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Autoversicherungen fördern den Versicherungsbetrug ?
Hallo Mitglieder,
Es gibt seltsame Dinge ? Da liegt doch ein Fehler im System, der den Versicherungsbetrug fördert.
Beim Einparken die Stoßstange kurz berührt.
1. Es gibt keinen Schaden.
2. Der Halter meldet aber einen Schaden.
3. Die Versicherung reguliert den Schaden ohne den "angeblichen Verursacher" des Nichtschadens zu informieren .
4. Der Versicherungsbeitrag wird hochgesetzt.
Es muß doch einen Vorgang geben diese automatisierten Vorgänge rechtmäßig zu stoppen. Sonst kann ja jeder bei dem kleinsten "Nicht Schaden" einen Schaden konstruieren.
Mein Vorgehensweise ist die. Mit den von mir gemachten Fotos zum Gutachter. Dann zum Anwalt. Dann zur Versicherung. Oder bringt das nichts ?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@alb_norm schrieb am 17. Dezember 2015 um 22:22:00 Uhr:
Beim Einparken die Stoßstange kurz berührt.
1. Es gibt keinen Schaden.
Halte ich für ausgeschlossen.
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25 Antworten
Na irgendwo muss der Geschädigte ja die Versicherungsdaten her haben?
Auch ein kleiner Kratzer oder ein verschobener Stoßfänger ist ein Schaden. Du hast eventuell die Möglichkeit die Summe selbst zu bezahlen um nicht in der SF zu steigen.
Es gibt keinen Geschädigten, weil es keinen Schaden gibt. Ich würde hier im Forum keine falschen Angaben machen. Wozu auch. Das würde mich nicht weiterbringen und wäre für mich im Ergebnis nur Zeitverschwendung.
Die Versicherungsdaten erhält jeder Halter durch eine: Kfz Halteranfrage wenn er angibt einen Schaden zu haben. Ein KFZ Gutachter hat mir das per Telefon bestätigt.
Ich vermute, daß das hier im Forum interessant sein könnte, weil es nach meiner Erfahrung, vermutlich sehr leicht ist bei einer Autoversicherung nicht existierende Schäden aufzubauen und einzureichen. Es gibt sicher hier im Forum noch andere Geschädigte, die durch konstruierte Schäden betroffen sind. Man muß versuchen herauszufinden wie man in solchen Fällen vorgehen muß.
Gruß
Da würde ich aber an deiner Stelle Angst haben von der Polizei Post zu bekommen!!! Wenn jemand eine Halterabfrage macht weil der Verursacher nicht oder nicht mehr anwesend ist,hast du Fahrerflucht begangen.Oder wie soll ich das ganze Verstehen??Bei einer Halterabfrage erfährt man lediglich den Namen und die Anschrift des Halters,und nicht seine Versicherungsnummer und den Versicherer!!!
Zitat:
@alb_norm schrieb am 17. Dezember 2015 um 23:35:37 Uhr:
Es gibt keinen Geschädigten, weil es keinen Schaden gibt. Ich würde hier im Forum keine falschen Angaben machen. Wozu auch. Das würde mich nicht weiterbringen und wäre für mich im Ergebnis nur Zeitverschwendung.
Die Versicherungsdaten erhält jeder Halter durch eine: Kfz Halteranfrage wenn er angibt einen Schaden zu haben. Ein KFZ Gutachter hat mir das per Telefon bestätigt.
Ich vermute, daß das hier im Forum interessant sein könnte, weil es nach meiner Erfahrung, vermutlich sehr leicht ist bei einer Autoversicherung nicht existierende Schäden aufzubauen und einzureichen. Es gibt sicher hier im Forum noch andere Geschädigte, die durch konstruierte Schäden betroffen sind. Man muß versuchen herauszufinden wie man in solchen Fällen vorgehen muß.
Gruß
Der Versicherer hat den Schaden anerkannt. Das ist dessen Entscheidung. Dagegen kannst Du Dich nicht wehren.
Du kannst nun rechtlich gegen die Rückstufung Deines Vertrages vorgehen. Gut möglich, dass der Versicherer die dann rückgängig macht.
Wenn aber die Sach- und Rechtslage gegen Dich spricht, hast Du keine Chance.
Interessante Meinung. Also habe ich doch recht, daß die Autoversicherung kein Interesse hat die Richtigkeit der Angaben des Schadensmelders und auch den nicht existierenden Schaden aufzuklären.
Der Halter meldet einen Schaden an. Die Versicherung zahlt ohne Prüfung des angeblichen Schadens. Ich werde nicht darüber informiert. Der Autoversicherer kann also Schäden ohne Prüfung anerkennen und damit auch Versicherungsbetrug zu Ungunsten seiner eigenen Versicherungsnehmer akzeptieren.
Damit ist es für Versicherungsbetrüger möglich jeden Schaden in jeder Höhe ohne Anhörung des angeblichen Verursachers und Versicherungsnehmers zu konstruieren.
Alle Details der Sachlage sprechen für mich. Die Rechtslage sicher auch.
Ich gehe morgen zum Anwalt. Das wird eine interessante Sache.
Ergo du bist jemanden "leicht" an die Stoßstange gefahren und siehst nicht ein evtl. einen Schaden erzeugt zu haben?
Zitat:
@alb_norm schrieb am 18. Dezember 2015 um 00:15:57 Uhr:
Interessante Meinung. Also habe ich doch recht, daß die Autoversicherung kein Interesse hat die Richtigkeit der Angaben des Schadensmelders und auch den nicht existierenden Schaden aufzuklären.
Der Halter meldet einen Schaden an. Die Versicherung zahlt ohne Prüfung des angeblichen Schadens. Ich werde nicht darüber informiert. Der Autoversicherer kann also Schäden ohne Prüfung anerkennen und damit auch Versicherungsbetrug zu Ungunsten seiner eigenen Versicherungsnehmer akzeptieren.
