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B7 Vorserienmodell - Historie beim Kauf verschwiegen

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 14. Februar 2015 um 16:04

Hi liebe Motortalk Gemeinde,

Hoffe bin hier richtig und ihr könnt mir weiterhelfen bzw. Tipps geben.

Fang mal von Anfang an. Habe mir im Mai letzten Jahres einen jungen Gebrauchten beim VW Autohaus gekauft. Der Wagen war im Besitz des Autohauses als Austellungswagen.

Der Passat Limousine 1,8 tsi ist Baujahr 9/2010, 1. Hand und hatte 30.000 km mit soweit voller Ausstattung. Seit dem kauf ausser einen defekten Heckrollo`s (war vor dem Kauf schon defekt) und eines Fensterhebers keine Probleme.

Nun zum Problem:

Letzte Woche war der Service fällig, fuhr daher zur Werkstatt meines Vertrauens. Dort wurde festgestellt das der Inspektionsservice nicht durchgeführt wurde. Desweiteren hatte Ich noch ein paar kleinere Mängel die über die Gebrauchtwagengarantie gemacht werden sollten.

Laut Werkstatt besteht aber keine Garantie hätte ja sonst eine Bescheinigung bekommen. Standardmässig wurde auch geschaut ob irgendwelche Aktionen offen waren, dort konnte man auch sehen wie oft der Wagen schon in der Werkstatt war. Erstaunliche 33 mal (+2 nach dem kauf) und das nicht wegen Kleinigkeiten ( Turbolader erneuert, 3xalle Zündkerzen ..., Xenon Scheinwerfer und Led Rückleuten ..., Einspritzanlage ..., 10x Motorgeräusche und Störungen, Umfeldbeleuchtung ..., Batterie ..., Lichtmaschiene ...,Airback Lenkrad Aufnahme ..., usw.).

Hatte denn Verkäufer gefragt ob das Fahrzeug Probleme gemacht hat, dies wurde Verneint. Im Kaufvertag wurde bei bekannte Mängel und Unfälle nein angkreuzt. Hab nun auf Grund der ganzen defekte die Befürchtung das diese nicht die letzten waren. Hab keine Lust bei 50000 km einen Motor kaufen zu müssen.

Muss am Montag wegen der fehlenden Garantie Bescheinung zum Händler. Was kann ich eurer Meinung nach wegen der Versäumten Inspektion und der haufen defekte machen?

Danke für eure Hilfe stefan0020

 

Beste Antwort im Thema

Möglicherweise, klitzekleine theoretische Chance, gibt es "da draußen", außerhalb von MT, vielleicht, wenn auch eine verschwindend geringe Anzahl von Menschen, die

1. sich vorher nicht auf MT schlau gemacht haben (das steht noch nicht unter Strafe)

2. tatsächlich ihrem VW-Händler noch vertrauen, dass er ihm ein gutes, problemloses Produkt verkauft. Das beinhaltet auch die Offenlegung der Historie, insbesondere dann, wenn der Wagen 33 Werkstattaufenthalte im Vorfeld des Kaufes hatte.

Deswegen kann ich auch wenig Verständnis für die "Selbst-Schuld"-Beiträge aufbringen. Es kann JEDEN treffen, immer und überall. Jeden morgen steht jemand auf, der gewiefter und schlauer ist. Das sollte man nIe vergessen.

Spätestens dann, wenn man selbst auf die Nase gefallen ist, ist man froh, wenn dann nicht noch jemand mit dem Finger auf ihn zeigt......

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Einfach den Anwalt einschalten.

Jetzt hilft dir das zwar nicht mehr, aber das beste wäre ein Blick in die Historie gewesen, vor dem Fahrzeug kauf, denn so hab ich es auch gemacht!

Ich würde den Kontakt zum Vorbesitzer suchen!

bzw. zu dem Autohaus wo du diesen Passat erworben hast!

Die letzte aber effektivste Methode wäre natürlich der Gang zum Anwalt, sofern du eine Rechtschutzversicherung hast...

Ist das wirklich ein Passat B7? Laut Wikipedia kam der erst 10/2010 raus. Wenn es einer ist, müsste der einer der allerersten Passat B7 gewesen sein. Vielleicht sogar ein ehemaliges Pressefahrzeug - gerade wenn der volle Hütte hat?

Ich würde erstmal entspannt bleiben und beim Vorbesitzer und dem Verkäufer freundlich nachfragen. Wenn das Auto jetzt aber gut läuft - was soll's? Manchmal kann es etwas dauern bis der Fehler gefunden ist und manche Werkstätten tauschen dann wie wild durch anstatt einmal richtig zu diagnostizieren.

Themenstarteram 14. Februar 2015 um 18:55

Der Wagen war vorher auf das Autohaus Zugelassen und wurde von diesem auch gefahren. Laut Verbindlicher Bestellung sind auch keine Mängel oder behobene Mängel vorhanden (laut Anhang nur 2 Service Einträge). Schäden am Motor hätten doch mit angegeben werden müssen?!

