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Ballon-Finanzierung Golf 7 mit Kaufpreisschutz oder Neuwertentschädigung oder GAP Deckung?

Themenstarteram 10. April 2013 um 15:05

Hi,

ich stehe kurz vor der Ballon-Finanzierung eines Golf 7 und möchte gerne wissen, welche Absicherung die Beste ist, damit im Falle eine Unfalls mit Totalschaden keine Schuldenfalle entsteht:

Der Händler empfehlt den Kaufpreisschutz von VVD. Diese Zusatzversicherung soll ca. 18 Euro im Monat kosten. Diese ist unabhängig davon, ob man die KFZ-Kaskoversicherung auch bei dem VVD beantragt. Es ist also ein eigenständiges Produkt:

Infos: http://www.volkswagen.de/.../kaufpreisschutz.html

Video dazu: http://www.youtube.com/watch?v=21Wpa3kPMm8

 

Oder soll ich über meine KFZ Versicherung VHV, das Zusatzpaket EXKLUSIV und GAP-Deckung buchen?

Zusatzpaket EXKLUSIV

• Neuwertentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung, NEU inkl. Überführungskosten bis 1.000 Euro

• Erweiterte Eigenschadendeckung auch für Schäden an eigenen Pkw auf dem Grundstück sowie an eigenen Gebäuden/Sachen

• 5 % der Reparaturkosten als Wertminderungspauschale bei Unfällen innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung

(ab Reparaturen über 1.000 Euro)

• Kein Abzug „neu für alt“ auch für Autoradios und Navigationsgeräte

• Austausch von Schlössern auch nach Verlust und Liegenlassen der Schlüssel (50%ige Kostenübernahme)

• Versicherungsschutz auf Fähren

• NEU Schäden am Pkw durch Anhänger „Schlingerdeckung“

• Mitversicherung von Unterschlagung zum Beispiel durch einen Kaufinteressenten während einer Probefahrt

Die GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) schützt den Leasing-/

Kreditnehmer vor den finanziellen Nachteilen bei Totalschaden oder

Diebstahl eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs.

Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls eines geleasten oder kreditfinanzierten

Fahrzeugs muss der Leasing-/Kreditnehmer normalerweise die

Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an den Leasing-/Kreditgeber

zahlen. Diese liegt oft über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs,

der von der eigenen Kaskoversicherung (abzüglich Selbstbeteiligung) bzw.

der Haftpflichtversicherung der Gegenseite ersetzt wird. Für die Differenz

muss der Leasing-/Kreditnehmer selbst aufkommen.

Der Differenzbetrag kann abhängig von der Restlaufzeit mehrere Tausend

Euro betragen. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko und gibt dem

Leasing-/Kreditnehmer so Sicherheit vor zusätzlichen Kosten.

Die GAP-Deckung kann als beitragspflichtige Ergänzung zur Vollkaskodeckung

für Verträge von geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen

abgeschlossen werden.

Infos:

https://www.vhv.de/vhv/privat/Unsere-Produkte-Fahrzeuge-Auto.html

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Mir ist klar, dass das nun niemand hören will, aber bei einer gesunden Finanzierung ist dieses ganze Gedöns einfach nicht nötig.

Notwendig werden Versicherungen dieser Art erst, wenn der Fahrzeugpreis und damit die Finanzierungsart die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

Wird das Fahrzeug in einer Weise finanziert, in der geschuldete Restbetrag zu jeder Zeit geringer ist als der aktuelle Fahrzeugwert, muss ich mir keinerlei Gedanken über Löcher in der Finanzierung machen, da die Deckung der VK in jeder Form eines Schadens locker ausreicht. Dann gibts kein "GAP" das ich für viel Geld absichern müsste.

Mit 2000€ Anzahlung, 47* 99€ Monatsraten und 15000€ Ballonrate funktioniert das nun mal nicht nicht.

 

Anders gesagt: Ich würde an Stelle des TE eher meine Finanzierung überdenken, anstatt mir Gedanken darüber machen zu müssen, wie ich ein abenteuerliches Finanzkonstrukt halbwegs absichern kann.

