1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Behindertengerechte Umbauten nach Totalschaden

Behindertengerechte Umbauten nach Totalschaden

Themenstarteram 2. März 2011 um 16:16

Hallo Zusammen,

ich habe Folgenden Sachverhalt:

Hatte jetzt mit meinem 2008 behindertengerecht umgerüsteten und bezuschusstem Auto einen Totalschaden.

Der Schaden inkl. Behindertenumbauten wurde jetzt von meiner Vollkasko übernommen.

ABER: Der Gutachter hat nur die Behinderteneinbauten bewertet, nicht aber die Lohnkosten, die anfallen würden, wenn ich jetz ein neues Auto umbauen will und diese sind ja fast genauso hoch wie die Teile selbst.

Meine Frage:

Wenn meine Zusatzaustattungen jetzt ja kaputt sind und ich mir ein neues Auto kaufe, muss dann das Arbeitsamt nicht eh die vollen behindertengerechten Austattungen bezahlen ohne Abzüge? Ich würde dann halt auf den Zuschuss für das Auto selbst verzichten, die Übernahme der Kosten für die Umbauten aber voll in Anspruch nehmen.

Geht das?

Gruß

Ähnliche Themen
8 Antworten
am 2. März 2011 um 18:51

Hallo hualamumba,

also wenn ich nicht völlig auf dem Holzweg bin, muss Deine Versicherung auch die Kosten für den Umbau (Lohn) übernehmen, da dieser Bestandteil Deines Fahrzeugs ist/war. Unabhängig davon wer den Umbau bei der Erstanschaffung bezahlt hat. Es macht ja auch keinen Sinn wenn Dir die Versicherung zwar die Materialkosten der Umrüstung ausgleicht aber den Einbau der Teile nicht übernimmt - es bringt Dir ja herzlich wenig wenn Du Dir für den neuen Wagen die "Teile" kaufst und die in einer Kiste ins Auto stellst, da nutzen Sie Dir ja nichts.

Ich würde mir hier vielleicht nochmal dir Mühe machen die Vers. anzusprechen um nach dem "Warum" zu fragen. Oder evtl. juristischen Rat zur Hilfe nehmen oder ADAC etc.

Gruß nervi.

Themenstarteram 2. März 2011 um 19:24

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe mit dem Gutachter schon gesprochen. Ich wills nochmal anders/besser erklären. Er meinte, es ist schwierig einen Marktwert für solche Umbauten zu ermitteln und er hat deshalb vom alten Rechnungsbetrag einen Zeitwert abgeschrieben. Damit reduziert sich natürlich auch der "Lohnwert".

Anders gesagt:

Damals hat der Umbau inkl. Lohn 16000 gekostet. Zeitwert abgeschrieben jetzt nurnoch 5000 Wert.

Für einen neuen Einbau muss ich dann ja jetz 11000 Euro mehr bezahlen, als ich bekommen habe, also kann ich mir jetz noch ein Auto kaufen, welches 11.000 weniger kostet als der Wiederbeschaffungswert meines alten Autos. Und da finde mal eins, welches sich zum umbauen lohnt.....

 

am 2. März 2011 um 19:47

Hallo nochmal,

wenn ich das richtig verstanden habe hat der reine Umbau (ohne Auto) in 2008 ca. 16.000,-€ gekostet?! Und der Gutachter sagt, dass die Umrüstteile jetzt nur noch 5000,-€ Zeitwert haben?

Nur aus Interesse welche Art von Umbau hast Du in welchem Auto (Typ) verbaut gehabt?

Gruß.

am 5. März 2011 um 22:09

Hmm, sprich mal mit Deiner Versicherung. Bei mir (Vollkasko) war es so, dass sie zunächst den Zeitwert des Fahrzeugs (ohne Umrüstung) ersetzt haben. Nachher haben sie dann die Umrüstung eines Gebrauchtfahrzeugs voll übernommen.

Im Nachhinein wäre es sowohl für mich als auch für die Versicherung günstiger gewesen, das verunfallte Fahrzeug wieder zu reparieren. Aber darauf hatte die Versicherung sich nicht einlassen wollen.