Damit ist es für Versicherungsbetrüger möglich jeden Schaden in jeder Höhe ohne Anhörung des angeblichen Verursachers und Versicherungsnehmers zu konstruieren.
Alle Details der Sachlage sprechen für mich. Die Rechtslage sicher auch.
Ich gehe morgen zum Anwalt. Das wird eine interessante Sache.
Woher weißt Du eigentlich, dass der Versicherer etwas bezahlt hat? Ich war jetzt vielleicht fehlerhafterweise davon ausgegangen. Aber nun frage ich mich, ob das tatsächlich so ist, oder ob Du das vermutest.
Diese Beiträge sind immer die lustigen!
Hilfe. Ich werde betrogen.
Ich bin jemanden gegen das Auto gefahren. Aber da ich nichts erkennen kann, gibts auch keinen Schaden
Der andere ist ein Abzocker. Die Versicherung zockt mich ab.
Antwort auf obigen Hinweis. Die hinzugezogene Polizei hat keinen Schaden feststellen können und hat Fotos des Nummernschildes gemacht. Nur das Nummernschild wurde berührt. Es ist aber nicht gesichert, obwohl ich das von den Beamten gefordert habe, daß ein Protokoll erstellt wird. Trotz Zusicherung bin ich mir nicht sicher. Die Polizei hat ja bei Bagatellen (ich will das Wort Schaden nicht verwenden, es gibt ja keinen) keine Verpflichtung ein aussagekräftiges Protokoll zu erstellen.
Das eigentliche Problem ist eher die Regulierungsvollmacht, die ein Versicherter durch Abschluß der Versicherung automatisch der Versicherung gibt. Dadurch hat die Autoversicherung die Möglichkeit Zahlungen zu tätigen ohne den angeblichen Verursacher zu befragen. Ich vermute, daß es für die Versicherungen besser ist einen Betrag unter 3000 EUR zu begleichen als den Nachweis zu führen, daß überhaupt ein Schaden entstanden ist. Das ist natürlich gegen den Versicherten und fördert den Versicherungsbetrug für Beträge unter 3000 EUR.
Interessant ist auch der Hinweis, daß es offenbar möglich ist, daß die Versicherung den Schaden gar nicht beglichen hat obwohl der Versicherungsbeitrag um 340,00 EUR pro Jahr wegen eines angeblichen Schadens angehoben wurde.
Vielleicht kommen wir hier ja noch auf ein Ergebnis. Wichtig wäre es zukünftig so etwas zu unterbinden durch einen Workflow den jeder anwenden kann. Denn zahlen für etwas das es gar nicht gibt wollen wir alle nicht.
Wenn das jeder anwendet werden die Autoversicherer vielleicht auch klüger.
Also unser eigentlicher Feind ist nicht der Versicherungsbetrüger sondern die Regulierungsvollmacht der Autoversicherer. Wir haben das nur noch nicht verstanden oder ich liege völlig falsch.
Ja das Thema Fahrerflucht steht ja noch im Raum. Ich habe die Polizei gerufen, weil ich das Bauchgefühl hatte, daß da ein Schaden konstruiert werden könnte.
ich bin morgen beim Anwalt und dann im Urlaub. Aber wir werden das hier weiter diskutieren. Da besteht Klärungsbedarf. Bis ich zurück bin sind vielleicht noch ein paar kompetente Meinungen hier aufgeschlagen. Ich habe wenig Zeit und kann nicht an jeder Front tätig sein. Aber diese sollte es wert sein.
für Mitglied BMW. Doch wenn man einen Schaden melden will kann man die Versicherung nur über ein Kennzeichen ermitteln und das legal und offiziell. Das ist praktisch für den "Schadensmelder" aber im umgekehrten Fall kann man nicht den Halter über das Kennzeichen erfahren.
ich kann es nachvollziehen, weil genau das gleiche bei uns passiert ist. Du hast es richtig gemacht und die Polizei gerufen. Deine Versicherung hättest du nur auch benachrichten sollen, um den Schaden abzuwehren, falls der Anspruchsteller den Schaden direkt meldet.
Kennzeichen reicht um direkt einen Anspruch zu stellen.
Unser Fall war identisch, VN fährt rückwärts und berührt das KFZ nicht, aber es springen Leute aus dem Fahrzeug raus, die es angeblich gesehen haben. Polizei kommt und will den Schaden nicht aufnehmen, weil nichts passiert ist.
VN ruft mich an, nachdem die Polizei schon weg war und schildert es. Ich schau ins System und zack da steht schon ein gemeldeter Schaden. Das zieht natürlich eine Gegenüberstellung nach sich, aber ratet mal wer nicht kommt.
Dass ein vermeintlich Geschädigter die Versicherungsdaten über den Zentralruf herausfinden kann und dann seinen Anspruch direkt bei der Versicherung stellen kann war mir klar.
Dass die Versicherung dann aber ohne Rückfrage beim Versicherungsnehmer, Unfallfragebogen etc einfach so reguliert, das ist mir neu.
Aber davon abgesehen kann man nicht wirklich jeden Schaden direkt erkennen, auch Polizisten nicht.
Also ich würde jetzt zuerst mal nachfragen ob bzw was genau reguliert wurde.
Kann auch sein, dass vom Geschädigten der Vorgang vorsorglich gemeldet wurde und die Versicherung stuft dann erstmal hoch.
Vielleicht kommt ja weiter gar nichts mehr und dann wirst du auch wieder rückwirkend runtergestuft. Keine Ahnung wie lange das dauern kann, zumindest hat der Geschädigte m.W. 3 jahre Zeit seine Ansprüche zu stellen.