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Baustellenampel und Einfahrten auf das Grundstück freihalten?
Guten Abend,
wie verhält es sich genau in Bereich von Baustellen und Einfahrten frei halten?
Situation:
* Baustellenampel
* Fahrzeuge halten Situationsbedingt an der Ampel
* an einer Einfahrt auf einen privaten Hof steht ein Schild Ausfahrt frei halten
* Ausfahrt auf dem Gehweg ist nicht zugeparkt
* Stau auf der Straße aufgrund der Ampel
* keine Feuerwehr / Krankenhaus usw. Ausfahrt
Muss dann diese private Ausfahrt freigehalten werden auf der Straße um eine Einfahrt in ein privates Gelände zu ermöglichen nach Gesetzeslage?
Nach meiner Meinung klares Nein, aber Hinweise auf eine falsche Denkweise nehme ich gerne an (Bitte dann mit Angaben aus der StVZO).
Grüße Dirk
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dirk0575 schrieb am 23. Oktober 2018 um 19:48:15 Uhr:
Muss dann diese private Ausfahrt freigehalten werden auf der Straße um eine Einfahrt in ein privates Gelände zu ermöglichen ...
Tut es dir einen Abbruch da die benötigent 3,5m Abstand zu halten? Wäre halt nett und selber kostet es einem nix.
Gruß Metalhead
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13 Antworten
Das Freihalten bezieht sich nur auf das Parken. Verkehrsbedingtes Halten ist davon nicht betroffen.
In dem Fall interessiert das Schild nicht. Den du bist hier im fließenden Verkehr, und du wurdest nur durch die Baustellenampel genötigt anzuhalten. Wenn du in dem Fall vom Grunstück runter willst kannst du das machen wenn es weiter geht. Willst du auf das Grundstück, mußt du ja auch erst hinkommen.. Die Einfahrt ist ja auch nicht zugeparkt, sondern die Behinderung besteht Verkehrsbedingt durch die Baustelle. Sollte also doch logisch sein !!!
Gruß MIFIA4
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 23. Oktober 2018 um 20:02:10 Uhr:
In dem Fall interessiert das Schild nicht. Den du bist hier im fließenden Verkehr, und du wurdest nur durch die Baustellenampel genötigt anzuhalten. Wenn du in dem Fall vom Grunstück runter willst kannst du das machen wenn es weiter geht. Willst du auf das Grundstück, mußt du ja auch erst hinkommen.. Die Einfahrt ist ja auch nicht zugeparkt, sondern die Behinderung besteht Verkehrsbedingt durch die Baustelle. Sollte also doch logisch sein !!!
Gruß MIFIA4
Für mich auch logisch, nur derjenige der auf das Grundstück von der Gegenrichtung wollte hat einiges diskutiert. War nicht direkt betroffen, aber wollte halt abchecken bevor bei mir Diskussionen bevorstehen.
Vielen Dank für die Bestätigung meiner Annahme
Bei Einfahrten wo ich abschätzen kann das dort viel Verkehr zu erwarten ist z.b zu Geschafften, Fußballplätzen usw. lasse ich die Einfahrt frei bei dem Fall einer Ampel, bei Grundstückseinfahrten nicht, weil wenn man das an jeder machen würde die Schlange 2 mal so lang wäre. Wir haben hier so einen Fall im Berufsverkehr. Blöd ist nur das wenn der Gegenverkehr nicht in die Einfahrt rein kommt er meist einen Rückstau bis in die Kreuzung bildet.....
Zitat:
@Dirk0575 schrieb am 23. Oktober 2018 um 19:48:15 Uhr:
Muss dann diese private Ausfahrt freigehalten werden auf der Straße um eine Einfahrt in ein privates Gelände zu ermöglichen ...
Tut es dir einen Abbruch da die benötigent 3,5m Abstand zu halten? Wäre halt nett und selber kostet es einem nix.
Gruß Metalhead
Sehe ich auch so, muss man zwar nicht, aber wenn man es erkannt hat und es ist ein Zugang zu einer größeren Wohnanlage wo öfters mit Ein/Ausfahrenden zu rechnen ist, bricht man sich auch nichts ab dort eine Lücke zu lassen...
Zumal wie geschrieben und je nach Situation, wenn der entgegenkommende "Einfahrer" nicht fahren kann und sich der Rückstau bis in die Baustelle bildet, hat man auch nichts gewonnen.
Zitat:
@Dirk0575 schrieb am 23. Oktober 2018 um 19:48:15 Uhr:
Muss dann diese private Ausfahrt freigehalten werden auf der Straße um eine Einfahrt in ein privates Gelände zu ermöglichen nach Gesetzeslage?
