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Behindertenabzocke trotz Behindertenparkausweis

Themenstarteram 3. August 2011 um 13:35

Ich kann alle Behinderte warnen nach Dahme oder Grömitz zu fahren denn dort bin ich trotzdem ich seit 28 Jahren einen Behindertenausweis besitze regelrecht abgezockt worden. Als ich sofort Einspruch einlegte wurde das Bussgeld nur drastig erhöht. Also Vorsicht wenn ihr dorthin fahrt. es wurde einfach gesagt, dass mein Ausweis nicht gesehen wurde; aber ich hatte sogar eine Zeugen dabei. mich erinnert das an gewisse Zeiten, wo auch keine Rücksicht auf Behinderte genommen wurde. Sind wir in diesen beiden Orten wieder so weit??? Von einer eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich auch nichts gehört. Anscheinend müssen diese verschuldeten Gemeinden nun auch das Geld von Behinderten ab kassieren. Armes Deutschland.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. August 2011 um 13:35

Ich kann alle Behinderte warnen nach Dahme oder Grömitz zu fahren denn dort bin ich trotzdem ich seit 28 Jahren einen Behindertenausweis besitze regelrecht abgezockt worden. Als ich sofort Einspruch einlegte wurde das Bussgeld nur drastig erhöht. Also Vorsicht wenn ihr dorthin fahrt. es wurde einfach gesagt, dass mein Ausweis nicht gesehen wurde; aber ich hatte sogar eine Zeugen dabei. mich erinnert das an gewisse Zeiten, wo auch keine Rücksicht auf Behinderte genommen wurde. Sind wir in diesen beiden Orten wieder so weit??? Von einer eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich auch nichts gehört. Anscheinend müssen diese verschuldeten Gemeinden nun auch das Geld von Behinderten ab kassieren. Armes Deutschland.

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Da hilft nur HART bleiben. Schau mal ob die eine Internetseite haben, auf der man sich entsprechend auslassen kann.

MfG aus Bremen

Und was ist genau passiert?

Behindertenausweis oder Sonderparkausweis?

Danke Sigi ;)

mal ehrlich - dein Beitrag ist ohne Details zum eigentlichen Vorwurf. Weshalb hast du ein Bußgeld erhalten? Ehrlich! ;)

Manchmal ist ein selbstkritischer Gedanke gar nicht so verkehrt ... ich steh auch oft da, wo ich auch mit Behindertenparkausweis nicht stehen darf. Aber da darf ich mich ehrlich gesagt nicht aufregen, wenn es geahndet wird (erfahrungsgemäß wird damit doch noch sehr tollerant reagiert :D).

Und das andere ... gleich Anspielungen auf "frühere Zeiten" als Behinderte auch nicht gemocht wurden ... das finde ich schon sehr nahe am unteren Rand der Gürtellinie ;)

Themenstarteram 4. August 2011 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Und was ist genau passiert?

Behindertenausweis oder Sonderparkausweis?

Es gibt nur einen Behindertenparkausweis. Dieser ist blau und berechtigt einem Behinderten fast überall, außer in einem absoluten Halteverbot mindestens 3 Stunden ohne Gebühr zu parken. Nur nicht in Dahme und Grömitz. Dahme gehört nämlich zu Grömitz. Es gelten dort offensichtlich eigene Gesetze.

Themenstarteram 4. August 2011 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Tom-aus-McPomm

Danke Sigi ;)

mal ehrlich - dein Beitrag ist ohne Details zum eigentlichen Vorwurf. Weshalb hast du ein Bußgeld erhalten? Ehrlich! ;)

Manchmal ist ein selbstkritischer Gedanke gar nicht so verkehrt ... ich steh auch oft da, wo ich auch mit Behindertenparkausweis nicht stehen darf. Aber da darf ich mich ehrlich gesagt nicht aufregen, wenn es geahndet wird (erfahrungsgemäß wird damit doch noch sehr tollerant reagiert :D).

Und das andere ... gleich Anspielungen auf "frühere Zeiten" als Behinderte auch nicht gemocht wurden ... das finde ich schon sehr nahe am unteren Rand der Gürtellinie ;)

am 4. August 2011 um 9:54

Auch mich würde interessieren, wie sich der Vorfall konkret abgespielt hat. Aus dem Beitrag des TE ist das leider nicht ersichtlich. Fakt ist, dass der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt seien muss (an bestimmten Plätzen: z.B. Einwohnerparkplätzen / Sonderparkplätzen / etc nur in Verbindung mit einer Parkscheibe : nur maximal 3 Stunden Parken erlaubt !!) :

http://www.kfz.net/.../

Wenn, und das ist wohl jedem schon einmal passiert, vergessen wurde den Parkausweis auszulegen, ist die Ordnungsbehörde berechtigt einen Strafzettel auszustellen und das Fahrzeug abschleppen zu lassen (es gibt aber auch Gemeinden, die dann aus Kulanz wenigstens auf die Bezahlung des Strafzettels verzichten):

http://www.hilliger-mueller.de/behindertenparkplatz.html

Viele Grüße

Paule

Zitat:

Original geschrieben von Paul Arthur

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Und was ist genau passiert?

