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BAB - Rechtsfahrgebot vs "Mittelspurschleicher"

Themenstarteram 28. Januar 2016 um 9:24

Ich bin gerade auf diesen Artikel aufmerksam geworden, in dem u.a. folgendes steht:

Zitat:

Mittelspur-Schleicher sind oft im Recht

Auf der mittleren Spur der Autobahn fährt der Vordermann mit konstanten 120 km/h und verursacht dadurch eine regelrechte Kolonnenbildung, dabei sind die Verkehrsregeln doch klar: Es gilt das Rechtsfahrgebot, oder nicht? Nicht ausnahmslos: Auch wenn das Verhalten für dahinter fahrenden Autos ein Ärgernis darstellt, darf auf der mittleren Spur gefahren werden. Selbst, wenn nur ab und zu ein langsameres Fahrzeug ganz rechts fährt. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass es auf Schnellstraßen zu oft zu Schlangenlinien durch Spurwechsel kommt.

"ab und zu" ist ja sehr schwammig... Ein LKW alle 7-8 Minuten kann schließlich auch "ab und zu" sein. Dafür werden in diesen 7-8 Minuten alle schnelleren Fahrer, die sich ans Rechtsfahrgebot halten, dazu genötigt zum Überholen zwei Spuren zu wechseln.

Falls das o.g. also tatsächlich legitim sein sollte - gibt es dazu einen entsprechenden Paragraphen in der StVO, der das näher ausführt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Januar 2016 um 11:28:17 Uhr:

Vom Prinzip her ist mir das Rechtsfahrgebot scheiß egal....:eek::eek::eek:

..aber so was von.....

....ich fahre trotzdem immer wenn es geht, und das ist meistens, ganz rechts. Ich hangle mich da nicht an irgendwelchen §§ lang," wenn ab und zu,..., 20 Sekunden,..., ne ich folge da meinem Urinstinkt, niemanden zu behindern, niemandem im Weg rum zu fahren und schütze mich damit auch wirkungsvoll vor den ganzen Hohlbirnen von Dränglern.

Es klappt, nicht immer öfter, ne immer !

Sehe ich ganz genauso.

Dem gibts eigentlich nur hinzuzufügen, dass ich beim Wechsel von Links nach Rechts nicht unbedingt immer bremse... :D

Und dass ich auch beim Wechsel von Links nach Rechts den Schulterblick benutze (ja, ich halte genug Abstand, dass das möglich ist).

 

Was mir immer wieder passiert, weil ich gerne azyklisch fahre (weniger Verkehr):

Drei Spuren (A9 Nürnberg-München). Ich fahre ganz rechts mit so 160km/h. Oder (erheblich?) schneller :D

Immer wieder Mittelspurträumer, obwohl rechts hübsch frei ist (sonst wäre ich da ja nicht schneller).

In letzter Zeit bin ich zu faul, immer über drei Fahrspuren zu überholen... und bleibe einfach Rechts.

Ich fahre natürlich extrem aufmerksam vorbei und auch nur, wenn ich notfalls auf einen freien Standstreifen ausweichen kann.

Nach der StVO ist das verboten, sehe ich ein.

Aber ich sehe nicht mehr ein, diesen Idioten (entschuldigt das Wort) auch noch Recht zu geben, indem ich MICH in Gefahr bringe und ein Überholmanöver über drei Fahrspuren hin und zurück mache, nur weil die im Kopf zu schwach oder zu dick sind.

Ich gehöre nun nicht wirklich zu den Langsamsten, aber ich fahre immer Rechts, wo das geht, nehme Rücksicht und bemühe mich, andere nicht zu behindern oder sogar zu gefährden. Und wenn doch mal ein Porsche vorbei will, dann geht das meist sofort, so dass der nichtmal Gas wegnehmen muss.

Aber manchmal kommt es mir so vor, als wenn ich der einzige bin, der so denkt.

Ab und zu sehe ich jemanden, der sich ähnlich verhält wie ich. Dann kommt sofort so etwas wie "Aufatmen" und eine Art kollegiales Gefühl auf, dass ich nicht der einzige bin, der mitdenkt, weil er einfach nur zügig von A nach B kommen will.

Geht Euch das auch so?

k-hm

PS:

Ich sage:

Überholen komplett freigeben. Egal ob Links oder Rechts. Dann erledigt sich das von selbst. Vermute ich zumindest.

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31 Antworten

§2 Abs 2 StVO

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

§7 StVO

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html

Bedeutet für mich:

Ist die rechte Spur frei, muss rechts gefahren werden und nicht mittig oder gar links.

Aber andererseits ... ist die Autobahn quasi tot, ist es wurscht, solange es noch eine linke Spur zum Überholen gibt. Meine Meinung...

Das steht in §7 aber anders:

(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.

Zitat:

Falls das o.g. also tatsächlich legitim sein sollte - gibt es dazu einen entsprechenden Paragraphen in der StVO, der das näher ausführt?

Es ist legitim. Aus der Rechtsprechung gibt es aber die 20s Regel die das ab und zu der rechten Spur eingrenzt. Fährt man länger als 20s in der Mitte und hätte rechts können, ist es ein Verstoß.

Klar sollte sein, die 20s Regel ist das Maximum und nicht Minimum. Auch klar sollte sein, ausreichende Differenzgeschwindigkeit beim überholen auf der mittleren Spur sollte erbracht sein!

Klar ist, je weniger man die 20s ausreizt kann bei mittlerer Verkehrsdichte der Verkehrsfluss besser laufen!

hier unter 3c.

 

edit:

mann bin ich langsam;)

Zitat:

@birscherl schrieb am 28. Januar 2016 um 10:45:12 Uhr:

Das steht in §7 aber anders:

(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.

dann ist die rechte Spur ja nicht frei, sondern nur hin und wieder ;)

Frei bedeutet für mich, wenn ich im Rückspiegel kein Auto auf der rechten Spur sehen kann.

Ich würde eher nach vorne schauen. Ob im Rückspiegel ein Auto sichtbar ist, ist doch völlig wurscht :)

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 28. Januar 2016 um 10:45:59 Uhr:

Zitat:

Falls das o.g. also tatsächlich legitim sein sollte - gibt es dazu einen entsprechenden Paragraphen in der StVO, der das näher ausführt?

Es ist legitim. Aus der Rechtsprechung gibt es aber die 20s Regel die das ab und zu der rechten Spur eingrenzt. Fährt man länger als 20s in der Mitte und hätte rechts können, ist es ein Verstoß.

Klar sollte sein, die 20s Regel ist das Maximum und nicht Minimum. Auch klar sollte sein, ausreichende Differenzgeschwindigkeit beim überholen auf der mittleren Spur sollte erbracht sein!

Klar ist, je weniger man die 20s ausreizt kann bei mittlerer Verkehrsdichte der Verkehrsfluss besser laufen!

Die 20s kommen mEn. aber nur auf der zweistreifigen AB zur Anwendung.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Januar 2016 um 10:28:51 Uhr:

Rechstsfahrgebot ist ein Märchen .....

http://www.t-online.de/.../...thupe-oder-reissverschlussverfahren.html

Gruss

Kannst du genauer beschreiben, warum das Rechtsfahrgebot ein Märchen ist?

Wenn bis zum Horizont die rechte Spur frei ist bzw. das Fahrzeug auf der rechten bei konstanter Fahrweise beider Fahrzeuge in ca. 1 Jahr eingeholt wird, darf der VT in der Mitte ruhig nach rechts fahren.

Denn in solch einem Fall verstößt er gegen das Gebot. Auch wenn es im Paragraphen "hin und wieder" heißt.

Nur weil auf der Strecke Berlin - München auf der rechten Spur 3 Fahrzeuge sind, die ich überhole, bedeutet es nicht, dass ich nun durchgängig in der Mittelspur fahren darf. Das ist mit "hin und wieder" nicht gemeint.

Das wurde mal so gesehen. Aber wie gesagt, das sind Höchstgrenzen und nicht zu verwechseln mit Mindestgrenzen. Früher nach rechts ist immer gerne gesehen und wenn man sich so im Alltag rumschaut würde es gut tun, wenn es mehr so machen würden!

Vom Prinzip her ist mir das Rechtsfahrgebot scheiß egal....:eek::eek::eek:

..aber so was von.....

....ich fahre trotzdem immer wenn es geht, und das ist meistens, ganz rechts. Ich hangle mich da nicht an irgendwelchen §§ lang," wenn ab und zu,..., 20 Sekunden,..., ne ich folge da meinem Urinstinkt, niemanden zu behindern, niemandem im Weg rum zu fahren und schütze mich damit auch wirkungsvoll vor den ganzen Hohlbirnen von Dränglern.

Es klappt, nicht immer öfter, ne immer !

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Januar 2016 um 11:28:17 Uhr:

Vom Prinzip her ist mir das Rechtsfahrgebot scheiß egal....:eek::eek::eek:

..aber so was von.....

....ich fahre trotzdem immer wenn es geht, und das ist meistens, ganz rechts. Ich hangle mich da nicht an irgendwelchen §§ lang," wenn ab und zu,..., 20 Sekunden,..., ne ich folge da meinem Urinstinkt, niemanden zu behindern, niemandem im Weg rum zu fahren und schütze mich damit auch wirkungsvoll vor den ganzen Hohlbirnen von Dränglern.

Es klappt, nicht immer öfter, ne immer !

Leider garnicht, da fährt man ganz rechts und was ist, hinten wird gedrängelt (links frei...) und ich fahre nicht langsamer als mein Vordermann. Verstehe wer will... sowas passiert mir nur 1 mal im Jahr wenn ich links überhole, aber fast immer, wenn ich rechts fahre.

Also wenn ich auf der rechten Spur keinerlei Auto oder LKW vor mir hab wechsel ich auch auf die Rechte. Nur wenn ich alle 500 Meter nen LKW da drauf sehe oder andere Fahrzeuge, welche langsamer unterwegs sind, dann bleib ich auch auf der mittleren Spur unterwegs und halte mich da an den §7 3c der STVO.

Denn dieser berechtig mich ja in diesem Fall die mittlere Spur zu nutzen.

Auf der BAB herrscht eh Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h.

Das wissen nur Viele nicht, bzw. wollen es nicht wissen !

Wenn man mal nachschaut, ist diese 20-Sekunden-Regel älter als der Mittelspurabsatz in § 7.

Da gibt es keine reale Verbindung. Und wie auch schon festgestellt, bezog es sich damals auf zweispurige Bahnen.

Trotzdem sollte man hin und wieder die rechte Fahrbahn benutzen. Wenn da mal für wenigstens 500 m Platz ist, lohnt es sich schon. Ehe man zum Vordermann aufgeschlossen hat, ist schon mal mindestens eine Minute rum, wenn man sich mit 110 bis 120 km/h vorwärts bewegt.

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