Bei meiner Rechtsschutzversicherung hab bereits angefragt. Soll erst mit dem Autohaus selber darüber sprechen. Wenn es nichts bringt kommt ein Schlichter und Anwalt ins Spiel.

Themenstarteram 14. Februar 2015 um 19:01

Der Wagen ist ein Vorserien Model wurde mir aber auch erst nach Nachfrage in Wolfsburg gesagt. Lief am Anfang noch unter der alten Schlüsselnummer und hat noch denn alten 1.8 tsi ohne Start Stop. Hat aber schon kessy und easy open.

Tja , und nun?

Ist schon erstaunlich das so etwas verschwiegen wird ( werden darf?) von nem Händler,

wäre dann ja zumindest ein Grund der sich im Verkaufspreis niederschlagen dürfte und m.M. Nach auch zur

Wandlung bzw zum nachträglichen Schadenersatz wenn so etwas nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde.

Ist mir gar nicht bewusst gewesen, das Vorserienmodelle auch in den Handel gebracht werden.

Vorserienmodelle werden zerlegt und die 0 Serie eig Auch soweit meine info

Beim B8-Start hatte ich mir einen Variant und Limo im Showroom angeschaut. Laut Verkäufer waren dies auch Vorserienmodelle, die so nicht zum Verkauf stehen und an die Mitarbeiter des AH zum Benutzen gehen. Sie werden also zugelassen und gefahren.

Es kann durchaus sein, dass der ein-oder andere B7 dann auch in den allg. Verkauf ging/geht.

Zitat:

@A3F-devil666 schrieb am 15. Februar 2015 um 10:08:36 Uhr:

Vorserienmodelle werden zerlegt und die 0 Serie eig Auch soweit meine info

Ab 0S kann verkauft werden.

Zitat:

@johoo911 schrieb am 15. Februar 2015 um 10:33:06 Uhr:

Zitat:

@A3F-devil666 schrieb am 15. Februar 2015 um 10:08:36 Uhr:

Vorserienmodelle werden zerlegt und die 0 Serie eig Auch soweit meine info

Ab 0S kann verkauft werden.

Ok, aber dann muss das auch klar kommuniziert werden, das sich ein Vorserienmodell kaufe.

Und m.M. nach gehören dann auch anständige Garantien dazu und kein rumgezicke bei Störungen.

Seit wann muss man im Kaufvertrag die Reparaturhistorie angeben? Noch dazu sehe ich deiner Schilderung keine gravierenden Sachen wie Motor oder Getriebetausch.

Auch eine Gebrauchtwagengarantie ist keine Pflicht, du hast allerdings die gesetzliche Gewährleistung. Das einzige was du denen ankreiden könntest wäre die fehlende Inspektion. Falls der Wagen laut Vertrag als scheckheftgepflegt verkauft wurde.

Nullserienfahrzeuge sind voll kundenfähig, das ist kein Mangel. Wenn ich mir allerdings ein Auto kaufe, welches vor der offiziellen Markteinführung zugelassen wurde, sollte ich mir da spätestens Gedanken machen.

Hallo

Ich bleib mal dabei, ein Fahrzeug das als 0serien oder Vorserienmodell in den Handel kommt hat eben,ich sag mal eine "besondere" History gegenüber Serienfahrzeugen haben und das gehört im Kaufvertrag erwähnt.

Es liegt in der Natur der Sache das in Vorserienmodellen im Detail andere Teile verwendet worden sein könnten was bspw in der Ersatzteilbeschaffung später zu Problemen führen könnte. ( Änderungen dann in der Serie eben)

Es sei denn das Dir beim Kauf eben solchen "Serieneigenschaften" in allen Baugruppen für das Fahrzeug zugesichert wurden.

Da es sich um ein VW Autohaus handelte, würde ich auch die Offenlegung der Reparaturhistorie erwarten. Ansonsten kann ich mir meine Autos auch bei Hassan um die Ecke kaufen, dort rechne ich mit dem geschilderten Problem schon eher.

Natürlich hat der Wagen noch die gesetzliche Gewährleistung, aber der Kauf ist über 6 Monate her = Beweislastumkehr zu Ungusten des TE. Und die meisten hier wissen, was das bedeutet.

So gesehen wäre eine gütliche Einigung mit dem AH von Vorteil. Klagen oder sonstige Spielchen werden wahrscheinlich keinen Erfolg haben.

Happy Birthday!

Das ist natürlich eine schöne Überraschung...

Natürlich gibt es kein Gesetz wo sowas erwähnt werden müsste.

Wenn das unter dem Blech ein fröhlicher B6/B7 mix ist, klärt das natürlich auch die häufigen Werkstatt besuche.

Schön ist allerdings anders!

Schon mal mit dem Autohaus gesprochen?

Was kam dabei raus?

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