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Bagatellschaden Parkverbot

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 9:24

Also so eine wilde Diskussion wollte ich nun wirklich nicht zwischen den Benutzern auslösen. Ich sehe die Sache hiermit als erledigt an.

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2009 um 10:13

Welche Teilschuld sollte Deinen Unfallgegener denn treffen?

Du bist auf ein parkendes Auto gefahren. Das er das Auto in einer Verbotszone abgestellt hat gibt niemanden das Recht es zu beschädigen. Sorry ist aber so.

Du musst die beiden Vorgänge hier klar trenen.

Das Falschparken deines Unfalgegeners ist eine Ordnungswidrigkeit welche von den Orndunungsämterm mit Knölchen für Falschparken geahndet wird.

Dein Unfall mag zwar im kausalen Zusamenhang mit dem Falschprken stehen aber die Ursache hast Du alleine gesetzt. Du hast ihn touchiert und nicht er Dich.

Im Extremfall - Er hätte die Durchfahrtsbreite derart mit seinem Falschparken reduziert das Du nicht mehr hindurchkomst - hättest Du anhalten müssen, die Polizei holen müssen und der Falschparker wäre wegen Verkehrsbehinderung im Auftrag der Polizei abgeschleppt worden.

Ist zwar ärgerlich für Dich aber das einzige was Du machen kannst - Fotos vom falschparken und eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Oder besser noch vorher versuchen sich mit dem geschädigten Falschparker über den Schaden zu einigen. Das ist nach einer erfolgten Anzeige deutlich schwieriger. Außerdem köntest Du kulanterweise auf eine Anzeige, verzichten wenn man sich kostenmäßig einigt.

Gruß

Hobaum

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6 Antworten
am 4. Juni 2009 um 10:12

Als Halter eines Fahrzeuges ist man immer mit dran Schuld (Deutsche Rechtssprechung) egal wo er steht!

Kenne aus der Verwandtschaft ein Fall, da ist an der Roten Ampel einer auf ein dort stehendes Auto draufgefahren und beide haben Schuld bekommen (Haftungsteilung). Ging alles über Anwälte (unverständlich aber ist so), kommt halt auf die Anwälte an. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du die ja mal befragen. In Anbetracht der geringen Schadenshöhe würde ich mich aber mit dem Halter versuchen zu einigen und jeder zahlt seinen eigenen Schaden selber!

am 4. Juni 2009 um 10:13

Welche Teilschuld sollte Deinen Unfallgegener denn treffen?

Du bist auf ein parkendes Auto gefahren. Das er das Auto in einer Verbotszone abgestellt hat gibt niemanden das Recht es zu beschädigen. Sorry ist aber so.

Du musst die beiden Vorgänge hier klar trenen.

Das Falschparken deines Unfalgegeners ist eine Ordnungswidrigkeit welche von den Orndunungsämterm mit Knölchen für Falschparken geahndet wird.

Dein Unfall mag zwar im kausalen Zusamenhang mit dem Falschprken stehen aber die Ursache hast Du alleine gesetzt. Du hast ihn touchiert und nicht er Dich.

Im Extremfall - Er hätte die Durchfahrtsbreite derart mit seinem Falschparken reduziert das Du nicht mehr hindurchkomst - hättest Du anhalten müssen, die Polizei holen müssen und der Falschparker wäre wegen Verkehrsbehinderung im Auftrag der Polizei abgeschleppt worden.

Ist zwar ärgerlich für Dich aber das einzige was Du machen kannst - Fotos vom falschparken und eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Oder besser noch vorher versuchen sich mit dem geschädigten Falschparker über den Schaden zu einigen. Das ist nach einer erfolgten Anzeige deutlich schwieriger. Außerdem köntest Du kulanterweise auf eine Anzeige, verzichten wenn man sich kostenmäßig einigt.

Gruß

Hobaum

am 4. Juni 2009 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von Kruemel-26

Als Halter eines Fahrzeuges ist man immer mit dran Schuld (Deutsche Rechtssprechung) egal wo er steht!

Kenne aus der Verwandtschaft ein Fall, da ist an der Roten Ampel einer auf ein dort stehendes Auto draufgefahren und beide haben Schuld bekommen (Haftungsteilung). Ging alles über Anwälte (unverständlich aber ist so), kommt halt auf die Anwälte an. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du die ja mal befragen. In Anbetracht der geringen Schadenshöhe würde ich mich aber mit dem Halter versuchen zu einigen und jeder zahlt seinen eigenen Schaden selber!

