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- Avant b7 3.2 Quattro - Motorschaden nach 5 Wochen :-(((
Avant b7 3.2 Quattro - Motorschaden nach 5 Wochen :-(((
Hi Leute.
Mitte Juni hab ich mir nen B7 Avant 3.2 Quattro Tiptronic zugelegt, Leasingrückläufer, bj 02.2007, 80000 auf der Uhr, Top-gepfelgt, von einer Dame gefahren als Firmenwagen. Der Wagen hat wirklich alles, was das Herz begehrt:-)
Von einem Kumpel, der einen bei den kennt, habe ich die Reparatur-Historie bekommen....Der hatte schonmal Probleme mit dem 3. Zylinder, ist allerdings schon 2 Jahre her und gut 50.000 km....Damals wurde ein "Teilmotor" ersetzt...Sonst nur Wartungsarbeiten....
...und nun, nach 800 freudigen Kilometern, liegengeblieben....ich war gerade von Zuhause losgefahren... keinen Kilometer.... aus.
Audi-Notdienst, ABschlepper,ab zum nächsten Audi dealer....war natürlich Samstags, konnte keiner was sagen...Also auf Montags warten.
Montags rief der Dealer an und meinte, der Motor bekäme kein Sprit....Benzinpumpe...defekt. Kann ja mal passieren, habe ja ne gebrauchtwagengarantie, wo ich selber 40% der Materialkosten bezahlen muß...also noch im Rahmen.
Die Pumpe bestellt, eingebaut, der Wagen lief....Allerdings nur auf 5 Pötten...
Die Mechaniker meinte schon "hört sich nicht gut an"..."Motorschaden am 3. Zylinder"....Da hab ich mir natürlich meinen Teil gedacht, war auf 180 und wollte den Wagen sofort zurückgeben. Ich wusste ja, das er schonmal was hatte....
Tags darauf habe ich den Händler angerufen, wo ich den Wagen gekauft habe und habe ihm mitgeteilt, das das Fahrzeug einen Motorschaden hat. Außerdem hätte ich gerne, das er die 40% Materialkosten vom neuen Motor im Rahmen der Gewährleistung übernehmen würde. Er riegelte sofort ab, "es wäre Sache der Gebrauchtwagengarantie", die 40% müsste ich selber Zahlen....Bei einem Kostenvoranschlag von 15.000 Euronen ne menge....
Ich auf zum Anwalt, er meinte, ist ne klare Sache, er MUß zahlen, oder er baut selber einen neuen Motor ein.
Der Anwalt hat dem Verkäufer einen netten Brief geschrieben, darauf hin hat der das Fahrzeug abgeholt und wollte erstmal ein Gutachten machen lassen....das ist jetzt schon 1,5 Wochen her.
Wielange kann denn sowas dauern? Der Anwalt hat ihm bis nächste Woche Dienstag zeitgegeben, das Fahrzeug repariert, an mich zu übergeben. Wird wohl nicht klappen, oder?
Was haltet ihr von der ganzen Sache? Hab ich wirklich gute chancen, ohne ein cent bezahlen zu müssen, da raus zu kommen?
Ich hatte echt gedacht, mal was "gescheites" gekauft zu haben und dann sowas :-((((
Ich würd mich sehr über eure Meinungen und erfahrungen freuen.
Beste Antwort im Thema
hi,
das ist kein Schwachsinn. So ziemlich alle Gebrauchtwagengarantieen haben eine nach Laufleistung gestaffelte Zuzahlung des Fahrzeugbesitzers.
Aber wie gesagt, das ist kein Fall für die Garantie, sondern für die Sachmängelhaftung, die jeder Händler bei Gebrauchtwagenkauf geben MUSS.
Und hier haftet der Besitzer des Fhzg. nicht.
Einziges Problem ist, dass die Beweislast nach sechs Monaten kippt.
Aber das ist hier ja noch nicht der Fall.
Nur noch mal um es Klar zu kriegen:
Garantie: Haftet auch für Schäden, die nachweislich bei Übergabe NICHT bestanden haben.
Sachmängelhaftung: Haftet auschliesslich für Schäden, die bei Übergabe bestanden haben, aber erst später sichtbar wurden. Problem der Beweislastumkehr.
Somit hat auch eine Garantie eine Daseinsberechtigung.
Da aber bei der Garantie zu mindest zum Teil der Konzern haftet, bei der Sachmängelhaftung nur das Autohaus, versuchen die Autohäuser alles auf die Garantie zu schieben. Da muss man halt aufpassen.
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9 Antworten
Hi,
erstmal mein Beileid.
Für mich ist die Sache auch recht klar. Das ist nicht die Garantie, sondern die Sachmängelhaftung. Da haftet der Händler.
Zum Wandeln ists ja nun leider schon ein wenig zu spät.
Also musst Du ihn machen lassen. Aber natürlich in einem fairen Zeitrahmen.
Wenn er das dann nicht hinbekommt, tritt vom Vertrag zurück.
Frage ist halt, ob die Benzinpumpe schon einen Ausbesserungsversuch darstellt.
