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Autoverkauf mit Überführung und dann Abmeldung?

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 20:15

Hallo zusammen,

Ich habe das Auto verkauft an einem anderen Ort.

Der wollte mit dem Wagen Probefahrt machen zu sich nach Hause um sich zu über zeugen von dem Auto.. Dann waren wir bei Ihm Zuhause, Vertrag etc alles abgewickelt..

Ich habe die Kennzeichen und Fahrzeugbrief mitgenommen um das Auto bei mir vor Ort abzumelden.. Und dann haben wir vereinbart, dass ich den kfz schein Ihm als Brief zurück schicke...

Vertrag über ADAC Vorlage abgeschlossen, alles gut. So nun das Problem, dass die Versicherung weiter läuft bis der das Wagen auf sich angemeldet hat oder? Dann verstehe ich den Sinn nicht, weil das Auto abgemeldet ohne Kennzeichen kann der sowieso nicht fahren, warum soll der Vertrag dann weiter laufen und ich die Versicherung nicht kündigen kann.. Oder bin ich so falsch informiert?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

sobald du das Fahrzeug abgemeldet hast rechnet die Versicherung ab und zahlt den Restbetrag aus. Oft kannst du es beschleunigen, wenn dein Vertreter die Abrechnung frei gibt.

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Themenstarteram 16. Januar 2015 um 20:16

Sorry nicht Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein meine ich..

Falsche Annahme: Er kann auch ohne Kennzeichen fahren. Technisch sind die nicht notwendig.

Er darf es nur nicht.

Melde Du Deiner Versicherung den Verkauf und die Übergabe des Fahrzeuges, der Versicherungsvertrag ruht doch ohnehin durch die Abmeldung. Und so bist Du aus dem Schneider.

Die Versicherung haftet lustigerweise so lange, bis sie dem StVA mitgeteilt hat, dass der Vertrag erloschen ist.

Zitat:

@buka09 schrieb am 16. Januar 2015 um 21:15:32 Uhr:

So nun das Problem, dass die Versicherung weiter läuft bis der das Wagen auf sich angemeldet hat oder?

Deine Versicherungspflicht endet an dem Tag der Abmeldung.

Ob und wann der Käufer das Auto auf sich anmeldet ist für Dich unerheblich.

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 21:15

Ist unerheblich aber der Versicherungsvertrag ruht bis der Käufer den Wagen auf sich angemeldet hat oder? Heißt dass ich keine teilerstattung des bezahlten Jahresbetrages von der Versicherung bekomme bis der Wagen dann auf Ihn angemeldet ist oder? Bei der Abmeldung des Autos hat stva nur ein Vermerk gemacht, dass das Fahrzeug Außerbetriebnahme gesetzt ist, ich bekam auch keine Stilllegung ab esch einig und von denen.. Muss ich mir Kopie von dem Fahrzeugschein für die Versicherung als Nachweis machen?

Hallo, im Kaufvertrag sollte zwingend die genaue Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer vermerkt werden. Ist das Fahrzeug nach dieser Uhrzeit in einen Unfall verwickelt, wird der Käufer herangezogen.

Gruß

opelfabia

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 21:28

Ist alles festgehalten im Vertrag. Haben ADAC Vertrag benutzt und auf der letzteren Seite ist so eine Meldung an die Versicherung inkl Uhrzeit und an die stva vorgesehen..

Die Frage ist vor allem, ob man den Vertrag sofort kündigen kann und das Geld zurückverlangen kann anteilig? Mir ist es irgendwie nicht klar, warum der Versicherungsvertrag weiterhin ruhen soll wenn das Auto schon abgemeldet, verkauft und die Meldung an die Versicherung über den Verkauf erfolgt ist...

D.h. die Versicherung geht auf den Käufer über und der Verkäufer kann im Schadenfall nicht belastet werden.

Zitat:

@Opelfabia schrieb am 16. Januar 2015 um 22:23:40 Uhr:

Hallo, im Kaufvertrag sollte zwingend die genaue Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer vermerkt werden. Ist das Fahrzeug nach dieser Uhrzeit in einen Unfall verwickelt, wird der Käufer herangezogen.

Gruß

opelfabia

Das ist dann wichtig, wenn das Fahrzeug weiter angemeldet ist und erst der Käufer die Ummeldung vornimmt (z.B. weil er mit dem noch angemeldeten Fahrzeug zu sich nach Hause fährt). Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, haftet die bisherige Versicherung nicht, Du erhältst auch Deinen zeitanteiligen bereits gezahlten Versicherungsbeitrag zurück.

sobald du das Fahrzeug abgemeldet hast rechnet die Versicherung ab und zahlt den Restbetrag aus. Oft kannst du es beschleunigen, wenn dein Vertreter die Abrechnung frei gibt.

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 22:01

Ok, ich habe aber keinen Vertreter, habe eine Online Versicherung. Ich habe einfach die letzte Seite des Vertrages für die Versicherung und stva vorgesehen, an Versicherung und stva gefaxt.. Soll ich der Versicherung dann ein Schreiben Mut Fristsetzung für die Beitrags Erstattung setzen? Soll ich mir auch Kopie des Fahrtezgscheins mit dem Vermerk des außer Betriebs setzung machen für die Versicherung oder so oder brauchen die das nicht?

das Strassenverkehrsamt sendet die Abmeldung elektronisch zur Versicherung, ein Online Versicherer reserviert nicht den Betrag. Der Vertrag sollte dann innerhalb von 1-2 Wochen abgerechnet sein. Als Verteter sieht man die Abmeldung schon am nächsten Tag und man kann die Abrechnung gleich raussenden. Wenn nach 14 Tagen kein Geld da ist, anrufen und nachfragen.

Meistens warten die Versicherungen mit einer Abrechnung des Vertrages, weil sie davon ausgehen, das der VN ein neues Auto zuläßt und verrechnen dann den Beitrag.

Sollte dies bei dir nicht der Fall sein oder willst du mit einem neuen Auto zu einer anderen Versicherung,

teile der Versicherung einfach mit, sie sollen den Vertrag abrechnen.

Meine Versicherung wartet nicht ab

Seit ein paar Jahren wird dort schon nichts mehr verrechnet.Alter Vertrag wird abgerechnet und zurücküberwiesen,neuer wieder neu berechnet

Also bei mir wurde verrechnet, was mir ganz recht war, weil ich eh bleiben wollte!

Hatte dank dem Unfall 1,5 Monate kein Auto!

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