Ballhupe Tüv
Hallo jemand Ahnung ob man sein Möp noch mit einer Ballhupe vorführen darf?
Wenn ja kennt jemand eine Gute?
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13 Antworten
zusätzlich zur normalen elektr. Hupe ist diese erlaubt, ebenso wie ein sep. Make Up Spiegel.
Dazu reicht ein Blick ins Gesetz:
§55 StVZO Einrichtungen für Schallzeichen:
"(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen."
Da steht nichts von elektrisch.
Ballhupen bekommt man beim Fahrradzubehör, u.a. in den Fahrradabteilungen der Baumärkte oder bei real.-
Aber ich befürchte, die Hupe wird ne Zulassung brauchen, elektrisch oder nicht, oder? =>E-Nummer
Gruß,
Nein. Eine elektrische Hupe vielleicht was wegen Funkentstörung oder so, das weiß ich nicht.
Eine Ballhupe nicht.
Erneut hilft der Blick ins Gesetz, in dem Fall den § 22a StVZO, der bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile aufzählt. Hupen gehören nicht dazu.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php
Hätte ich nicht gedacht! Was verbietet denn dann eigentlich die Preßluft-Melodiegedudelhupen, wie man sie früher oft in südlichen Ländern so oft hören konnte?
So viel ich weiß dürfen die nur einen Ton haben. Deshalb auch Tatü-Tata für
Polizei usw.
Und wo ist das geregelt?
einfach lesen. Steht eigentlich alles drin:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hupe
Zitat:
@kawastaudt schrieb am 20. August 2017 um 15:25:26 Uhr:
Und wo ist das geregelt?
In den beiden Bestimmungen, die ich genannt habe.
§ 22a StVZO verweist auch auf den 55er.
Ziff.19 Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn - (§ 55 Abs. 3);
19a. Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Anhaltehorn) (§ 55 Absatz 3a);
sind bauartgenehmigungspflichtig.
§ 55 StVZO:
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann.
(3a) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3a mit Anhaltesignal und mit Signalgebern für rote Lichtschrift ausgerüstet sind, dürfen neben der in Absatz 3 vorgeschriebenen Warneinrichtung, dem Einsatzhorn, mit einer zusätzlichen Warneinrichtung, dem Anhaltehorn, ausgerüstet sein. Es muss sichergestellt sein, dass das Anhaltehorn nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal und dem Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert werden kann. Es darf nicht möglich sein, die Warneinrichtungen gemeinsam zu betreiben.
(4) Ausschließlich die in den Absätzen 1 bis 3a beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen nach Absatz 3a Satz 1, angebracht sein. Nur die in Satz 1 der Absätze 3 und 3a genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn oder zusätzlich mit dem Anhaltehorn ausgerüstet sein.
Würde zusammenfassend bedeuten, ich schraube mir an meine Kawa ne Ballhupe hin und die elektrische schraube ich ab und bekomme TÜV?
Das mit dem "TÜV bekommen" ist wie mit dem Choke. Korrekterweise wird die Anmeldefrist zur Hauptuntersuchung nach bestandener Prüfung in zwei Jahren neu festgelegt.
Viele glauben, dass ihr Heil und Wehe von der Laune des Herrn im graublauen Kittel abhängt. Dem ist nicht so.
Die turnusmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern regelt der § 29 StVZO.
Die Überprüfung erfolgt nach den Maßgaben der Anlagen VIII und vor allem VIIIa zur StVZO. Diese Liste hat der Prüfer abzuarbeiten.
Den VIIIa kannst Du ja mal durcharbeiten. Ist für den Laien nicht immer einfach. "Einrichtungen zur Energiebevorratung" nennen viele noch immer einfach nur "Tank". Kann aber auch eine Batterie sein.
Die Prüfungen sind in Baugruppen zusammengefasst. Unter 6.7.2. "weitere Ausstattung" findest Du "Einrichtung für Schallzeichen". So heißt eine Hupe im Amtsdeutsch. Dann steht da: "Ausführung", "Zulässigkeit" und "Funktion"
Dann prüfen wir das ab:
Ausführung: Ballhupe
Zulässigkeit: keine Tonfolge. Macht die Ballhupe "miip-möööp" ist sie raus. Trötet sie nur beim drücken, entspricht sie § 55 StVZO
Funktion: Man muss sie gut hören. Die Wechselstrom - Schnarre an meiner Husqvarna hört keiner.
Auch wenn es sich im ersten Moment komisch anhört, aber ich sehe keinen Grund, weshalb eine solche "manuell mit Luftimpuls betriebene Einrichtung für Schallzeichen" ein Mangel sein sollte.
Nicht jeder Prüfer kennt die StVZO genau. Und nur wenige die neuen EG-VO'en. Dass der dumm guckt, glaube ich sofort. Aber um hier einen Mangel zu beschreiben, muss er ihn nachweisen.
Ich kann keinen erkennen und würde das bei einer Motorradkontrolle im Rahmen des KTM nicht beanstanden, aber sicher mit einem Grinsen zur Kenntnis nehmen.
Natürlich hatte ich auch schon ne Ballhupe am Moped und war damit beim TÜV (also zur HU). Das war so ein gedrehtes Horn mit Gummiball. Hat der Prüfer draufgedrückt, hat tröt gemacht, sein Kollege auf der Nachbarspur hat geschaut was da so komische Geräusche macht - laut genug, definitivnicht über 105db, alles gut.
Aber trotzdem Mist, hat auf der AB Plopp gemacht und dann war der Ball weg! Jetzt ist ne große, laute Fahrradklingel dran, auch ok....
Zitat:
@Chrom666 schrieb am 20. August 2017 um 18:42:25 Uhr:
Natürlich hatte ich auch schon ne Ballhupe am Moped und war damit beim TÜV (also zur HU). Jetzt ist ne große, laute Fahrradklingel dran, auch ok....
Da muss ich Dich leider enttäuschen.
Bei einem Kraftfahrzeug müssen es "Hupen und Hörner" sein. (§ 55 Abs. 2 StVZO)
Nur bei einem Mofa sind "helltönende Glocken" erlaubt (§ 55 Abs. 6 StVZO)