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AXA - Versicherung möchte nicht zahlen

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 13:01

Hallo liebe Community,

Ich hab folgende Frage an die Spezialisten unter Euch.

Und zwar geht es um eine Schneeschaden, der mein Auto beschädigte.

Der Schnee/Eis fiel vom Dach direkt aufs Auto.

Mein Auto parkte ich unter einem Dach was von Schnee und Eis frei war, aber am Morgen kam von den Dachfirsten bzw Erkern an der Seite der Schnee auf das freie Dach und dann aufs Auto.

Mein Vermieter hat vorher die Dächer nicht räumen lassen, weil die Kosten zu hoch waren.

Aufgrund dessen wurden 6Autos in meiner Strasse beschädigt, davon etliche erheblich.

Erst nach diesen Schäden sperrte mein Vermieter die Fußwege und teilweise die Parkplätze ab und ließ die Dächer räumen.

Es waren auch keine Warnhinweise aufgestellt oder dergleichen.

Wir liegen in einem schneearmen Gebiet und in der Ortssatzung sind keine Schneefanggitter Pflicht.

Jedoch hab ich gelesen, das auch in schneearmen Gebieten Fanggitter angebracht werden müssen, wo die Dachneigung mehr als 45% beträgt.

Das ist bei diesen Dächern ja denk ich mal mehr als 45%, siehe Dateianhängen.

Mein Auto hat nur eine Teilkasko, demzufolge denke ich mal auch nicht, das man es dort unter Sturm-und Hagelschaden laufen lassen könnte???

Wer springt jetzt für die entstandenen Schäden ein bzw kommt dafür auf?

unter Bild 0064 hatte ich mein Auto geparkt..

Für Infos und Tipps wäre ich super dankbar, da der Schaden sich auf knapp 4000Euro beläuft.

Gruß Roger

Beste Antwort im Thema

1. Der Hauseigentümer würde haften, wenn er den Schaden an deinem Fahrzeug schuldhaft und widerrechtlich verursacht hätte.

Das hat er aber nicht.

Für den Schnee kann er nichts (unstreitig)

Er kann auch nichts dafür, dass es eines Tages wieder tauen wird (Naturgesetz)

Ebensowenig kann der Hauseigentümer etwas dafür, dass der nasse Schnee den Gesetzen der Schwerkraft folgend von oben nach unten auf die von Gott geschaffene Erde fällt.

 

WO genau siehst du nun ein Verschulden des Hauseigentümers hier, welches ihn zum Schadenersatz verpflichten würde?

 

2. Ach so: Er hatte keine Schneefanggitter angebracht.

Muss er aber nicht, ist ja lt. Ortssatzung nicht vorgeschrieben.

Wenn jemand etwas nicht tut, was auch nicht vorgeschrieben ist (also gegen KEINE Vorschrift verstösst) - handelt er dann schuldhaft und widerrechtlich?

 

3. Er hätte an die Dachlawine denken müssen und dich warnen?

Du nicht?

Du hättest nicht auch an die Gefahr von Dachlawinen nach dem schneereichen Winter denken müssen?

Der Hauseigentümer ist dazu verpflichtet für dich mitzudenken? (Antwort: Ist er natürlich nicht!)

 

Fazit: Keine Haftung des Hauseigentümers und somit auch kein Schadenersatzanspruch deinerseits.

Der Schaden hätte auf allereinfachste Art und Weise vermieden werden können: Indem du an die Gefahr von Dachlawinen gedacht hättest und dein Auto einfach nur woanders geparkt hättest.

 

Also: Kasko in Anspruch nehmen und gut.

In vielen Verträgen (nicht in den Billigverträgen aus dem Internet) sind Lawinenschäden (auch Dachlawinenschäden) in der Teilkasko abgedeckt.

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Hallo,

im Normalfall ist das eher ein Fall für eine Gebäudehaftpflicht - aber da muss ich auch fragen:

Welche Versicherung möchte denn nicht zahlen? (gemäß Titel)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 13:17

Hallo Schreddi,

Versicherung von meinem Vermieter ist die AXA.

LT Aussage des AXA-Mitarbeiters am Tel ist die Gebäudehaftpflicht bei meinem Vermieter dafür nicht zuständig bzw hat er seinen Versicherungsschutz wohl dafür auch net so ausgeweitet, wenn ich das richtig verstanden habe.

Da gibt es wohl auch nochmal Unterschiede???