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Moin,

 

für die ersten beiden Jahre ist natürlich der Kaufpreisschutz am besten, aber danach natürlich die GAP Deckung, da sie über die gesamte Finanzierungsdauer die VK - Zeitwertlücke abdeckt.

 

Themenstarteram 10. April 2013 um 19:23

Laut http://www.volkswagen.de/.../kaufpreisschutz.html

Bedingungen:

Max. Fahrzeugalter bei Beginn: 5 Jahre (60 Monate)

Max. Fahrzeugalter bei Ablauf: 9 Jahre (108 Monate)

Max. Laufzeit: 5 Jahre (60 Monate)

 

Also 5 Jahre möglich sogar.

Hier habe ich noch ein Schaubild gefunden, die den Unterschied GAP Versicherung und Kaufpreisschutz zeigt:

http://maxxogon.de/de/produkte/gap-und-rti-kaufpreisschutz.html

Demnach wäre es ja am sinnvollsten, die GAP Versicherung überhaupt nicht zu buchen bei der VHV, sondern:

zuerst die 24 Monate das Zusatzpaket EXKLUSIV bei der VHV zu buchen, da ja Neuwertentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung, NEU inkl. Überführungskosten bis 1.000 Euro sind.

 

Und danach dann den Kaufpreisschutz von VVD, oder?

 

So wäre ich 5 Jahre voll abgesichert.

 

Nachtrag:

Ich habe jetzt noch folgendes gefunden auf:

http://www.kredite-infoportal.de/.../

 

"Beispiel: Kaufpreis-Schutz bei finanzierten Audis

Die Autobanken sind kreativ, wenn es darum geht, dem Autokäufer neben den reinen Finanzierungsraten (Kreditarten, Leasingraten) noch weitere Finanzdienstleistungen und Versicherungen zu verkaufen: So offeriert die AudiBank als eine der großen KFZ-Banken einen so genannten “Kaufpreisschutz”. Diese Versicherung erstattet im Leistungsfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem ursprünglichen Kaufpreis. Leistungsfall ist hier entweder der Totalschaden oder “Totaldiebstahl”. Der Effekt geht damit über die oben geschilderte reine GAP-Deckung hinaus, wie das folgende Beispiel zeigt:

Herr Mustermann kauft sich einen Audi-Neuwagen für 70.000 EUR kauft und finanziert diesen.

Nach einem Jahr erfährt dieser Audi einen Totalschaden/Totalverlust.

Die Restschuld gemäß Kreditvertrag ist noch 60.000 EUR.

Der Restwert/Wiederbeschaffungswert für einen solchen, ein Jahr alten Vergleichswagen beträgt jedoch nur noch 50.000 EUR.

Welche Szenarien gibt es es nun:

Ohne GAP-Deckung in der KFZ-Versicherung würde Herr Mustermann nur noch 50.000 EUR bekommen, obwohl er bei der Bank noch 60.000 EUR ablösen muss. D.h. er hätte nicht nur kein Auto mehr, sondern noch zusätzlich 10.000 EUR Schulden offen!

Mit GAP-Versicherungsschutz erhält Herr Mustermann die 60.000 EUR. Er hat jetzt zwar kein Auto mehr, aber auch keine Schulden. So gesehen kann er “schuldenfrei” einen neuen Wagen finanzieren.

Bei einem voll wirksamen Kaufpreisschutz würde Herr Mustermann jedoch seine ursprünglich bezahlten 70.000 EUR erhalten: einmal den Restwert/Wiederbeschaffungswert i.H.v. 50.000 EUR aus der ‘normalen’ Autoversicherung, zusätzlich die Differenz von 20.000 EUR aus der Kaufpreisschutzversicherung."

 

D.h. ich brauche bei der VHV gar kein Exklusivpaket zu buchen, sondern gleich den Kaufpreisschutz bei VVD/VW. Das ist doch wohl am besten.

Der ADAC bietet auch eine Kaufpreisversicherung an:

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=i4eIZvxLFDU

Keine Ahnung wie das bei VHV oder VVD ist.

 

Ich kenne die Kaufpreiserstattung nur bis max 2 Jahre ab Erstzulassung im Rahmen der VK/TK beim Versicherer, wärend die GAP Deckung für die gesamte Leasing/Finanzierungsdauer gilt.

