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Autoverkauf...und neues anderes Auto gleich anmelden mit den Kennzeichen vom alten

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 16. Januar 2013 um 23:45

Hallo zusammen,

ist vielleicht ne Blöde Frage aber ich muss sie stellen.

Also: Ich werde mein Auto an ein Kumpel verkaufen und hab mir selbst ein neues gekauft und will die alten Kennzeichen weiterverwenden.

Wie gehe ich jetzt am besten vor ??

Lass ich Ihm(Kumpel) das Alte Auto ummelden oder melde ich es besser Ab und Er meldet es neu an ??

Ich will unbedingt die alten Kennzeichen verwenden.

Kann mir jemand helfen ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Caddy-Life

 

Du musst mindestens 4 Wochen warten, bis dein altes Kennzeichen vom Kraftfahrt-Bundesamt wieder freigegeben wird.

Das stimmt so nicht mehr, wobei sich manchen Behörden schon ein wenig komisch anstellen und es wohl vom jeweiligen Landkreis/Bundesland abhängig ist.

Üblich ist, daß Du alle nötigen Papiere mitbringst, d. h. Brief und Schein vom alten Auto, Brief vom neuen Auto, Versicherungsbestätigung "eVB" für den Neuen. Sollte das neue Fahrzeug noch auf eine andere Person zugelassen sein, dann ist zusätzlich noch der Schein nötig.

Die Ummeldung macht das Amt in einem Aufwasch. Du mußt nur sagen, was Du willst. Bei "meiner" Zulassungsstelle (Landkreis Rosenheim, Zweigstelle Bad Aibling) ist es so, daß die beim Abmeldevorgang des alten Autos nur das Häkchen rausnehmen müssen, mit dem das Kennzeichen für eine mögliche Wiederzulassung des alten Autos gesperrt wird. Damit wird die Nummer sofort für das nächste Fahrzeug wieder frei. Im April 2012 habe ich innerhalb von 10 Minuten das Altfahrzeug ab- und das Neufahrzeug angemeldet gehabt, dabei die gleichen Kennzeichen übernommen.

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Eins vielleicht vorweg:

Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten.

Es dürfte eigentlich bei allen Zulassungsstellen gleich sein.

Du musst mindestens 4 Wochen warten, bis dein altes Kennzeichen vom Kraftfahrt-Bundesamt wieder freigegeben wird.

Das heißt, wenn dein Kumpel dein altes Fahrzeug heute ummeldet, wird dein altes Kennzeichen frühestens am 18.02.2013 wieder frei sein.

Ich habe mein Fahrzeug an jemanden verkauft, der es in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet hat. Da dauerte es eben 4 Wochen.

Es könnte natürlich sein, dass es kürzere Fristen gibt, wenn das Fahrzeug innerhalb des selben Zulassungsbezirks auf ein neues Kennzeichen angemeldet wird.

Am besten rufst du mal bei deiner Zulassungsstelle an. Die meisten geben gerne Auskunft.

Gruß Rüdiger

am 17. Januar 2013 um 5:43

Zitat:

Original geschrieben von Caddy-Life

Es dürfte eigentlich bei allen Zulassungsstellen gleich sein.

Du musst mindestens 4 Wochen warten, bis dein altes Kennzeichen vom Kraftfahrt-Bundesamt wieder freigegeben wird.

Das heißt, wenn dein Kumpel dein altes Fahrzeug heute ummeldet, wird dein altes Kennzeichen frühestens am 18.02.2013 wieder frei sein.

Gruß Rüdiger

Na, so ganz kann das nicht stimmen. Ich habe meinen alten Ver Golf dem Händler auf den Hof gestellt und am nächsten Tag meinen VIer mit dem gleichen Kennzeichen abgeholt.

 

Ich kann nur wiedergeben wie es bei mir war. Allerdings ist das auch schon 4 Jahre her. Seitdem kann sich einiges verändert haben.

 

Bei mir isses so: Altes Auto bei meinem :) in Zahlung gegeben, er meldet es ab und ich bekomm für mein neues Auto mein altes Kennzeichen. Is aber ein und dieselbe Zulassungsstelle. Den Kfz-Brief habbich ihm letzte Woche ausgehändigt und vsl. Anfang nächste Woche darf ich meinen Neuen mit dem alten Kennzeichen in Empfang nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Caddy-Life

Eins vielleicht vorweg:

Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten.

Also das stimmt defintiv nicht und wird gern von Leuten verwendet, die blöde Fragen stellen!:)

Wozu ich diese allerdings nicht zähle.

Soweit ich weiß, wurde diese Regelung geändert, und man kann nun sofort das alte Kennzeichen übernehmen, der alte Wagen muß nur abgemeldet sein, bzw. auf ein neues Kennz. angemeldet sein.

Wer ihn ummeldet ist dabei wurscht.

Aber keine Gewähr hierfür, und dafür dass es überall gleich ist. Ein Anruf beim Amt sollte Klarheit bringen.

 

Guten Morgen,

leider gibt es kein allgemein gültiges Verfahren der Zulassungsstellen über die Handhabung den An- und Um-Meldens in solch einem Fall. Da kocht jede ihr eigenes Süppchen nach Gutsherrenart.