Fakt ist, ich sitze jetzt auf nen Schaden von knapp 4000Euro, was sehr ärgerlich ist für mich::

Ich weiß net, ob es ein Problem ist, da ich ja mit meinem Fzg auch bei der Axa versichert bin.

Vor- oder Nachteil?

Gruß Roger

Hier ist die Immobilienhaftpflicht gefragt.

Mit einem Kostenvoranschlag und Bildern an die Versicherung herangehen und Anspruch geltend machen.

Man sollte zwar wissen, dass bei dem Wetter zur Zeit so was passieren kann und nicht an solchen Häusern parken, aber die Haftpflicht kann meiner Einschätzung nach die Zahlung nicht verweigern.

Vorsicht beim Thema Schadenhöhe / Zeitwert des Fahrzeugs.

Bei der Schadenhöhe wäre auch ein Anwalt ein guter Partner einer Rechtsschutzversicherung.

Grüsse.

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

 

Fakt ist, ich sitze jetzt auf nen Schaden von knapp 4000Euro, was sehr ärgerlich ist für mich::

warum sitzt du auf dem schaden? wenn der vermieter als verursacher (da sicherungspflicht nicht nachgekommen) fest steht, kann es dir doch egal sein ob seine versicherung zahlt. im zweifelsfall muss er dir den schaden ersetzen :confused:

oder habe ich was überlesen bzw. falsch verstanden?

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von jakojl

Hier ist die Immobilienhaftpflicht gefragt.

Mit einem Kostenvoranschlag und Bildern an die Versicherung herangehen und Anspruch geltend machen.

Man sollte zwar wissen, dass bei dem Wetter zur Zeit so was passieren kann und nicht an solchen Häusern parken, aber die Haftpflicht kann meiner Einschätzung nach die Zahlung nicht verweigern.

Vorsicht beim Thema Schadenhöhe / Zeitwert des Fahrzeugs.

Bei der Schadenhöhe wäre auch ein Anwalt ein guter Partner einer Rechtsschutzversicherung.

Grüsse.

Es bestand leider keine andere Möglichkeit, woanders zu parken und ich habe mich an ein Dach gestellt siehe Foto 64, welches frei war.

Wie es passiert ist steht ja schon oben im 1ten Text.

Ist alles schon in die Wege geleitet.

Bilder sind die gleichen, die hier von mir gepostet wurden.

Schaden weiß ich deswegen, da nen Gutachter das Auto geprüft hat, Gutachten vom Fzg lag bzw liegt der Versicherung auch vor, nur die möchte net zahlen weil genauer Wortlaut vom Schreiben am 18.02.2010:

wir sind als Versicherer von der --- GbR mit einem Schadenfall betraut und nehmen in dieser Sache mit Ihnen Kontakt auf. Uns wurde der Schadenfall an Ihrem Kraftfahrzeug angezeigt und ein Gutachten des Kfz-SV -----t eingereicht. Gemäß der hier vorliegenden Angaben ist der Schadenfall durch Wetterunbilden entstanden,die durch die hier Versicherten nicht zu vertreten sind.Es sind auch keine Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten gegeben. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei der gegebenen Sachlage Schadenersatzansprüche gegenüber den hier Versicherten als rechtlich unbegründet zurückweisen müssen. Unverbindlich stellen wir Ihnen anheim eine evtl. bestehende Kaskoversicherung auf deren Eintrittspflicht zu prüfen.

Dies ist der genaue Wortlaut aus dem Schreiben der AXA.

Wo ich das gelesen habe, war ich echt perplex.

So wie soll man da nun wieter verfahren???

Gruß Roger

1. Der Hauseigentümer würde haften, wenn er den Schaden an deinem Fahrzeug schuldhaft und widerrechtlich verursacht hätte.

Das hat er aber nicht.

Für den Schnee kann er nichts (unstreitig)

Er kann auch nichts dafür, dass es eines Tages wieder tauen wird (Naturgesetz)

Ebensowenig kann der Hauseigentümer etwas dafür, dass der nasse Schnee den Gesetzen der Schwerkraft folgend von oben nach unten auf die von Gott geschaffene Erde fällt.

 

WO genau siehst du nun ein Verschulden des Hauseigentümers hier, welches ihn zum Schadenersatz verpflichten würde?

 

2. Ach so: Er hatte keine Schneefanggitter angebracht.

Muss er aber nicht, ist ja lt. Ortssatzung nicht vorgeschrieben.

Wenn jemand etwas nicht tut, was auch nicht vorgeschrieben ist (also gegen KEINE Vorschrift verstösst) - handelt er dann schuldhaft und widerrechtlich?