Ciao,

Sven

Anderer Aspekt :

Was der Gutachter gemacht hat, könnte in einer Hinsicht schlau gewesen sein : Schau mal in deine Kaskovertragsbedingungen. Dort sind üblicherweise nur Sonderausstattungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert. Überlege also vorher ob du bei der Versicherung mit einem hohen Wert der behindertengerechten Sonderausstattung nachfragst. Nicht, dass das Ende vom Lied ist, dass du unterversichert warst. Ich habe meine Versicherung bei Vertragsabschluss auf die hohen Kosten durch den Kraneinbau hingewiesen. Das ist in jedem Fall bei einer in Anspruch genommenen Kfz-Hilfe empfehlenswert ! Die Einrede der Unterversicherung wird von Versicherern im Schadenfall gern vorgetragen. Wäre ich dein Versicherer würde ich an diesem Punkt ansetzen. Du bist nämlich verpflichtet, dem Versicherer das Risiko im vorherein wahrheits- in diesem Fall umfangs- und kostengetreu zu übermitteln, damit er das Risiko und ggf. eine Zusatzprämie mit dir bei Vertragsbeginn vereinbaren kann. Im hier vorliegenden Fall ist die Doskrepanz zu den üblichen 5.000 Euro wohl nicht so hoch und man kann sie ggf. vernachlässigen - aber wir sind ja hier im Forum um alle etwas zu lernen und um Fehler zu vermeiden. Demnch stellt bitte mal die Überlegung an, dass jemand einen Umbau hat, der ein mehrfaches des Autos kostet. Es gibt ja auch Umbauten, die auch schon mal 50.000 oder mehr Euro gekostet haben. Wäre es hier eurer Meinung nach fair, wenn der Kaskoversicherer diese Kosten auch übernehmen soll ohne, dass er etwas davon wußte ? Ich denke, dass man das hier als Obliegenheitsverletzung gem. Versicherungsvertragsgesetz einordnen könnte. Als Versicherer würde ich dir mal ganz hart gesagt 5.000 Euro für die Entschädigung der behindertengerechten Sonderausstattung vor diesem Hinergrund anbieten. Und der Betrag 5.000 Euro kommt uns hier doch von deinem Gutachter her bekannt vor. Ich würde auch nicht drauf hoffen, dass die Versicherung ihre Chance nicht im Fokus hat und sie verpennt - dafür sitzen da heutzutage Leutchen, die schlau sind und vor allem fortlaufend geschult sind.

Mit den anderen bisherigen Argumentationen ghe ich konform. Da würde ich auch argumentieren, dass die Einbaukosten auch übernommen werden müssen. ALLERDINGS : hier ist ein Abzug von 20 % jährlich auf den vollständigen Umbau, der sich aus Material- und Lohnkosten zusammensetzt zu berücksichtigen. Die Rechtssprechung ist dazu analog.

Der Lerneffekt für alle hier aus dem Unfall muss sein, dass man den eigenen Versicherungsvertrag (Kasko) noch einmal überprüft und ggf. sich von der Versicherung die beitragsfreie Mitversicherung schriftlich bestätigen läßt. Da bringt es nicht, den Kopf einzuziehen und zu hoffen, dass nichts passiert.

Auch aus einem anderen Aspekt ist das sehr wichtig : Aus Sicht des Rehaträgers ist es sicher keine Sache, die fröhlich stimmt, wenn dieser die Einbaukosten für die behindertengerechte Zusatzaustattung noch einmal bezahlen soll. Richtiger wäre es zu verlangen, dass die Kaskoversicherungverträge, deren Abschluss vielfach bei Inanspruchnahme einer Kfz-Hilfe Pflicht ist, die behindertengerechten Zusatzaustattungen mit einschließen - und darauf zu achten ist aus meiner Sicht Aufgabe desjenigen, der die Leistung empfängt. Letztendlich können wir zum dauerhaften Erhalt der Kfz-Hilfe nur beitragen, indem wir die Kosten dafür so gering wie möglich halten. Es reicht ja schon, dass die Kosten für die behindertengerechten Zusatzausstattungen fortlaufend steigen. Werkstattkosten von 80 bis 100 Euro incl. MwSt. sidn heutzutage übliche Sätze von Umrüstbetrieben. Es sind ja stets kniffelige, weil nicht werkstattübliche Aufgabenstellungen.

Dein Anruf bei der Versicherung schwebtg also unter dem Risiko, dass du ggf. wegen Unterversicherung den Schaden für die behindertengerechte Zusatzaustattung maximal mit 5.000 Euro erstattet bekommst. Und davon würde bei Einrede der Unterversicherung noch 20 % je Nutzungsjahr abgezogen. Ohne es nachgerechnet zu haben, sieht es dann ganz duster auf dem Versicherungsscheck aus. Es steht ja auch irgendswo, dass Sonderausstattungen (als solche würde ich behindertengeredchte Zusatzaustattungen regelmäßig i.S. der Kaskoversicherungsbedingungen einordnen) zum Neuwert entschädigt werden.

