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Axa zahlt nicht, denkt sich Gründe aus.
Hallo,
Hatte vor mittlerweile 2 Monaten einen Verkehrsunfall wobei mich ein Anderes Auto Innerorts Überholen wollte. Beim Überholvorgang rammte der Überholende mein Auto an der Linken hinteren Seite.
Polizei war da hat den Schaden Aufgenommen.
Aufgrund dessen dass ich während dem Überholvorgang am Schlingern war konnte die Polizei nicht sagen wer jetzt Schuld ist. Die Polizisten sagten das Ganze werde zum Landkreis gehen und dieser wird dann darüber Entscheiden und wir bekommen Post.
Habe bis heute noch keine Post bekommen.
Meine Versicherung die LVM und die Versicherung des anderen Fahrers die AXA haben sich darauf geeinigt das jeder 50% vom Schaden des anderen Bezahlt. Meine LVM hat Bereits am 13.10 eine Summe von 750€ an meinen Unfallgegner Überwiesen. Bei mir kam ein Gutachter der AXA welcher einen Schaden von 2000€ ohne MWST festgestellt hat. Die AXA sendete mir kurz nachdem ich das Gutachten bekam einen Brief indem Stand das ich keine Schadensregulierung erhalte weil ich auf der Spur des Unfallgegners gefahren bin.
Jetzt meine Frage was ich machen soll, bin nicht Rechtsschutzversichert.
Wenn ich das über einen Anwalt laufen lasse bleibe ich vielleicht auf den Kosten sitzen.
Beste Antwort im Thema
Schaden "an der linken hinteren Seite"
Ich sehe hier eher 100% Schuld beim TE. Der Unfallgegner war ja schon parallel neben ihm. Wenn der TE dann nach links schlingert und in die benachbarte Fahrspur ragt, was kann der Überholer dafür? Richtig. Nichts.
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21 Antworten
Lass dir die Einigung zwischen der LVM und der AXA von der LVM schriftlich geben.
Da LVM und AXA in diesem KH-Schadensfall nichts miteinander zu tun haben, werden die sich auch nicht geeinigt haben. Normalerweise legt jede Versicherung für sich einseitig fest, inwieweit sie regulieren will. In der Preisklasse dürfte die Entscheidung von wirtschaftlichen Gründen getragen sein (SF-Höherstufung, Kostentrisiko eines Rechtsstreits).
Eine Erstberatung bei einem Anwalt würde voraussichtlich um die 100,-/150,- € + MwSt. liegen. Als Mitgleid in einem Verkehrsclub gibt es für Dich evtl. auch eine kostenlose Erstberatung durch einen Vertragsanwalt des Clubs.
Deshalb soll er sich ja die Einigung schriftlich geben lassen.
Mit einer normalen Erstberatung ist es hier kaum getan. Ohne Akteneinsicht kann kein Anwalt den Sachverhalt beurteilen.
Der TE war ja beim Unfallgeschehen dabei. Ob es sinnvoll ist weiter zu gehen oder nicht, dafür sollte es reichen.
Zeugen ?
Wenn die LVM gezahlt hat, sollte es hier schon absprachen zwischen den Vers. geben. Ich würde mich mal an meine Vers. wenden und die fragen warum sie einfach bezahlen ohne darauf zu achten das sich die gegenseite auch an etwas hält. Es gibt ein Schuldeingeständnis der LVM und der AXA wenn diese sich auf 50:50 geinigt haben!!! Dann kann die AXA nicht mehr zurück.
Schuldeingeständnis seitens der "beteiligten" Versicherungen? Nein, die LVM hat schlicht und ergreifend nach dem Motto "das Verschulden der beteiligten Autofahrer lässt sich nicht genau feststellen" die Hälfte reguliert. Es kann sein, dass zuvor Telefonate oder Schriftwechsel mit der AXA geführt wurden, aber genau dies sollte sich der TE schriftlich von der AXA bestätigen lassen, dass die eine Einigung getroffen haben.
Meine Holde hat z.B. vor einiger Zeit beim rückwärts aus der Parklücke fahren engeren Kontakt mit einer Autofahrerin gehabt, die kurz nach ihr ebenfalls rückwärts aus der gegenüberliegenden Parklücke fuhr. Meine Holde sagt, sie habe dies erkannt und sofort angehalten, die andere bestreitet dies. So hat meine HUK kurzerhand 50% des Schadens bezahlt, da sie das Prozessrisiko nicht eingehen wollte. Ganz ohne Absprache mit der gegnerischen Signal Iduna.
