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Autoverkauf MIT Kennzeichen
Hallo,
ich werde die Tage (hoffentlich) mein Auto verkaufen.
Der Wagen ist noch angemeldet und soll eigentlich auch so dem neuen Besitzer übergeben werden.
Der Käufer verpflichtet sich ja laut Kaufvertrag den Wagen innerhalb 5 Tagen umzumelden.
Was kann innerhalb dieser Zeit passierten? Oder sollte man den Wagen UNBEDINGT abgemeldet übergeben?
(Bisher habe ich schon mehrere Autos angemeldet verkauft und nie passierte was...die Autos waren alle nicht sooo viel Wert ca. 5000-9000€...der jetztige ist 24.000€ Wert, da denke ich der Käufer ist Seriös).
MFG Frank
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12 Antworten
Das musst du selbst wissen. Auf alle Fälle würde ich mir Datum UND Uhrzeit der Übergabe quittieren lassen. Außerdem bist du verpflichtet, die Veräußerung der Zulassungsstelle mitzuteilen. Das wird zwar nicht bestraft, wenn mans nicht macht, aber man hat weniger Ärger, wenn was passiert. Also mit Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und dann kann dir nicht mehr allzuviel passieren. Dann meldest du das noch gleich der Versicherung, damit die auch gleich mit dir abrechnen können.
Wer kommt denn für etwaige Schäden während der `Übergangszeit` auf?
Also während der Zeit, wo Franks Auto noch auf seinen Namen zugelassen und versichert ist, der Kaufvertrag jedoch schon geschlossen wurde und der Besitz sich gewechselt hat?
Gruss,
Mfg MICHA
Mach ich auch immer so beim Verkauf. Warum auch nicht?
Etwas Vertrauen vorschiessen ist doch ein netter Zug an einem Menschen.
Enttäuscht worden bin ich dabei noch nie.
In Standardkaufverträgen steht sowieso drin, dass der Käufer für Zuwiderhandeln oder entstehende Schäden während der "Übergangszeit" haftet.
Ausserdem kann man mit angemeldetem Auto auch noch eine Probefahrt machen. So verkauft er sich besser.
Gruß
Markus
Zitat:
Original geschrieben von ricco68
Mach ich auch immer so beim Verkauf. Warum auch nicht?
Etwas Vertrauen vorschiessen ist doch ein netter Zug an einem Menschen.
Enttäuscht worden bin ich dabei noch nie.
In Standardkaufverträgen steht sowieso drin, dass der Käufer für Zuwiderhandeln oder entstehende Schäden während der "Übergangszeit" haftet.
Ausserdem kann man mit angemeldetem Auto auch noch eine Probefahrt machen. So verkauft er sich besser.
Gruß
Markus
Und diese Klausel soll rechtsgültig sein?! Verstösst das nicht gegen allgemeines Recht?
Gruss,
Mfg MICHA
Bei einem verschldeten Unfall seitens des Käufers, z. b. auf der Heimreise, muß erstmal DEINE Versicherung für den Schaden aufkommen.
Diese versucht dann später, das Geld beim Käufer zurückzuholen.
Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, zahlst Du solange weiter Steuern bis das Fahrzeug ab-, bzw. umgemeldet ist.
Zitat:
Also mit Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und dann kann dir nicht mehr allzuviel passieren.
Das bringt überhaupt NICHTS! Abmelden kann man das Fahrzeug nur mit Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen! Es interessiert die Zulassungsstelle nicht, wenn Du dort mit dem Kaufvertrag auftauchst!
Alles in allem bleibt ein gewisses Restrisiko für den Verkäufer. Definitiv sicherer ist es, das Fahrzeug vor Übergabe abzumelden. Dann muß sich der Käufer halt ein 5-tages Kurzkennzeichen besorgen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 30 Euro und beide sind auf der sicheren Seite!
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Dann muß sich der Käufer halt ein 5-tages Kurzkennzeichen besorgen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 30 Euro und beide sind auf der sicheren Seite!
30 Euro beim Landratsamt ..... + 50 Euro für die Versicherung.
Und wer bringt schon ein Kurzzeitkennzeichen mit, wenn er noch gar nicht genau weiss, ob er das Auto kaufen wird.
Würde ich nicht machen.
Wenn jemand 24000 Euro für ein Auto ausgeben kann, dann kann er auch noch die paar Euro für die Versicherungsentschädigung aufbringen - im Fall der Fälle.
Man kann auch schriftlich vereinbaren, dass das Auto nur zur Überführung mit dem alten Kennzeichen und KFZ-Schein bewegt werden darf.
Zugelassen verkaufen würde ich nur dann nicht machen, wenn mir
a) der Käufer nicht ganz geheuer ist
b) das Auto offensichtlich in den Osten oder in den Süden Europas verbracht werden soll
Gruß
Markus
Zitat:
30 Euro beim Landratsamt ..... + 50 Euro für die Versicherung.
Wenn der Käufer das Fahrzeug danach bei der Versicherung versichert, wo er auch die Versicherungsbestätigung für das Kurzkennzeichen her hat, fallen KEINERLEI Kosten von der Versicherung an!! Es bleibt somit bei den 30 Euro bei der Zulassungsstelle.
Zitat:
Wenn jemand 24000 Euro für ein Auto ausgeben kann, dann kann er auch noch die paar Euro für die Versicherungsentschädigung aufbringen
Von wegen! Es gibt genug Leute, die für ein Auto ihre letzten Kröten zusammenkratzen und dann den Rest noch über ihre Bank finanzieren, nur um mit einem schicken Auto vorfahren zu können.
Zitat:
Man kann auch schriftlich vereinbaren, dass das Auto nur zur Überführung mit dem alten Kennzeichen und KFZ-Schein bewegt werden darf.
Man kann alles schriftlich fixieren, aber was hat man davon, wenn sich der Käufer nicht daran hält?
Zitat:
Zugelassen verkaufen würde ich nur dann nicht machen, wenn mir
Zitat:
der Käufer nicht ganz geheuer ist
Gerade Leute, die sich ein Fahrzeug mit dem Vorsatz kaufen, noch möglichst lange mit den Kennzeichen des Verkäufers rumzufahren und das Fahrzeug gar nicht ummelden wollen, erwecken vorher den Anschein, kein Wässerchen trüben zu können und erscheinem einem als der liebste Mensch der Welt!
Trotzdem bleibt es im Endeffekt jedem selbst überlassen, ob er das Auto zugelassen übergibst oder nicht. Und vor allem, ob Du das Risiko in Kauf nimmst. Sicherlich geht es in den meisten Fällen gut! Ich selbst würde jedoch nie das Fahrzeug angemeldet übergeben.
Bei uns auf der Dienststelle finden sich mehrmals wöchentlich Leute ein, die Anzeige erstatten wollen, weil das von ihnen verkaufte Fahrzeug vom Käufer nicht umgemeldet wurde.
Alle hatten natürlich vorher z. B. einen vom ADAC vorgefertigten Kaufvertrag ausgefüllt, wo sich der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von einem gewissen Zeitraum umzumelden.
Die Leute sind dann immer wieder sehr erstaunt, wenn man ihnen mitteilt, daß es sich hierbei um ein Zivilklagedelikt handelt und sie nur mit einem Rechtsanwalt "weiterkommen". Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Das bringt überhaupt NICHTS! Abmelden kann man das Fahrzeug nur mit Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen! Es interessiert die Zulassungsstelle nicht, wenn Du dort mit dem Kaufvertrag auftauchst!
Dann erkundige dich mal bei deiner Zulassungstelle. Du bist gesetzlich verpflichtet, jede Veräußerung bei der Zulassungstelle anzuzeigen. Ich sprach nicht von Abmelden. Auch der Veräußerungszeitpunkt wird dem FA und der Versicherung gemeldet, sodass Steuern und Versicherung nur bis zu diesem Datum gezahlt wird. Wenn du es nicht meldest, dann zahlst du halt bis zum Abmeldedatum. Maßgeblich ist hier das Eigentum und nicht die Briefeintragung.
Es ging mir ja darum, daß es nichts bringt, mit dem KAUFVERTRAG zur Zulassungsstelle zu gehen.
Hierfür gibt es spezielle Veräußerungsformulare für Zulassungsstelle und Versicherung, die von Käufer und Verkäufer unterschrieben werden müssen.
Ändert aber nichts an der Tatsache, daß bei einem Schadensfall auf der Heimfahrt die Versicherung des Verkäufers aufkommen muß. Ärger inklusive!
Der sicherste Schutz ist die Abmeldung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer.
Diese sicherste Methode hat natürlich den Nachteil, dass der eventuelle Käufer (und man selbst ja dann auch nicht mehr, falls der Kaufinteressent in letzter Minute doch noch abspringt) mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren darf.
Falls der Weg einer Abmeldung zu umständlich ist, sollte unbedingt eine Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung ausgefüllt und von Käufer und Verkäufer unterschreiben an die zuständige Zulassungsstelle und die eigene Versicherung gesandt werden. Falls der Käufer dann seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann die Zulassstelle in beschränktem Umfang tätig werden und das Fahrzeug zur Zwangsstilllegung ausschreiben.
Bis zur endgültigen Ummeldung bzw. Stilllegung zahlt aber der Verkäufer weiterhin Steuern und Versicherung.
Mit dem Verkauf des Fahrzeuges geht (zunächst) auch die Versicherung (Haftpflicht und Kasko) auf den Käufer über - nicht aber der Schadenfreiheitsrabatt. Tritt ein Unfall nach Übergabe des Fahrzeuges ein, muss zwar die Versicherung des Käufers dafür eintreten, es tritt aber keine Belastung = Rückstufung ein. Deshalb ist es auch wichtig, im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festzuhalten.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
..sollte unbedingt eine Veräußerungsanzeige..
nicht sollte - sondern muß. Die Verpflichtung zur Zustellung der Veräußerungsanzeige ist schließlich keine Kann-Bestimmung!
es ist eigentlich so einfach
hallo,
wo ist das problem:
a) die von käufer und verkäufer unterschriebene veräußerungsanzeige mit datum, uhrzeit (und kilometerstand) an versicherung und zulassungsstelle senden (d.h. faxen) (die anzeige ist nicht idt. mit dem kaufvertrag!)
b) mehrkostenklausel etc. in den kaufvertrag hineinschreiben, den auch beide unterschreiben.
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nach zwei tagen ist das fahrzeug mit dem korrekten datum nicht mehr zugelassen, allerdings hat das kfz-bundes... in flensburg noch ungefähr 2-3 wochen die falschen daten.
sollte es also (wie bei mir geschehen) i) entgegen der absprache zum nichtabmelden und ii) z.b. zu einer verkehrswidrigkeit (und wird man über die zentrale ...stelle in flensburg noch als halter ermittelt - was ja nicht mehr aktuell ist - )kommen, dann reicht z.b. als nachweis das man nichts damit zu tun hat der nach 4 tagen von der zulassungsstelle kommende abmeldebescheid.
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sorry ... aber der größte teil vorstehender äußerungen ist einfach nur schwache spekulation / nichtwissen bzw. das wissen von frueher, dass man unbedingt ...
die verkaufsformulare von autoscout24 und mobile sind schon weiter ... ein anruf beim strassenverkehrsamt löst die letzten probleme und sollte kleiner als 5 ct. kosten.
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joedi