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Bagatelleschaden oder Totalschaden

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 12. September 2016 um 20:47

Liebe Golf-Freunde,

bei uns in der Familie läuft ein gut erhaltener Golf 4 von 1998 (2-Türer, silbermetallic, Automatikgetriebe, Klimaautomatik). Ez war 1998, das Fahrzeug hat aber erst knapp 80.000km erlegt.

Ein Nachbar ist nun leider beim Wenden mit seinem Vito vorwärts an die Fahrerseite gefahren (der Golf war ordnungsgemäß am Straßenrand geparkt). Die Schuldfrage ist somit klar und der Schaden vom Verursacher bereits seiner Versicherung gemeldet.

Nun zur Frage: Wie hoch schätzt Ihr den Schaden ein (siehe Bilder)? Bei VW dürfte eine fachgerechte Reparatur ja eventuell den Zeitwert überschreiten. Ohne Gutachten fällt es den Haltern (und mir auch) schwer das einzuschätzen - ein Gutachten wäre bei dem Schadensbild, finde ich, aber etwas übertrieben.

Alternative zu VW: Ein Karosseriebauer, der die Sache so flickt, dass es nicht mehr auffällt.

Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr anhand der Fahrzeugdaten und der Bilder ein paar Tipps zur Vorgehensweise geben könntet, da ich von VW-Preisen keine Ahnung habe. Vielen Dank!

Gruß

Salzfisch

Schaden-tuer-zu
Schaden-tuer-offen
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19 Antworten

Wenn Du es nicht so lassen und die Entschädigung einstreichen willst, dann empfehle ich Dir aus eigener Erfahrung, mal mehrere regionale Karosseriebau- und Lackierwerkstätten abzuklappern und Angebote einzuholen.

Aber aufpassen, manche wollen Geld für das erstellen von Kostenvoranschlägen.

Wenn ich bedenke, welchen Reparaturpreis der Gutachter bei unserem ehemaligen Polo 6N1 nach einem leichten Auffahrunfall ermittelt hatte, dann dürfte bei dir eine fachgerechte Reparatur tatsächlich den Zeitwert überschreiten!!

Bei dem Polo weiß ich eigentlich bis heute nicht, worin der angeblich so hohe Schaden bestanden hat, der fuhr top bis zum Verkauf.

Hatte den daher auch nicht reparieren lassen............

Also zuerst mal ist es völlig egal, ob du den Wagen ordnugsgemäß geparkt hast oder nicht.

Auch bei einem falsch geparkten Auto, hat kein Nachbar das Recht, es zu Schrott zu fahren.

(Außer dein Nachbar ist Feuwehrmann und war im Einsatz).

Wie hoch die Reperaturkosten liegen ist fast schon egal. Sie werden so hoch sein, dass dein Nachbar sie wohl kaum aus eigener Tasche Bezahlen möchte.

Von daher wird es wohl ein Versicherungsfall werden und da kann es dem Nachbar egal sein, wieviel es kostet. Er wird dann so oder so hochgestuft.

Dazu fährst du in eine Fachwerkstatt deiner Wahl und lässt dir einen Kostenvoranschlag geben, den du dann der Versicherung übergibst.

Dabei musst du nur erwähnen, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt, denn man kann nur eine fachgerechte Reparatur bei der Versicherung einreichen.

Je nach Höhe der Kosten und gerade, wenn es sich um einen wirtschaftlichern Totalschaden handeln könnte, wird die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken.

Dieser muss zwar neutral sein, aber das ist nur Theorie.

Wenn dir das Gutachten nicht passt, dann lass dir ein eigenes Gutachten anfertigen, z.B. beim TÜV.

Mit dem Geld von der Versicherung kannst du dann machen, was du willst. Du musst davon nicht den Schaden bezahlen!

Zitat:

@greenline87 schrieb am 12. September 2016 um 23:45:28 Uhr:

 

Bei dem Polo weiß ich eigentlich bis heute nicht, worin der angeblich so hohe Schaden bestanden hat, der fuhr top bis zum Verkauf.

Hatte den daher auch nicht reparieren lassen............

Ich habe gerade selbst so einen Fall. Von daher weiß ich, dass bei solchen Versicherungsangelegenheiten nichts repariert wird. Es kommt einfach einmal komplett neu. Daher auch die hohen Kosten.

Es geht im übrigen auch nicht anders, denn nur so kann man es über die Versicherung laufen lassen.

Hi,

reparieren könnte man das wohl für ca 3-500 Euro, oder bei VW für 1500.

Brauchst aber sowieso ein Gutachten oder Kostenvoranschlag für die Versicherung.

Wenn der Schaden den Wert des Wagens überschreitet (Totalschaden), dann gibt es nur noch den ermittelten Restwert des Wagens. Also mehr als 1500€ dürfte es für einen 98er Golf 4 nicht mehr geben.

Sofern man den Schaden nicht in einer Fachwerkstatt richten lässt, bekommt man halt von der gegnerischen Versicherung einen Scheck in Höhe des Schadens abzüglich der 19% Mehrwertsteuer! Die MwSt. wird grundsätzlich vom errechneten Preis der Reparatur abgezogen, wenn der Schaden nicht in einer Fachwerkstatt behoben wird.

Bei Kfz die noch mehr Wert haben, gibt es meist noch eine errechnete Wertminderung, die durch den Schaden entstanden ist, obendrauf. Die kann man aber in diesem Fall vergessen.

