ForumMk4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. Mk4
  7. Bagatell Unfall beim Werkstattbesuch, Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Bagatell Unfall beim Werkstattbesuch, Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Ford Mondeo Mk4 (BA7)
Themenstarteram 7. August 2012 um 9:25

Hallo,

ich würde gerne Eure Meinung hierzu einmal hören.

Mein Wagen war letzte Woche beim Fordhändler zur Inspektion. Dort wurde der Wagen beim Fordhändler auf seinem Parkplatz leicht angefahren und im Forderen Bereich, Rechter Scheinwerfer und Kotflügel zerkratzt, kleine Beule. Heute werden die neuen Teile eingebaut, dann geht der Wagen zum Lackierer. Die Versicherung des Händlers bezahlt natürlich alles. Worauf ich hinaus will ist nun.

Der Händler sagt, es sei nun aber "kein Unfallauto" da es ein kleiner Bagatell Unfall gewesen sei. Ist mir durch diesen "Schaden" eine Wertminderung des Wagens entstanden? Die Inspektionskosten habe ich voll bezahlen müssen. Müsste der Händler mir nicht noch in irgend einer Weise entgegenkommen. Oder mir vieleicht die nächte anfallende Inspektion "spendieren" ? Ihr wisst schon was ich meine.

Einen Leihwagen habe ich kostenlos bekommen.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von salador

Zitat:

Original geschrieben von floka.floka

 

Mehr bekommst Du bei einem "normalen" Unfall auch nicht.

Und wenn das noch ein Bagatellschadenn war, würde ich mich über die schnelle Bearbeitung freuen.

Zum Schaden gehört auch der damit verbundene Wertverlust. Und der ist mit zu ersetzen. Hier wurde aber nur die Reparatur durchgeführt. Falls der Schaden kein Bagatellunfall war, dann steht dem TE ein finanzieller Ausgleich zu. Ob ein Bagatellunfall ohne Wertverlust vorliegt oder nicht und wenn kein Bagatellunfall, wie hoch der Wertverlust ist, bestimmt ein Gutachter und im Streitfall ein Gericht, aber sicher nicht der Unfallverursacher oder die gegnerische Versicherung.

Die Frage des TE ist also sehr wohl berechtigt. Die von mir verlinkten Seiten zeigen IMHO deutlich, dass die Rechtsprechung hierzu sehr uneinheitlich und teilweise haarspalterisch ist. Ausgetauschte Stossstange -> Unfall, ausgetauschte Windschutzscheibe -> kein Unfall.

Und den zweiten Satz meinst Du nicht ganz ernst, oder?

Man bringt seinen Wagen in die Werkstatt, die beschädigen ihn dort und dann soll man sich darüber freuen, dass die ihn schnell wieder reparieren? Kann ja alles mal pasieren, wir sind alle nur Menschen, aber "freuen"? Hallo?

Huhu..

Bleib' geschmeidig ;) Ich würde mich freuen wenn ich schnell meinen Wagen, so repariert das nicht zu sehen ist, zurück bekomme.

Natürlich kann man alles in Rechnung stellen, sich für alles eine finanzielle oder anderwertige Gutmachung geben lassen.

Aber dann sollte man sich auch nicht wundern, wenn andere Mensch um einen herum auch alles nur noch als ein einziges Nehmen ansehen.

Der TE hat nach Meinungen gefragt, die habe ich ihm mitgeteilt, und ja, meine Aussage habe ich Ernst gemeint.

Wenn Du die ganze Sache anders siehst, ist das dein gutes Recht.

Lockere Grüße

:cool:

 

7 weitere Antworten
Ähnliche Themen
7 Antworten
am 7. August 2012 um 9:40

Vielleicht interessant:

http://www.motor-talk.de/forum/definition-unfallwagen-t2552192.html

http://unfallwagenverkaufen.org/unfallwagen-definition

http://www.bild.de/.../...t-ein-auto-ein-unfallwagen-8513402.bild.html

Wenn es sich tatsächlich nur um einen Bagatellunfall handelt undd er repariert wurde, dann ist es kein Unfallwagen. Trotzdem würde ich von einer Werkstatt etwas mehr erwarten, als nur ein Leihwagen umsonst (auf den hast Du ja sowieso Anspruch). Aber "müssen" muss er den Schaden ersetzen und Wertverlust erstatten. Wie auch jeder andere, der an Deinem Wagen einen Schaden verschuldet.

Im Zweifel: Gutachter hinzuziehen. Schliesslich ist die Werkstatt hier Partei.

Moin.

Nun, der entstandene Schaden wird behoben, selbst einen Leihwagen bekommst Du gestellt, Du bist also weiterhin mobil.

Mehr bekommst Du bei einem "normalen" Unfall auch nicht.

Und wenn das noch ein Bagatellschadenn war, würde ich mich über die schnelle Bearbeitung freuen.

Zusätzlich denke ich das der Händler, bei einer reibungslosen Abwicklung, immer einen "besonderen" Kunden sieht.

Eine Hand wäscht die andere Hand.

Grüße

:cool:

am 7. August 2012 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von floka.floka

 

Mehr bekommst Du bei einem "normalen" Unfall auch nicht.

Und wenn das noch ein Bagatellschadenn war, würde ich mich über die schnelle Bearbeitung freuen.

Zum Schaden gehört auch der damit verbundene Wertverlust. Und der ist mit zu ersetzen. Hier wurde aber nur die Reparatur durchgeführt. Falls der Schaden kein Bagatellunfall war, dann steht dem TE ein finanzieller Ausgleich zu. Ob ein Bagatellunfall ohne Wertverlust vorliegt oder nicht und wenn kein Bagatellunfall, wie hoch der Wertverlust ist, bestimmt ein Gutachter und im Streitfall ein Gericht, aber sicher nicht der Unfallverursacher oder die gegnerische Versicherung.

Die Frage des TE ist also sehr wohl berechtigt. Die von mir verlinkten Seiten zeigen IMHO deutlich, dass die Rechtsprechung hierzu sehr uneinheitlich und teilweise haarspalterisch ist. Ausgetauschte Stossstange -> Unfall, ausgetauschte Windschutzscheibe -> kein Unfall.

Und den zweiten Satz meinst Du nicht ganz ernst, oder?

Man bringt seinen Wagen in die Werkstatt, die beschädigen ihn dort und dann soll man sich darüber freuen, dass die ihn schnell wieder reparieren? Kann ja alles mal pasieren, wir sind alle nur Menschen, aber "freuen"? Hallo?

Ist das Auto per Auswahlfinanzierung bei dem Händler finanziert und gibst Du ihn auch bei dem Händler zurück ??

Dann würde ich die Sache locker sehen.

Was für neue Teile werden denn genau eingebaut ??

 

Zitat:

Und den zweiten Satz meinst Du nicht ganz ernst, oder?

 

Man bringt seinen Wagen in die Werkstatt, die beschädigen ihn dort und dann soll man sich darüber freuen, dass die ihn schnell wieder reparieren? Kann ja alles mal pasieren, wir sind alle nur Menschen, aber "freuen"? Hallo?

Was soll er denn jetzt machen ? Einen Mord begehen weil sein Auto beschädigt wurde ?

Es gibt Leute deren neues Auto wurde in der Werkstatt geklaut und die haben es auch überlebt ;)

am 7. August 2012 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Was soll er denn jetzt machen ? Einen Mord begehen weil sein Auto beschädigt wurde ?

Es gibt Leute deren neues Auto wurde in der Werkstatt geklaut und die haben es auch überlebt ;)

Und da hast Du Dich sicher bärig gefreut, spontan in der nächsten Kneipe eine Lokalrunde ausgegeben, Deinen Erstgeborenen nach dem Verkaufsleiter umbenannt und vor dem FFH einen Gedenkschrein errichten lassen?

Wenn Du noch mal lesen magst, so schrieb mein Vorposter was davon, das der TE sich doch freuen soll, dass der Verursacher des Schadens den Wagen zügig repariert und nicht erst ein paar Wochen auf den Hof hat stehen lassen.

Seltsame Welt.

Nachtrag: "Erleichtert" ja, "Freuen" nein. Jetzt klarer?

Zitat:

Original geschrieben von salador

Zitat:

Original geschrieben von floka.floka

 

Mehr bekommst Du bei einem "normalen" Unfall auch nicht.

Und wenn das noch ein Bagatellschadenn war, würde ich mich über die schnelle Bearbeitung freuen.

Zum Schaden gehört auch der damit verbundene Wertverlust. Und der ist mit zu ersetzen. Hier wurde aber nur die Reparatur durchgeführt. Falls der Schaden kein Bagatellunfall war, dann steht dem TE ein finanzieller Ausgleich zu. Ob ein Bagatellunfall ohne Wertverlust vorliegt oder nicht und wenn kein Bagatellunfall, wie hoch der Wertverlust ist, bestimmt ein Gutachter und im Streitfall ein Gericht, aber sicher nicht der Unfallverursacher oder die gegnerische Versicherung.

Die Frage des TE ist also sehr wohl berechtigt. Die von mir verlinkten Seiten zeigen IMHO deutlich, dass die Rechtsprechung hierzu sehr uneinheitlich und teilweise haarspalterisch ist. Ausgetauschte Stossstange -> Unfall, ausgetauschte Windschutzscheibe -> kein Unfall.

Und den zweiten Satz meinst Du nicht ganz ernst, oder?

Man bringt seinen Wagen in die Werkstatt, die beschädigen ihn dort und dann soll man sich darüber freuen, dass die ihn schnell wieder reparieren? Kann ja alles mal pasieren, wir sind alle nur Menschen, aber "freuen"? Hallo?

Huhu..

Bleib' geschmeidig ;) Ich würde mich freuen wenn ich schnell meinen Wagen, so repariert das nicht zu sehen ist, zurück bekomme.

Natürlich kann man alles in Rechnung stellen, sich für alles eine finanzielle oder anderwertige Gutmachung geben lassen.

Aber dann sollte man sich auch nicht wundern, wenn andere Mensch um einen herum auch alles nur noch als ein einziges Nehmen ansehen.

Der TE hat nach Meinungen gefragt, die habe ich ihm mitgeteilt, und ja, meine Aussage habe ich Ernst gemeint.

Wenn Du die ganze Sache anders siehst, ist das dein gutes Recht.

Lockere Grüße

:cool:

 

Themenstarteram 7. August 2012 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Ist das Auto per Auswahlfinanzierung bei dem Händler finanziert und gibst Du ihn auch bei dem Händler zurück ??

Dann würde ich die Sache locker sehen.

Was für neue Teile werden denn genau eingebaut ??

Hallo,

höchstwahscheinlich werde ich den Wagen dort in ca. 2 Jahren abgeben und einen anderen dann finanzieren.

Was genau eingebaut wurde, weiss ich erst morgen. Auf alle fälle schon mal ein neuer Scheinwerfer, aber da der gute Herr von "Teilen" sprach, die bestellt wurden (und dann noch lackiert werden sollten), wurde wohl auch noch etwas anderes erneuert. Werde Morgen näheres wissen.

Gruss

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. Mk4
  7. Bagatell Unfall beim Werkstattbesuch, Wie würdet Ihr Euch verhalten?