Du meinst hier sicherlich die sog. Gefährdungshaftung.

Die greift natürlich auch bei parkenden Autos unabhängig ob richtig oder falsch geparkt.

Aber nur wenn dadurch auch eine Gefahr ausgeht.

z.B. Ein Fußgänger überquert die Straße und stößt sich an der Anhängerkupplung, oder das Auto behindert die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer obwohl korrekt geparkt wurde.

Für solche Fälle gibt es diesen Auffangparagraphen.

Hier wird dann ca.20% mitschuld angerechnet.

In den hier beschrieben Fall sehe ich hier aber keine Anwendung fpür eine Gefährdungshaftung.

Von einem Rechtsstreit würde ich hier auch aufgrund der relativ geringen Schadenhöhe absehen.

Sicherlich würde es hier nur auf einen Vergleich hinauslaufen und jeder trägt seine Kosten und zusätzlich anteilig Anwalts und Gerichtskosten.

Gruß

Hobaum

am 4. Juni 2009 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Zitat:

Original geschrieben von Kruemel-26

Als Halter eines Fahrzeuges ist man immer mit dran Schuld (Deutsche Rechtssprechung) egal wo er steht!

Kenne aus der Verwandtschaft ein Fall, da ist an der Roten Ampel einer auf ein dort stehendes Auto draufgefahren und beide haben Schuld bekommen (Haftungsteilung). Ging alles über Anwälte (unverständlich aber ist so), kommt halt auf die Anwälte an. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du die ja mal befragen. In Anbetracht der geringen Schadenshöhe würde ich mich aber mit dem Halter versuchen zu einigen und jeder zahlt seinen eigenen Schaden selber!

Du meinst hier sicherlich die sog. Gefährdungshaftung.

Die greift natürlich auch bei parkenden Autos unabhängig ob richtig oder falsch geparkt.

Aber nur wenn dadurch auch eine Gefahr ausgeht.

 

z.B. Ein Fußgänger überquert die Straße und stößt sich an der Anhängerkupplung, oder das Auto behindert die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer obwohl korrekt geparkt wurde.

Für solche Fälle gibt es diesen Auffangparagraphen.

Hier wird dann ca.20% mitschuld angerechnet.

 

In den hier beschrieben Fall sehe ich hier aber keine Anwendung fpür eine Gefährdungshaftung.

 

Von einem Rechtsstreit würde ich hier auch aufgrund der relativ geringen Schadenhöhe absehen.

Sicherlich würde es hier nur auf einen Vergleich hinauslaufen und jeder trägt seine Kosten und zusätzlich anteilig Anwalts und Gerichtskosten.

Gruß

Hobaum100

Ja, ich meinte die Gefährdungshaftung, mein Beispiel ist auch nur zur Info was bei uns so alles möglich ist.

Ansonsten sehe ich den Schaden auch als zu gering an um wie groß zu streiten.

am 4. Juni 2009 um 10:29

Zitat:

Welche Teilschuld sollte Deinen Unfallgegener denn treffen?

Du bist auf ein parkendes Auto gefahren. Das er das Auto in einer Verbotszone abgestellt hat gibt niemanden das Recht es zu beschädigen. Sorry ist aber so.

Bitte gib in Zukunft nur noch Kommentare hier ab wenn du Ahnung hast - alles andere ist witzlos und hilft niemandem weiter, wenn du hier falsche Aussagen triffst weil du "denkst das es so sei".

 

Grundsätzlich ist je nach Stelle eine Teilschuld definitiv zu prüfen - der Unfall sollte ja exakt aufgenommen worden sein.

 

Denn: Wenn mich jemand unerlaubterweise! so zuparkt dass ich kaum aus meiner Parklücke rauskomme, und das so auch amtlich von der Polizei o.ä. festgestellt wird, dann trägt natürlich der andere eine Mitschuld.

Letztenendes "nötigt" mich der andere entweder die Polizei zu rufen um sein Fahrzeug abschleppen zu lassen oder zu versuchen trotz Behinderung rauszufahren - und wenn das halt schiefgeht hat der Falschparker natürlich seinen Teil dazu beigetragen.

