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Autoverkauf - Versicherung während der Probefahrt

Themenstarteram 23. September 2023 um 17:52

Hallo zusammen,

Ich habe vor, mein altes Fahrzeug zu verkaufen und ich wüsste gerne, wie ich mit den Probefahrten vorgehen sollte.

 

Das Fahrzeug ist ja nur auch mich versichert. Ich werde immer mitfahren, aber ich habe trotzdem Fragen.

 

Fragen:

 

1. Soll ich mit jedem Interessenten einen Vertrag bezüglich der Probefahrt unterzeichnen?

 

2. Wenn ein Interessent einen Unfall verursacht, ist das von irgendeiner Versicherung überhaupt abgedeckt?

 

3. Gibt es vielleicht eine Erweiterung bei der Versicherung, dass diesen Fall abdecken würde? Zum Beispiel Zusatzversicherung vorm Autoverkauf?

 

Danke im Voraus

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22 Antworten

1. ja

2. VK

3. Rabattretter in der VK vereinbaren

Themenstarteram 23. September 2023 um 18:01

Wofür steht “VK”?

Die Vollkasko ist gemeint.

Paul...zu 2.

VK regelt ja den eigenen Schaden, soweit klar.

Die Haftpflicht regelt doch aber unabhängig wer bei der Probefahrt gefahren ist, den gegnerischen Schaden.

Oder gibt es bei Probefahrten Ausnahmen für die Haftpflicht?

Beides. Die HP deckt den gegnerischen Schaden und die VK natürlich den am eigenen Auto.

Alles klar. Danke!

Zitat:

@jacobko schrieb am 23. September 2023 um 19:52:15 Uhr:

Hallo zusammen,

Ich habe vor, mein altes Fahrzeug zu verkaufen und ich wüsste gerne, wie ich mit den Probefahrten vorgehen sollte.

Das Fahrzeug ist ja nur auch mich versichert. Ich werde immer mitfahren, aber ich habe trotzdem Fragen.

Fragen:

1. Soll ich mit jedem Interessenten einen Vertrag bezüglich der Probefahrt unterzeichnen?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2023 um 19:58:37 Uhr:

1. ja

Welchen Inhalt stellt ihr Euch da vor? Ich habe noch nie einen „Probefahrtvertrag“ gesehen geschweige denn unterzeichnet …

Zitat:

 

Welchen Inhalt stellt ihr Euch da vor? Ich habe noch nie einen „Probefahrtvertrag“ gesehen geschweige denn unterzeichnet …

Guckst du

https://content.wirkaufendeinauto.de/.../...ng-probefahrt-formular.pdf

Ich muss gestehen, würde mir einer sowas bei einem 08/15 Wagen vor die Nase halt, wärs das gewesen...

Ich denke das ist letztendlich tatsächlich ein Risiko was bei der eigenen Versicherung, oder wen man keinen VK hat, bei einem selber hängen bleibt, normal soll das keine stundenlange Ausfahrt werden ... entweder man lässt den Interessenten mal ein paar Minuten um den Block oder fährt halt selber mit...

Ich verbuche das unter Risiko was man einfach mal akzeptieren sollte.... andernfalls muss man den Wagen ohne Probefahrt und abgemeldet verkaufen .... oder gleich an einen professionen Ankäufer ...

Ich weiß es gibt auch Leute die ein Auto in allen Lebenslagen testen möchten, aber die haben dann halt auch mal Pech, geht halt nicht immer ... bei mir Stadtadresse, benötigt man zur ersten LS oder AB um mal bei höherem Tempo zu testen, minimum 30 Minuten, eher länger ... das ist dann einfach nicht drin ... und wär für eine Probefahrt beim Privatverkauf für meinen geschmack deutlich too much

Den Vertrag braucht es eigentlich nicht. Als Verkäufer sollte man sich aber auf jeden Fall den Führerschein zeigen lassen.

 

Als Fahrer haftet man für Schäden die dem Verkäufer entstehen. Also Schäden am Fahrzeug oder eben die Höherstufung und SB der Versicherung. Bei Händlern hat man als Käufer bei einer Probefahrt übrigens auch häufig eine SB in höhe von 500 oder 1000€

Wenn bei einem potentiellen Käufer finanziell nix zu holen ist kann man als Verkäufer natürlich in die Röhre gucken.

Streng genommen könnten manche ein Problem mit der Versicherung bekommen, denn in meinem Versicherungsschein steht drin "Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner benutzt, der jüngste Fahrer ist 1957 geboren, Beschäftigung in einer sozialen Einrichtung, Inhaber einer Bahncard".

jüngste Fahrer 1957 ... das ist ein steigendes Risiko ...:D:D

Ich meine mal gelesen zu haben Probfahrten die zum verkauf gehören sind davon ausgenommen, genauso wie "Notfälle" was weiß ich ... der Person Baujahr 1957 ist schlecht und der Enkel übernimmt das Steuer ...;)

Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering, aber wenn etwas bei der Probefahrt passiert, der Interessent womöglich Schuld hat, kann man wohl kurz und knapp schreiben, hat man die A-Karte ... das ist dann für alle Beteiligten nicht schön...

Wenn man bei einer KFZ Versicherung ist Vertraglichen Regelungen nicht einhält dann zahlt die Versicherung auf jeden Fall trotzdem, zumindest mal die Haftpflicht, meistens auch die VK.

Es kann aber zu einer Vertragsstrafe für den Versicherungsnehmer kommen. Das könnte man dem Probefahrer wohl nicht anhängen. Sondern eben die normale SB und Höherstufung.

Ob eine Vertragsstrafe bei einer Probefahrt überhaupt fällig wird müsste man bei seiner Versicherung Nachfragen.

Die Huk-Coburg schreibt zur Probefahrt

"...Denn wenn der Kaufinteressent während der Fahrt einen Unfall verschuldet, kann es im schlechtesten Fall finanzielle Folgen haben.

Deshalb sollten die beteiligten Parteien vor der Probefahrt möglichst eine Vereinbarung abschließen, in der die Haftung im Falle eines Schadens eindeutig geklärt wird.

In einer derartigen Haftungsvereinbarung erklärt der Kaufinteressent, dass er für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug des Verkäufers haftet.

Außerdem stellt der Probefahrer in der Vereinbarung den Halter des Kaufobjekts von allen Ansprüchen frei, die der Kaufinteressent etwa durch von ihm begangene Verkehrsverstöße während der Probefahrt verursachen kann.

Diese Vereinbarung schützt dann sowohl Käufer als auch Verkäufer.

Die Vereinbarung beinhaltet außerdem Angaben zum Testzeitraum, den maximal zu fahrenden Kilometern, die Anteilübernahme der Spritkosten sowie die Kaskoselbstbeteiligung im Schadenfall. "

Ohne das ist also wohl der Verkäufer der Dumme, wenn was passiert.

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