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Befreiung Wegstreckenzähler - Gebrauchtwagen
Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass Fahrzeuge, die nicht im "normalen" Mietwagen-Geschäft eingesetzt werden, von der Pflicht eines Wegstreckenzählers befreit werden können. Dies gilt wohl, wenn man nur mit pauschalen Festpreisen arbeitet - macht ja irgendwo auch Sinn. Über diese Schiene laufen wohl auch die ganzen Uber-Fahrzeuge.
Meine Frage dazu: Es war ja in den letzten Jahren quasi unmöglich geworden, ein Gebrauchtfahrzeug als Mietwagen einzusetzen. Wäre es theoretisch ein Weg, ein gebrauchtes Fahrzeug zu nutzen, wenn man sich ohnehin von der Wegstreckenzählerpflicht befreien lässt? Sodass man dann quasi nur die Alarmanlage nachrüsten lassen müsste?
VG
Bastian
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1 Antworten
@bo80, in manchen Orten kannst du dich vom Wegstreckenzähler NICHT befreien lassen, weil zumindest die Fahrdaten (Login/Logout, km-Leistung, Bewegungsdaten) mit einem solchen Fiskalgerät (permanent online) an die Behörden übertragen werden sollen. Gilt auch für selbstfahrende Unternehmer. Arbeitnehmer hätten so übrigens fälschungssichere gerichtsfeste Behördendaten wg Arbeitszeiten im Streitfall. Ansonsten bei ITAX gmbH in Oldenburg nachfragen (Um-/Nachrüster sämtlicher Modelle via Standarduniversalmodul zertifiziert).