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Bagatellschaden: Wo KVA anfertigen lassen?

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 16:36

Hallo,

mir fuhr man in das stehende Auto rein. Polizei war vor Ort und hatte die Verursacherin mündlich verwarnt.

Die Sache habe ich der Versicherung der Verursacherin gemeldet, woraufhin ich ein Fragebogen erhalten hatte. Habe diesen soweit ausgefüllt, allerdings soll ich nun ein Gutachten/ Rechnung /Kostenvoranschlag beifügen.

Habe bisher keines machen lassen. Ich möchte das ganze fiktiv abrechnen.

Meiner Meinung nach handelt es sich um einen Bagatellschaden: Lack an Stoßfänger und Zierleiste des Stoßfängers beschädigt, es dürfte also ausbauen und neu lackieren reichen, bzw. vielleicht fällt noch eine neue Zierleiste an, da diese tiefe Abschürfungen davontrug.

--> Gutachten also völlig überflüssig.

Aber wo soll ich jetzt den KVA anfertigen lassen? Das Auto ist 10 Jahre alt und hat 69tkm runter. Bisher hatte ich Reparaturen/Wartungen selbst vorgenommen bzw. in freien Werkstätten. D.h. Vertragswerkstatt scheidet aus? Habe bei der Versicherung angerufen, dort hieß es nur lapidar "Machen sie den Voranschlag, wenn er etwas kostet so übernehmen wir die Kosten. A, liebsten wäre es uns, wenn sie es der Werkstatt geben und sie diese sich darum kümmern lassen"

Auf die Frage wo ich den KVA anfertigen lassen soll wurde nur mit "Egal" geantwortet. Auf mich wirkte die Dame aber nicht sonderlich interessiert an meinen Anliegen.

Ich hatte aber immer wieder etwas davon gelesen, dass man mit einem solchen alten Fahrzeug an freie Werkstätten gebunden sei, daher frage ich. Der Lackierer verneint das Anfertigen eines solchen KVA, verwies mich an das Autohaus.

Beste Antwort im Thema
am 25. Januar 2016 um 17:06

ich würde ein Gutachten machen lassen.

Sage dem Gutachter, dass Du fiktiv abrechnen willst, dann kalkuliert auch gleich richtig.

Zudem wird sachverständlich festgestellt, dass nicht mehr kaputt ist, als man sieht.

gruß

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13 Antworten
am 25. Januar 2016 um 16:46

Ja dann geh doch in ein Autohaus...und lass dir einen Kostenvoranschlag machen.Zu deinen Kosten ist es ja letztendlich nicht. Kommen die auch nur zu deinem vermuteten Bagatellschaden hast du deine Ruhe...isses doch mehr kannst du das richten lassen. Du hast ja nur Vorteile

am 25. Januar 2016 um 16:47

Ich würde den KVA in der Markenwerkstatt anfertigen lassen.

Die Versicherung wird den dann schon kürzen, wenn ihnen die Stundensätze z.B. zu hoch sind.

am 25. Januar 2016 um 17:06

ich würde ein Gutachten machen lassen.

Sage dem Gutachter, dass Du fiktiv abrechnen willst, dann kalkuliert auch gleich richtig.

Zudem wird sachverständlich festgestellt, dass nicht mehr kaputt ist, als man sieht.

gruß

^gmM^

bei geringer Schadenshöhe wird halt ein Kurzgutachten erstellt.

Der Gutachter wird schon wissen, was in deinem Fall das Richtige ist.

am 25. Januar 2016 um 17:59

Falls nicht, zahlt man halt ein wenig drauf.

Aber das ist nun mal so, wenn man auf Tipps aus dem Internet hört :D

am 25. Januar 2016 um 18:04

Kannst Du dies näher ausführen? Warum sollte der TE daraufzahlen müssen?

am 25. Januar 2016 um 18:11

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 25. Januar 2016 um 19:04:23 Uhr:

Kannst Du dies näher ausführen? Warum sollte der TE daraufzahlen müssen?

