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Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft

Themenstarteram 14. März 2018 um 2:35

Hallo,

 

Ich bin neu hier unterwegs im MOTOR-TALK Forum, ich kann wegen der Sache leider kein Auge zu kriegen, deswegen lege ich einfach mal los und bitte euch um jeden Rat und Hilfe.

 

Wir haben vor 5 Monaten unseren BMW 530D aus dem Baujahr 2009 Verkauft. Wir waren immer sehr zufrieden mit unserem BMW und hatten auch wirklich nie Probleme mit dem KFZ. Das Fahrzeug hatte gerade mal 125.000tkm auf dem Buckel, für ein Diesel eigentlich nicht viel :D. Der Käufer des BMW‘s hat sich nach 5 Monaten gemeldet und uns mitgeteilt das der BMW ein Unfallfahrzeug wäre, natürlich wussten wir nie von einem Unfallschaden, ich hätte es ja natürlich im Kaufvertrag angeben müssen. Darauf hin fragte ich natürlich woher er diese Information hat und wir nix über einen Unfall wissen!!! Er war beim ADAC und hat dort und eine Untersuchung gemacht das aufweist das bei dem BMW mal das Seitenteil ausgetauscht wurde. Ich wollte ein Beweis haben das dies auch stimmt, er Schickte mir per Mail den Bericht und siehe da, es stimmt wirklich... ich war total aus allen Socken!!! Er sagte wir sollen den BMW zurück nehmen, was wie aber leider nicht können und wollen. Da wir ja ein neues KFZ gekauft haben. Darauf sagt er, er würde mit dem

Bericht zum Anwalt gehen und es dann dort klären lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Verkauft wurde der BMW mit dem ADAC Kaufvertrag in dem drine steht:

 

Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war

Keinen Unfallschaden.

 

Unter Punkt 3.

 

Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit - soweit ihm Bekannt - keinen Unfallschaden.

 

Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

 

Im Voraus vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen Volker

Beste Antwort im Thema

Hallo Forum

Ich staune immer wieder, mit welcher Hingabe hier (und in den meisten in diesem Unterforum eingestellten Threads) von dem eigentlichen Problem wegdiskutiert wird und solch ein Thread dann von vielen zur Selbstdarstellung etc. misbraucht wird:

User A hat ein Problem und postet es hier.

User B (und vielleicht noch User C) leisten Hilfestellung, so dass das Thema/ die Frage oft schon beantwortet wurde.

User C bis User Z melden sich zu Wort und wollen dan Dinge wissen, die oft nichts/wenig mit der eigentlichen Problemstellung zu tun haben. Warum muiss hier immer alles kaputt diskutiert werden? Auffällig ist auch, dass es sich meist um die selben User handelt, die teils ihre persönlichen Fehden in solchen Threads ausfechten.

Armes Deutschland.

JustMy2Cents

der Michael Mark

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am 14. März 2018 um 4:03

Du machst gar nix und nimmst ihn auch nicht zurueck. Das Fahrzeug hatte bei euch keinen Unfallschaden. Du wusstest auch nichts von einem Unfallschaden des Vorbesitzers.

am 14. März 2018 um 4:19

lass ihn zum Anwalt gehn. Du hast schriftlich erklärt, dass das Fahrzeug in der Zeit in deinem Besitz keinen Unfallschaden hatte. Das Gegenteil muss er dir beweisen. Sollte schwierig werden, sofern es der Wahrheit entspricht.

Was für ein Seitenteil denn?

Und aus welcher Hand erfolgte der letzte Verkauf?

-:)

Mise Tricks werden je nach Käuferherkunft immer mehr. Nach einem halben Jahr?? alles siehe oben, nix reaktiom sonst denkt der da is was dran

Von wem hast du das Fahrzeug gekauft und was stand in dem Kaufvertrag?

Wenn es ein Unfallwagen war, wurdest du ja auch betrogen.

Ich würde mal beim BMW-Händer vorsprechen und anhand der VIN eine Abfrage machen was genau da gemacht wurde und aus welchem Grund.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bitboy schrieb am 14. März 2018 um 08:42:14 Uhr:

Mise Tricks werden je nach Käuferherkunft immer mehr. Nach einem halben Jahr?? alles siehe oben, nix reaktiom sonst denkt der da is was dran

Naja obs jetzt tatsächlich immer gleich miese Tricks sind?

Ein Käufer entdeckt dass er vermeintlich (bzw. zumindest seiner Ansicht nach) etwas anderes gekauft hat als er schlussendlich bekommen hat, und lässt nun seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Finde ich bis dahin eigentlich erst mal nicht verwerflich.

Schlussendlich wird ohnehin kein Forum und kein Verkäufer entscheiden ob er eine Rücknahme leisten kann, möchte oder soll, sondern ein Gericht.

Sieh es aus Sicht des Käufers (beide Parteien sehen sich nun mal natürgemäß in so einem Fall im Recht):

Ihm wurde eine Unfallkarre als unfallfrei angedreht, und der Verkäufer stellt sich tot.

Wäre dir doch sicher egal als Käufer, nicht wahr?

Zitat:

@Matsches schrieb am 14. März 2018 um 09:34:33 Uhr:

Naja obs jetzt tatsächlich immer gleich miese Tricks sind?

Darum bei BMW prüfen und falls es wirklich ein Unfallwagen ist, würde ich da auch sicher auch gegen meinen Verkäufer vorgehen. Den sich verarscht vorkommenden Käufer könnte ich auch verstehen und würde da mit ihm zusammearbeiten den eigentlichen Verursacher dranzubekommen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bitboy schrieb am 14. März 2018 um 08:42:14 Uhr:

Mise Tricks werden je nach Käuferherkunft immer mehr. Nach einem halben Jahr?? alles siehe oben, nix reaktiom sonst denkt der da is was dran

-:)

Betrug verjährt nun mal nicht so schnell...!

Somit ist grundsätzlich die Reaktion des Käufers verständlich.

Allerdings bedeutet nicht jedes ausgetauschte Karrosserieteil einen wuchtigen Unfallschaden.

Es könnte ja auch z.B Hagelschaden oder ein Golfball gewesen sein...!

Auf alle Fälle hat der TE nicht arglistig gehandelt, wenn er davon nichts gewusst hat.

Nun ist die Frage, ob diese Ahnungslosigkeit reicht, dass er aus der Nummer rauskommt.

Ich vermute eher nein...!

-:)

am 14. März 2018 um 9:14

Gesetz den Fall; Ich kaufe mir einen Gebrauchten und fahre mir nach 1-2 Wochen eine Delle in den Kotflügel, lasse Ihn erneuern und behaupte dann nach 5 Mon. das der Unfallschaden schon beim Kauf vorhanden war. Nur so als These.

Es wäre ja auch eine gute Gelegenheit, nun eine inzwischen ungünstige Abgas-Klassifizierung rückzuwandeln...!

-:)

Genau, gelesen und verstanden.

@TE

Du könntest das "Gutachten" in anonymisierter Form hier posten. Evtl. lässt sich daraus schon was ausschließen.

Deswegen würde ich in einen Kaufvertrag schreiben:

"Unfallfrei* in der Zeit des Besitzes des Verkäufers, über Unfallschäden aus der Zeit des Vorbesitzes ist nichts bekannt, diese sind aber möglich".

*Ggf. "Nein, kleinere Kratzer und Anstösse"

Gerade bei älteren Autos und / oder mehreren Vorbesitzern. Was weiss ich, wo die mal gegengefahren sind.

Natürlich ist es kriminell, wenn schwerwiegende Unfallreparaturen bewusst verschwiegen werden, aber wie dieser Artikel zeigt, ist "Unfallfreiheit" grundsätzlich rigoros zu sehen.

In der heutigen Zeit, wo Rechtsanwälte und Gerichte das tägliche Leben zu bestimmen scheinen, ist deshalb bei mir jeder Wagen einen Tag nach Auslieferung ein Unfallwagen ;).

Themenstarteram 14. März 2018 um 9:33

Hallo,

 

Erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

 

Im Kaufvertrag steht es doch so drine : Unfallfrei seit es in meinem Eigentum war und auch keine unfallschäden soweit ihm bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

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