 

 

am 15. April 2013 um 10:37

Hallo,

das Thema hatte ich auch letzte Woche im Autohaus.

Der Verkäufer hat mir zu meinem Jahreswagen den Kaufpreisschutz mitverkauft. Ich habe meine Haftpflicht und Kasko aber bei der HUK. Nun lese ich auf der Webseite vom Volkswagen Versicherungsdienst in den Hinweisen zu der Versicherung:

Zitat:

Totalschaden (inkl. Totaldiebstahl) bei gleichzeitiger Vollkaskoversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG vermittelt durch den Volkswagen VersicherungsService.

Am Telefon hat mir eine Dame vom Versicherungsdienst das bestätigt.

Weiß einer mehr?

Gruß,

Uwe

am 15. April 2013 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von el_barto0815

Hallo,

das Thema hatte ich auch letzte Woche im Autohaus.

Der Verkäufer hat mir zu meinem Jahreswagen den Kaufpreisschutz mitverkauft. Ich habe meine Haftpflicht und Kasko aber bei der HUK. Nun lese ich auf der Webseite vom Volkswagen Versicherungsdienst in den Hinweisen zu der Versicherung:

Zitat:

Original geschrieben von el_barto0815

Zitat:

Totalschaden (inkl. Totaldiebstahl) bei gleichzeitiger Vollkaskoversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG vermittelt durch den Volkswagen VersicherungsService.

Am Telefon hat mir eine Dame vom Versicherungsdienst das bestätigt.

Weiß einer mehr?

Gruß,

Uwe

Hat sich erledigt. Die Dame am Telefon hat wohl Kaufpreisschutz und die Komponente KaskoWert der Vollkaskoversicherung verwechselt.

Gruß

Uwe

Demnach ist KaskoWert doch sinnvoll für einen Neuwagen, zwecks kompletter Abdeckung bei Totalschaden ??

Wären bei mir knapp 19 Euro / Monat

Mir ist klar, dass das nun niemand hören will, aber bei einer gesunden Finanzierung ist dieses ganze Gedöns einfach nicht nötig.

Notwendig werden Versicherungen dieser Art erst, wenn der Fahrzeugpreis und damit die Finanzierungsart die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

Wird das Fahrzeug in einer Weise finanziert, in der geschuldete Restbetrag zu jeder Zeit geringer ist als der aktuelle Fahrzeugwert, muss ich mir keinerlei Gedanken über Löcher in der Finanzierung machen, da die Deckung der VK in jeder Form eines Schadens locker ausreicht. Dann gibts kein "GAP" das ich für viel Geld absichern müsste.

Mit 2000€ Anzahlung, 47* 99€ Monatsraten und 15000€ Ballonrate funktioniert das nun mal nicht nicht.

 

Anders gesagt: Ich würde an Stelle des TE eher meine Finanzierung überdenken, anstatt mir Gedanken darüber machen zu müssen, wie ich ein abenteuerliches Finanzkonstrukt halbwegs absichern kann.

Wenn ich das Teil in 3 Jahren schrotte und einen Totalschaden habe bringt mir die beste Finanzierung nix. Eine Differenz bleibt. Beim vvd bekomm ich den Preis den ich bei der Finanzierung bezahlt habe und lös den Restbetrag ab und mir bleibt die Differenz zum Kaufpreis in der eigenen Tasche.

Zitat:

Original geschrieben von Sapphire.B5

Wenn ich das Teil in 3 Jahren schrotte und einen Totalschaden habe bringt mir die beste Finanzierung nix. Eine Differenz bleibt.

Die Differenz bleibt dann (und nur dann), wenn Anzahlung und Raten im Verhältnis zum Kaufpreis zu niedrig gewählt wurden.

Du wirst keine Differenz haben wenn deine Anzahlung hoch war. Somit ist dein Geld (Anzahlung) also weg und meins nicht. Darum geht's doch, oder?

am 15. Dezember 2013 um 19:18

Hallo,

ich steh vor der gleichen Entscheidung. 20.000 Euro Darlehen und 48 Monate Laufzeit. Verbrieftes Rückgaberecht zu 9500 Euro.

Bin jetzt mal 2 Szenarien durch:

Totalschaden/Diebstahl nach 18 Monaten

Wiederbeschaffungswert ca. 12150 Euro

Bankschulden ca. 16000 Euro -> somit gute 4000 Euro Schulden und kein Geld fürn neues

Kaufpreisschutz würde jetzt in meinem Beispiel ca. 9945 Euro

bezahlen zzgl. Selbstbeteilung Diebstahl (500 Euro) und es gäbe einen Bonus von 1000 Euro auf neue. = 11445 Euro zu dem Wiederbeschaffungswert

Totalschaden/Diebstahl nach 40 Monaten

Wiederbeschaffungswert ca. 9945 Euro

Bankschulden ca. 11200 Euro -> somit ca. 1200 Euro Schulden und kein Geld fürn neues

Kaufpreisschutz würde jetzt in meinem Beispiel ca. 12155 Euro bezahlen zzgl. SB 500+ Bonus 1000 Euro auf neue. = 13655 Euro zu dem Wiederbeschaffungswert

Der Spaß würde 19 Euro im Monat kosten (912 in den 4 Jahren). Dazu muss man sagen, dass ich eine PKW Versicherung vom Händler nehme, dort gibt es im Basistarif für 25 Euro für die ersten 24 Monate keine GAP-Deckung. Die Versicherung kostet in den zweiten 24 Monaten 35 Euro. Die Versicherung war ein klares muss für mich.

Was denkt ihr dazu?

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Basti GSI

Was denkt ihr dazu?

Danke

Das gleiche wie im Juli:

Solche GAP - Versicherungen wurden erdacht, um Fahrzeuge durch bestimmte Finanzierungsmodelle an Kunden verkaufen zu können die sich diese eigentlich nicht leisten können.

Ob es sinnvoll ist mit 912€ Prämie ein Risiko von 1200 - 4000€ abzusichern musst Du für dich entscheiden.

 

am 17. Dezember 2013 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Mir ist klar, dass das nun niemand hören will, aber bei einer gesunden Finanzierung ist dieses ganze Gedöns einfach nicht nötig.

Eine Neuwertentschädigung macht m. E. auch Sinn, wenn das Fahrzeug bar gekauft wurde. Schließlich ist es noch nicht so fürchterlich lange her, dass dies regulärer Bestandteil der Voll- und Teilkasko war.

Es ist doch ein Unterschied, ob Dir z. B. nach knapp zwei Jahren das Auto geklaut wird und Du dann den Neuwert ersetzt bekommst oder lediglich den Wiederbeschaffungswert eines fast zwei Jahre alten Autos.

Zudem bieten viele Versicherer diese Zusatzleistung als Service mit an - es muss also nicht für teures Geld gebucht werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Eine Neuwertentschädigung macht m. E. auch Sinn, wenn das Fahrzeug bar gekauft wurde. Schließlich ist es noch nicht so fürchterlich lange her, dass dies regulärer Bestandteil der Voll- und Teilkasko war.

Sehe ich genau so, das macht u.U. Sinn.

Hier wird m.M. nach von Anfang an allerdings von zwei verschiednen Produkten gesprochen:

Eine Neuwertentschädigung schützt vor der Tatsache, dass das neue Fahrzeug quasi mit der Ausfahrt aus dem Händlerhof 20% an Wert verliert, die ggf nicht ausgeglichen würden.

Beispiel:

Du fährst deinen kürzlich neu gekauften 40000€ Wagen nach drei Monaten zu Schrott und würdest von der Versicherung nur einen Zeitwert von 30000€ erhalten.

Da Du natürlich wieder einen neuen möchtest musst Du 10000€ zuschiessen.

-->Diese Lücke würde solch eine Versicherung decken.

Aber ist das das gleiche, wie diese GAP - Versicherungen, die oft als Zusatz zu einer Finanzierung hinzugebucht (und natürlich mitfinanziert) werden müssen/können?

Versicherungen die nicht die Lücke Zwischen Zeitwert und Neuwert, sondern zwischen Restschuld und Zeitwert decken?

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