- Startseite
- Forum
- Wissen
- Kaufberatung
- Beginn Werksgarantie eines Werksjahreswagens
Beginn Werksgarantie eines Werksjahreswagens
Hallo Forum,
ich stelle mal folgenden, interessaten Sachverhalt zur Diskussion - ist auch ggf. etwas für die Juristen hier. Für mich als Käufer und Kunde hat es keine direkten negativen Auswirkungen (hoffentlich).
Folgender Sachverhalt:
> Kauf eines AUDI Werksjahreswagens 12 /2016 mit 149km (!) auf dem Tacho bei einem entfernten AUDI Partner
> Der Wagen wurde 11 / 2014 (!) produziert, von AUDI 2 / 2015 erstmals auf die AUDI AG zugelassen (bis 10/2016) - war wohl ein Wagen für div. Messen und Ausstellungen
> Der Wagen beinhaltete eine 3-jährige AUDI Anschlussgarantie
> Mit den Fahzeugpapieren bekam ich eine AUDI Garantiezertifikat ausgehändigt, welches die o.g. Daten samt FIN aufgedruckt hat:
"Übergabe an Erstkunden 26.2.2015" (an AUDI)
"Beginn der Anschlussgarantie 26.2.2017"
"Ende der AUDI Anschlussgarantie 26.2.2020"
> Auch die mehrseitigen Unterlagen zur 3-jahres AUDI Anschlussgarantie wurden mir ausgehändigt
> Anmeldung des Wagens auf mich & Abholung des Wagens Anfang Januar 2017
Jetzt hatte der Wagen noch paar kleinere Mängel (Sitz, Audi Connect) die ich ANFANG Februar 2017 bei meinem ortsansässigen AUDI Partner reklamierte und es wurde eine entsprechender Auftrag (DIS) angelegt. Die Reparatur zog sich dann mit 2-3 Werkstattbesuchen bis Ende April 2017 hin.
Jetzt möchte der AUDI Partner die Angelegenheit mit AUDI auf Garantie abrechnen und läuft in Probleme. AUDI hat als Auslieferungstermin (an sich selbst) den Produktionstermin im System hinterlegt, also 11/2014 - somit endet nach Sicht des Werkes die 2 Jahre Werksgarantie auch 11/2016. Die 3-jahres-Anschlussgarantie beginnt aber erst nachweislich am 26.2.2017 (2 Jahre nach Erstanmeldung durch AUDI). Somit existiert quasi eine "Garantielücke" von 3 Monaten ... von 11/2016 bis 2/2017 und genau in dieser Zeit war ich ja beim AUDI Partner zur Mängelbeseitigung (erster Besuch).
Für mich hat es erstmal keine negativen Auswirkungen, aber mich würde es schon grundsätzlich mal rechtlich interessieren. Ich habe in die Garantiebedingungen von AUDI geschaut, dort steht:
"Die zweijährige Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die AUDI AG bzw. durch einen von der AUDI AG authorisiterten Partner an den Erstkäufer bzw. ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem welches Ereigniss zuerst eintritt."
Die entscheidende Frage in diesem Fall: Kann AUDI als Hersteller des Wagens, "sich selbst" den Wagen direkt nach Produktionsende ohne Zulassung "übergeben" und damit den Start der Werksgarantie starten ? Obwohl ich ja das Zertifikat von AUDI habe, welches besagt, dass die Erstzulassung durch AUDI erst die Werksgarantie gestartet hatte. Mein AUDI Partner sagt, das was AUDI im System hat ist für die massgeblich, nicht welche Unterlagen existieren - er kann den Fall nicht eingeben. Ist das ein Einzelfall ? Es gibt doch etliche Werksjahreswagen mit Anschlussgarantie am Markt, haben dann alle dieses Problem (was letztendlich die AUDI Partner ausbaden müssen) ?
Mein AUDI Partner versucht es jetzt über die Anschlussgarantie laufen zu lassen die Ende Feb. 2017 begann, die aber natürliche wollen direkt wissen ober der Wagen die 1. Inspektion nach 12 Monaten gemacht bekam. Zum Glück hatte mir in weiser Vorraussicht der verkaufende AUDI Händler noch im Dezember 2016 vor Übergabe an mich die 1. Inspektion (beim KM Stand 146) gemacht.