Ich schätze, die Versicherung zahlt in diesem Fall zwischen 500 und 700€ und das Thema ist erledigt. Oder halt der Unfallverursacher zahlt diese Beträge aus seiner Tasche, wäre ebenso möglich.

Bekommt man selbst eine Teilschuld in Prozent, muss man diesen Wert logischerweise von seinem Schaden abziehen.

naja, das sieht nach neuer Tür und neuem Schweller einschweißen aus, wenn das bei VW gemacht würde. Kosten dann sicherlich laut VW um die 5000 Euro --> höher als der Fahrzeugwert.

Würde mal behaupten, dass man das aber ohne Probleme im höheren dreistelligen Bereich hinbekommt, so dass es fachgerecht repariert ist und man davon nichts mehr sieht.

Ich sehe hier auch den Schweller in Gefahr. Reparieren erscheint mir sinnlos. Der Schweller wird in den nächsten Jahren weg gammeln. (mal davon abgesehen dass du bei einem Frontalcrash zermatscht wirst, da der Schweller nun eine Sollbruchstelle hat)

Meine Ansicht der Vorgehensweise:

Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen lassen. (von den großen Gesellschaften die sind meist neutral)

Evtl. wird der Wiederbeschaffungswert herangezogen, da es ein wirtschaftl. Totalschaden ist.

Der Restwert der Karre wird abgezogen, und das Geld behältst du.

Dann fährst du das Auto noch, bis dass der Tüv euch scheidet.

Zitat:

@das-markus schrieb am 13. September 2016 um 10:16:10 Uhr:

Ich sehe hier auch den Schweller in Gefahr. Reparieren erscheint mir sinnlos. Der Schweller wird in den nächsten Jahren weg gammeln.

...warum sollte der weggammeln? Lack noch drauf und die Hohlraumversiegelung gibt auch nach.

 

 

Zitat:

(mal davon abgesehen dass du bei einem Frontalcrash zermatscht wirst, da der Schweller nun eine Sollbruchstelle hat)

.... is klar, beim Frontcrash ist eine Beule im Heck tödlich :D

 

Zitat:

Meine Ansicht der Vorgehensweise:

Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen lassen. (von den großen Gesellschaften die sind meist neutral)

Evtl. wird der Wiederbeschaffungswert herangezogen, da es ein wirtschaftl. Totalschaden ist.

Der Restwert der Karre wird abgezogen, und das Geld behältst du.

Dann fährst du das Auto noch, bis dass der Tüv euch scheidet.

..... und was ist mit der Lebensgefahr? ist die geringer mit 1500 €uro in der Tasche?

Sorry, aber soviel Schwachsinn hab ich ja noch nie gehört,

jeder Karroseriespengler kann das ausbeulen, oder einfach so lassen. Den Tüv wird das auch nicht stören.

Da nur die wenigsten Marken-Autowerkstätten eine eigene Karosserriebau- u. Lackierwerkatt besitzen und diese Arbeiten an entsprechende Fachwerkstätten vergeben, kann ich meinen Vorschlag nur wiederholen. Im ungünstigsten Fall betrug die Differenz 100 %. Der günstigste Anbieter war ein Meisterbetrieb und von dem Schaden ist überhaupt nichts mehr zu sehen.

Zitat:

@Whobody schrieb am 12. September 2016 um 23:35:45 Uhr:

Wenn Du es nicht so lassen und die Entschädigung einstreichen willst, dann empfehle ich Dir aus eigener Erfahrung, mal mehrere regionale Karosseriebau- und Lackierwerkstätten abzuklappern und Angebote einzuholen.

Auch wenn der diskutierte Golf erst 80tkm auf der Uhr hat, sonderlich gepflegt sieht er nicht aus. Ich persönlich würde die Kohle der Versicherung einstreichen und alles so lassen. Oder soll das Ding noch 10 Jahre gefahren werden?

@sirpomme?

Wie kommst du auf eine Beule im Heck?

Der Seitenschweller ist eingedrück und nicht das Heck.

 

Du denkst der Lack hält dort noch lang? Dann warte mal einen Winter ab...

Zitat:

@Cabrioracer-Tr schrieb am 13. September 2016 um 08:59:08 Uhr:

 

Ich schätze, die Versicherung zahlt in diesem Fall zwischen 500 und 700€ und das Thema ist erledigt. Oder halt der Unfallverursacher zahlt diese Beträge aus seiner Tasche, wäre ebenso möglich.

Nene, das wäre ein Preis, wenn man seinen Lackierer bittet den Schaden günstig zu kaschieren.

Die Kosten bei einem Versicherungsfall werden um einiges höher liegen.

Ich würde das jetzt an Stelle des @TE entweder mit dem Nachbar besprechen oder gleich einen Kostenvoranschlag einholen un dann weiter sehen.

Ich denke auch, dass die Kosten den Zeitwert des Fahrzeugs überschreiten könnten.

Das Geld einsacken und den Schaden so lassen, ist zwar rechtlich möglich, aber ich weiß nicht, ob dass der Nachbar so lustig finden würde.

Aus diesem Grund lasse ich auch meinen Schaden richtig reparieren, obwohl ich das Geld woanders viel besser gebrauchen könnte.

Zitat:

@JacK2003 schrieb am 13. September 2016 um 14:27:33 Uhr:

..... aber ich weiß nicht, ob dass der Nachbar so lustig finden würde.

.....

Auf das Befinden des Schadenverursachers kommt es doch wohl hier nicht an!

Schließlich hat er doch das Opfer in die präkäre Situation gebracht, das jetzt das Beste aus der Situation machen muß.

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