(Meines Erachtens nach schon.)
Die Audi Garantie ist primär für die weiteren 6 Monate (7-12) (umgekehrter Beweislast) der Gewährleistung bzw. dann zur nachfolgenden Verlägerung gedacht.
Grds. kann der jur. Weg recht lange sein - aber kein Muss.
Die Sachlage ist ja recht eindeutig. Nach 800km Motorschaden, bei Vorschadenskenntniss...
Seh's positiv. Könnte für dich ein gutes Ende haben. Besser, als wenn es nach 6+ Monaten passiert.
Gute Chancen. Aber etwaws Geduld musst du haben.
Klar setzt der Anwalt knackige Fristen. Ob diese dann aber auch verhältnissmäßig bzw. erfüllbar sind ist eine andere Frage.
Nächste Woche Dienstag ist sehr unrealistisch.
Viel Glück
Danke fürs Beileid.....
Die Benzinpumpe wurde schon gemacht, erst danach haben Sie gesehen, das der 3. Zylinder defekt ist....
Wielange ist den Fair? Will jetzt nicht noch Wochen ohne Auto dasein, ist richtig blöd. Will ihn ja Fahren, dafür hab ich ihn ja gekauft...
Lies dir mal Das Hier durch zwecks Grantie/Gewährleistung beim Gebrauchtauto.
Ist doch richtig das Du das AUto vor kurzem vom Händler Gekauft hast oder?
Hast du eine Versicherung mit Abgeschlossen beim Autokauf, die unvorhersehbare Schäden am Auto übernimmt, und dich dazu Verpflichten soll 40% der Kosten zu Übernehmen??
Das ist völliger Schwachsinn, sowas braucht man nicht aber viele Autokäufer fallen darauf rein und Schliesssen solch eine Zusatzversicherung mit ab und Zahlen meist auch noch was drauf, dabei sollte der Händler von sich aus wie es das Gesetz sagt Mindestens 12 Monate Gewährleistung geben, ohne das es einer Versicherung bedarf.
Ich sehe in deinem Fall gute Chancen das du nicht einen Cent Blechen musst!
Es sei denn du musst noch für die Kosten deines Anwalts aufkommen!
@Ghosting: Die Garantie war mit beim AUtokauf dabei...Meinen Anteil an den Reparaturkosten sind je nach Km Leistung gestaffelt, bis 90000 40% vom Material, bis 100000km 50% usw. Arbeitskosten werden koplett von der Versicherung übernommen.
Hab ihn auch vom Händler, ist allerdings leider 150 km vom Wohnort entfernt. Kann also nicht mal eben Hinfahren und auf den Tisch hauen....
hi,
das ist kein Schwachsinn. So ziemlich alle Gebrauchtwagengarantieen haben eine nach Laufleistung gestaffelte Zuzahlung des Fahrzeugbesitzers.
Aber wie gesagt, das ist kein Fall für die Garantie, sondern für die Sachmängelhaftung, die jeder Händler bei Gebrauchtwagenkauf geben MUSS.
Und hier haftet der Besitzer des Fhzg. nicht.
Einziges Problem ist, dass die Beweislast nach sechs Monaten kippt.
Aber das ist hier ja noch nicht der Fall.
Nur noch mal um es Klar zu kriegen:
Garantie: Haftet auch für Schäden, die nachweislich bei Übergabe NICHT bestanden haben.
Sachmängelhaftung: Haftet auschliesslich für Schäden, die bei Übergabe bestanden haben, aber erst später sichtbar wurden. Problem der Beweislastumkehr.
Somit hat auch eine Garantie eine Daseinsberechtigung.
Da aber bei der Garantie zu mindest zum Teil der Konzern haftet, bei der Sachmängelhaftung nur das Autohaus, versuchen die Autohäuser alles auf die Garantie zu schieben. Da muss man halt aufpassen.
Der Schaden, der damals dran war, ist ja schon 2 Jahre her, und der Wagen lief ja auch schon 50000km ohne probleme...Ist das jetzt nur Zufall, das ausgerechnet der gleiche Zylinder defekt ist? Ist das dann trotzdem ein "Sachmangel"?
Das ist trotzdem ein Sachmangel.
Denn der Händler muss Dir innerhalb der ersten sechs Monate beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestanden hat.
Ein solcher Schaden passiert ja eigentlich von jetzt auf gleich.
Es muss ja eine Vorschädigung bestanden haben.
Das dem nicht so ist, muss der Händler dann also erstmal beweisen.
Ich will dir ungern die Freude an deinem 3.2 nehmen, aber fütter mal die Suche, dann wirst du feststellen, dass bei diesem Motor häufiger Motorschäden zb. durch Kolbenkipper auftreten
Teilweise wurde hier (wie jetzt in deinem Fall) vom 3. verbauten Motor berichtet.
Keine Ahnung ob Audi das Problem mittlerweile im Griff hat, aber mir wäre es zu risikoreich nach Ablauf der Sachmängelhaftung/Garantie die 15.000€ für den 4. Motor aus eigener Tasche zahlen zu dürfen
Fazit: Versuch zu wandeln