Da habe ich Zweifel, dass er uns an seinem "teuer" erworbenen Fachwissen Teilhaben läßt. :D

Gruß Frank,

Wissen ist Teuer muss aber nicht teuer sein. ;)

am 25. Januar 2016 um 18:38

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 25. Januar 2016 um 19:04:23 Uhr:

Kannst Du dies näher ausführen? Warum sollte der TE daraufzahlen müssen?

Falls der Gutachter geschäftstüchtig ist und doch ein großes Gutachten erstellt, obwohl ein Kurzgutachten reichen würde.

Wie wir doch alle gelernt haben, sind Gutachter alles Verbrecher.

Gruß olmo12

Der lieber einen KVA machen lassen würde.

am 25. Januar 2016 um 18:58

Zitat:

@olmo12 schrieb am 25. Januar 2016 um 18:59:25 Uhr:

Aber das ist nun mal so, wenn man auf Tipps aus dem Internet hört :D

Womit wir wieder bei deiner Aussage wären. :D

Gruß Frank,

der Gutachten oder Kurzgutachten erstellen lassen würde.

am 25. Januar 2016 um 19:06

Zitat:

@olmo12 schrieb am 25. Januar 2016 um 19:38:19 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 25. Januar 2016 um 19:04:23 Uhr:

Kannst Du dies näher ausführen? Warum sollte der TE daraufzahlen müssen?

Falls der Gutachter geschäftstüchtig ist und doch ein großes Gutachten erstellt, obwohl ein Kurzgutachten reichen würde.

Wie wir doch alle gelernt haben, sind Gutachter alles Verbrecher.

Gruß olmo12

Der lieber einen KVA machen lassen würde.

Sehe ich ein wenig anders. Die wäre dann eine nicht beauftragte Leistung.

Der TE geht ja zum Gutachter m.d.B. um Erstellung eines Gutachtens für die Versicherung. Dann kann der TE davon ausgehen, dass der Gutachter nicht eine Leistung erbringt, die für die Schadenregulierung nicht erforderlich ist. Ansonsten ist das das Privatvergnügen des Gutachters. Erstattungspflichtig in jedem Fall nicht.

Verehrter olmo12

- ich möchte Dich auf das Höflichste bitten, Deine lustig-prolligen Beiträge künftig zu unterlassen, da diese immer wieder äußerstes Missfallen bei Nutzern und Moderation verursachen.

twindance/MT-Moderation

Der erwartet, dass seiner Bitte uneingeschränkt entsprochen wird!

Themenstarteram 26. Januar 2016 um 12:35

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 25. Januar 2016 um 18:06:45 Uhr:

ich würde ein Gutachten machen lassen.

Sage dem Gutachter, dass Du fiktiv abrechnen willst, dann kalkuliert auch gleich richtig.

Zudem wird sachverständlich festgestellt, dass nicht mehr kaputt ist, als man sieht.

gruß

Habe ich jetzt machen lassen. Hab ihm gesagt, dass ich eig. nur einen Lackschaden habe, da meinte er gleich "Da mach ich n Kostenvoranschlag".

Keine Stunde später hatte ich den per Mail schon da. :eek: 534€ (Ohne MwSt.) + 70€ Nutzungsausfall (2 Tage).

Es ist also nun "amtlich" ein Bagatellschaden.

Dann kann ich mich mit der Versicherung wieder in Verbindung setzen. Danke für die Tipps. (Hab die Däumchen verteilt)

Ich hab das jetzt schon 2x so gemacht, daß ich der gegnerischen Versicherung den Schaden mit Foto geschildert habe. Die Reparaturkosten bei so leichten Schäden sind einfach nachvollziehbar auch ohne KVA. Dann hab ich mit den Versicherern am Telefon verhandelt und wir sind beide Male zu einem für beide Seiten vernünftigen Geldbetrag gekommen.

Wenn die was sparen können sind die schon zu überzeugen.

Einen KVA bekommst du bei uns hier nirgends mehr kostenlos. Ist auch verständlich, wenn einer laufend KVAs für lau macht und dann doch niemand reparieren lässt...

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