Genau das gleiche Problem dürfte hier der TE haben. Eigener Vortrag ist das eine, das zu beweisen die andere Sache. Welche Aussagen sind von der Polizei zu Protokoll genommen worden? Gibt es unbeteiligte Zeugen? Warum sollte der TE ins Schlingern gekommen sein? Lässt sich der Unfallhergang nicht klären, hat er gute Chancen, ebenfalls 50% notfalls einzuklagen. Das kann aber von uns niemand beurteilen.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 4. November 2016 um 07:11:18 Uhr:
Wenn die LVM gezahlt hat, sollte es hier schon absprachen zwischen den Vers. geben. Ich würde mich mal an meine Vers. wenden und die fragen warum sie einfach bezahlen ohne darauf zu achten das sich die gegenseite auch an etwas hält. Es gibt ein Schuldeingeständnis der LVM und der AXA wenn diese sich auf 50:50 geinigt haben!!! Dann kann die AXA nicht mehr zurück.
Grundsätzlich: es gibt keine absprachen zwischen den versicherern, wieso auch.
LVM hat nach ihrem ermessen u. bewertung des verschuldens 50 % erstattet.
AXA-SB sieht das etwas anders u. hat evtl. Ermittlungsakte angefordert, dauert bekanntlich.
Da wird ein besuch beim RA auch nichts ändern.
Wenn die stellungnahme bzw. die abrechnung der axa vorliegt, kannst du daß ja evtl. gerichtlich überprüfen lassen.
Bei der schadenshergangsschilderung hätte ich im übrigen als sb auch erstmal die ermittlungsakte angefordert!!
Da braucht sich die axa keine gründe ausdenken.
du hast im übrigen schonmal geld gespart, da die axa, trotz mithaftung, die schadenshöhe mittels sv ermittelt hat.
Also für mich klingt das alles schon wieder recht trollig.....
Der TE fährt und ist dabei "am Schlingern". Wieso schlingert man mitten im Sommer? Reifen kaputt, Kontrolle über das Fahrzeug verloren? Alkohol? Drogen? Dann wird er während des Dahin"schlingerns" überholt und der Überholende rammt das Auto des TE hinten links. Und dafür soll der TE nun 50% der Schuld tragen.....
Unabhängig von der Story kenne ich es so, dass man nur überholen darf, wenn es die Verkehrs- und/oder Straßenverhältnisse zulassen.
Die innerörtliche Straße könnte ja auch mehr als eine Spur in eine Richtung gehabt haben...
Bisher ist in der Abwicklung alles schiefgelaufen was nur schieflaufen konnte.
Das einzige was dir jetzt bleibt ist umgehend einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser kann dann versuchen das zu retten was noch zu retten ist.
Zitat:
wer jetzt Schuld ist. Die Polizisten sagten das Ganze werde zum Landkreis gehen und dieser wird dann darüber Entscheiden
diese Aussage ist einfach falsch, die letztendliche Entscheidung über die Schuldfrage kann nur ein Gericht treffen.
Zitat:
die LVM und die Versicherung des anderen Fahrers die AXA haben sich darauf geeinigt das jeder 50% vom Schaden des anderen Bezahlt
Das ist einfach die von beiden Versicherungen gewünschte Lösung, die aber nicht die korrekte oder für dich beste sein muss.
Zitat:
kam ein Gutachter der AXA
Warum lässt du einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ans Auto?
Zitat:
das ich keine Schadensregulierung erhalte weil ich auf der Spur des Unfallgegners gefahren bin.
nun sollst du den Unfall zu 100 % verschuldet haben.
Zitat:
Wenn ich das über einen Anwalt laufen lasse bleibe ich vielleicht auf den Kosten sitzen.
Und genau das hoffen die Versicherungen, das du dich nicht traust einen guten Fachanwalt einzuschalten. Ohne Anwalt wirst du nichts bekommen oder zumindest nicht alles dir zustehende.
Zudem sollte heute wirklich jeder Autofahrer eine Verkehrsrechtschutz haben, diese ist inzwischen sehr wichtig.
Schaden "an der linken hinteren Seite"
Ich sehe hier eher 100% Schuld beim TE. Der Unfallgegner war ja schon parallel neben ihm. Wenn der TE dann nach links schlingert und in die benachbarte Fahrspur ragt, was kann der Überholer dafür? Richtig. Nichts.
na ja, du sprichst aus, was ich gedacht habe..