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B96 überflüssig?
Wird damit B96 überflüssig? Blöde das ich ihn gemacht hsb…
https://mietwagen.check24.de/.../...uehrerscheinregelung-geplant-70943
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22 Antworten
Also wenn ich schon lese, „gilt aber nicht für Fahrzeuge mit Dieselmotor”
Warum dann für Benzinmotor, oder E-Autos?
Damit kommt die Änderung den allermeisten Campern nicht zu Gute, welcher Camper fährt schon mit Benzin, oder gar mit E-Antrieb? Dann auch noch schwere Autos, sowohl WoMos, als auch Gespanne, gerade die Großen haben doch praktisch alle einen Diesel, auch als Zugfahrzeug für den Wohnwagen.
Mir ist das wurscht, ich hab noch den C1E, aber die Jüngeren werden sich in den Allerwertesten beissen.
Mit Verkehrssicherheit jedenfalls kann das nichts zu tun haben, nur mit einem weiten Puschen der E-Autos, die gerade für schwere Fahrzeuge und Gespanne inakzeptabel sind.
Also entweder CHECK24 hat hier schlecht recherchiert, oder die EU hat ihre Meinung geändert.
In der Änderung geht es ausschließlich über Fahrzeuge mit alternativen Antrieb.
Dazu gehört jedenfalls nicht Benzin.
Diese Neuregelungen soll ja nur für alternative Antriebe gelten und nicht führ Anhänger. Daher wirst du deinen Führerschein nicht umsonst gemacht haben.
Zudem ist das alles ja auch noch gar nicht richtig spruchreif und wäre ja auch nur eine Änderung für den privaten Bereich.
Geschäftlich gibt es die Ausnahme mit 4,25 t, wenn das Mehrgewicht auf den alternativen Antrieb zurückzuführen ist, ja schon lange.
Aus dunkler Erinnerung soll damit der Umstieg auf alternative Antriebe für Wohnmobile ermöglicht werden. Die 3,5 t-Grenze ist schon heute bei Dieselantrieben sehr knapp, mit Akku wäre die wohl endgültig gekippt.
Frag mich allerdings, ob das so mit gültigem Recht in Übereinklang zu bringen ist.
Genau das ist der Punkt, es sollen E-Autos gepuscht werden und das ist meiner Meinung nach unlauter. Wenn diese Grenzen erweitert werden, dann für Alle und nicht nur für Leute die sich ein E-Auto zulegen.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 9. Mai 2023 um 10:13:11 Uhr:
Genau das ist der Punkt, es sollen E-Autos gepuscht werden und das ist meiner Meinung nach unlauter. Wenn diese Grenzen erweitert werden, dann für Alle und nicht nur für Leute die sich ein E-Auto zulegen.
Diese Gesetzt ist nicht wirklich neu und würde nur auf den privaten Sektor erweitert werden. Darunter fallen in der bisherigen Fassung auch alle umweltfreundlichen Alternativantriebe.
...
(3b) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen
–
die ganz oder teilweise mit
a)Strom,
b)Wasserstoff,
c)Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas – CNG) und flüssig (Flüssigerdgas – LNG),
d)Flüssiggas (LPG),
e)mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme,
alternativ angetrieben werden,
mit einer Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg, für die Güterbeförderung und ohne Anhänger, sofern
die 3 500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet ist, geschuldet ist ...
@Frada84 es ist und bleibt eine Bevorzugung relativ Weniger, mit dem Ziel alternative Antriebe durchzusetzen.
Es benachteiligt in unangemessener Weise jüngere Fahrer und Fahrer von Dieselfahrzeugen das kann nicht dem Grundgesetz entsprechen, das es eine Gruppe speziell bevorzugt.
Da wird niemand bevorzugt. Diejeningen, die so einen E-Kübel fahren (wollen oder müssen), sollen ja lediglich die ungefähr gleiche Nutzlast transportieren dürfen wie diejenigen mit 3,5Tonnern mit "richtigen" Antrieben.
@SpyderRyder ich dachte immer die Begrenzung wäre aus Sicherheitsgründen eingeführt worden das stimmt scheinbar nicht, es war wohl eher eine „Laune”.
Warum sollte Jemand der ein E-Auto fährt, mit einer Tonne mehr Gewicht besser umgehen können, als Jemand der einen Verbrenner fährt, die Physik ist die Gleiche?
Die Grundsatzdebatte BEV vs Verbrenner ist hier nicht das Thema. Wer diese Diskussion führen möchte, kann das gerne hier tun.
@dolofan es geht hier nicht um E oder Verbrenner, es geht um die Ungleichheit beim Führerschein. Die ist nunmal gegeben, aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen.
Zitat:
@Frada84 schrieb am 9. Mai 2023 um 09:26:39 Uhr:
Geschäftlich gibt es die Ausnahme mit 4,25 t, wenn das Mehrgewicht auf den alternativen Antrieb zurückzuführen ist, ja schon lange.
Sooo ?
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 9. Mai 2023 um 15:32:36 Uhr:
@dolofan es geht hier nicht um E oder Verbrenner, es geht um die Ungleichheit beim Führerschein. Die ist nunmal gegeben, aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen.
Die letzten Beiträge sprechen eine andere Sprache.
Ob du eine Ungleichheit siehst, ist hier nicht das Thema. Die Diskussion darüber ist hiermit beendet.
Zur Sicherheit: dieser Beitrag stellt keine Diskussionsgrundlage dar.
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Mai 2023 um 15:36:36 Uhr:
Zitat:
@Frada84 schrieb am 9. Mai 2023 um 09:26:39 Uhr:
Geschäftlich gibt es die Ausnahme mit 4,25 t, wenn das Mehrgewicht auf den alternativen Antrieb zurückzuführen ist, ja schon lange.
Sooo ?
Na ja, stört dich der Begriff "geschäftlich"? Die Regelung ist zwar nicht wörtlich auf gewerblich genutzte Fahrzeuge beschränkt, aber auf "Fahrzeuge für die Güterbeförderung". Damit sind auch nicht Pkw gemeint, in denen mal privat etwas befördert wird, sondern Fahrzeuge, deren Bauart für die Güterbeförderung ausgelegt ist. In der Regel also Fahrzeuge, die in der Praxis tatsächlich überwiegend gewerblich genutzt werden.
Ansonsten hatten wir das Thema ja schon in zwei anderen Threads. Ich glaube nicht, dass die verlinkte Meldung einen neuen Sachstand wiedergibt, sondern dass es sich um die schon vorher diskutierte "voreilige" Spekulation handelt.