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B96 Erweiterung gemacht, aber noch nicht im Führerschein eingetragen - trotzdem gültig?

Themenstarteram 7. März 2019 um 20:48

Hallo Liebes Forum,

ich habe vor einiger Zeit bereits die B96 Erweiterung gemacht und habe es erstmal nicht eintragen lassen, weil der Bedarf nicht da war und zum anderen hier in München die Zulassungsstelle ein Graus ist.

Jetzt habe ich allerdings den Bedarf und habe einen Termin im Mai bekommen.

Muss aber Ende März meinen neuen Wohnwagen abholen.

Kann ich ihn fahren wenn ich die Bescheinigung der Fahrschule dabei habe oder muss ich warten bis ich Ende Juni dann endlich alles im Führerschein habe?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. März 2019 um 13:49

Wie sagte Konrad Adenauer: "Was interessiert mich das, was ich gestern gesagt habe."

Ich habe noch mal in meine Fahrzeugpapiere geschaut und da steht auch dieser Schwachsinn, dass sich meine Gesamtmaße des Fahrzeugs um 100kg (Stützlast erhöht) im Anhängerbetrieb.

Was soll dieser Blödsinn.

Langsam reicht mir das echt in unserem Staat. Hätte ich 3 Monate früher mein Führerschein gehabt, hätte ich noch 7,5t in der Pappe stehen und nicht 3,5t. So eine Willkür.

Ich werde jetzt einfach den BE machen und dann ist mir dieser ganze Kram egal.

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Eindeutige Antwort => NEIN.

Falls Du in die Kontrolle kommst, gilt das was im Führerschein steht.

Also schnellstens zur Zulassungsbehörde und Führerschein ändern lassen.

Themenstarteram 7. März 2019 um 21:24

Danke für die Antwort, habe es mir schon gedacht. DAs Problem in München ist nur ohne Termin keine Bedienung und der früheste Freie Termin ist im Mai - kein Witz.

Ich habe also gar keine Möglichkeit es früher eintragen zu lassen. Das nervt.

Nur mal so, Zulassungsstelle und Führerscheinstelle sind bei uns hier zwei verschiedene Ämter.

Frag mal nach einem Termin wegen Führerschein.

Soweit ich weiß gibt es auch Vorläufige, das würde dir dann auch schon weiterhelfen.

Themenstarteram 7. März 2019 um 21:51

Sind bei uns auch zwei unterschiedliche, aber ich meine auch die Führerscheinstelle. Bei der Zulassungsstelle muss ich nur bis zum 27.3. warten, dann habe ich bereits den Termin für die Zulassung des Anhängers.

Ich ruf aber morgen mal bei der Führerscheinstelle an, ob eine Art vorläufiger Führerschein möglich ist. Kann ja nicht sein, dass ich fast 3 Monate auf einen Termin zur Umschreibung warten muss und dann noch mal einen Termin machen muss um ihn abzuholen.

Weiß jetzt nicht welcher Bezirk für dich zutrifft.

Habe einfach mal München Führerscheinstelle gesucht.

Termin geht sogar online, könnte schon morgen früh einen Termin bekommen:

https://amtonline.de/tvweb/efa-muenchen/calendar?loc=17

Also kann es ja nicht rechtsverbindlich sagen, jedoch sind Führerschein und Fahrerlaubnis ja zwei verschiedene Dinge.

Die Polizei wird sicher ihre Zweifel haben, sollte aber per System oder Telefonat (mit wem auch immer) doch herausfinden dat eine Fahrerlaubnis vorhanden ist... Können die ja beim einem vergessenem Führerschein (kostet 10€) auch.

Themenstarteram 7. März 2019 um 22:29

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 7. März 2019 um 22:56:38 Uhr:

Weiß jetzt nicht welcher Bezirk für dich zutrifft.

Habe einfach mal München Führerscheinstelle gesucht.

Termin geht sogar online, könnte schon morgen früh einen Termin bekommen:

https://amtonline.de/tvweb/efa-muenchen/calendar?loc=17

Danke für die Hilfe, dass ist leider Landkreis München, dafür wohne ich leider 500m zu wenig westlich.

Ich bin leider München-Stadt. Da gibt es aktuell übrigens gar keine Termine mehr bis Ende Juni!!!

Einfach krank langsam hier in München.

Du kannst ja mit der Prüfbescheinigung fahren. Wenn wir eine Kontrolle machen, wird bei uns zusätzlich immer eine Abfrage gemacht. Dann kannst du die Bescheinigung zeigen, und sagen, dass es noch nicht eingetragen wurde. Dann ist alles gut, da ja eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

So machen wir das in BaWü

am 8. März 2019 um 7:54

jaden2000, ohne den erforderlichen Eintrag darf er nicht fahren. Erfüllt leider einen Straftatbestand. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Das Fahren mit einer Prüferlaubnis ( bis 3 Monate nach Ablauf ) gilt nur für Erwerber einer BF 17 Fahrerlaubnis gem. FEV.

Gut das Handhaben wir aber anders. Naja egal. Dann muss er halt noch warten

In meiner Bestätigung zum Führerschein BE stand explizit drin, dass diese nicht berechtigt zum führen eines Anhängers. Ich durfte erst nach Abholung meines Führerschein vom TÜV (der TÜV Prüfer hatte diesen leider nicht dabei gehabt) offiziell mit dem Anhänger fahren.

am 8. März 2019 um 9:23

Zitat:

@Masterfrost schrieb am 7. März 2019 um 21:48:17 Uhr:

Hallo Liebes Forum,

ich habe vor einiger Zeit bereits die B96 Erweiterung gemacht und habe es erstmal nicht eintragen lassen, weil der Bedarf nicht da war und zum anderen hier in München die Zulassungsstelle ein Graus ist.

Jetzt habe ich allerdings den Bedarf und habe einen Termin im Mai bekommen.

Muss aber Ende März meinen neuen Wohnwagen abholen.

Kann ich ihn fahren wenn ich die Bescheinigung der Fahrschule dabei habe oder muss ich warten bis ich Ende Juni dann endlich alles im Führerschein habe?

Nebenfrage: Mit welchem Zugfahrzeug willst du welchen Wohnwagen ziehen?

Hast du von beiden mal die Leergewichte und max. Gewichte?

Es gibt ja den "B96" (by the way wäre der Kostenunterschied zum "echten" BE nicht so groß gewesen).

Aber, gibt es deswegen die frühere Regelung nicht mehr, wo man mit "B" Anhänger ziehen durfte, wo die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet (und beides zusammen max. 3,5 t wiegt)?

Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

Quelle:

Bußgeldkatalog 2019

am 8. März 2019 um 10:45

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 8. März 2019 um 10:34:01 Uhr:

Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

Quelle:

Bußgeldkatalog 2019

Deswegen die Frage nach den Gewichten der beiden geplanten Fahrzeuge.

Wird wohl das Gespann über 3.500 kg wiegen vermutlich.

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