BAFA Förderung 2024
Ich erwäge den neuen IX1 e20 zu bestellen. Dabei ergeben sich u.a. offene Punkte
- wird der bei Zulassung 2024 mit 3.000€ + 1.755€ Händleranteil noch gefördert ? Ist dabei Nettolistenpreis BASISModell (40.500+Mwst) ohne Mehrausstattung gültig ?
- welche Lieferzeiten werden Euch genannt ?
- welche Rabatte ohne BAFA ??
- wann ist e20 Probe zu fahren ?? Reichen 150KW ?
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71 Antworten
Ja, der wird in 2024 gefördert.
Herstelleranteil ist 1.500€+ 19%= 1.785€
150kW reichen sicher, die Frage ist, ob der Frontantrieb bei einem E-Antrieb gut ist.
Rabatte einfach mal bei den üblichen Verdächtigen durchspielen. Carwow und Co.
Letzte was ich so gesehen habe, waren -18% auf den Listenpreis inkl. Herstelleranteil ohne Bafa 3k€.
Oha, Wo hast du das gesehen mit den -18% ?
Bei apl.de bis 22,74%, bei Behinderung bis 25,72%.
Zitat:
@karl.napp schrieb am 31. Oktober 2023 um 17:38:44 Uhr:
Bei apl.de bis 22,74%, bei Behinderung bis 25,72%.
Da sind die 3k€ Bafa mit drin. Tut sich also nix mit den Carwow Händlern. Evtl. sind das auch dieselben.
Oh, dann wage ich gar nicht, meinen Rabatt hier zu schreiben.
Zitat:
@Pagode-sl schrieb am 31. Oktober 2023 um 14:43:08 Uhr:
Ist dabei Nettolistenpreis BASISModell (40.500+Mwst) ohne Mehrausstattung gültig ?
Maßgeblich ist der sog. Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland. Dieser Preis wird der BAFA gemeldet und beträgt ab 01.01.2024 45k€.
Das ist nicht der Nettopreis deines Fahrzeugs ohne Extras.
Übersicht der Förderung im Anhang.
BAFA Förderung 2023 und 2024
Für alle die dieses Jahr nicht mehr zur Anmeldung kommen. Zur Klarstellung wie ich die BAFA-Förderung verstanden habe und meine Interpretation:
Ab nächstem Jahr sinkt die Grenze für Förderung auf 45.000 € Netto-Basislistenpreis. Deshalb wird es 2024 keine Förderung mehr für den iX1 xDrive30 mehr geben.
iX1 eDrive20: 40.252,10 Netto-Basislistenpreis
iX1 xDrive30: 46.218,49 Netto-Basislistenpreis
Es geht dabei NUR um den vom Fahrzeughersteller an die BAFA gemeldeten und in der BAFA-Liste veröffentlichen Basispreis des „nackten“ Grundmodells.
Die Zusatzausstattung ist unerheblich, also der Nettolistenpreis des Fahrzeuges inkl Sonderausstattungen genauso ein möglicher Rabatt des Händlers(„auf den Listenpreis“)
Ferner ist bei der Prämienbeantragung folgendes wichtig und unbedingt notwendig:
1. Der auf der einzureichenden Rechnung vom Händler ausgewiesene Nettolistenpreis muss unbedingt 1:1 mit dem in der dann aktuellen BAFA-Liste (fast wöchentlich aktualisiert) aufgeführten Preis übereinstimmen.
2. Der Herstelleranteil der Umweltprämie (als Rabatt) muss ebenfalls unbedingt auf der Rechnung separat ausgewiesen/nachgewiesen sein bzw. werden.
Das „Rausfallen“ des ix1 xDrive30 aus der Förderung 2024 ist auch der Grund, warum ich einen iX1 eDrive20 bestellt habe, da ich im Laufe des Oktobers keinen passenden 30 er bei vorhandenen
Lagerfahrzeugen finden konnte…
Das war in der Formulierung von 206driver m.E. nicht ganz unmissverständlich formuliert… ;-)
Viele Grüße
Zu Punkt 2.: bei meiner Beantragung hat es gereicht, wenn der rechnerische Rabatt mindestens diesem Herstelleranteil entspricht.
Extra ausgewiesen wurde nichts.
Hat sich das geändert oder woher kommt das?
Früher musste der Anteil schriftlich bestätigt sein, heutzutage reicht ein hoher Rabatt als Nachweis.
Zitat:
@Xentres schrieb am 3. November 2023 um 19:34:35 Uhr:
@Robbens
Früher musste der Anteil schriftlich bestätigt sein, heutzutage reicht ein hoher Rabatt als Nachweis.
Ebend.
Wobei ich 2021 schon ohne extra ausgewiesen die 6k€ damals bekommen habe.
Jetzt wird kompliziert: Betrifft die Haushaltssperre des Klimafonds nach dem Urteil BVG diese Woche auch die BAFA Förderung e-Autos 2024 ??? d.h. kann ich mit Förderung bei Lieferung 2024 E20 noch fest rechnen ????
Die Frage kann keiner seriös beantworten zum jetzigen Zeitpunkt.
Schau mal die nextmove.de news diese Woche an. Er hat recherchiert.
Die BAFA-Förderung ist ja ganz "nett" ... aber kaufentscheidend kann sie doch nicht wirklich sein. Jedenfalls nicht in dieser Preisklasse.