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Autoverkauf nach Rümänien

Themenstarteram 7. November 2024 um 12:13

Ich habe meinen BMW bei mobile.de inseriert. Daraufhin hat sich eine Rumäne gemeldet, der sich das Auto nun via WhatsApp-Call angesehen hat. Er bietet mir einen relativ guten Preis, hat aber - und das macht mich stutzig - mehrmals betont, dass er das Auto für seinen Bruder kauft. Er möchte es aber selbst abholen, die Bezahlung soll via Echtzeitüberweisung funktionieren.

Dass er mehrmals darauf hingewiesen hat, sein Bruder sei der Käufer, macht mich stutzig. Somit herrscht ja dann auch keine Vertragspartneridentität bei der Übergabe vor, da der am Telefon Auftretende das Auto abholen möchte. Gibt es hier einen klassischen Trick, der mir nicht bewusst ist?

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22 Antworten

Wenn du auf Nervenkitzel stehst und es kein Thema wäre, dass die Bank die Überweisung rückbelastet, weil der Überweiser keinen Auftrag erteilt hatte, dann kann man das machen. Ansonsten würde ich es lassen.

Habe in diesem Jahr mein Auto innerhalb der BRD verkauft.

Der Ablauf war wie folgt:

1. Überweisung durch den Käufer ( Norddeutschland ) 1 Woche vorher, 1/2 der Kaufsumme...

2. Restzahlung ( 2te 1/2 ) nach der Besichtigung vor Ort durch Direktüberweisung vom Käufer. Das Geld war

innerhalb von 2 Minuten auf meinem Kto. gebucht!

Im Vorfeld habe ich mich bei meiner Bank erkundigt, wenn das Geld als Direktüberweisung reinkommt, bleibt es

hier, d.h. auf meinem Konto!

3. nachdem die Restzahlung wie o.a. gebucht war, habe ich den Verkauf dann mit allen Angaben ( ADAC Formblatt )

von Käufer u. Verkäufer abgewickelt.

Jetzt zu den Fragen von Desastermasterche

1. der Käufer muss sicherstellen, das er eine Direktüberweisung in der erforderlichen Höhe ( Kaufpreis ) leisten kann.

Dies muss/sollte er vorher mit seiner Bank klären. Geldtransfers } 10.000€ könnte ggfls. ein Problem sein, auch

dies muss der >Käufer vorher klären!!

2. am Tag der Besichtigung sendet er per Direktüberweisung dann das Geld, nach dem Eingang Verkauf abwickeln.

3. vorab ein weitere Hinweis. Das Auto ist ja wohl noch angemeldet, z.B. für eine Probefahrt. Dann musst Du eine

elektronische Abmeldung durchführen. Eine recht neue Möglichkeit, die ich aber vom Ablauf her nicht kenne!

Der Käufer kommt ggfls. mit einem Hänger, oder einer roten Nr. ..aus Rumänien. Das ist aber nicht dein Problem,

sondern seins und er muss dass selbst lösen...

Themenstarteram 7. November 2024 um 13:01

Das ist eine andere Konstellation. Wenn der Anrufer das Auto abholt, Vertragspartner aber der Bruder ist, dann habe ich meine Übergabepflichten nicht erfüllt. Außerdem kann die Echtzeitüberweisung ggf. zurückgefordert werden (Stichwort ungerechtfertigte Bereicherung).

Innerhalb Deutschlands habe ich auch schon zig Autos verkauft.

Allerdings glaube ich, dass ich mir zu viele Gedanken mache.

Warum kann der Bruder, der Käufer sein soll/ist, nicht -mit-kommen?

 

Vollmacht oder sein lassen

 

Ich würde in Deutschland auch nicht meine Verwandtschaft ein Auto kaufen lassen

Themenstarteram 7. November 2024 um 14:24

Ich lasse das sein. Habe schon Autos an Händler in Italien, Slowenien und Dänemark privat verkauft. Das hier kam mir, vielleicht auch völlig unberechtigt, komisch vor. Hab ihn jetzt blockiert und gut is'.

Eine Bezahlung per Western Union wäre für dich als Verkäufer sicher gewesen, da der Betrag dabei nicht zurück gezogen werden dann.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 7. November 2024 um 22:17:46 Uhr:

Eine Bezahlung per Western Union wäre für dich als Verkäufer sicher gewesen, da der Betrag dabei nicht zurück gezogen werden dann.

Das kann doch wohl nur Sarkasmus sein.

Also.

Ich habe vor 3 Monate ein Auto für >30K € nach Rumänien erfolgreich verkauft.

Käufer konnte nicht persönlich kommen , warum - war mir egal, und hat eine Transport-Firma beauftragt.

Geld kam (zuerst die Anzahlung und danach die gesamte Summe) per Echtzeitüberweisung.

Und NEIN, Echtzeitüberweisung kann NICHT, unter keinen Umständen ohne Zustimmung zurückgezogen werden. Bitte keine Märchen erzählen.

Pünktlich kam ein Kollege mit Transporter, hat den Vertrag unterschrieben, das gute Stück abgeholt und gut ist.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 8. November 2024 um 13:52:50 Uhr:

Das kann doch wohl nur Sarkasmus sein.

Kannst du uns erläutern, warum das deiner Meinung nach Sarkasmus sein soll?

Daß diese Bezahlmethode für den Zahlungsempfänger sicher ist, steht doch außer Zweifel.

Glaube ich nicht. Wenn die Frage im Gerichtssaal steht, ob der Zahlungsempfänger unrechtmäßig gehandelt hat, um das Geld zu bekommen, ist das sehr infrage gestellt. zb. wenn der Käufer schlüssig belegen kann, daß er kein Auto für sein Geld bekommen hat.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. November 2024 um 18:35:07 Uhr:

... zb. wenn der Käufer schlüssig belegen kann, daß er kein Auto für sein Geld bekommen hat.

Dagegen sichert man sich als Verkäufer mit einem unterschriebenen Kaufvertrag ab und zusätzlich mit einer vom Käufer unterschriebenen Vollmacht, wenn er das Fahrzeug durch einen Dritten (Bevollmächtigten) abholen läßt.

Genau beim "durch einen Dritten" beginnen die Probleme. Ich machs nicht. Aber jeder wie er meint.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 8. November 2024 um 18:07:39 Uhr:

Zitat:

@T5Plus schrieb am 8. November 2024 um 13:52:50 Uhr:

Das kann doch wohl nur Sarkasmus sein.

Kannst du uns erläutern, warum das deiner Meinung nach Sarkasmus sein soll?

Daß diese Bezahlmethode für den Zahlungsempfänger sicher ist, steht doch außer Zweifel.

Ja, die WU wird liebend gerne bei Betrügern verwendet.

Deswegen ist WU als Bezahloption aber doch nicht grundsätzlich abzulehnen.

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