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Bafa bei neuem/gebraucht Wagen Zweitbesitzer?
Sorry für diesen komischen Betreff..
Ich hab ein Auto bestellt 2021 was nun angekommen ist.
Unsere Lebensumstände haben sich nun geändert und wir brauchen das Auto nicht mehr.
Das Auto muss ich aber laut vertrag erst mal auf mich zulassen bevor ich es verkaufen kann um den vertrag zu bekommen.
Kann mir jemand sagen wie es sich verhält wenn man ein eigentlich neues Auto direkt weiter verkauft mit der Bafa?
Zählt da der Kaufvertrag des "Neuwagens" also mein Vertrag für die Beantragung oder der "Gebrauchtwagenkaufvertrag" vom neuen Besitzer?
Grund ist ich würde 4500€ Förderung bekommen (da basisfahrzeug unter 40k + Sonderausstattungen) und nach aktuellem Gebrauchtwagen kaufvertrag wohl keine Förderung da >60000€
Danke schon mal
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24 Antworten
Wenn du die BAFA Prämie beantragst musst das Auto inzwischen 12 Monate behalten bevor Du es weiterverkaufst:
"Die Mindesthaltedauer wurde bei Fahrzeugkauf und Leasing erhöht und beträgt ab dem 1. Januar 2023 zwölf Monate."
https://www.bafa.de/.../neuen_antrag_stellen.html
D.h. du kannst die Förderung nicht beantragen wenn du das Auto gleich weiterverkaufen willst, dann bleibt wohl nur das Auto ohne Förderung verkaufen…
Hallo,
sorry hab mich da wohl undeutlich ausgedrückt.
Wenn ich die Bafa NICHT beantrage und dies der neue Besitzer macht.
So war das gedacht
Sprich bekommt der 2. Besitzer mit meinem Kaufvertrag (nicht dem Gebrauchtwagenkaufvertrag) auch die 4500€ oder bekommt er nur 3000€?
Das einfachste wäre doch, wenn der Händler den Kaufvertrag auf den neuen Käufer umrouten kann.
Was du dann dem neuen Käufer als Rabatt gibst, kannst du in einem privatrechtlichen Vertrag regeln.
Und wie sieht es mit Rücktritt aus? Wäre auch zu prüfen. Bei langen Lieferzeiten ist das evtl. möglich.
Und der neue Käufer könnte auch der neue Lebenspartner sein, der den Vertrag übernehmen darf.
Soll sich der neue Inhaber als dich ausgeben oder wie ist das gedacht?
Antragssteller muss mit Ausnahme Mitarbeiterleasing der Halter sein (Erwerber kann jemand anderes sein) - siehe BAFA:
"Sofern sich die Erwerberin bzw. der Erwerber von der eingetragenen Halterin/dem eingetragenen Halter unterscheidet, so ist der Antrag immer von der als Halterin bzw. als Halter eingetragenen Person zu stellen."
Wenn der Antragsteller für ein gebraucht gekauftes Fahrzeug einen Antrag stellt, dann ist das ein Antrag für einen Gebrauchtwagen und somit sind die dafür geltenden Regelungen zu erfüllen - hier heißt es leider:
"Ein privater KFZ-Kaufvertrag ist nicht förderfähig, da hier keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und daher kein Bruttoherstelleranteil nach Punkt 3.3. erster Spiegelstrich der aktuellen Richtlinie nachvollziehbar ist. Die Möglichkeit zur Gebrauchtfahrzeugförderung durch einen privaten Kaufvertrag ist daher ausgeschlossen. Bei einem gewerblichen Autoverkauf an eine Privatperson ist der Verkäufer hingegen verpflichtet die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen."
Folglich gibt es aus meiner Sicht in deiner Situation für niemanden Prämie, da
a) du selbst den Wagen nicht mindestens 12 Monate hältst
b) dein Weiterverkauf ja wahrscheinlich ein privater Gebrauchtwagenverkauf ist, der nicht förderfähig ist
Das Konstrukt, dass der neue Halter mit deinen Unterlagen als Käufer die Neuwagenprämie beantragt, würde aus meiner Sicht nur gehen, wenn du selbst nicht als Ersthalter eingetragen bist (also den Wagen nicht selbst erstzulässt).
Deine Fragestellung scheint aus meiner Sicht ein eher komplexer Sonderfall zu sein, wo die Wahrscheinlichkeit, dass beide Seiten leer ausgehen und du ggf. schadensersatzpflichtig gegenüber dem Gebrauchtwagenkäufer wirst, relativ hoch scheint. Ich würde mich da noch jenseits des Forums rechtlich absichern, sogar versuchen direkt das BAFA zu kontaktieren.
Zitat:
@mz4 schrieb am 18. Apr. 2023 um 09:44:08 Uhr:
Das Auto muss ich aber laut vertrag erst mal auf mich zulassen bevor ich es verkaufen kann um den vertrag zu bekommen.
Den Satz verstehe ich ehrlich gesagt auch nach mehrmaligem Lesen nicht.
