Autoverkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Guten Abend,
ich möchte kurzfristig mein Auto abgeben. Leider finde ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht. Die Versicherung ist kürzlich abgelaufen und das Auto noch auf mich angemeldet. Kann ich das Auto ohne es vorher abzumelden abgeben und wie sieht es dann mit der Versicherung bzw. KFZ Steuer aus? Für das abmelden müsste ich eine neue Zulassungsbescheinung Teil 1 beantragen und dafür finde ich aktuell keine Zeit (Öffnungszeiten sind furchtbar).
Reicht es, wenn Ich dem Verkehrsamt melde, dass ein Verkauf stattgefunden hat?
Danke im Voraus!
13 Antworten
Du solltest Dein Leben aufräumen.
Hoffentlich findest du keinen Dummen, welcher das Auto ohne komplette Papiere kauft. Du solltest die Papiere unbedingt vor Verkauf neu beantragen (ggf. die Zeit dafür freischaufeln) und das Fahrzeug nach Erhalt verkaufen.
Wie kann man eigentlich seine Fahrzeugpapiere verlieren?
Zitat:
@Bareo000 schrieb am 31. Januar 2024 um 20:29:40 Uhr:
Reicht es, wenn Ich dem Verkehrsamt melde, dass ein Verkauf stattgefunden hat?
Nein.
Denn wenn der Käufer nicht die vollständigen Dokumente erhalten hat, kann er weder um- noch abmelden.
Und die Versicherung ist nicht abgelaufen, die wurde Dir gekündigt.
Alles sehr moralisierend hier. Das Auto ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) kann man doch verkaufen. Es ist nur hilfreich, dass man dann eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgibt, damit der Käufer es dann einfacher hat es anzumelden.
Kfz-Steuer endet mit der Ab- bzw. Ummeldung des Autos auf den Käufer, genauso bei der Versicherung, die wird dann rückerstattet.
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Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 1. Februar 2024 um 06:33:55 Uhr:
Alles sehr moralisierend hier. Das Auto ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) kann man doch verkaufen. Es ist nur hilfreich, dass man dann eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgibt, damit der Käufer es dann einfacher hat es anzumelden.
Zustimmung. Ich würde das nur durch ein Telefonat mit der Zulassungsstelle absichern.
Allerdings würde ich als Käufer in dem Fall erst zahlen wollen, wenn die Zulassung auf mich erfolgreich verlaufen ist.
Als Verkäufer wiederum würde ich dem Kaufinteressenten zwar die Besonderheiten erklären, aber mich keinesfalls auf "Bezahlung erst nach erfolgreicher Zulassung" einlassen. So dumm kann ja kein Verkäufer sein.
OK, aber dann würde ich das Auto nicht kaufen. Verkäufer erklären so manche "Besonderheiten" ihres Objekts, aber ich bin kein Zulassungs-Jurist, sondern Laie auf dem Gebiet und möchte vor Geldübergabe eine klare, normale, Papierlage übergeben bekommen (ZB1+2, COC, TÜV, Kaufvertrag, Ausweis), keine "eidesstattliche Versicherung", deren amtlichen Wert ich nicht selbst beurteilen kann.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Februar 2024 um 07:05:11 Uhr:
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 1. Februar 2024 um 06:33:55 Uhr:
Alles sehr moralisierend hier. Das Auto ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) kann man doch verkaufen. Es ist nur hilfreich, dass man dann eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgibt, damit der Käufer es dann einfacher hat es anzumelden.
Zustimmung. Ich würde das nur durch ein Telefonat mit der Zulassungsstelle absichern.
Eidesstattliche Versicherung über Telefon?
Also hier wird diese bei der Behörde oder einem Notar abgelegt und zwar von dem,der sie verloren hat.
Hier also vom TE.
Und wenn er bei seiner Zulassungsstelle für die EV schon ist, dann kann er auch gleich die ZB1 Ausfertigen lassen und der Käufer hat keine probleme das Fahrzeug umzumelden.
Ohne mitwirken des TE kann ein Käufer mit dem Wagen nichts anfangen.
Außer Als Teilespender und der TE zahlt weiter steuern und versicherung.
...also als Schlachter würd ich den auch so nehmen, wenn der Preis stimmt.
Worum geht's eigentlich?
Um ein Kfz ohne Versicherungsschutz, was kurzfristig weg soll und keine ZB1 mehr vorhanden ist
Bei erloschenen Versicherungsschutz "kümmert" sich die Zulassungsstelle in der Regel selbst um die kostenpflichtige (Zwangs-)Abmeldung...
Wie weit das Verfahren ist, hat der TE noch nicht verraten. Wenn sie ihm die Karre Entstempeln ist die Kiste zwar außer Betrieb gesetzt, aber für den Käufer fehlt immer noch die ZB1.