Behindertenausweis oder Sonderparkausweis?

Es gibt nur einen Behindertenparkausweis.

Danke ich kenne die Regelung, habe selber einen "Blauen".

 

Habe nur deshalb gefragt, weil es auch in unserer Stadt vorkommt, daß Leute den "normalen grünen" Behindertenausweis hinter die Frontscheibe legen, und sich dann wundern warum es ein Knöllchen gibt.

Denn nur der blaue Sonderparkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen und zum freien Parken an Parkuhren/Automaten.

 

Da Du aber nicht Willens bist, hier genau zu schreiben was geschen ist, verabschiede ich mich von diesem Thread.

 

Denn nur pauschales herumpoltern mag ich nicht.

Themenstarteram 4. August 2011 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Auch mich würde interessieren, wie sich der Vorfall konkret abgespielt hat. Aus dem Beitrag des TE ist das leider nicht ersichtlich. Fakt ist, dass der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt seien muss (an bestimmten Plätzen: z.B. Einwohnerparkplätzen / Sonderparkplätzen / etc nur in Verbindung mit einer Parkscheibe : nur maximal 3 Stunden Parken erlaubt !!) :

http://www.kfz.net/.../

Wenn, und das ist wohl jedem schon einmal passiert, vergessen wurde den Parkausweis auszulegen, ist die Ordnungsbehörde berechtigt einen Strafzettel auszustellen und das Fahrzeug abschleppen zu lassen (es gibt aber auch Gemeinden, die dann aus Kulanz wenigstens auf die Bezahlung des Strafzettels verzichten):

http://www.hilliger-mueller.de/behindertenparkplatz.html

Viele Grüße

Paule

Themenstarteram 4. August 2011 um 14:59

Hallo Paule. Vielen Dank für Dein Verständnis. Ich möchte Dir sagen, dass alles seine Richtigkeit hatte. Ich hatte sogar eine Zeugin mit im Fahrzeug, die mich noch gewohnheitsmäßig fragte, ob ich den Ausweis auf dem Amaturenbrett liegen hätte. Schließlich besitze ich diesen leider schon 28 Jahre. Einmal vor langer Zeit hatte ich es auch einmal vergessen ihn hinzulegen. Nur sind die meisten Behörden so kulant und stellen die sogenannt Ordnungswidrigkeit ein, wenn sie sehen, dass man den Ausweis besitzt. Nur nicht in Grömitz Ostholstein. Wir Behinderte sind doch schon bestraft genug, dass wir behindert sind; aber mach das einmal Jemanden klar, der gesunde Knochen hat.Den gesammten Ablauf Dir zu schildern würde zu weit gehen. Nur meine Hausärztin, das Ordnungsamt in Oldenburg und der ADAC finden es einfach eine Frechheit.Das sogenannte Beweisfoto war entweder so schlecht oder für deren Zwecke so gut, dass man vor lauter Blätterwaldspiegelung den Ausweis nicht mehr sehen konnte.Nur alle Einsprüche landeten immer auf den gleichen Schreibtisch. Liebe Grüße Paul Arthur.

Ein Schwerbehindertenausweis reicht nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz selbst wenn du die Merkzeichen ag oder Bl draufstehen.

Wenn du diesen Ausweis z.B. ins Auto legst kannst du überall Probleme bekommen nicht nur in den von dir genannnten Kreis/Stadt

Es gilt nur jetzt nur der Blaue EU Parkausweis.

Wenn du aber noch den alten blauen Parkausweis besitzen solltest ist, dann ist dieser ab 1.01.2011 nicht mehr gültig auch wenn er unbefristet ist. Es gilt nur noch der o.g. Ausweis.

Fazit: Also den EU- Parkausweis besorgen, falls die o. g. Voraussetzungen erfüllen solltest wird dir einer ausgestellt. Übrigens ein Passbild solltest du dabei haben.

Der Parkausweis ist nämlich auf der Rückseite mit ein Passbild versehen.

am 5. August 2011 um 8:28

Hallo Teddy,

Paul Arthur, der TE, hat im Titel des threads und in seinem Beiträgen klar formuliert, dass er einen Behindertenparkausweis besitzt und diesen auch anlässlich seines unliebsamen Erlebnisses auf dem Parkplatz in Dahme bzw. Grömitz ausgelegt hat.

