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Baldige Leasingrückgabe mit Schaden

Themenstarteram 25. Februar 2024 um 18:38

Hallo liebe Gemeinde.

In ca. 5 Monaten gebe ich mein Leasingfahrzeug ab.

Dieser ist natürlich allgemein in einem top Zustand und wird mit ca. 14.000 Minderkilometer zurück gegeben.

Allerdings bin ich vor ca 6 Monaten beim rausfahren aus meiner Garage beim Abbiegen leicht mit der hinteren Türe gegen die Wand gekommen. Schaden minimaler Kratzer an der Türe (ca 1 cm lang)

Das meiste hat tatsächlich der Seitenschweller ab bekommen (siehe Bild)

Schaden damals laut unabhängiger Werkstatt ca 1550 Euro.

Habe damals den Betrag über die Versicherung bekommen aber nicht reparieren lassen da ich mir dachte das ja vielleicht noch was dazu kommt und ich es dann in einem machen lassen.

Seit dem ist aber Gott sei dank nichts mehr passiert.

Jetzt ist meine Frage wie ich vorgehe. Den Wagen beim Händler so wie er ist abgeben und über Wertminderung abrechnen? Mir ist klar das ich auf jeden noch einen Betrag bei Abgabe zu zahlen habe.

Oder vorher bei einer Vertragswerkstatt reparieren lassen ?

Wie hoch wird die Wertminderung wohl ca. ausfallen im Vergleich zu den damaligen Reperaturkosten?

Ich danke euch!

Schaden rechte Seite.
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27 Antworten

Sachen gibts. Das Auto gehört dir nicht. Die Versicherungsleistung gehört der Leasing, die hast du auch nur aufgrund von Falschangaben bei der Versicherung eingestrichen.

Das ist ein richtiger Schaden, da ist nichts mit Wertminderung. Der Schaden wird behoben. So kauft den Wagen doch niemand, das ist vielleicht bei einem Auto 10+ Jahre soweit egal.

Mit Sicherheit wird der Schaden höher ausfallen, alles ist teurer geworden.

Smart Repair bevor das Auto zurückgegeben wird.

Zitat:

@benprettig schrieb am 26. Februar 2024 um 06:29:06 Uhr:

Sachen gibts. Das Auto gehört dir nicht. Die Versicherungsleistung gehört der Leasing, die hast du auch nur aufgrund von Falschangaben bei der Versicherung eingestrichen.

Das ist ein richtiger Schaden, da ist nichts mit Wertminderung. Der Schaden wird behoben. So kauft den Wagen doch niemand, das ist vielleicht bei einem Auto 10+ Jahre soweit egal.

Mit Sicherheit wird der Schaden höher ausfallen, alles ist teurer geworden.

Ich glaube auch - das war kein gutes Geschäft. Vor allem war das wohl gegenüber dem Leasinggeber meldepflichtig.

Mich wundert ja, dass die Versicherung überhaupt fiktiv abgerechnet und an den TE ausgezahlt hat. Ich kenne das üblicherweise bei Schäden so, dass bei geleasten Fahrzeugen der Leasinggeber zeitnah informiert werden muss und die Versicherung nicht ohne Rücksprache bzw. Auszahlung direkt an den Leasinggeber reguliert. Am Ende droht noch Ärger wegen der fehlenden Information des Leasinggebers.

Sehe das nicht so dramatisch, die 1500€ sind ne gute Basis. Das schwarze Teil unter der Tür gibt es einzeln und den Rest bessert ein guter Lacker aus.

Im Idealfall würde ich da vorab mal beim Händler vorfahren und das besprechen. Vlt musst du nochmal 1000€ draufpacken.

Bei der Leasing hast du den Schaden nicht gemeldet?

Themenstarteram 26. Februar 2024 um 10:21

Nein. Den Schaden habe ich nicht beim Leasinggeber gemeldet, da ich mir dachte das der Schaden bei Rückgabe notiert und mir in Rechnung gestellt wird.

Zitat:

@FrederikK.1986 schrieb am 26. Februar 2024 um 11:21:58 Uhr:

Nein. Den Schaden habe ich nicht beim Leasinggeber gemeldet, da ich mir dachte das der Schaden bei Rückgabe notiert und mir in Rechnung gestellt wird.

Dann solltest du nochmal in deine Vertragsunterlagen sehen bezüglich deiner Rechte und Pflichten.

Themenstarteram 26. Februar 2024 um 10:52

Ist jetzt leider so wie es ist. Will ja auch nichts verschweigen o.ä.

Habe jetzt also nur die Möglichkeit bei Rückgabe den Schaden anzugeben und für die Kosten aufzukommen. Ob es dann bei den ca. 1500 Euro bleibt oder ich noch eine Strafe zu zahlen habe bleibt ab zu warten.

Zitat:

@FrederikK.1986 schrieb am 26. Februar 2024 um 11:21:58 Uhr:

Nein. Den Schaden habe ich nicht beim Leasinggeber gemeldet, da ich mir dachte das der Schaden bei Rückgabe notiert und mir in Rechnung gestellt wird.

die Entscheidung darüber obliegt mMn nicht Dir - sondern dem Fahrzeugeigentümer

Zitat:

@FrederikK.1986 schrieb am 26. Februar 2024 um 11:52:24 Uhr:

Ob es dann bei den ca. 1500 Euro bleibt oder ich noch eine Strafe zu zahlen habe bleibt ab zu warten.

Eine "Strafe" nicht - aber das wird neu bewertet, mit den Kosten die bei der Vertragswerkstatt für die Reparatur anfallen würde ich meinen. Und ich wäre nicht verwundert, wenn das höher läge als das von irgendeiner Werkstatt in der Vergangenheit überschlagene.

Ich bin gespannt, bitte berichten

Themenstarteram 26. Februar 2024 um 11:00

Hatte mich falsch ausgedrückt mit „unabhängiger Werkstatt. Es war schon eine Fachwerkstatt vom Hersteller aber halt keine vorgegebene. Ich werde sehen welchen Betrag Sie veranschlagen. Habe mir ja für solche fälle auch ein gutes Polster zurückgelegt.

War der Betrag der Abrechnung Netto oder Brutto? I.d.R. wird ja bei fiktiver Abrechnung nur Netto ausbezahlt. Dürfte dann ggf. auch schwierig werden, die noch fehlenden 19% zu bekommen.

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