 

3. Er hätte an die Dachlawine denken müssen und dich warnen?

Du nicht?

Du hättest nicht auch an die Gefahr von Dachlawinen nach dem schneereichen Winter denken müssen?

Der Hauseigentümer ist dazu verpflichtet für dich mitzudenken? (Antwort: Ist er natürlich nicht!)

 

Fazit: Keine Haftung des Hauseigentümers und somit auch kein Schadenersatzanspruch deinerseits.

Der Schaden hätte auf allereinfachste Art und Weise vermieden werden können: Indem du an die Gefahr von Dachlawinen gedacht hättest und dein Auto einfach nur woanders geparkt hättest.

 

Also: Kasko in Anspruch nehmen und gut.

In vielen Verträgen (nicht in den Billigverträgen aus dem Internet) sind Lawinenschäden (auch Dachlawinenschäden) in der Teilkasko abgedeckt.

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 17:08

@ twelferider,

hast Du Dir den ersten Text ganz oben dazu durchgelesen????

Das Auto stand unter einem schneefreien Dach.

Die Erker waren im nich hundertpro einzusehen.

Der Vermieter wußte von den Gefahren, wurde mehrmals darauf hingewiesen von mehreren Mietern.

Ein Vermieter ist auch dazu verpflichtet, Mieter und Personen auf die Gefahren aufmerksam zu machen wenigstens mit Schildern und dergleichen.

Das lag aber in diesem Fall hier nicht vor.

Ich habe mir grade Deinen Link dazu überflogen.

Wenn ich ihn richtig verstehe, hat mein Vermieter den Schaden zu tragen, da wie schon geschrieben keine Sicherung vorhanden war/ist und die Dächer in diesem Fall hier sehr steil sind SIEHE FOTOS VON MIR IM 1ten Beitrag dazu.

Gruß Roger

Deine "?"-Taste hängt!

 

Und ja: Ich habe den Thread durchgelesen - und darauf hin hast du meine Antwort erhalten.

Wenn sie dir nicht gefällt: Dein Problem.

 

Und wenn du mir nicht glaubst: Ab zum Anwalt und den Hauseigentümer verklagt.

Hilft nur einem, dem Anwalt wegen seiner Gebühren und wird dir ausser jeder Menge Zeitverlust und Aufregung nichts weiter einbringen.

 

Lies doch einfach nochmal in aller Ruhe und ohne (die sicherlich verständliche) Aufregung den von mir verlinkten Artikel durch.

 

Und nochmal, auch wenn du es nicht wahrhaben willst: Der Vermieter muss NICHT für dich mitdenken und dich warnen vor den Gefahren von Dachlawinen - von jedem erwachsenen Menschen, der in der Lage ist ein Auto zu führen wird heutzutage ein Mindestmass an Eigenverantwortung verlangt.

Zumindest soviel Eigenverantwortung, dass man an Dinge wie Dachlawinen bei Tauwetter selbst denkt und nicht das Denken hieran anderen Personen überlässt (überlassen kann).

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 17:34

@twelferider,

ich hab mir den link durchgelesen, da steht aber auch drin das der Vermieter bei sehr steilen Dächern zur Sicherung verpflichtet ist und auch auf Gefahren hinzuweisen!

Und diese Dächer sind hier sehr steil, wie Du ja auf den Fotots sicherlich gesehn hast.

Das Auto stand unter einem schneefreien Dach, davon habe ich mich ja überzeugt.

Darum versteh ich irgendwie nicht, das Du mir "vorwirfst" meiner eigenen Sicherungspflicht nicht nachgekommen zu sein.

Habe grade etwas das Gefühl als dumm hingestellt zu werden.

Sorry kann ich auch falsch verstanden haben.

Dazu kommt, das ich ebenfalls bei der AXA bin, und meine Teilkasko diesen Schaden ebenfalls nicht übernehmen will.

Und ich habe diesen Vertrag nicht im Internet abgeschlossen, sondern bei meinem Versicherungsonkel.

Gruß Roger

Jetzt nochmal in Ruhe:

1. Niemand stellt dich hier als dumm hin und niemand wirft dir etwas vor.

 

2. Wie die Rechtslage ist, hatte ich geschildert - ich habe sie nicht zu verantworten.

 

3. Wenn du dich im Recht fühlst: Siehe oben - Anwalt beauftragen und den Hauseigentümer verklagen, es gibt keinen anderen Weg.