Viele Grüße Paule

Hallo Paul Arthur,

Deinen Ärger kann ich nachvollziehen. Auch unser Fahrzeug ist einmal, wir hatten im Bereich eines Halteverbots ohne Verkehrsbehinderung mangels eines anderen Parkplatzes geparkt (Behindertenparkausweis und Parkscheibe war gut sichtbar ausgelegt) abgeschleppt worden. Der Hilfspolizist (so etwas gibt es leider wirklich, dass Zeitgenossen in ihrer Freizeit höchst offiziell und ehrenamtlich Aufgaben der "richtigen" Polizei übernehmen dürfen) hatte von den Möglichkeiten, mit einem Behindertenparkausweis auch dort zu stehen absolut keine Ahnung. Dieses Erlebnis war sehr ärgerlich und hat viel Nerven und Zeit, glücklicher weise kein Geld gekostet. Das war aber kein Einzelfall da viele Politessen oä. unsere Rechte, die mit diesem Parkausweis verbunden sind, nicht kennen.

Ich habe mir angewöhnt, den Parkausweis (und wenn nötig in Kombination mit der Parkscheibe) unübersehbar, schräg auf der Fahrerseite auf der Tachoerhöhung abzulegen. Bei einem "behördlichen Beweisfoto" hätte so die vollstreckende Behörde keine Chance auf ein Verwarnungsgeld.

In Dahme / Grömitz, da muss ich Dir recht geben, ist man hinter den Parkgebühren wie der Teufel, hinter der Seele her. Es gibt da u.a. folgende Parkordnung:

http://www.google.de/url?...

Eine telefonische Anfrage im Gemeindebüro über die Möglichkeiten des Parkens für eine Reisegruppe vom Schwerbehinderten mit eigenen PKW´s ergab, dass der Mitarbeiter, mit dem ich kommunizierte eher ahnungslos war.

Deinen Rat, in dieser Gegend sehr viel Umsicht beim Parken walten zu lassen oder die Gegend mit eigenem Fahrzeug zu meiden, kann ich daher nachvollziehen und danke Dir dafür.

Es ist sehr wichtig, solche Begebenheiten öffentlich zu machen: nur so kann Druck auf die unsensibel agierenden Behörden und ihre Mitarbeiter aufgebaut werden!

Das AGG ist auch für Gemeindeverwaltungen bindend:

http://behindertenkonferenz.ch/.../408_PDF3_EH5JahreBehiG1209PDF.pdf

Viele liebe Grüße

Paule

 

am 5. August 2011 um 8:37

So weit ich informiert bin, darfst du damit nur im Parkverbot (eingeschränktes Halteverbot nennen es einige) stehen. Im Halteverbot aber nicht.

Themenstarteram 5. August 2011 um 8:43

Hallo lieber Freund.

Ich habe schon seit langem diesen von Dir beschriebenen Ausweis. Ich habe sogar von Lübeck, wo dieser Ausweis auf Schleswig Holstein umgeschrieben wurde, weil ich vorher in Wuppertal gewohnt habe, eine schriftliche Bestätigung, dass mein Ausweis in ganz Europa gültig ist. Nur in Dahme, was zum Ordnungsamt Grömitz gehört, brauchen die Politessen sich nicht an deutsche Gesetze zu haltenIch werde also den Rest meines Lebens dieses Gebiet weiträumig umfahren und allen Leidensgenossen das Gleiche raten. Gegen eine Politesse kommt ein Schwerbehinderter nicht an. Die können das Blaue vom Himmel lügen und einem unbescholtenen Bürger wird Unglaubwürdigkeit bescheinigt. So war und ist das immer, es hat sich nichts geändert. Schwerbehinderte bekommen immer Prügel. Ist nur traurig, dass die hochverschuldeten Gemeinden nun auch Scherbehinderte abzocken dürfen.

am 5. August 2011 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von MAtze070989

So weit ich informiert bin, darfst du damit nur im Parkverbot (eingeschränktes Halteverbot nennen es einige) stehen. Im Halteverbot aber nicht.

nach §46 StVO darf:

1. an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhalteverbots (Zeichen 290 StVO) bis zu 3 Stunden geparkt werden.

Dort war unser Fahrzeug auch abgestellt.

2. im Bereich eines Zonenhalteverbots (Zeichen 290 StVO) in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer überschreiten.

3. an Stellen, die durch das Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind, und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus parken.

4. in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten parken.

5. an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung parken.

6. Parken siehe individuelle Angaben im Ausweis.

7.Auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden parken.

8. in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Stellen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken.

Leider sind viele, die mit der Verkehrsüberwachung betraut sind, unwissend.

Viele Grüße

Paule

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