt, Nummernschilder abmachen reicht nicht, der Spediteur wird ja wohl die Anweisung haben, Auto UND die Papiere mitzunehmen. Die Papiere brauchst du aber für die Abmeldung..
Online-Abmeldung geht nicht, wie gesagt.
Laut E-Mail Signatur und Mail-Adresse ist es dieser Händler: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=autocenter+bavaro
Es ging mir hier nur um das Thema mit der Abmeldung. Ich habe auch woanders gelesen, dass eine Abmeldung mit Kennzeichen und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheingung Teil 1) möglich ist. Wenn das stimmt, dann könnte ich den Wagen ohne Kennzeichen und nur mit Fahrzeugbrief übergeben und danach zum Zulassungsamt die Abmeldung durchführen. Er benötigt den Fahrzeugschein im Ausland ja nicht.
Geld kann ich prüfen und Zeugen habe ich auch.
Der Verkäufer wirkt auch seriös und ist schon längere Zeit am Wagen interessiert, hatte ihn aber aufgrund anderer Interessenten immer vertröstet.
Also ich komme aus Köln und hier habe ich gelesen, dass dies auch lediglich mit Kennzeichen und Fahrzeugschein möglich ist:
https://www.stadt-koeln.de/.../abmelden-eines-koelner-fahrzeuges
So könnte ich den Fahrzeugbrief an den Käufer übergeben und anschließend das Auto abmelden.
….“ Wie würdet ihr hier am besten vorgehen? “ …
Auto abmelden und auf den Autotransporter warten.
Geld entgegennehmen Fahrzeug samt Papiere und Schlüssel übergeben (KV nicht vergessen).
In der Regel läuft so etwas reibungslos und zuverlässig über die Bühne und ist oft gelebter Standard im “Osten“ ….
Habe schon öfter solche Geschäfte machen dürfen - war nie ein Problem
Zitat:
@AlexBMW2022 schrieb am 12. Juli 2024 um 15:11:07 Uhr:
Es ging mir hier nur um das Thema mit der Abmeldung. Ich habe auch woanders gelesen, dass eine Abmeldung mit Kennzeichen und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheingung Teil 1) möglich ist.
Könnte, hätte, täte. Warum nicht bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen bzw auf deren Webpage nachlesen? Dann hast Du es definitiv richtig.
Zitat:
@Tino34 schrieb am 12. Juli 2024 um 15:26:44 Uhr:
Zitat:
@AlexBMW2022 schrieb am 12. Juli 2024 um 15:11:07 Uhr:
Es ging mir hier nur um das Thema mit der Abmeldung. Ich habe auch woanders gelesen, dass eine Abmeldung mit Kennzeichen und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheingung Teil 1) möglich ist.
Könnte, hätte, täte. Warum nicht bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen bzw auf deren Webpage nachlesen? Dann hast Du es definitiv richtig.
Habe ich doch gemacht, siehe mein Beitrag.
Von daher hat sich das Thema dann erledigt.
Zitat:
@LCG schrieb am 12. Juli 2024 um 15:17:25 Uhr:
….“ Wie würdet ihr hier am besten vorgehen? “ …
Auto abmelden und auf den Autotransporter warten.
Geld entgegennehmen Fahrzeug samt Papiere und Schlüssel übergeben (KV nicht vergessen).
In der Regel läuft so etwas reibungslos über die Bühne und ist Standard im “Osten“ ….
Habe schon öfter solche Geschäfte machen dürfen - war nie ein Problem
Seine Frage bezieht sich auf den Fall, dass der Typ kommt und das Auto doch nicht will. Dann sitzt der TE auf seinem abgemeldeten Fahrzeug und darf wieder alles rückgängig machen.
Zitat:
Könnte, hätte, täte. Warum nicht bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen bzw auf deren Webpage nachlesen? Dann hast Du es definitiv richtig.
Die Zulassungsstelle berät dich nicht in Fragen wie du am besten dein Fahrzeug ins Ausland verkaufst, sondern nur wie du Fahrzeuge zulässt (oder abmeldest und soweiter)
Zitat:
@AlexBMW2022 schrieb am 12. Juli 2024 um 15:11:07 Uhr:
Online-Abmeldung geht nicht, wie gesagt.
Laut E-Mail Signatur und Mail-Adresse ist es dieser Händler: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=autocenter+bavaro
Es ging mir hier nur um das Thema mit der Abmeldung. Ich habe auch woanders gelesen, dass eine Abmeldung mit Kennzeichen und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheingung Teil 1) möglich ist. Wenn das stimmt, dann könnte ich den Wagen ohne Kennzeichen und nur mit Fahrzeugbrief übergeben und danach zum Zulassungsamt die Abmeldung durchführen. Er benötigt den Fahrzeugschein im Ausland ja nicht.
Geld kann ich prüfen und Zeugen habe ich auch.
Der Verkäufer wirkt auch seriös und ist schon längere Zeit am Wagen interessiert, hatte ihn aber aufgrund anderer Interessenten immer vertröstet.
Für die Abmeldung brauchst du nur ZB 1 und die Kennzeichen, funktioniert inzwischen auch bei vielen Gemeindeverwaltungen.
"Der Verkäufer wirkt auch seriös..." Na, der Verkäufer bist doch du.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Juli 2024 um 15:52:42 Uhr:
Zitat:
@AlexBMW2022 schrieb am 12. Juli 2024 um 15:11:07 Uhr:
Online-Abmeldung geht nicht, wie gesagt.
Laut E-Mail Signatur und Mail-Adresse ist es dieser Händler: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=autocenter+bavaro
Es ging mir hier nur um das Thema mit der Abmeldung. Ich habe auch woanders gelesen, dass eine Abmeldung mit Kennzeichen und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheingung Teil 1) möglich ist. Wenn das stimmt, dann könnte ich den Wagen ohne Kennzeichen und nur mit Fahrzeugbrief übergeben und danach zum Zulassungsamt die Abmeldung durchführen. Er benötigt den Fahrzeugschein im Ausland ja nicht.
Geld kann ich prüfen und Zeugen habe ich auch.
Der Verkäufer wirkt auch seriös und ist schon längere Zeit am Wagen interessiert, hatte ihn aber aufgrund anderer Interessenten immer vertröstet.
Für die Abmeldung brauchst du nur ZB 1 und die Kennzeichen, funktioniert inzwischen auch bei vielen Gemeindeverwaltungen.
"Der Verkäufer wirkt auch seriös..." Na, der Verkäufer bist doch du.
Wenn das so ist, ist die Sache ja klar - wenn der Spediteur das Geld übergeben hat, bekommt er Auto und die Papiere ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Dann spaziert er zur KFZ-Zulassungsstelle und legt die Kennzeichen und ZB 2 hin und fertig.
Dann meldet man halt wieder an. Ist zwar Aufwand aber die Kosten halten sie bei Wiederinbetriebnahme/Anmeldung auf die gleiche Person und KZ in Grenzen.
Weit weiniger als nachher hinterher laufen zu müssen und etwaige Kosten/Strafen usw. zu tragen.
Zitat:
@AlexRSt schrieb am 12. Juli 2024 um 15:34:51 Uhr:
Zitat:
@LCG schrieb am 12. Juli 2024 um 15:17:25 Uhr:
….“ Wie würdet ihr hier am besten vorgehen? “ …
Auto abmelden und auf den Autotransporter warten.
Geld entgegennehmen Fahrzeug samt Papiere und Schlüssel übergeben (KV nicht vergessen).
In der Regel läuft so etwas reibungslos über die Bühne und ist Standard im “Osten“ ….
Habe schon öfter solche Geschäfte machen dürfen - war nie ein Problem
Seine Frage bezieht sich auf den Fall, dass der Typ kommt und das Auto doch nicht will. Dann sitzt der TE auf seinem abgemeldeten Fahrzeug und darf wieder alles rückgängig machen.
Danke für den „Hinweis“ (?)…
Genauso wie ich es beschrieben habe würde ich persönlich vorgehen, nicht anders!
Der Entschluss das Fahrzeug zu veräußern ist bereits gefasst worden, also steht die (Wieder-) Anmeldung weniger im Vordergrund, sondern eher ein sauberer Verkaufsprozess.
Das Risiko, dass der Wagen nicht abgeholt wird besteht sicherlich, doch sind solche Ankäufer aus dem Osten meist sehr zuverlässig in Bezug auf die Einhaltung des Vorgangs, sodass das Risiko einer Nichtabholung sehr gering ist….
„Man kann nur einen Tod sterben“
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 12. Juli 2024 um 16:01:36 Uhr:
Dann meldet man halt wieder an. Ist zwar Aufwand aber die Kosten halten sie bei Wiederinbetriebnahme/Anmeldung auf die gleiche Person und KZ in Grenzen.
Weit weiniger als nachher hinterher laufen zu müssen und etwaige Kosten/Strafen usw. zu tragen.
So ist es!