- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- BALM Kontrolle A45 Tempo 60 Lappen weg 16.07.2024
BALM Kontrolle A45 Tempo 60 Lappen weg 16.07.2024
Auf der A45 fand eine temporäre Kontrolle der LKW/Lieferwagen durch das BALM statt, nach einem Geschwindigkeitstrichter von 120/80/60 wurde ich mit 105 auf der linken Spur geblitzt, 45 KM zu schnell und Fahrverbot droht. Da ein weisses Zusatzschild mit den Symbolen LKW/Transporter/KFZ-Anhänger) dort hing musste ich davon ausgehen das die 60 KM/H Begrenzung nur für dort aufgeführten Fahrzeuge galt um sie besser mit der Kelle auf den Parkplatz rauszuwinken. Deswegen für ich gemütlich mit 110 auf der linken Autobahnspur. In der Zeitung war zu lesen das in der kurzen Zeit der Kontrolle über 100 Fahrverbote ausgesprochen wurde, die Sache liegt beim Anwalt, wem ging es ähnlich ?
PS: Bin kein Schnellfahrer, habe 0 Punkte, fühle mich aber schon etwas verschaukelt daher der Weg mit dem Einspruch.
Ähnliche Themen
69 Antworten
Zitat:
@stefanfd schrieb am 27. September 2024 um 08:35:04 Uhr:
Auf der A45 fand eine temporäre Kontrolle der LKW/Lieferwagen durch das BALM statt, nach einem Geschwindigkeitstrichter von 120/80/60 wurde ich mit 105 auf der linken Spur geblitzt, 45 KM zu schnell und Fahrverbot droht. Da ein weisses Zusatzschild mit den Symbolen LKW/Transporter/KFZ-Anhänger) dort hing musste ich davon ausgehen das die 60 KM/H Begrenzung nur für dort aufgeführten Fahrzeuge galt um sie besser mit der Kelle auf den Parkplatz rauszuwinken.
Da LKW grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn haben, wäre eine solche Ausrede eher mit Vorsatz zu bewerten.
Warte mal ab, ob etwas kommt und wenn ja, ob man auf dem Bild dich erkennt.
Zitat:
@Monstrabidur schrieb am 27. September 2024 um 08:42:20 Uhr:
Warte mal ab, ob etwas kommt und wenn ja, ob man auf dem Bild dich erkennt.
Ist doch längst gekommen, er schrieb:
Zitat:
wurde ich mit 105 auf der linken Spur geblitzt, 45 KM zu schnell ..........die Sache liegt beim Anwalt......
Häufig hängen an bzw vor den Kontrollstellen drei Schilder übereinander: Ganz oben die Geschwindigkeitsbegrenzung, darunter Überholverbot und ganz unten das Zusatzzeichen mit den Fahrzeugarten.
Das Zusatzzeichen gilt (nur!) für das darüber aufgehängte Zeichen, hier also das Überholverbot. Anders wäre es nur, wenn die beiden oberen Zeichen auf einer Trägertafel (weiße Fläche mit umlaufendem schwarzen Rand) zusammengefasst wären.
Ja. Das kann man fehlinterpretieren.
Ist mir auch schon passiert, zum Glück ohne Blitz.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. September 2024 um 08:41:21 Uhr:
Zitat:
@stefanfd schrieb am 27. September 2024 um 08:35:04 Uhr:
Auf der A45 fand eine temporäre Kontrolle der LKW/Lieferwagen durch das BALM statt, nach einem Geschwindigkeitstrichter von 120/80/60 wurde ich mit 105 auf der linken Spur geblitzt, 45 KM zu schnell und Fahrverbot droht. Da ein weisses Zusatzschild mit den Symbolen LKW/Transporter/KFZ-Anhänger) dort hing musste ich davon ausgehen das die 60 KM/H Begrenzung nur für dort aufgeführten Fahrzeuge galt um sie besser mit der Kelle auf den Parkplatz rauszuwinken.
Da LKW grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn haben, wäre eine solche Ausrede eher mit Vorsatz zu bewerten.
Wo schreibt der TE das er mit einem LKW untewegs war ?
Er fuhr mit einem PKW und hat darum das TL nicht auf sich bezogen.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 27. September 2024 um 09:19:32 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 27. September 2024 um 08:41:21 Uhr:
Da LKW grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn haben, wäre eine solche Ausrede eher mit Vorsatz zu bewerten.
Wo schreibt der TE das er mit einem LKW untewegs war ?
Er fuhr mit einem PKW und hat darum das TL nicht auf sich bezogen.
Mann, mann....
Er meint: da LKWs nur maximal 80 fahren dürfen, kann es nicht sein, daß ein Geschwindigkeits-Trichter 120 (!) - 80 -60 nur für LKWs gilt. Sondern eben für alle.
Sorry Herr Nogel das Ich nachgefragt habe .....wie gut das Du alles weißt und sofort immer die richtigen Antworten parat hast
Danke dafür..........
Zusatzzeichen gilt nur für das darüber hängende Schild (Überholverbot) nicht für das Tempo 60 Schild was über dem Überholverbot hängt, dies muss mal erstmal wissen. Danke hk_do
Selten dämlich gemacht, wäre das Zusatzschild nicht gewesen hätte ich mich an die 60 gehalten. Vielleicht komme ich um ein Fahrverbot herum, 0 Punkte und pflegebedürftigen Vater im Haushalt. Bin sicher das viele darauf hereinfallen würden wobei Tempo 60 schon krass ist...
Und warum dann die weißen Zusatzschilder?Es hätte doch auch ohne gereicht, aber?
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 27. September 2024 um 09:51:53 Uhr:
Und warum dann die weißen Zusatzschilder?Es hätte doch auch ohne gereicht, aber?
Wenn es auch ein Überholverbot für PKW mit Anhänger geben soll, muss ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art-Schild (VZ 276) aufgestellt werden, was durch eine Zusatzsymboltafel auf LKWPKW+Anhänger beschränkt wird. Sonst gilt das Überholverbot ungewollt für alle PKW/Motorräder.
Die TL Schilder gelten für alle, also warum die Zusatz Schilder?
Von einem überholverbot schrieb der TE ja nix.
Ich kann mir vorstellen, daß die meisten anderen an der stelle langsamer waren. Das ist meistens ein Indiz dafür dass man vielleicht ein Verkehrszeichen übersehen hat oder wie hier, falsch interpretiert hat.
Im Ausland richte ich mich auch eher nach den einheimischen, die wissen was geht
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 27. September 2024 um 11:24:12 Uhr:
Die TL Schilder gelten für alle, also warum die Zusatz Schilder?
Von einem überholverbot schrieb der TE ja nix.
Der zweite Beitrag vom TE impliziert, dass doch da Überholverbotsschilder in der Kombi hingen:
Zitat:
@stefanfd schrieb am 27. September 2024 um 09:50:57 Uhr:
Zusatzzeichen gilt nur für das darüber hängende Schild (Überholverbot) nicht für das Tempo 60 Schild was über dem Überholverbot hängt, dies muss mal erstmal wissen. Danke hk_do