 

4. Offensichtlich sind in deinem Teilkaskovertrag (noch) keine Schäden durch Lawinen eingeschlossen - (bietet aber meines Wissens die Axa mittlerweile an) somit wird der Schaden natürlich nicht von der Teilkasko reguliert werden.

Es verbleibt noch die Vollkasko.

 

5. Aus langjähriger Berufserfahrung (mit mehreren hunderten von Dachlawinenschäden) kann ich dir hier sagen wie es ist - was du daraus machst bleibt dir überlassen.

In den letzten 10 Jahren habe ich zwei Dachlawinenschäden erlebt, bei welchen eine Pflichtverletzung des Hauseigentümers vorlag und dieser zur Haftung herangezogen wurde.

Es waren andere Fälle, als deiner und mit Besonderheiten versehen, welche in deinem Fall nicht vorliegen.

 

Das jetzt zur Klarstellung.

 

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

Der Vermieter wußte von den Gefahren, wurde mehrmals darauf hingewiesen von mehreren Mietern.

Also wenn das stimmt, müsste der Vermieter zumindestens eine Mitschuld haben.

Du allerdings vielleicht auch, wiel du ja davon wusstest (Hättest ja auch weiter weg parken können und ein paar Meter laufen)

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

Erst nach diesen Schäden sperrte mein Vermieter die Fußwege und teilweise die Parkplätze ab und ließ die Dächer räumen.

Klingt auch so nach Panikreaktion, weil er sich im Nachhinein einer Schud/eines Versäumnisses bewusst ist...

Das Thema Dachlawinen kam vor ein paar Tagen bei uns im Radio (hab leider keine Quellen mehr dafür), da hieß es sinngemäß, daß der Hausbesitzer bzw. seine Versicherung für Schäden haften muß, wenn er es versäumt hatte sein Dach räumen zu lassen. An kritischen Stellen kam auch die Feuerwehr und hat die Dächer quasi "zwangsgeräumt" und die Kosten den Hausbesitzern in Rechnung gestellt. Von daher würde ich deine Chancen nicht soo klein einschätzen.

 

Du hast gemeint, daß 6 Autos beschädigt wurden. Hat einer der Besitzer eine Rechtschutzversicherung und würde sich auf einen Rechtsstreit einlassen? (Wenn dann Präzedenzfall geschaffen ist es für die anderen 5 recht einfach)

Zitat:

Original geschrieben von JFZmobil

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

Der Vermieter wußte von den Gefahren, wurde mehrmals darauf hingewiesen von mehreren Mietern.

Also wenn das stimmt, müsste der Vermieter zumindestens eine Mitschuld haben.

Du allerdings vielleicht auch, wiel du ja davon wusstest (Hättest ja auch weiter weg parken können und ein paar Meter laufen)

Sofern die Gerichte von einer Haftung des Hauseigentümers ausgehen (das passiert selten, wie beschrieben) wird auch immer eine Mithaftung des Autoeigentümers angenommen und zwar von 50% - die Gründe sind richtig genannt.

 

Zitat:

Original geschrieben von JFZmobil

 

Du hast gemeint, daß 6 Autos beschädigt wurden. Hat einer der Besitzer eine Rechtschutzversicherung und würde sich auf einen Rechtsstreit einlassen? (Wenn dann Präzedenzfall geschaffen ist es für die anderen 5 recht einfach)

Das ist ein recht guter Tipp - sofern sich einer der anderen Fahrzeugbesitzer drauf einlässt und den Schaden auch nicht über seine Kaskoversicherung abwickeln kann.

 

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 18:12

@JFZmobil,

das Problem ist, bei uns in der Straße wohnen denk ich mal über den Daumen gepeilt ca 250 Mietparteien.

Leider habe ich bis dato net in Erfahrung gebracht bzw bringen können, welcher Besitzer zu welchem Auto gehört, also den defekten.

Die Polizei gibt ja auch keine Daten raus, sonst hätte ich diese Infos ja auch schon.

Ich habe auch Zeugen die gesehn haben, wie das Eis runtergefallen ist usw.

Leider habe ich nur eine Verkehrsrechtschutz und da bin ich mir net sicher ob die in diesem Fall greift.

Der Vermieter sagte ja auch das ihm die Räumung zu teuer wäre, deswegen hat er es ja nicht machen lassen, erst nach diesen entstandenen Schäden.

Ich wage zu behaupten die Feuerwehr wollte 420 Euro/std haben??

Mein Auto stand ja unter einem schneefreien Dach, davon hab ich mich noch überzeugt, es kam ja dann vom linken Erker runter, der nicht einsehbar war.

Gruß Roger

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