1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Begutachtung §19 (2) / 21 älter als 18 Monate - Landratsamt weigert sich zum Übertrag!

Begutachtung §19 (2) / 21 älter als 18 Monate - Landratsamt weigert sich zum Übertrag!

Themenstarteram 18. Januar 2021 um 8:24

Hallo,

die Freundin war mit einem Gutachten §19 (2) / 21 zum Übertrag bei unserem Landratsamt.

Die Mitarbeiterin wollte es aber nicht eintragen mit der Begründung das das Gutachten 18 Monate und 11 Tage alt sei.

Was macht nun in solchen Fällen? War die Mitarbeiterin einfach nur zu genau? Hätte Sie aufgrund aktueller Pandemie etc. auch nicht noch Spielraum gehabt?

Grüße & Danke

Ähnliche Themen
19 Antworten

Ja so sind die Vorschriften. Also neues GA machen lassen.

Genau genommen bist du dann schon 18 Monate ohne gültige BE unterwegs gewesen.

--> unverzüglich! Heißt also ohne schuldhaftes verzögern. Das kann niemals 18 Monate dauern :D

zum Chef gehen. Die Gutachten haben kein Verfallsdatum. Eine technische Änderung, die heute legal ist, ist es morgen auch noch.

Die BE ist durch das technische Gutachten ebenfalls erteilt, die Übernahme in die Fahrzeugpapiere ist nur eine Formalie.

Die Regelung ist tatsächlich so, schon seit einiger Zeit. Wenn es ein netter Prüfer damals war, dann schreibt er dir auf das Gutachten "Daten weiterhin gültig, Fahrzeug unverändert" oder dergleichen, dann erkennt es die Behörde an.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Jan. 2021 um 09:41:26 Uhr:

zum Chef gehen. Die Gutachten haben kein Verfallsdatum. Eine technische Änderung, die heute legal ist, ist es morgen auch noch.

 

Die BE ist durch das technische Gutachten ebenfalls erteilt, die Übernahme in die Fahrzeugpapiere ist nur eine Formalie.

Beides schlicht falsch.

Hab vor ca 6 Monaten auch eine Eintragung am Fahrzeug meiner Freunding durchführen lassen.

Der prüfer hat mir extra nochmal gesagt das ich das nicht extra im Fahrzeugschein eintragen lassen muss und die 18 Monate Regel nicht mehr greift.

Die Übernahme in die Papiere kann man bei nächster gelegenheit machen, z.B. bei Ummeldung oder erneuter Anmeldung oder sowas.

Ich gehe mal davon aus der der Sachverständige da schon weiß wovon er redet.

Dazu müsste es doch bestimmt irgendwo ein ein Gesetztestext geben, oder?

Zitat:

@Amplifier schrieb am 18. Januar 2021 um 09:55:05 Uhr:

Hab vor ca 6 Monaten auch eine Eintragung am Fahrzeug meiner Freunding durchführen lassen.

Der prüfer hat mir extra nochmal gesagt das ich das nicht extra im Fahrzeugschein eintragen lassen muss und die 18 Monate Regel nicht mehr greift.

Die Übernahme in die Papiere kann man bei nächster gelegenheit machen, z.B. bei Ummeldung oder erneuter Anmeldung oder sowas.

Ich gehe mal davon aus der der Sachverständige da schon weiß wovon er redet.

Dazu müsste es doch bestimmt irgendwo ein ein Gesetztestext geben, oder?

Einfach mal lesen was in der Überschrift steht:

§19 (2)/21 StVZO

Da geht es um eine Einzelbegutachtung, welche unverzüglich zur Berichtigung d. Fz.-Papiere zwingt.

Das was du meinst, ist §19 (3) StVZO- technische Änderung mit gültigem Prüfzeugnis (ABE, Teilegutachten o.a.), also umgangssprachlich Änderungsabnahme.

Zitat:

@Amplifier schrieb am 18. Januar 2021 um 09:55:05 Uhr:

Hab vor ca 6 Monaten auch eine Eintragung am Fahrzeug meiner Freunding durchführen lassen.

Der prüfer hat mir extra nochmal gesagt das ich das nicht extra im Fahrzeugschein eintragen lassen muss und die 18 Monate Regel nicht mehr greift.