Ähnliche Themen
11 Antworten
Das hat Audi aber schlau hinbekommen So wie ich das lese, sollte Audi die hinterlegten Daten auf den korrekten Stand bringen. Gem. der Audi-Anschlussgarantiebestimmungen (Stand 1.8.2009) kann es keine Garantielücke geben:
Zitat:
2. Die Anschlussgarantie schließt sich unmittelbar an die Audi Neuwagengarantie
an.
und
Zitat:
6. Die gewählte Laufzeit der Anschlussgarantie beginnt unmittelbar im Anschluss
an die zweijährige Laufzeit der Neuwagengarantie der AUDI AG, welche (i) ab
Übergabe des Fahrzeugs durch die AUDI AG bzw. durch einen von der AUDI
AG autorisierten Partner an den Erstkäufer bzw. (ii) ab dem Datum der Erstzulassung
beginnt, je nachdem, welches dieser beiden Ereignisse zuerst eintritt.
womit gleichzeitig auch nochmal der Prozess des Garantiebeginns wiederholt wird und was m.E. auch bei anderen Herstellern üblich ist.
Disclaimer: ich bin nicht Jurist, somit ist dies keine juristische Beratung.
Für Dich als Endverbraucher gilt, was in den papierhaften Dokumenten, die Dir vorliegen, steht. Wie Audi mit Audi abrechnet, kann und muss Dir egal sein. Da die von Dir "gefundene" Lücke nun vorbei ist, wird das auch keine weiteren Auswirkungen für Dich haben. Zerbrech´ Dir doch nicht den Kopf anderer Leute...
Handelt es sich um ein Re-Import vielleicht ?
Zitat:
@Andros1975 schrieb am 13. Mai 2017 um 10:52:36 Uhr:
Handelt es sich um ein Re-Import vielleicht ?
Nein, der Wagen im Werk Ingolstadt "aktiv" und auch auf AUDI dort mit "IN - xx yyyy" angemeldet ab 2/2015.
Ich vermute Mal ganz heftig, dass die Werksgarantie mit der EZ in 2/15 gestartet ist, vgl. Garantie Bedingungen.
Gruß, der. Bazi
Zitat:
Die entscheidende Frage in diesem Fall: Kann AUDI als Hersteller des Wagens, "sich selbst" den Wagen direkt nach Produktionsende ohne Zulassung "übergeben" und damit den Start der Werksgarantie starten ?
Natürlich können sie das. Ein Auto muss für die Nutzung nicht zugelassen werden, wenn es nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird. Auf den (oft sehr großen) Werksgeländen (oder auf Teststrecken an den Werken oder in ganz Europa hingetrailert) fahren genügend junge Autos ohne Zulassung. Die haben dann nur so Pseudo-Kennzeichen mit z.B. dem Namen der Abteilung, die das Auto nutzen darf.
Sonst aber halte ich es wie der keksemann - deine Papiere sollten die Lage ja eindeutig darstellen, Audi soll das also intern selbst auskaspern. Und ein Jurist bin ich auch nicht.
Ach ich sehe gerade: 146 km steht da. Nicht 146TKM.
Und es ist an sich kein Jahreswagen, sondern ein Zweijahreswagen bei Kauf gewesen. JFTR.
Ich denke, man sollte den Wagen am ehesten als Lagerwagen / Depotfahrzeug / Ausstellungsfahrzeug betrachten. Die Mängel an Sitzen und Infotainment kann ich mir gut vorstellen, wenn der auf Messen/Ausstellungen von Kunden begrabbelt wird. So wenig km werden das, weil da kein Schwein die Kiste immer wieder penibel neu putzen will, also wird er getrailert und nur die letzten Meter gefahren (manchmal noch elektrisch mit Fremdunterstützung). :-) Und die Messegelände/Ausstellungsbereiche sind in der Regel auch wieder Privatgelände.
Meine Bewertung bleibt aber gleich: Audi muss selbst in seinen IT-Systemen hinbiegen. Their cup of tea.
..kann Dir egal sein, wie Dein Händler abrechnet..
Stichwort : Gewährleistung...
Hier muss der Händler, die ersten 6-moanten nach Verkauf für alle Mängel
gerade stehen..und somit auf seine Kosten beheben
Um es salopp ausdrücken..
Wie er das dann mit AUDI "verrechnet" od. ob er auf den Kosten "sitzen"
bleibt, sein Problem, nicht Deins.
Bzgl. "Werksgarantie", die beginnt i.d.R. mit der Zulassung des Fahrzeuges, dabei
egal von wem Zugelassen.
Siehe auch, die "Vorführfahrzeuge" od. Jahreswagen.
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 15. Mai 2017 um 12:52:32 Uhr:
..kann Dir egal sein, wie Dein Händler abrechnet..
Stichwort : Gewährleistung...
Hier muss der Händler, die ersten 6-moanten nach Verkauf für alle Mängel
gerade stehen..und somit auf seine Kosten beheben
Um es salopp ausdrücken..
Wie er das dann mit AUDI "verrechnet" od. ob er auf den Kosten "sitzen"
bleibt, sein Problem, nicht Deins.
Bzgl. "Werksgarantie", die beginnt i.d.R. mit der Zulassung des Fahrzeuges, dabei
egal von wem Zugelassen.
Siehe auch, die "Vorführfahrzeuge" od. Jahreswagen.
Grüße
Nicht immer. Bei Auslieferung an die EU Länder beginnt die Garantie sofort zu laufen, auch wenn der Audi beim Händler in Bukarest ohne Zulassung im showroom steht.
Zitat:
Hier muss der Händler, die ersten 6-moanten nach Verkauf für alle Mängel
gerade stehen..und somit auf seine Kosten beheben
Um es salopp ausdrücken..
Bisschen zu salopp. Denn es betrifft nur Mängel, die untypisch für Alter und Laufleistung sind (der Rest ist normaler Verschleiß), die beim Kauf noch nicht sichtbar waren, und die nicht im Kaufvertrag genannt sind und die beim Kauf schon vorhanden waren.
Je nachdem, was also die konkreten Beanstandungspunkte waren und je nach Preis des Fahrzeugs (den wird es ja mit satt Rabatt auf den Neupreis gegeben haben), sind dann auch mal Sachen dabei, die halt beim Kunden landen. Die gesetzliche Gewährleistung ist also auch kein ganz so sicheres Schwert in dieser Debatte. Da dann für die Gewährleistung noch der weit entfernte Audi-Händler zuständig ist, wo er den Wagen gekauft hat, (und nicht der lokale, wo er es in Auftrag gegeben hat) macht es das für ihn schon sehr schwierig. Und die Abrechnung auf die Audi-Garantie an sich deutlich leichter/attraktiver.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 15. Mai 2017 um 15:32:42 Uhr:
Zitat:
Hier muss der Händler, die ersten 6-moanten nach Verkauf für alle Mängel
gerade stehen..und somit auf seine Kosten beheben
Um es salopp ausdrücken..
Bisschen zu salopp. Denn es betrifft nur Mängel, die untypisch für Alter und Laufleistung sind (der Rest ist normaler Verschleiß), die beim Kauf noch nicht sichtbar waren, und die nicht im Kaufvertrag genannt sind und die beim Kauf schon vorhanden waren.
Je nachdem, was also die konkreten Beanstandungspunkte waren und je nach Preis des Fahrzeugs (den wird es ja mit satt Rabatt auf den Neupreis gegeben haben), sind dann auch mal Sachen dabei, die halt beim Kunden landen. Die gesetzliche Gewährleistung ist also auch kein ganz so sicheres Schwert in dieser Debatte. Da dann für die Gewährleistung noch der weit entfernte Audi-Händler zuständig ist, wo er den Wagen gekauft hat, (und nicht der lokale, wo er es in Auftrag gegeben hat) macht es das für ihn schon sehr schwierig. Und die Abrechnung auf die Audi-Garantie an sich deutlich leichter/attraktiver.
..naja, bei 149,00 km auf der Uhr..ist hier nicht viel von Verschleiß zu reden..
Ansonsten ist die Gewährleistung besser als nix..die ersten 6-Monaten
Ansonsten stimme ich Dir hier völlig zu...