Dreh die Sache mal um und stellt dir vor, dir wäre jemand in den Wagen gefahren und der hätte nun ebenfalls einen Totalschaden - spätestens dann würdest du Versicherungen kennenlernen. Die Anliegen der eigenen Kunden werdem demgegenüber meistens serh kulant gesehen. Nur über alle Hürden kann der Versicherungskaufmann nicht hinwegsehen wenn er seinen Arbeitsplatz liebt.

Sollest du in dieser Hinsicht Probleme mit deinem Versicherer bekommen, würde ich dringend das Gespräch mit deiner Vermittlungsagentur suchen - und zwar BEVOR es zu einem schriftlichen Leistungsbescheid kommt. Ist der erstmal raus, geht dein Fall bei Widersprüchen deinerseits in einen andere Abteilung mit jurisisch gebildeten Mitarbeitern.

Kämpfe darum, dass du möglichst alle Kosten von deiner Kaskoversicherung erstattet bekommst und möglichst nur sehr Moderat erneut Kfz.-Hilfe in Anspruch nimmst. Denn selbst da dürfte man trefflich drüber streiten können, ob dir überhaupt schon wieder eine Hilfeleistung zusteht. In meinem Fall, wo nach 2 Jahren das Fahrzeug gewandelt wird, bekomme ich nämlich auch keinen erneuten Zuschuss und die Erstattungsfähigkeit bzw. Haftung des Fahrzeugherstellers landet gerade vor Gericht. Ein Unfall ist dem Prinzip nach kein Grund vorzeitig erneut Kfz-Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Es gibt bei der Kfz-Hilfe einen gummiartigen Hilfsparagrafen nachdem dem Leistungsempfänger gehilfen werden wenn der Wagen nicht mehr brauchbar ist bzw. die Repraturkosten von ihm nicht getragen werden können weil sie zu hoch für sein Einkommen sind. Aber Vorsicht : da lauern auch Darlehnsregelungen !

LG JoJoMS

Zusammengefaßt :

(1) Der Umbau sollte mit 50 % Abzug maximal (2,5 Jahre mal 20 % = 50% Abzug = Zeitwert) (16.000 x 50 % = 8.000 Euro) mithin mit 8.000 Euro entschädigt werden. Das wäre ein gutes Verhandlungsergebnis. Oder besteht eine Kakoversicherung mit Neuwertanspruch ? Wohl eher nicht.

Ganz schlecht wäre es gelaufen, wenn zum Zeitwert bei bestehender Unterversicherung entschädigt wird. 16.000 Euro tatsächlicher Wert, versichert waren ggf. 5.000 Euro = bedeutet eine Unterversicherung von ca. 69 %. (16.000 x 69% = 4.960 Euro). Diese 69% müßten von der Versicherungssumme (5000 € x 69%) auch abgesetzt werden. Bedeutet : 1550 Euro und avon müßte der Zeitwert gebildet werden. Gehen wir von den o.g. 50 % Abzug für den Zeitwert aus, dann würde deine Versicherung im worst case nur 775 Euro Euro Entschädigung für die behindertengerechte Zusatzaustattung löhnen. So macht man aus ursprünglich 16.000 Euro in zweieinhalb Jahren nur noch 775 Euro Entschädigung. Fies was ? Meiner Meinung wäre das aber nach dem VVG und deinen ggf. vorliegenden Obliegenheitsverletzungen möglich. Ob man unter diesen Umständen an der Berechnung und dem Ergebnis des Sachverständigen i.H.v. 5.000 Euro zweifelt - das wäre wirklich haargenau zu überlegen. Wenn du Glück hast, entschädigt die Versicherung 8.000 Euro wenn die das mit der Unterversicherung nicht merkt und du den Gutachter überzeugen kannst. Ist dessen Gutachten aber erstmal bei der Versicherung, dann ist es zu spät für dich.

Du merkst also, dass da Diskussionsspielraum ist - auch wenn das hier niemandem gefallen mag.

(2) Wie kommst du nun an eine neues Auto ?

Die Kaskoversicherung wird dich ja auch da nur zum Zeitwert entschädigen. Ich gehe mal davon aus, dass das damals beschaffte und nun durch Totalschaden abgängige Fahrzeug zweckmäßig und nicht überdimensional bemessen war. Ermittle mal die Kosten zwischen der Entschädigung laut Gutachten und dem derzeitigen Neubeschaffungspreis eines gelich ausgestatteten Fahrzeuges. Das dürfte eine gewaltige Differenz geben. Die Lücke würde ich versuchen per neuem Antrag an das Arbeitsamt versuschen zu schließen. Da mußt du fleissig argumentieren, wie es dazu kommt, dass du nun in diese Lage gekommen bist und warum du das Risiko nicht hast voll abdecken können. Zweitens solltest du darlegen, dass du diese Finanzierungslücke nicth aus eigenem Einkommen oder Rücklagen aufbringen kannst, das Fahrzeug an sich aber notwendig ist, damit du deinem Beruf weiter nachgehen kannst - respektive deinen Arbeitsplatz erhalten kannst. Bedenke, dass es keine automatische Neubezuschussung nach einem Totalschaden gibt. Die Verschuldensfrage dürfte für die Ansprüche nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das hilft dir aber nur ein gut begründeter Neuantrag. Hilfsweise gibt es irgendwo in den Regelungen zur Kfz-Hilfe eine Vorschrift, die es dem Rehaträger erlaubt, dir vorzeitig eine finanzielle Hilfestellung zu geben, damit du weiterhin mobil bleibst. Auch hier gilt als Voraussetzung, dass du aus eigenen Mitteln keinen Ersatz beschaffen kannst. Achtung : hier wäre es dem Rehaträger auch möglich, dass er dir diese Hilfe nicht als verlorenen Zuschuss gewährt, sondern niur als Darlehn, das du abstottern mußt. Das hängt wohl von den einzelnen sozialen Umständen und der allgemein üblichen Handhabung solcher Fälle bei deinem Rehaträger ab. Dein Job ist es, den Rehaträger vollumfämglich zu überzeugen.

(3) Wie kommst du erneut an eine behindertengerechte Zusatzaustattung ?

Erstens mal indem du die Erstattung der Kaskoversicherung voll deinem Rehaträger anbietest. Sodann diese mit in die erneute Umrüstung einfließen kann. Dabei solltest du anfragen, wie es mit der zuvor von mir erwähnten Sonderregelung ausschaut und wie dein Rehaträger da handhabt (verlorener Zuschuss oder Darlehn). Die Kfz-Hilfe wird von den Rehaträgern in der Praxis untershciedliche gehandhabt, da hilt es dir nichts, wenn du Infos von anderen bekommst. Das mußt du genau mit DEINEM Rehaträger absprechen und diskutieren. Im Kernpunkt muss da stehen, dass du nur mit Hilfe eines Kfz deinen Arbeitsplatz erhalten kannst. Wei immer ermpfehle ich ein offenes persönliches Gespräch, wo man Auge in Auge alles ehrlich erörtert.

Besteht evlt. die Möglichekeit einen Teil der behindertengerechten Zusatzausstattung aus den verunfallten Fahrzeug zu übernehmen oder Instand zu setzen ?

Noch ein Tipp in Richtung Gutachter :

Ob er das Auto hier überhaupt von der behindertengerechten Zusatzausstattung trennen kann, halte ich für fraglich. Er müßte es als Einheit sehen. Dann kommt er nämlich in die Zwickmühle, dass er dir für die von ihm veranschlagte Entschädigungsleistung ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug im Ernstfall vermitteln können muss. Das dürfte ihn in große Schwierigkeiten bringen, da der Markt für ein Fahrzeug mit deinen individuellen Umbauten quasi nicht existent ist. Das würde mich gegenüber deiner Versicherung auf die Idee bringen, die gesamte Versicherungsleistung aus dieem Schadenfall zu erhöhen.

Prüfe bitte auch, ob du nicht ein gebrauchtes Grundfahrzeug bekommen kannst, welche in etwa genau so alt ist und genau so viel gelaifen hat, wie dein verunfalltes Fahrzeug. Als Rehaträger würde ich dich das prüfen lassen. Wenn du alles tutti completti erstattet bekommen würdest, dnn hättest du dich am Ende doch ehrlich gesagt an dem Unfall bereichert.

Trotzallemdem würde ichden Kopf nicht hängen lassen, wie du siehst, gibt es einige Argumentationsmöglichkeiten und Anspruchsgrundlagen um die Sache wieder hinzubügeln.

Viel Glück JoJoMS

am 10. März 2011 um 8:30

ich habe mal eine allgemeine Frage zur Versicherung, worüber ich mir bisher keine Gedanken gemacht habe:

Habt Ihr Euerer KFZ-Versicherung die Umbauten mitgeteilt, oder sind diese, da sie mit dem PKW fest verbunden sind, automatisch mitversichert?

Sonderausstattungen sind eigentlich grundsätzlich nicht mitversichert. Streng genommen gilt das auch für die Seriensonderausstattung des Fahrzeugherstellers. Sonderausstattungen bis 5.000 Euro gelten aber als beitragsfrei mitversichert. Ich habe meinem Versicherer bei Vertragsabschluss mitgeteilt, dass er viele Seriensonderausstattungen hat und dazu noch mit einme Rollstuhlkran nachgerüstet wird. So ist man auf der sicheren Seite. Prinzipiell könnte der Versicherer eine Zusatzprämie verlangen, er verzichtet aber meistens drauf. Hintergrund der Überlegung sollte sein, dass der Versicherer im Schadenfall eine wesentlich höhere Entschädigung zu leisten hat, als bei einem Normalfahrzeug. Zur der Zeit, als B+C-Netz-Telefone im Auto noch 8.000 DM und mehr kosteten, war das ein aktuelles Thema.

Wer im Schadenfall ein Problem mit dem Versicherer bekommt, weil er möglicherweise vorvertragliche Anzeigenpflichten verletzt hat (Nichtangabe einer Risikoerhöhung durch Sondereinbauten), sollte jedoch darauf verweisen, dass zwischen einem Pkw in der Gundausstattung und dem Luxusmodell mit allem PiPaPo nicht differenziert wird. Da wird nur auf die Typklasse des Fahrzeuges abgestellt. Insofern sollte eine behindertengereche Nachrüstung auch keine Rolle spielen.

Da eine behindertengerechte Sonderausstattung für den Versicherer regelmäßig immer das Risiko einer höheren Entschädigungsleistung im Schadenfall mit sich bringt, sollte man unbedingt bei Vertragsabschluss darauf verweisen. Besteht der Vertrag bereits, sollte man mit dem Versicherer, besser seiner Agentur, sprechen und ggf. das Risiko schriftlich nachträglich anzeigen. Natürlich birgt das immer die Gefahr, dass der Versicherer einen Zusatzprämie verlangt. Das aber wäre am Ende nicht sehr behindertenfreundlich und zeigt dann nicht unbedingt von der Sozialkompetenz einer Versicherung. Ich denke daher, dass - wie bei mir - auch ohne Zusatzprämie geht.

Wer nichts unternimmt, kann am Ende dumm da stehen, wenn er selbstverschuldet einen Totalschaden "baut" und der Versicherer evtl. nicht die behindertengerechte Sonderausstattung zahlt. Ich habe das ja mal an einem Fall hier durchkalkuliert. Er führte zu einer katastophalen Entschädigungsleistung wenn der Versicherer nicht mitspielt. Dabei sollte man auch das Risiko gegenüber dem Leistungsträger berücksichtigen, der der verlangt bei Gewährung einer Kfz-Hilfe, dass der Leistungsempfänger in der Regel für die ersten 5 Jahre ein Vollkaskoversicherung abschließt. Dabei geht er natürlich davon aus, dass diese so gestaltet wird, dass die behindertengerechten Sonderausstattungen so gut wie möglich mitversichert sind. Allein durch den Wertverlust und der Tatsache, dass die Kaskoversicherung üblicherweise nach dem Zeitwert leistet, ergibt sich ein vom Leistungsempfänger oder aber auch vom Leistungsgeber eine erhebliche Differenz. Wie man in dem Schadenfall in diesem Thread lesen kann, tun sich auch die Sachverständigen schwer, den Zeitwert einer behindertengerechten Sonderausstattung zu bewerten.

Ergebnis : Zeit die behindertengerechte Sonderausstattung dem Versicherer ggf. auch nachträglich an. Verhandelt notfalls, wenn er eine Zusatzprämie haben möchte und erwähnt dabei, dass man in dem Fall überlegt, den Versicherer bei der nächstmöglichen Gelegenheit zu wechseln. Selbst wenn man eine kleine Mehrprämie zahlen müßte, dann steht diese in keinem Verhältnis zur Finanzierungslücke in Schadenfall. Da ist es eigentlich keine Überlegung, ob man sich und den Rehaträger nicht doch bestmöglichst absichert.

LG JoJoMS

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität