1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Autowerkstatt hat falsche Reifengrösse draufgemacht Wer zahlt?

Autowerkstatt hat falsche Reifengrösse draufgemacht Wer zahlt?

Themenstarteram 14. November 2011 um 14:34

Hallo

Meine Tochter hat sich neue Winterreifen auf ihr Auto machen lassen,nur was sie nicht gemerkt hat, aber der Tüv schon das es die verkehrte Grösse war er hat 165/65/14 draufgemacht und sie hat 165/60/14 auf ihrem Auto. Auf der Rechnung ist auch die richtige Grösse angegeben.Was natürlich schlimm an der Sache ist das es schon fast 2 Jahre her wo sie die Reifen draufmachen lies und jetzt erst der Tüv fällig war die Reifen sind vorne ca 60% hinten ca 85%.sie haben 225€ gekostet und der Händler will jetzt für die neuen 90€+35€ fürs montieren. Die "alten" hat er zurückgenommen. Da sie keine Schuld dran hat möchte ich gerne Wissen:

Darf er für die neuen Reifen Geld verlangen Alt gegen Neu ?

und muss sie für die Reifenmontage auch noch mal was bezahlen?

eigentlich müsste er für den 2 Tüv die kosten auch noch übernehmen?

Hoffe es kann mir jemand helfen.

Gruss Fritz Hofmann

Beste Antwort im Thema

Nach 2 jahren kannst du nichts mehr beweisen und wenn dir der Reifenhändler entgegen kommt ist das seine Kulanz!!! Eigentlich überprüft man seine Ware nach Abholung, dann hätte er die Reifen auf seine Kosten ersetzen müssen. Aber jetzt kann das niemand mehr beweisen, wer sagt denn das du die Reifen nicht in der zwischenzeit gewechselst hast.

Interessant finde ich in Foren das immer ein anderer der Schuldige sein muss, manchmal sollte man sich doch lieber an die eigene Nase fassen, erst 2 Jahre benutzen und neues für lau erwarten kaum zu glauben.....

68 weitere Antworten
Ähnliche Themen
68 Antworten

Nach 2 jahren kannst du nichts mehr beweisen und wenn dir der Reifenhändler entgegen kommt ist das seine Kulanz!!! Eigentlich überprüft man seine Ware nach Abholung, dann hätte er die Reifen auf seine Kosten ersetzen müssen. Aber jetzt kann das niemand mehr beweisen, wer sagt denn das du die Reifen nicht in der zwischenzeit gewechselst hast.

Interessant finde ich in Foren das immer ein anderer der Schuldige sein muss, manchmal sollte man sich doch lieber an die eigene Nase fassen, erst 2 Jahre benutzen und neues für lau erwarten kaum zu glauben.....

Nach zwei Jahren wird da wohl nur wenig bis garnix gehen.

Sei froh, dass der Händler Dir anscheinend irgendwie entgegengekommen ist.

Er hätte locker sagen können: "Das sind nicht die Reifen, die ich damals montiert habe."

Bei Reparaturen ist ist wie bei McD Tüten: Immer gleich reinschauen, ob man auch bekommen hat, was man bestellt hatte.

Trotzdem sollte sowas natürlich nicht vorkommen.

Zitat:

Darf er für die neuen Reifen Geld verlangen Alt gegen Neu ?

und muss sie für die Reifenmontage auch noch mal was bezahlen?

eigentlich müsste er für den 2 Tüv die kosten auch noch übernehmen?

Klar darf er das, er macht Quasi nen Tauschhandel mit Wertausgleich mit dir und zwar rein aus Kulanz...

Wieso sollte er dir die Montage nicht berechnen sollen? Es ist ja seine Dienstleistung...

Den TÜV muss er garantiert auch nicht zahlen, denn für den ordnungsgemäßen Zustand bist du als Fahrer/Halter zuständig.

 

Ich weiß nicht, wer nach so langer Zeit etwas beweisen muss (Beweislast), aber es dürfte auf alle Fälle schwer werden, wenn du nachweisen müsstest, dass die falschen Reifen durch den Händler aufgezogen wurden...

Das ist meiner Meinung nach ganz klar als DEIN EIGENER FEHLER zu verbuchen...

Ist doch ein faires Angebot vom Händler.

Du zahlst nur für den Verschleiß.

Liebe Grüße, Vivi

Fährst du im Winter etwa mit Sommerreifen :confused:

Hätte dir schon des Öfteren auffallen müssen,

schaust du überhaupt nach dem Luftdruck. :rolleyes:

Themenstarteram 14. November 2011 um 16:02

Ich fahre das Auto nicht es ist meine Tochter!!

Es sind Winterreifen und sie hat das Auto im Sommer fast nicht gefahren da hat sie eben die Winterreifen draufgelassen um sich das ummontieren zu sparen.Um den Reifendruck kümmert sich ihr Mann und der hat es auch nicht gesehen bzw. gewusst.

Original geschrieben von chris230379

Fährst du im Winter etwa mit Sommerreifen :confused:

Hätte dir schon des Öfteren auffallen müssen,

schaust du überhaupt nach dem Luftdruck. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von FordMaus2008

Ist doch ein faires Angebot vom Händler.

Du zahlst nur für den Verschleiß.

;)

Dann bleibt immer noch die Option mit Sommerreifen zum TÜV zu fahren...

Wobei ich früher schon Hinweise beim Reifenhändler gesehen habe: "Bitte den Fahrzeugschein bereithalten, wir dürfen nur Reifen montieren, welche für ihr Fahrzeug zugelassen sind."

Bei einen Kollegen von der Rennleitung wurden bei einer Werkstätte mit den 3 großen Buchstaben auf m Dach doch glatt mal Sommerreifen statt Winterreifen montiert, als ich ihn kurz drauf gefragt hab, warum er denn im Dezember 2010 noch mit Sommerreifen rumfährt, hatte er die Rechnung schon nimmer...:D

Soviel zur Überwachung der Winterreifenpflicht.

Also lieber Augen auf beim Reifenkauf !!! ;)

Themenstarteram 14. November 2011 um 16:18

Ja genau das hat sie getan Fahrzeugschein mitgenommen und er hat die Daten aufgeschrieben und dann falsche Grösse montiert!!!

Original geschrieben von fantafahrer

Wobei ich früher schon Hinweise beim Reifenhändler gesehen habe: "Bitte den Fahrzeugschein bereithalten, wir dürfen nur Reifen montieren, welche für ihr Fahrzeug zugelassen sind."

Bei einen Kollegen von der Rennleitung wurden bei einer Werkstätte mit den 3 großen Buchstaben auf m Dach doch glatt mal Sommerreifen statt Winterreifen montiert, als ich ihn kurz drauf gefragt hab, warum er denn im Dezember 2010 noch mit Sommerreifen rumfährt, hatte er die Rechnung schon nimmer...:D

Soviel zur Überwachung der Winterreifenpflicht.

Also lieber Augen auf beim Reifenkauf !!! ;)

Sicher seid ihr dann im Recht. Ist halt nach 2 Jahren kaum mehr möglich, das so zu beweisen. Musst dies wohl als "Lehrgeld" abhaken.

Es ist doof, dass es passiert ist!

Am Ende hat aber wohl keiner (weder du noch deine Tochter noch deren Mann) mehr den Reifenhändler kontrolliert indem die Angaben zwischen Fahrzeugschein und Reifen verglichen wurden...

Du kannst nur aus der Sache lernen, mehr nicht!

Dass es natürlich nicht zulässig ist mit den falschen Reifen weiterhin unterwegs zu sein, muss hier nicht gesagt werden...

Auch, wenn er den Kaufbeleg noch hat :confused:

Wenn ich ein Auto kaufe und ich nach 2 Jahren und 200 000 km feststelle das das Auto welches eigentlich Rot sein sollte, schwarz ist bekomme ich dann ein neues?

Man man man, nächstes mal einfach schauen was montiert wird. Heißt ja auch an der Kasse bitte wechselgeld SOFORT nach dem Bezahlen überprüfen, spätere Reklamation zwecklos.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen