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Bedeutung Schilderwahn

Themenstarteram 21. Oktober 2022 um 14:37

Hallo Forumgemeinde,

bei uns um die Ecke ist seit kurzen eine Fahrradstraße entstanden mit ziemlicher Verwirrung der Beschilderung. Ich hoffe einer von euch Experten kann mir hierbei Licht ins Dunkel bringen.

 

In der Anlage habe ich versucht, das Chaos aufzuzeichnen. Dürfte ich als Anlieger in die Fahrradstraße rechts einfahren? Dürfte ich außerhalb der beschilderten Zeiten hinter dem eingeschränkten Halteverbot Parken? (Ja in der Fahrradstraße ist eine kleine Seitenbucht, in der Breite von Seitenparktaschen). Oder gilt generelles Parkverbot in Fahrradstraßen?

Das Zeichen "P mit Pfeil" ist zusammen mit dem "Motorradzeichen" auf einem separaten Schild montiert.

Beste Grüße

Beispiel Straße
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26 Antworten

Sowas passiert gerade in allen Städten. Oft schwer da die Orientierung zu behalten. Ich fahre dann intuitiv.

Ja du darfst einfahren, nein ich würde mit einem KFZ nicht parken

Hallo,

als Anlieger darfst Du hineinfahren.

Wenn Du als Anlieger mit einem Motorrad reinfährst, darfst Du in der Parkbucht parken. Aber nicht Mo- Fr 7 - 18 Uhr und Sa 7 - 14 Uhr, da Parkverbot in diesen Zeiträumen.

 

Grüße,

diezge

Da dort "Anlieger frei" ist, dürfen dort alle Fahrzeuge reinfahren, deren Fahrer ein "Anliegen " haben (Anwohner, Lieferanten, Besucher usw.).

 

Der Seitenstreifen ist ein ausgewiesener, zeitlich unbegrenzter Parkplatz für motorisierte Zweiräder. Für alle anderen Fahrzeuge gilt das eingeschränkte Haltverbot während der angegebenen Zeiten. Ich kann mir vorstellen, dass in der näheren Umgebung Geschäfte sind, welche zu den Zeiten beliefert werden dürfen. Dazu könnte der TE uns erhellen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. Oktober 2022 um 23:39:02 Uhr:

Da dort "Anlieger frei" ist, dürfen dort alle Fahrzeuge reinfahren, deren Fahrer ein "Anliegen " haben (Anwohner, Lieferanten, Besucher usw.).

Der war gut...

Mit Anliegern sind keine Personen gemeint, die ein Anliegen haben...

Anlieger sind Personen, deren Grundstück an dieser Straße anliegt. Und natürlich deren Besucher usw. In der Schweiz ist das klarer formuliert. Dort heißt es Anstößer frei, also Personen, deren Grundstück an die Straße stößt.

Es sind sehr wohl Fahrer gemeint die in der Straße ein Anliegen haben.

Das hatten wir doch schon in der Fahrschule.

Dann sollte man die Schweiz die Schweiz sein lassen und sich an dem orientieren was die deutsche Rechtsprechung sagt.

Hier mal was zum Lesen. https://www.adac.de/.../#:~:text=Das%20Zusatzschild%20"Anlieger%20frei"%20erlaubt,oder%20Pächter%20des%20Schrebergartens%20sein.

Zitat:

@Stormie96 schrieb am 22. Oktober 2022 um 06:02:06 Uhr:

Es sind sehr wohl Fahrer gemeint die in der Straße ein Anliegen haben.

Das hatten wir doch schon in der Fahrschule.

Dann haste da geschlafen... ;-)

Beispiel:

Wenn in der Straße immer eine tolle Weihnachtsbeleuchtung aufgebaut ist und man diese anschauen möchte, den Besitzer weder kennt, noch besuchen möchte, hat man zwar ein Anliegen (das Besichtigen der Weihnachtsbeleuchtung), darf aber trotzdem nicht reinfahren.

Das Wort Anlieger hat nichts mit einem Anliegen zu tun. Ich zitiere aus der Wikipedia:

"Anlieger (besonders in Deutschland), Anrainer (besonders in Österreich), Anstösser (besonders im Schweizerischen), auch Anwohner bezeichnet den unmittelbar angrenzenden oder direkt beteiligten Nachbarn einer Liegenschaft oder eines Rechtsgutes. Das betrifft sowohl die Nachbarn untereinander, als auch die gemeinsamen Nachbarn eines öffentlichen Raumes, etwa im Straßenverkehr.

Anlieger (oder Straßenanlieger) sind nach deutschem Recht Rechtssubjekte, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, das an eine öffentliche Straße, an einen Wasserlauf oder an eine gemeinsame Grenze, den Rain, grenzt.

Berechtigter Benutzer ist

- jeder – auch unerwünschte – Besucher eines Anliegers,

- derjenige, der einen Anlieger oder einen Besucher des Anliegers abholen will,

- derjenige, der eine Person in der Straße nur abholen will und gleich weiterfährt, weil eben jene Person dort nicht anzutreffen ist oder

- derjenige, der einen Automaten in der Sperrzone erreichen will."

Könnte ja auch sonst jeder kommen mit der Begründung, er habe das Anliegen, da durchzufahren.

Zitat:

@Stormie96 schrieb am 22. Oktober 2022 um 06:02:06 Uhr:

Es sind sehr wohl Fahrer gemeint die in der Straße ein Anliegen haben.

Das hatten wir doch schon in der Fahrschule.

Pipi ???

Duck und wech !

Schönes WE !

Gibt es denn ein Foto der Beschilderung an der Parkbucht, idealerweise mit etwas Örtlichkeit drumherum?

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