Wenn man jeden der durch falsch Parken einen in solche knappe Situationen bringt man gleich die Polizei etc. rufen lässt kostet einen selbst das endlos Zeit und nerven, und es wird gern mal von "Überreaktion" geschwafelt. Wenn man sich sagt "Gut, ich mach mal nicht son aufriss sondern versuche Vorsichtig rauszufahren" soll man auch wieder der gearschte sein - super!

Ganz ehrlich wer bewusst dauerhaft irgendwo verbotenerweise parkt wo man andere mehr oder weniger massiv behindert oder gefährdet ist nichts als ein stinkender Egoist.

Bei mir war es fast genau die selbe Situation: jemand parkte auf einem Parkplatz in dritter Reihe, ich schaute mich vor dem losfahren um und übersah den Wagen offenbar, da man ja auch nur bedingt damit rechnen kann das auf einem schmalen Parkplatz jemand mitten in der Mitte steht und parkt.

Ergebnis war ein Schaden und über einen Anwalt habe ich die Schuldfrage klären lassen und er arrangierte eine Teilschuld von 50/50 - was vom Unfallgegner so dann auch akzeptiert wurde.

am 4. Juni 2009 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

 

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

Welche Teilschuld sollte Deinen Unfallgegener denn treffen?

Du bist auf ein parkendes Auto gefahren. Das er das Auto in einer Verbotszone abgestellt hat gibt niemanden das Recht es zu beschädigen. Sorry ist aber so.

Bitte gib in Zukunft nur noch Kommentare hier ab wenn du Ahnung hast - alles andere ist witzlos und hilft niemandem weiter, wenn du hier falsche Aussagen triffst weil du "denkst das es so sei".

Grundsätzlich ist je nach Stelle eine Teilschuld definitiv zu prüfen - der Unfall sollte ja exakt aufgenommen worden sein.

Denn: Wenn mich jemand unerlaubterweise! so zuparkt dass ich kaum aus meiner Parklücke rauskomme, und das so auch amtlich von der Polizei o.ä. festgestellt wird, dann trägt natürlich der andere eine Mitschuld.

Letztenendes "nötigt" mich der andere entweder die Polizei zu rufen um sein Fahrzeug abschleppen zu lassen oder zu versuchen trotz Behinderung rauszufahren - und wenn das halt schiefgeht hat der Falschparker natürlich seinen Teil dazu beigetragen.

Wenn man jeden der durch falsch Parken einen in solche knappe Situationen bringt man gleich die Polizei etc. rufen lässt kostet einen selbst das endlos Zeit und nerven, und es wird gern mal von "Überreaktion" geschwafelt. Wenn man sich sagt "Gut, ich mach mal nicht son aufriss sondern versuche Vorsichtig rauszufahren" soll man auch wieder der gearschte sein - super!

Ganz ehrlich wer bewusst dauerhaft irgendwo verbotenerweise parkt wo man andere mehr oder weniger massiv behindert oder gefährdet ist nichts als ein stinkender Egoist.

Bei mir war es fast genau die selbe Situation: jemand parkte auf einem Parkplatz in dritter Reihe, ich schaute mich vor dem losfahren um und übersah den Wagen offenbar, da man ja auch nur bedingt damit rechnen kann das auf einem schmalen Parkplatz jemand mitten in der Mitte steht und parkt.

Ergebnis war ein Schaden und über einen Anwalt habe ich die Schuldfrage klären lassen und er arrangierte eine Teilschuld von 50/50 - was vom Unfallgegner so dann auch akzeptiert wurde.

Sorry, aber nur weil Du eine andere Ansicht vertritts werden nicht automatisch allle andern falsch.

Und wenn hier wegen eines Spiegels ein Rechtstreit vom Zaun gebrochen werden soll, bevor man überhaupt mit seinem Unfallgegner gesprochen hat, halte ich Deine Ratschläge für sehr bedenklich.

Was würde Dir ein 50/50 Anteil denn helfen ausser das Die Gerichte und die Anwälte zusätzliches Geld kosten?

Das ist Kostentreiberei.

Es ist auch nirgends die Rede davon gewesen das der Falschparker jemaden zugeparkt hatte wie Du es beschrieben hattest.

Du bringst hier eine Menge Tatsachen durcheinander.

Also erst richtig lesen und dann sachlich antworten.

Gruß

Hobaum

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