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Autoversicherung - Autonutzung gewerblich oder privat?

Hallo,
ich bin kurz davor ein neues Auto anzumelden. Ich arbeite im Sicherheitsdienst und nutze mein Auto überwiegend dazu, zu den verschiedenen Veranstaltungen und Baustellen zu kommen, um dort die Sicherheit zu gewährleisten.
Die Autonutzung ist doch dann trotzdem ausschließlich privat und das mit dem gewerblich wäre doch nur der Fall, wenn ich selbständig wäre, richtig?
Die Fahrten trage ich übrigens in ein Fahrtenbuch ein und kriege dann 30 Cent pro gefahrenen Kilometer vom Finanzamt zurück.

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43 Antworten

Stimmt, Du meldest Dein Fahrzeug ganz normal privat an.
Stimmt, eine gewerblich Nutzung liegt bei Dir als angestelltem Mitarbeiter nicht vor.
Stimmt nur zum Teil, bzgl. Finanzamt.
- Du kannst eine Entfernungspauschale für die Strecke zum Arbeitsplatz bei Deinem Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen. Das würde Dir dann vom Finanzamt "gutgeschrieben".
- Was Du meinst ist aber wahrscheinlich die Klimometerpauschale die Dir Dein Arbeitgeber pro km für Geschäftsfahrten mit Privat Pkw zahlt. Dafür ist das Fahrtenbuch notwendig um die km abrechnen zu können.

Moin,

als Angestellter im Außendienst, hatte ich warheitsgemäß immer angegeben, dass ich das KFZ privat und beruflich nutze.
Mir sollen doch durch die berufliche Nutzung keine Nachteile entstehen, eine Beitragsbenachteiligung konnte ich auch nicht feststellen.
Auch ich habe vom Finanzamt im 0,30 € mit Fahrtenbuchabrechnung erhalten.

Da Du das KFZ im Gewerbe beruflich nutzt, solltest Du diese Nutzung Deiner Vers. angeben, sonnst könnte Dir dadurch im Schadenfall Nachteile entstehen. U.U. bei Deiner Vers. nachfragen, damit Du die Sicherheit hast.

Ein selbstständiger Gewerbetreibender schreibt die Kosten als Betriebsausgaben beim Finanzamt als Betriebsausgaben ab, wird aber ein PKW wohl auch privat nutzen.
Eine andere Sache ist sicherlich ein LKW, der wird wohl nur gewerblich genutzt.

Könnt ihr mir mal den jeweiligen Sitz eurer Finanzämter nennen, ich will auch 30 Cent je gefahrenem Kilometer vom Staat haben, manno ... :mad: :mad:
Ich bin so eine arme Sau, mir mindert das örtliche Räuberhauptquartier Finanzamt nur mein zu versteuerndes Einkommen um XY Cent pro beruflich gefahrenem EDIT ENTFERNUNGSKilometer ...
Grüße Superlolle

@superolle
mir geht es wie dir. Dann sind wir schon zu zweit. Kommst du auch aus München, oder kommen die anderen alle aus dem Osten und das hängt irgendwie mit dem Soli zusammen...?
*Duck und weg*

Wo muss ich denn hinziehen?
MFG

Sind es nicht 30cent/km einfache strecke? also nur hinweg und nicht zurück? So das man auf 15cent für hin und 15cent für rückweg kommen würde?

Zum eigentlichen Thema.
Manche Versicherungen unterscheiden nicht zwischen Privat und Gewerblich (kann jemand sagen welche? ^^).
Bei der HUK24 ist der Unterschied z.B. bei rund 50-100eur/Jahr (bei mir jedenfalls).

Wenn Du Angestellter bist Und dein Auto nur zur fahrt zur Arbeit nutzt ist es Privat zu Versichern.
Gewerblich wäre wenn Du selbständig bist und dann zu deinen Kunden/Auftraggebern fährst zum Beispiel.
Steht bei den Versicherern aber auch immer wann Privat Privat ist...

Frage mich aber was passieren soll wenn man Privat angibt und es auch gewerblich benutzt.. dem Finanzamt ist es egal, den Kunden auch... und die Versicherungen können niemals nachvollziehen ob man zum Kunden oder zum Einkaufen unterwegs ist... eine merkwürdige Regelung.

OT:
es sind weder 30 noch 15Cent die man bekommt.
Es kommt darauf an, aber wir sind hier ja nicht im Stuerrecht...
zu meiner Versicherung:
Meine Arbeitsorte sind ebenfalls wechselnd (da ich häufig kommandiert, z.B. auf Lehrgänge werde und somit einer Einsatzwechseltätigkeit nachgehe - schon wieder beim Steuerrecht) , aber gem. meiner Versicherung nutze ich das Auto nur Privat, da ich nur zum Dienstort bzw. wieder nach Hause fahre - manchmal täglich, manchmal wöchentlich -
und es meine Versicherung nicht interessiert, ob sich mein Dienstort alle paar Monate mal ändert.