Ich kenne die Prozedur beispielsweise folgendermassen: ich melde heute mein Kfz ab und gebe bekannt, dass ich dieses amtliche Kennzeichen sofort für ein anderes Kfz zum Zweck der Zulasung nutzen will. Es wird von dem Sachbearbeiter eine 24-stündige Sperre verhängt und ich kan am darauffolgenden Tag mein zuzulassendes Kfz mit meinem alten Kennzeichen versehen.

Diese Aussage ist, wie oben gesagt, ohne Gewähr. Am besten, Du erkundigst Dich vorher telefonisch bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle.

patnican

Zitat:

Original geschrieben von Caddy-Life

 

Du musst mindestens 4 Wochen warten, bis dein altes Kennzeichen vom Kraftfahrt-Bundesamt wieder freigegeben wird.

Das stimmt so nicht mehr, wobei sich manchen Behörden schon ein wenig komisch anstellen und es wohl vom jeweiligen Landkreis/Bundesland abhängig ist.

Üblich ist, daß Du alle nötigen Papiere mitbringst, d. h. Brief und Schein vom alten Auto, Brief vom neuen Auto, Versicherungsbestätigung "eVB" für den Neuen. Sollte das neue Fahrzeug noch auf eine andere Person zugelassen sein, dann ist zusätzlich noch der Schein nötig.

Die Ummeldung macht das Amt in einem Aufwasch. Du mußt nur sagen, was Du willst. Bei "meiner" Zulassungsstelle (Landkreis Rosenheim, Zweigstelle Bad Aibling) ist es so, daß die beim Abmeldevorgang des alten Autos nur das Häkchen rausnehmen müssen, mit dem das Kennzeichen für eine mögliche Wiederzulassung des alten Autos gesperrt wird. Damit wird die Nummer sofort für das nächste Fahrzeug wieder frei. Im April 2012 habe ich innerhalb von 10 Minuten das Altfahrzeug ab- und das Neufahrzeug angemeldet gehabt, dabei die gleichen Kennzeichen übernommen.

am 17. Januar 2013 um 8:35

Ich habe am 27.12 mein Auto einfach umgemeldet und die Kennzeichen behalten, altes Auto abgemeldet und das Neue an. Ging innerhalb von 1h...ganz unkompliziert. Sollte versicherungstechnisch ja auch kein Problem sein, denn du hast ja von der Versicherung die neue eVB- Nummer bekommen für das neue Auto...Wenn jemand anderes dein altes Auto abmeldet, solltest du dir unbedingt eine Veräußerungsanzeige ( http://www.autobild.de/dl/683388/autobild.de_Veraeusserungsanzeige.pdf) unterschreiben lassen. Wenn dann auf dem Weg zum Amt was passiert, bist du nämlich abgesichert. So hab ich das zumindest verstanden und auch damals so gemacht...

Gruß

Themenstarteram 17. Januar 2013 um 9:13

Danke für die hilfreichen antworten.

Ihr habt mir echt weiter geholfen.

Ich werd das heute mal machen und dann schreib ich noch was dazu hier rein..

Ist leider von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW bzw Rhein-erft Kreis wo ich herkomme ist das total einfach. Da kannst du altes Auto abmelden und neues direkt mit alten Kennzeichen anmelden. Sache von 5min. Die Frau am Schalter hat mir auch gesagt, dass das alte Kennzeichen ein paar Wochen nur mit deinen Namen verwendet werden kann. Also auch wenn ne woche später anmelden willst, so ist dein altes KFZ Kennzeichen nicht vergeben.

Aber wie gesagt, ist von Bundesland zu Bundesland bzw KFZ Stelle verschieden !!

Themenstarteram 17. Januar 2013 um 17:01

so........

Ich hab mich für die Variante altes Abmelden neues Anmelden und dann die Verkaufs Abwicklung gemacht.

Wir waren auch zusammen bei der Zulassungsstelle Er hat´s dann auch gleich angemeldet.

Blöd war nur ich musste zum Abmelden ne Nummer ziehen und zum Anmelden wieder ne neue und warten.

Das ging aber alles schneller als ich gedacht hatte, war nur knapp 45 min dort.

Ist aber auch wenig los gewesen, vielleicht 4 Leute vor mir.

Die Nummernschilder konnte ich ohne Probleme behalten, musste nur 10,20€ Aufschlag für Wunschkennzeichen bezahlen(bei Anmeldung).

Hab mir keine neuen machen lassen, hätte nochmal 28€ gekostet und meine alten waren noch top.

Also ich empfehle das alte Auto vor dem Verkauf abzumelden, ist wesentlich einfacher.

Danke nochmal für die antworten und einen schönen Abend noch.

Versicherungstechnisch sollte man noch beachten:

wenn man mit dem Auto zur Zulassungsstelle fährt und es dann abmeldet, darf man ja ohne Probleme noch auf dem kürzesten Weg nach Hause fahren.

Wenn man aber das Kennzeichen behalten will und gleich das neue anmeldet, dann darf man das nicht mehr.

Hatte vor einiger Zeit bei uns (Regensburg) einen solchen Fall in der Lokalzeitung gelesen, der dann trotzdem die Heimfahrt gemacht hat und deswegen ein Bußgeld bekommen hat.

LG

Manitu2

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