Die Übernahme in die Papiere kann man bei nächster gelegenheit machen, z.B. bei Ummeldung oder erneuter Anmeldung oder sowas.

Ich gehe mal davon aus der der Sachverständige da schon weiß wovon er redet.

Dazu müsste es doch bestimmt irgendwo ein ein Gesetztestext geben, oder?

Es gibt abnahmen bei denen ist unverzügliche Übertragung in den fzg Schein erforderlich und erst damit erlangt man die BE wieder.

Mit Paragrafen kann ich jetzt nicht dienen.

 

Allerdings ist auch der Fall möglich den du beschreibst. Ich glaube es kommt auf die Art der Abnahme an, ob es eine Einzelabnahme ist oder nicht.

In meinem fall war es eine Einzelabnahme, da Felgen/ Fahrwerk in Kombination. Zumindest wüsste ich nicht das sich daran was geändert hat. Was genau auf dem Zettel steht kann ich aktuell leider nicht sagen. Wenn ich drann denke schau ich da am Wochende mal nach.

Auch Felgen und Fahrwerk in Kombination können eine Anbauabnahme nach 19(3) sein.

 

Es ist so, wie MZ-ES-Freak gesagt hat

Okay, das kann durchaus sein. Hätte mal F5 drücken sollen vor meinem letzten Post. Ich schau mal auf dem Zettel. Da wird dann Wahrscheinlich 19 (3) drauf stehen. Ansonsten war das wie von @nogel und @MZ-ES-Freak bereits Mitgeteilt wurde auch auf der Seite vom TÜV zu lesen. Mir war so nicht bewusst das es da diesbezüglich einen Unterschied gibt.

Themenstarteram 18. Januar 2021 um 17:55

Hallo,

die Freundin war heute beim TÜV. Die haben einen Vermerk drauf gemacht das es noch immer so ist und anschließend gleich beim Landratsamt neue Papiere machen lassen..

Feedback ist doch auch mal toll ;-)

Grüße

am 19. Januar 2021 um 13:13

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Januar 2021 um 09:41:26 Uhr:

zum Chef gehen. Die Gutachten haben kein Verfallsdatum. Eine technische Änderung, die heute legal ist, ist es morgen auch noch.

Die BE ist durch das technische Gutachten ebenfalls erteilt, die Übernahme in die Fahrzeugpapiere ist nur eine Formalie.

Nein die Betriebserlaubnis ist nicht mit dem Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis erteilt.

Zitat:

@psporting schrieb am 18. Januar 2021 um 09:24:13 Uhr:

das Gutachten 18 Monate und 11 Tage alt sei.

Hätte Sie aufgrund aktueller Pandemie etc. auch nicht noch Spielraum gehabt?

Ach, die Pandemie gibt es schon seit 18 Monaten? Wer hat den hier den Fehler gemacht? Das Landratsamt oder Deine Freundin? Etwas Spielraum ist ja immer vorhanden aber doch nicht 1,5 Jahre *lach* ... also manche haben echt Vorstellungen.

Themenstarteram 20. Januar 2021 um 17:54

Zitat:

@NeoHazard

Ach, die Pandemie gibt es schon seit 18 Monaten? Wer hat den hier den Fehler gemacht? Das Landratsamt oder Deine Freundin? Etwas Spielraum ist ja immer vorhanden aber doch nicht 1,5 Jahre *lach* ... also manche haben echt Vorstellungen.

 

naja wie lange es die Pandemie gibt ist ja egal.. Faktum ist das man 18 Monate Zeit hat und in diesen Zeitraum fällt. Bei uns ist das Landratsamt nicht mal eben um die Ecke laufen und 20 min sich Zeit nehmen. Den benötigten Brief zu besorgen auch umständlicher war, da er an einem anderen Wohnsitz war, welchen Sie Pandemiebedingt auch seit März nur zweimal aufgesucht hatte. Daher wollte sie es zusammen mit der Ummeldung an unsere neue Wohnadresse machen, was leider durch die lieben anderen Behörden sich gezogen hat.

Der TüVler hat wohl auch gesagt, das kommt mehrmals die Woche vor und er gar nicht versteht warum die sich da anstellen. Prinzipiell hat er nicht mal das Auto angeschaut und einfach seinen Verweis gemacht, dass es noch immer gültig ist!

*lach* *lach*

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit