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Autoverkauf legale Abwicklung

Themenstarteram 13. Juni 2022 um 18:18

Der wagen war von einem Autohaendler in meheren Internet seiten angezeigt, in mobil.de, autoscout und auf der seite des Auto Haendlers. Ich kaufte das Auto uber eine KFZ Kaufvertarg, aber der Haendler erschien im Vertrag Privatverkaufer,. Ich erhielt den original Grossen Briefschein(vom urschpruenglichen Eigner) und den kleinen Briefschein (auf Namen des Haendlers), und Zoll tabellen auf 5 Tage, fuhr nachahuse Fahrt(in

Kroatien) . Ich kamm nachause und sitze jetzt fest bei der Zollabwicklung weil mir die Nachvollziehung vom Verkaufer zum Eigner wie im Groseen Fahrzeug Brief steht, fehlt. Der urschrpuengliche Eigner hatte das Auto abgemeldet und legal zu einem Autohaus verkauft. Wie es von diesem Autohaus zum meinen Verkaufer kamm ist mir unbekant. Der Verkaufer will mir, oder kann mir die Nachvollziehung des Autos vom ursprunglichem Eigner zu Ihm nicht geben. Meine Frage, was kann unternehmen um den Verkaufer dazu zu bringen die Nachvollziehung von ihm zum Eigner wie es im Grossen Fahrzeug Brief steht mir zu geben.

MFG,Pero aus Kroatien.

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13 Antworten

Wenn ich richtig verstehe,fehlt Dir die ZB1, die zur ZB2 gehört.

Du hast nur den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen.

Dann muss der Verkäufer Dir die ZB1 besorgen.

Themenstarteram 14. Juni 2022 um 0:36

Herr,

Ich habe ZB1 und ZB2. Das problem ist das der ZB1 an den

Ursprunglichen Eigner lautet! Ich brauche das der kfz kaufvertrag mit ZB1 ubereinstimt. Der zoll in Kroatien verlangt die Besitz nachweisung des Verkeufers.

Dein Problem ist, dass der vorherige Besitzer nicht die Person im Kaufvertrag ist?

Wenn der Händler dir den Wagen "von privat" verkauft hat, wird er dir keinen Kaufvertrag mit dem Autohaus als Verkäufer geben... da es für mich so aussieht, als hat er die Gewährleistung ausschliessen wollen (was allerdings nicht legal ist).

Der Händler wird niemals Eigner im Fahrzeugbrief sein; das passiert nur, wenn der Händler das Fahrzeug auf sich zulassen würde...bei Gebrauchtfahrzeugen eher unüblich. Er hätte dir jedoch einen Kaufvertrag geben müssen, in welchem er als Händler verkauft.

Wenn der Händler sich weigert, hilft nur noch ein Anwalt.

Edit:

Mit ganz viel Glück kannst du vom Vorbesitzer und vom Autohaus, an welches der Vorbesitzer verkauft hat, eine Kopie des jeweiligen Kaufvertrags bekommen. Damit wäre die Historie des Besitzes durchgängig nachgewiesen. Nur darf man dir das aus Datenschutzgründen nicht einfach so geben.

Themenstarteram 14. Juni 2022 um 4:22

Ja vielen dank auf die Antwort. Ich stimme zu was Sie sagen. I weiss das er nicht im Fahrzeugbrief stehen kann, aber mir waere auch die kaufvertrag nachvollziehung zum eigner genug. Dies aber will oder kann er nicht geben, weil behauptlich dazwieschen mehere verkaufer stehen!?

Was kann mir ein Rechts prozess bringen?Und wie lange kann es dauern?

Mir sind leider nicht die Möglichkeiten der kroatischen Behörden bekannt, was anstelle dessen akzeptiert werden könnte.

Ggf. könnte eine schriftliche Bestätigung des letztes Eigentümers ausreichen, dass er den Wagen an einen Händler verkauft hat. Dies setzt jedoch voraus, dass die kroatischen Behörden soetwas akzeptieren...und natürlich, dass der letzte Eigentümer bereit ist solch ein Schreiben zu unterschreiben (das muss er nicht und niemand kann ihn dazu verpflichten)

Themenstarteram 14. Juni 2022 um 4:50

PS. Wuerde ich sogar vom vorigen Haendler oder Eigner den kaufvertrag erhalten waere dass wahrscheinlich nicht genug weil noch welche kaufer/ verkaufer dazwischen stehen, und es ist unmoeglich alle kaufvertraege zu bekommen. Vieleicht handelt es sich noch uber zwei oder drei kaufvertaege?

Themenstarteram 14. Juni 2022 um 4:58

Ich war im telefon kontakt mit dem Eigentummer, aber es sieht so aus das dass alte Leute sind, die nichtmal eine e-mail fuehren. Sonst scheinen sie behilfchlich zu sein. Sogar das sie das bestetigen das fuehrt mich erst zum ersten haendler, bis zum meinen haendler ist noch ein weiter weg, so zu sagen.

Die letzten Halter nach ZB II können dir doch einen Zettel ausfüllen ála "Das Fahrzeug wurde verkauft und befindet sich nun im rechtmäßigen Eigentum von Petarmtalk."

Wenn das den Behörden nicht reicht, reicht vermutlich auch sonst nichts realistisch erreichbares, und die "Nachweise" erfordern etwas mehr "Kreativität".

Vielleicht wird es etwas einfacher, wenn man den kroatischen Behörden nochmal kurz erklärt, dass in Deutschland ZB 1 und ZB 2 nichts mit dem Eigentum zu tun haben. Das steht in kleiner Schrift auch auf den Dokumenten ("Halter wird nicht als Eigentümer ausgewiesen").

In anderen Ländern (z.B. hier in Schweden) ist das manchmal anders, da kann der Brief einen Eigentumsnachweis darstellen. In Deutschland nicht. Da muss der Kaufvertrag reichen. Und vielleicht noch eine so genannte Unbedenklichkeits-Bescheinigung, der man entnehmen kann, dass das Auto nicht als gestohlen gemeldet ist. Ich nehme an, die Behörden in Kroatien wollen (richtigerweise) verhindern, dass ein gestohlenes Fahrzeug dort durch Ummeldung legalisiert wird.

Themenstarteram 14. Juni 2022 um 11:21

Vielen dank allen auf soviel uberlegung und teilung in diesem fall.Ich bin nicht die ganze Zeit online deswegen komm ich nur jetzt wieder zurueck. Bezuglich Towe96, SpyderRyder, ja vieleicht kann ich diese Zettel erkleaerung bekommen , muss den Zoll fragen ob dass genugt?

Apropo " nicht gestohlen", wo kann man so eine bestetigung holen?

Ich erinnere mich daran, dass eine solche Unbedenklichtkeits-Bescheinigung in früheren Jahren formlos direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA, www.kba.de) angefordert werden konnte. Heute machen das die Zulassungsstellen in Deutschland selbst und automatisch.

Du kannst aber sicher mal beim KBA anrufen.

Im Prinzip müsste aber auch die kroatische Seite über das System EUCARIS heraus finden können, ob das Auto als gestohlen gemeldet ist.

Unter https://www.kba.de/.../eucaris_node.html

findet man das hier, zum Beispiel:

 

Fahrzeugzulassung

Bei der Zulassung von aus dem Ausland importierten Fahrzeugen kann mittels EUCARIS geklärt werden, ob es im Fahrzeugregister des Herkunftsstaates einen Suchvermerk (zum Beispiel einen Diebstahlhinweis) für das Fahrzeug gibt und ob die Daten zum Fahrzeug mit den Registereintragungen übereinstimmen.

Ist die Zulassung erfolgt, kann die Registerbehörde des Herkunftsstaates hierüber zum Zweck der Abmeldung mittels EUCARIS informiert werden.

Ich glaub Kroatien nimmt an EUCARIS teil. Die bekommen beim Zulassen genau wie die Deutsche Zulassungsstelle einen Hinweis, sollte zu der FIN ein Suchvermerk gespeichert sein

Ja das denke ich dann auch. Ob das als Hinweis an die Behörden (hier: der kroatische Zoll) genügt? Ich würde zumindest einen Versuch unternehmen, hier beim KBA in Deutschland um eine solche Bescheinigung zu bitten.

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