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Autoverkauf mit rotem Kennzeichen

Themenstarteram 28. März 2023 um 22:05

Hallo,

ich möchte beim (Privatverkauf) meinen Wagen nicht mit dem Kennzeichen abgeben, auch wenn der Käufer binnen einer Frist versichert den Wagen abzumelden. Um die Gefahr der Haftung während der Zeit bis zur Abmeldung zu entgehen hatte ich folgenden Plan:

1) Käufer immer bitten ein rotes Kennzeichen mitzubringen oder den Transport sonstwie (Abschlepper o.ä.) zu organisieren

2) Während der Probefahrt kann gerne mit meinem Kennzeichen gefahren werden, aber nach dem Kaufvertrag schraube ich meine Kennzeichen ab und übergebe ihm den Wagen. Die Abmeldung mache ich dann selbstständig am Folgetag (oder danach, je nach Termin aber schnellstmöglich).

Meine konkrete Frage ist, ob der neue Käufer mit dem roten Kennzeichen mit dem Wagen fahren darf, obwohl der Wagen noch über mich angemeldet und versichert ist?

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17 Antworten

Nein.

1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt. 

Themenstarteram 28. März 2023 um 22:38

Schade, um also einen reibungslosen Verkauf zu garantieren muss ich meinen Wagen also vorher abmelden.

Dann brauche ich einen eigenen Stellplatz dafür. Ansonsten geht dad wohl nur über die Mitgabe mit den Kennzeichen und da habe ich das Versicherungsrisiko. Hätte echt gehofft dass rote Kennzeichen den Prozess vereinfachen. Jetzt muss ich mich in meiner Corona geplagten Zulassungsstelle mit Terminen für nächste Woche auseinander setzen oder dem Verkäufer vertrauen, dass er es macht.

Rote Kennzeichen haben nur Händler/Werkstätten, und diese dürfen sie nicht verleihen.

Du kannst beim abmelden ja auch Kurzzeitkennzeichen für Dich oder den Käufer mitbringen,dann kann er den Wagen damit nach Hause bringen.

Themenstarteram 28. März 2023 um 22:47

Vielleicht war es unklar aber der interessierte Händler kommt mit rotem Kennzeichen, er wollte sein Kennzeichen drauf machen. Aber wenn ich deinen Post lese, ist ed egal. Ich muss es vorher abmelden.

Du MUSST überhaupt nicht vorher abmelden.

Im Gegenteil - in bestimmten Fällen ist die angemeldete Übergabe für den Verkäufer weniger umständlich und du erhöhst den potentiellen Käuferkreis.

Allerdings musst du dich dabei zwingend an gewisse Vorgehensweisen halten um das möglich Risiko für dich zu minimieren

- (deutscher) Käufer mit festem dt. Wohnsitz

- Perso kontrollieren/abfotografieren

- Kaufvertrag UND Veräußerungsanzeigen (für Versicherung und Zulassungsstelle) vollständig ausfüllen, incl. exaktem Übergabezeitpunkt. Veräußerungsanzeigen umgehend an Versicherung und Zulassungsstelle senden.

Damit kannst du dein Risiko mMn gegen Null reduzieren.

Versicherung ist sowieso kein Problem - die geht bei Übergabe auf den Käufer über.

Allenfalls Steuer könnte, wenn der Käufer nicht abmeldet, ein Problem werden - bei festem Wohnsitz in D ist das aber mMn überschaubar.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. März 2023 um 09:15:30 Uhr:

 

Versicherung ist sowieso kein Problem - die geht bei Übergabe auf den Käufer über.

Falsch, Käufer/Verkäufer haften gesamtschuldnerisch...d.h. ist bei Karl dem Käufer nix zu holen...bleibt Verdinand Verkäufer als Schuldner über.

Zitat:

@entspannterfahrer schrieb am 29. März 2023 um 00:47:35 Uhr:

Vielleicht war es unklar aber der interessierte Händler kommt mit rotem Kennzeichen, er wollte sein Kennzeichen drauf machen. Aber wenn ich deinen Post lese, ist ed egal. Ich muss es vorher abmelden.

Vom Händler war im EO nichts zu lesen.

Der hat natürlich rote,dürfen aber trotzdem nicht an ein angemeldetes Fahrzeug, außer es hat ein Saisonkennzeichen, dann darf außerhalb der Saison ein rotes oder KZK angebracht werden.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. März 2023 um 09:15:30 Uhr:

 

Damit kannst du dein Risiko mMn gegen Null reduzieren.

Das denke ich ist zu optimistisch ausgedrückt. Man kann das Risiko minimieren,mehr aber auch nicht.

Denn kein Verkäufer kann den Ausweis verifizieren und nachprüfen ob die Anschrift tatsächlich noch stimmt.

Der Inhaber kann schon längst v.A.wg.abgemeldet sein und zeigt seinen Ausweis immer noch vor.

Ich würde grundsätzlich zum abmelden raten, da spart man sich viel Stress im Nachgang.

Und wenn der Käufer Händler ist und rote Bleche hat erst Recht.

Mittlerweile ist es zur Mode geworden, gekaufte angemeldete Fahrzeuge gleich angemeldet weiter zu verkaufen.

Auf so ein Zauber hätte ich keinen Bock.

Zitat:

@entspannterfahrer schrieb am 29. März 2023 um 00:47:35 Uhr:

Vielleicht war es unklar aber der interessierte Händler kommt mit rotem Kennzeichen,

Ein Händler der keinen Trailer hat oder sich einen besorgen kann?

Melde die Kiste auf jeden Fall ab erspart uU. deutlich Ärger, nicht nur weil wie schon genannt KFZ gleich angemeldet weiterverkauft werden sondern mit bestehender Anmeldung lässt sich auch im Nachgang gut Druck ausüben für den ein oder anderen Euro mit "Mängeln" die keine sind....

Hast du im Fahrzeugschein so ein Rubelfeld? Dann kannst du die Probefahrt doch mit deinem Kennzeichen machen lassen und wenn der Händler das Auto gekauft hat, die Abmeldung direkt per Internet vornehmen. So kann der Händler dann das bereits abgemeldete Fahrzeug mit seinem roten Kennzeichen legal überführen.

Dazu muss aber auch der Perso entsprechend freigeschaltet sein, oder?

Benötigt werden:

Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.

Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode.

neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)

Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen Ausweis-App „AusweisApp2“

Wenn es ein seriöser Händler mit Platz vor Ort ist, dann kann man sich in der Regel drauf verlassen, dass die das Auto abmelden und falls nicht hat man den Händler ja im Zugriff. Wenn er unbekannt ist oder von weiter her kommt, würde ich das Auto auch nicht angemeldet mitgeben. Die Probefahrt kann man angemeldet machen, dann Vertrag mit Anzahlung, abmelden und dann kann er das Auto mit roten Kennzeichen oder auf dem Trailer abholen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. März 2023 um 16:40:57 Uhr:

Dazu muss aber auch der Perso entsprechend freigeschaltet sein, oder?

Es gibt im Netz mindestens 2 Anbieter, über deren Seite die online Abmeldung auch ohne den freigeschalteten Ausweis Funktioniert.

Die Anbieter nutzen ihren Ausweis und beantragen die AB im Auftrag online. Kostet ca 20 Euro

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