Ausdrücklich freihalten muss man nur Kreuzungen und Einmündungen, nicht aber Ausfahrten (§ 11 StVO).
Zitat:
@Florian333 schrieb am 23. Oktober 2018 um 21:38:29 Uhr:
Zitat:
@Dirk0575 schrieb am 23. Oktober 2018 um 19:48:15 Uhr:
Muss dann diese private Ausfahrt freigehalten werden auf der Straße um eine Einfahrt in ein privates Gelände zu ermöglichen nach Gesetzeslage?
Ausdrücklich freihalten muss man nur Kreuzungen und Einmündungen, nicht aber Ausfahrten (§ 11 StVO).
Ebent, und wenn man nett ist, und sich an die gegenseitige Rücksichtnahme hält (Was heut zu Tage fast nicht mehr vorhanden ist ), dann lässt man auch jemandem in dem Fall rein oder raus. Ist aber leider heute nicht mehr so Mode. Mann steht selbst mit einem Rettungswagen, keiner macht mehr ein kleines winkerlein, nein nur ich ich ich. Nun ja so ist es halt.
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 23. Oktober 2018 um 21:48:26 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 23. Oktober 2018 um 21:38:29 Uhr:
Ausdrücklich freihalten muss man nur Kreuzungen und Einmündungen, nicht aber Ausfahrten (§ 11 StVO).
Ebent, und wenn man nett ist, und sich an die gegenseitige Rücksichtnahme hält (Was heut zu Tage fast nicht mehr vorhanden ist ), dann lässt man auch jemandem in dem Fall rein oder raus. Ist aber leider heute nicht mehr so Mode. Mann steht selbst mit einem Rettungswagen, keiner macht mehr ein kleines winkerlein, nein nur ich ich ich. Nun ja so ist es halt.
Fehlt nur noch Früher war alles besser..
Nein, man muss nur auch auf die positiven Dinge achten, ich erlebe sie auch im heutigen Verkehr oft genug, Die HeinBlöds fallen halt mehr auf ... sie sind aber nicht in der Überzahl.
Zitat:
@tartra schrieb am 23. Oktober 2018 um 21:53:04 Uhr:
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 23. Oktober 2018 um 21:48:26 Uhr:
Ebent, und wenn man nett ist, und sich an die gegenseitige Rücksichtnahme hält (Was heut zu Tage fast nicht mehr vorhanden ist ), dann lässt man auch jemandem in dem Fall rein oder raus. Ist aber leider heute nicht mehr so Mode. Mann steht selbst mit einem Rettungswagen, keiner macht mehr ein kleines winkerlein, nein nur ich ich ich. Nun ja so ist es halt.
Fehlt nur noch Früher war alles besser..
Nein, man muss nur auch auf die positiven Dinge achten, ich erlebe sie auch im heutigen Verkehr oft genug, Die HeinBlöds fallen halt mehr auf ... sie sind aber nicht in der Überzahl.
Das ist für manche eine Pflicht. Die Suche nach dem täglichen Aufreger. Da wird verzweifelt nach der Stecknadel im Heuhaufen gesucht, um sie sich dann selbst in den Finger zu stechen.
Grüße vom Ostelch
Dumm gelaufen ist es wenn es sich in die Baustelle zurück staut und der Erste an der Ampel nicht losfahren kann. Dann sind die Drängler die solches erst erkennen wenn der Fall eintritt erstmal auf andere am schimpfen. Ja Miteinander geht es eben besser.
Vielleicht hat auch der an der Grundstückseinfahrt das Schild genau aus dem Grund aufgestellt, weil er dann den fliesenden Verkehr nicht blockiert ! Manchmal hat sowas einen ganz banalen Grund der nicht gleich ersichtlich ist.
Wenn dann die Ellbogenfraktion da steht sieht mans machmal auch Rattern im Gehirnskasten, bei machen ratters ewig.
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 23. Oktober 2018 um 21:48:26 Uhr:
Ebent, und wenn man nett ist, und sich an die gegenseitige Rücksichtnahme hält (Was heut zu Tage fast nicht mehr vorhanden ist ), dann lässt man auch jemandem in dem Fall rein oder raus. Ist aber leider heute nicht mehr so Mode.
Da sich beim Rauslassen auch nicht mehr bedankt wird, sondern es als Selbstverständlichkeit angesehen wird, lasse ich selten mal jemanden raus.
Zum Thema: Sowas entscheidet man vor Ort. Eine kleine Hauseinfahrt würde ich nie freihalten, eine vom Supermarkt oder Tankstelle schon eher.