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Bagatellschaden

Themenstarteram 18. Juni 2024 um 20:03

Ich habe versehentlich beim Parken ein Auto anngeditscht. Lack ist ab. Die Dame meinte, in 2 Monaten wäre sie eh in der Werkstatt wegen TÜV und würde dort mit nem Lackstift drüber gehen lassen und gut wäre. Wenn sie die passende Farbe nicht hätten,würde ich den Stift besorgen. Wir haben uns also mündlich geeinigt.

MUSS ich das meiner Versicherung melden? Wegen so einem Scheiss möchte ich nicht höher gestuft werden.

Kann es Ärger geben,wenn sie in 2 Monaten doch mit Schadensregulierung um die Ecke kommt und ich da vorher nichts der Versicherung erzählt habe?

Oder wird es sogar schon teurer, nur weil ich nachfrage,ob ich den Schaden lieber selbst bezahlen sollte.

Sorry,bin maximal überfordert

Toyota
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17 Antworten
Themenstarteram 18. Juni 2024 um 20:48

Das sieht jetzt in der Nahaufnahme fies aus und da sind 100 Kratzer mehr.

Meine Frage ist, ob ich Die Versicherung erstmal bitten kann,den Schafen nicht aufzunehmen?

Das ist immer echt schwierig, da aus der Ferne etwas dazu zu sagen...

 

Du gehst mit der Meldung jedem Ärger aus dem Weg. Ich habe schon erlebt, dass die Versicherung rein auf meinen Hinweis hin, keine sofortige Stufung vorgenommen hat, sondern abgewartet hat. Der Unfallgegner hat Zeit bis 31.12.2028 den Schaden zu melden.

 

Da ist es gut, wenn man etwas schriftlich hat, dass der Schaden per Lackstift vollständig behoben wird und sonst keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

 

Der Schaden ist sehr Wahrscheinlich über 1000€. Es kann aber sein, dass es Vorschäden gibt, so dass nur eine Erweiterung von Dir zu zahlen wäre.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 18. Juni 2024 um 21:04

Danke, dann rufe ich morgen bei der Versicherung an.

Wir haben nichts schriftlich festgehalten. Ich glaube, ich habe echt alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.

Du solltest den Schaden deiner Versicherung melden und denen mitteilen, dass du dich mit der Geschädigten einigen wirst. Eine eventuelle Hochstufung deines Vertrags erfolgt erst zur nächsten Hauptfälligkeit deiner Versicherung, bis dahin sollte der Fall ja erledigt sein.

Wenn die Geschichte mit dem Lackstift malen beendet ist, lässt du dir von der Dame schriftlich bestätigen, dass der Schaden abgeschlossen ist und sie keine weiteren Ansprüche stellen wird, dass teilst du dann deiner Versicherung mit. Von einer Hochstufung deines SFR sollte dann abgesehen werden.

Ich habe noch nie gehört, daß jemand höher gestuft wird, nur weil er einen Schaden meldet. Sondern erst, wenn ein Schaden reguliert wird.

Das war glaube ich eine der Frage des TE.

Und ich würde den Schaden melden, um meinen Obliegenheitspflichten zu genügt zu haben.

Dann solltest du nochmal woanders hören, denn wenn ein Schaden gemeldet wird, wird er zur Höherstufung bei nächster Hauptfälligkeit vorgemerkt. Wenn der Schaden bidann nicht reguliert wurde, wird er gestuft.

Ist das im Ergebnis nicht dasselbe?

Themenstarteram 19. Juni 2024 um 9:00

Genau. Ich will nur melden,nicht regulieren lassen.

Ab dem Tag der Schadenmeldung werden Rückstellungen gebildet. Wenn der Schaden bis zur nächsten Hauptfälligkeit reguliert ist, werden diese aufgelöst und der ursprüngliche Vertragsstand wieder hergestellt.

 

@Jensa Wenn du dich mit der Dame nicht innerhalb von ein paar Tagen einigen kannst, solltest du den Schaden melden. Aber das wurde dir ja schon mehrfach empfohlen. Ansonsten KANN es später Stress mit der Versicherung geben. Schau dir deine AKB an, da steht mehr dazu.

Themenstarteram 19. Juni 2024 um 10:14

Vielen Dank an alle. Habe den Schaden vorsorglich gemeldet,den Sachverhalt geschildert und die Versicherung sagt, da passiert nichts solange sich die Dame nicht meldet.

Na also, alles halb so wild.

Zitat:

@Jensa schrieb am 19. Juni 2024 um 11:00:42 Uhr:

Genau. Ich will nur melden,nicht regulieren lassen.

Wenn die Dame später den Schaden deiner Versicherung meldet, wird diese auch den Schaden regulieren. Darauf hast du wenig Einfluß.

Das Problem ist immer, dass am Unfallort die Leute immer einsichtig sind. Hinterher gibts dann immer Tips, wie mal als Geschädigter aus dem Unfall den größten Vorteil ziehen kann.

Wenn möglich, vorab alles schriftlich festhalten.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. Juni 2024 um 12:42:18 Uhr:

Wenn die Dame später den Schaden deiner Versicherung meldet, wird diese auch den Schaden regulieren. Darauf hast du wenig Einfluß........

Dann kann er den Schaden evtl. noch zurückkaufen, bleibt dann aber sicher nicht bei den paar Kröten auf welche man sich am Unfallort geeinigt hat.

 

Deshalb sollte der TE sich möglichst schnell mit der Dame einigen.

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