Welcher Vertrag zwingt dich zur Zulassung des Autos? Und warum bekommst du diesen Vertrag nicht zu sehen?
Das Auto ist schon da und steht beim Händler? Rücktritt ist definitiv nicht mehr möglich?
Was sagt der Händler zu dem Problem? Neuer Kaufvertrag mit neuem Käufer (der momentan je nach Fahrzeug und Preis gut zu finden ist) könnte sich sogar für ihn lohnen...
Gerade habe ich die BAFA beantragt.
Die wollten das Datum der Bestellung wissen
Das Datum der Zulassung
Die Rechnung
Adressat der Rechnung und Hslter müssen identisch sein
Die Herstellerförderung muss suf den Namen des Halters ausgezahlt sein
Und der Antrag darf erst nach Zulassung gestellt werden.
Wenn eine der Bedingungen nicht passt, gibt es kein Geld.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 19. April 2023 um 21:28:33 Uhr:
Zitat:
@mz4 schrieb am 18. Apr. 2023 um 09:44:08 Uhr:
Das Auto muss ich aber laut vertrag erst mal auf mich zulassen bevor ich es verkaufen kann um den vertrag zu bekommen.
Den Satz verstehe ich ehrlich gesagt auch nach mehrmaligem Lesen nicht.
Welcher Vertrag zwingt dich zur Zulassung des Autos? Und warum bekommst du diesen Vertrag nicht zu sehen?
Das Auto ist schon da und steht beim Händler? Rücktritt ist definitiv nicht mehr möglich?
Was sagt der Händler zu dem Problem? Neuer Kaufvertrag mit neuem Käufer (der momentan je nach Fahrzeug und Preis gut zu finden ist) könnte sich sogar für ihn lohnen...
Sorry tippfehler..
bevor ich es verkaufen kann um den Preis zu bekommen sollte es heißen.
Auto ist da, Rücktritt wäre möglich, Händler sagt wenn ich es weiter geben will muss ich es erst auf mich zulassen.
Ja der Preis ist nicht das Problem allerdings bekommt der Händler den Preis vom Hersteller wohl nur durch den "Kundenschutz" und muss die Zulassung auf den Kunde auch bestätigen mit übermittlung der Papiere an den Hersteller da die Fahrzeuge aktuell ~ 10k teurer zudem das Modell geändert wurde und so aktuell aus der Förderung komplett raus gefallen ist und damals "2021" noch Basispreis + Optionspaket gegolten hat.
Zitat:
@klaus16 schrieb am 19. April 2023 um 22:58:49 Uhr:
Gerade habe ich die BAFA beantragt.
Die wollten das Datum der Bestellung wissen
Das Datum der Zulassung
Die Rechnung
Adressat der Rechnung und Hslter müssen identisch sein
Die Herstellerförderung muss suf den Namen des Halters ausgezahlt sein
Und der Antrag darf erst nach Zulassung gestellt werden.
Wenn eine der Bedingungen nicht passt, gibt es kein Geld.
Danke das hab ich mir fast gedacht..
Gebrauchtautos werden NUR vom Händler gefördert. wenn eine Privatperson ein Auto verkauft auch innerhalb 6 Monaten und unter 10000KM gibts nichts.. nicht mal die 3000€... (also wenn der erstbesitzer die 4500€ nicht beantragt hat)
@mz4
Was machst du dann jetzt?
Die einzige Möglichkeit für die Förderung scheint ja, den Wagen selbst zuzulassen und 12 Monate zu halten.
Zitat:
@Xentres schrieb am 20. April 2023 um 08:25:56 Uhr:
@mz4
Was machst du dann jetzt?
Die einzige Möglichkeit für die Förderung scheint ja, den Wagen selbst zuzulassen und 12 Monate zu halten.
Gibt nur 2 Möglichkeiten.
1. ohne Förderung verkaufen. (und selbst auch verzichten)
2. da es ein Freund ist den Wagen 12 Monate auf mich laufen lassen und den Freund in den Versicherungsschutz mit aufnehmen
Dann weiß ich ja, welche Option ihr nutzt
Zitat:
@Xentres schrieb am 20. April 2023 um 08:34:34 Uhr:
Dann weiß ich ja, welche Option ihr nutzt
Bei bescheurten Regulatorien muss man ja "kreativ" werden.
Keine Ahnung warum ein "Neuwagen" von einem Händler anders gestellt wird als von einem Privatmann.
@mz4
Den Grund kannst du ja oben in meinem längeren Post lesen: ein Privatverkäufer kann keine Umsatzsteuer ausweisen und somit den Bruttoherstelleranteil nicht nachweisen.
Zitat:
@Xentres schrieb am 20. April 2023 um 08:46:03 Uhr:
@mz4
Den Grund kannst du ja oben in meinem längeren Post lesen: ein Privatverkäufer kann keine Umsatzsteuer ausweisen und somit den Bruttoherstelleranteil nicht nachweisen.
Für sowas gibt man ja den Original Kaufvertrag mit.
Das ist Schikane sonst nix.