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Autoverkauf - Käufer will geld zurück

Themenstarteram 12. März 2011 um 14:42

hallo...

habe gestern mittag mein auto verkauft...angeboten bei ebay. das auto lief die ganze zeit ohne probleme, bekam auch im januar 2011 ohne mängel tüv. nun hat der käufer gestern das auto abgeholt, kaufvertrag unterschrieben mit ausschluss jeglicher gewährleistung....

heute nachmittag ruft der käufer an und meint, er hätte unterwegs den halben auspuff verloren und die bremsen gingen nicht mehr....meines erachtens schwachsinn....nun will er die "angebliche" reperatur bezahlt haben.....

hat er dieses recht? denn er droht mit gutachter und anwalt....

was kann ich tun???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bienemaja.1901

was kann ich tun???

Entspannt zurücklehnen und warten auf weitere Geschehnisse.

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Zitat:

Original geschrieben von bienemaja.1901

was kann ich tun???

Entspannt zurücklehnen und warten auf weitere Geschehnisse.

Bin auch der Meinung.

 

Was will der dir denn da ankreiden? Klingt sehr seltsam, das "auf einmal" die Bremsen nicht mehr gehen. Ausserdem weiss doch jeder, das man bei eBay kein Auto kaufen sollte.

 

Dies ist aber nur meine Meinung. ;) 

Du bist privater Verkäufer und hast Gewährleistung ausgeschlossen. ;)

Themenstarteram 12. März 2011 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

Bin auch der Meinung.

Was will der dir denn da ankreiden? Klingt sehr seltsam, das "auf einmal" die Bremsen nicht mehr gehen. Ausserdem weiss doch jeder, das man bei eBay kein Auto kaufen sollte.

Dies ist aber nur meine Meinung. ;) 

ich find das ganze ja auch seltsam....vorallem, dass es gestern passiert sein soll und er heut erst anruft....

Solche Sachen prüft man ja auch VOR dem Kauf.

Soll er doch ruhig mit Anwalt kommen.

Eben.

 

Lass den dich mit seinem Anwalt kommen. Machen kann der eh nichts. Wenn der denkt, das er dich veraschen kann, ist er an den Falschen geraten. Lass den labern.

 

MfG

Burger

Themenstarteram 12. März 2011 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

Eben.

Lass den dich mit seinem Anwalt kommen. Machen kann der eh nichts. Wenn der denkt, das er dich veraschen kann, ist er an den Falschen geraten. Lass den labern.

MfG

Burger

danke....ich denk mir auch, dass er da nicht weit kommt...aber erstmal bekommt man nen schreck!!!

vllt sollte ich diesen käufer mal bei ebay melden....wer weiss bei wem er das noch versucht hat....

Bei einem Verkauf über ebay würde ich mich aber vorher auch nochmal über deren allg. Geschäftsbedingungen informieren (im Sinne falsche Auszeichnung in der Anzeige etc.)

Weisst Du dann überhaupt, ob das noch Dein alter Auspuff und Deine alten Bremsen sind - und ob er nicht zwischendurch rumgebastelt hat.

Sowas hat mal einer mit mir abgezogen - mit einem PC.

Hat ihn mir zurückgeschickt - einige Teile waren gar nicht mehr von mir.

am 12. März 2011 um 15:11

Das scheint mittlerweile eine Masche zu sein um nach dem Kauf den Preis zu drücken, hier wird bewusst mit Sachschäden und Anwalt gedroht und dann als Güte kommt der Vorschlag das du 1000 €  oder so an den Käufer überweisen sollst damit er nicht zum Anwalt geht.

 

Wenn du wie beschrieben einen neuen Kaufvertrag mit dem Ausschluß der Sachmangelhaftung hast kann dir als Privatverkäufer nichts passieren es sei denn der Käufer kann dir eine arglistige Täuschung, das du von den vorgegebenen Mängeln wusstest beweisen.

 

Da hilft nur aussitzen und falls was von einem Anwalt kommt selbst zu einen zu gehen um eine passende rechtliche Antwort zu geben.

Ich empfehle folgenden Artikel. Ganz so einfach ist es nicht mit "keine Gewährleistung".

http://www.123recht.net/...g-bei-eBay-beim-Privatverkauf-__a39061.html

Außerdem gibt es noch das Problem, daß man mit "keine Gewährleistung" auch Gefahr für Leben und Gesundheit ausschließt, was nicht zuläassig ist, weil es den Käufer unangemessen benachteiligt. Die alten Kaufverträge mit dieser Klausel sollte man nicht mehr verwenden.

http://www.focus.de/.../...ofuer-haften-privatpersonen_aid_318640.html

am 12. März 2011 um 15:25

Hier einmal der Verfahrensablauf, Es wurde kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht, sondern lediglich das Ebay Angebot als Kaufvertrag zu Grunde gelegt.

 

http://autokaufrecht.info/.../

Themenstarteram 12. März 2011 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Hier einmal der Verfahrensablauf, Es wurde kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht, sondern lediglich das Ebay Angebot als Kaufvertrag zu Grunde gelegt.

http://autokaufrecht.info/.../

doch...kaufvertrag wurde gemacht....

und das auto hatte bis gestern keine macken!!!!bremsen wurden letztes jahr vom vorbesitzer gewechselt....usw....

Zitat:

Original geschrieben von bienemaja.1901

Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

Eben.

Lass den dich mit seinem Anwalt kommen. Machen kann der eh nichts. Wenn der denkt, das er dich veraschen kann, ist er an den Falschen geraten. Lass den labern.

MfG

Burger

danke....ich denk mir auch, dass er da nicht weit kommt...aber erstmal bekommt man nen schreck!!!

vllt sollte ich diesen käufer mal bei ebay melden....wer weiss bei wem er das noch versucht hat....

was sagt den sein e-bay-profil (was hatt den die nase so alles gekauft/verkauft)??

der typische hobby-autohändler??

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