Bei der Situation des TE's sehe ich das etwas anders, da er ja mehr oder weniger zum Kunden fährt.
Ich würde bei meiner Versicherung nachfragen
MFG

Ich denke, es sollte unterschieden werden ob hier von gewerblich oder beruflich die Rede ist.
Gewerblich, denke ich ist allen klar, da gehts um Selbstständige.
Beruflich ist es nunmal auch, wenn man als Angestellter während der Arbeitszeit zu Kunden oder Ähnlichem aus dem beruflichen Zweck heraus fährt.

Zitat:

Original geschrieben von sailor701


OT:
es sind weder 30 noch 15Cent die man bekommt.
Es kommt darauf an, aber wir sind hier ja nicht im Stuerrecht...
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten

Zitat:

Zu c) Die deutsche Kilometerpauschale beträgt bei Kraftwagen 0,30 €, bei Motorrädern und Motorrollern 0,13 € und bei Fahrrädern 0,05 € für den gefahrenen Kilometer

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Ich denke, es sollte unterschieden werden ob hier von gewerblich oder beruflich die Rede ist.

Versicherungen unterscheiden ja meist zwischen

Privat (inkl. Fahrten zur Arbeitsstätte... egal wo sie liegt)

Gewerblich (Gewerbeschein vorhanden, entsprechende Steuernummer vorhanden)

Freiberuflich (nur Steuernummer)

Und dann noch teilweise bei bestimmten Berufsgruppen Sonderregelungen.

Freiberufler und Gewerbetreibende stellen idr. Rechnungen für die Anfahrt aus und für ihre Arbeit.. macht der Angestellte wohl eher nicht

;)

Potentielle Versicherung Fragen was zutrifft wäre das beste. Zu 90% tippe ich auf Privat in dem hier vorliegendem Fall

;)

@FoVITIS
in deinem LINK steht doch nichts anderes wie ich gesagt habe,... du bekommst weder 30 noch 15cent.
Es kommt drauf an wie sich dein Jahresbrutto durch die km-Pauschale reduziert.
Außerdem hat dein LINK nichts mit Fahrten zur Abrbeitsstätte zu tun, mal so nebenbei.
MFG

ich denke mal, da wird das ding mit der einsatzwechseltätigkeit ziehen, und das meinte wohl evtl der te

Wenn der Te mit seinem Privatfahrzeug dienstliche Fahrten für seinen Arbeitgeber durchführt, erhält er von seinem AG Kilometergeld.(Davon gehe ich aus)  
Erhält er 30 cent/km, kann er keine Kosten bei der Steuer geltend machen.
Erhält er weniger als 30ct/km, kann er die Differenz zu den 30 cent bei der Steuer absetzen.

Für die Fahrt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstelle kann der Te 30 cent/ Entfernungskilometer bei der EinkSt absetzen.

O.

Der Überschrift entnehme ich, dass es dem TE nicht wirklich um die steuerliche Behandlung der Kilometerpauschale geht?
Hinsichtlich der Nutzung Deines Fahrzeuge kann ich Dir sagen, dass Du es ausschliesslich privat nutzt, wenn Du angestellt bist. Die gewerbliche oder berufliche Nutzung ist in diesem Fall das gleiche und bedeutet nur, ob Du eine Firma hast/bist, für die das Fahrzeug genutzt wird.
Einzige Ausnahme sind die "Fahrten zur Arbeit", die manche Versicherer auch noch unterscheiden (weiss der Teufel, warum)!

Ich würd's auf privat machen.
Das ist für dich ja der Weg zur Arbeit, nicht zu deinem Kunden.
Dein Arbeitgeber sagt dir: du kontrollierst heute da und da. Damit ist dein Arbeitsplatz an dem Tag an den genannten Orten, somit fährst du mit deinem Auto zur Arbeit.
=> private Nutzung (inkl. Fahrten zur Arbeit)

Hallo,
danke für eure Hilfe, nun sehe ich um einiges klarer, was Sache ist. Also ist die Nutzung meines Autos wie von mir vermutet doch ausschließlich privat.
Das mit dem Kilometergeld muss ich mit meinem Arbeitgeber noch abklären. Muss morgen erstmal 2 Wochen auf Norderney arbeiten und dann geht´s auf´s Festland wohl regelmäßig mit dem Auto zu verschiedenen Baustellen.

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