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Behindertenparkausweis - Unnu?
Hallöchen!
Ich habe heute meinen Behindertenparkausweis bekommen. In dem dazugehörigen Merkblatt sind die Behindertenparkplätze und die Umweltzonen nicht erwähnt. Heißt das, daß ich in den Umweltzonen die Plakette brauche und nicht ohne Plakette in die Umweltzone darf?
Oder geht man davon aus, daß das eh allgemein bekannt ist und keiner Erwähnung bedarf?
Laßt mich nicht dumm sterben...
Liebe Grüße
Meehster
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11 Antworten
Hallo meehster,
in --> diesem Thread wurde schon einiges dazu gesagt. Lies dir speziell --> das mal durch. Aber vielleicht gibt es ja mittlerweile schon mehr praktische Erfahrungen dazu, das wäre natürlich gut.
Grüße,
Spy
Moin Moin!
Also heißt das Parkausweis -> Berechtigung für Behindertenparkplätze und Umweltzonen, automatisch und ohne Weiteres Zutun?
Von Umweltzonen bin ich ja glücklicherweise weit entfernt, aber bei Behindertenparkplätzen war mein Purzel sehr unsicher und hat mich quasi mitverunsichert.
Meinen Parkausweis habe ich übrigens vorhin das erste Mal benutzt. Ich habe knappe drei Stunden bei Vooosn vor der Tür im eingeschränkten Halteverbot geparkt
Liebe Grüße
Meehster
moin zusammen,
"...Von Umweltzonen bin ich ja glücklicherweise weit entfernt..."
Fährst Du ned mal nach Bremen? Da ist für die Innenstadt ab 1.1.09 Einrichtung einer Umweltzone geplant.
Hast Du einen blauen Behindertenparkausweis bekommen? Wenn ja Glückwunsch. Hier im Bundesland Bremen reichts bei mir nur für den Behindertenparkausweis für Personen mir dem Merkzeichen "G".
Zum Thema Umweltzonen guggst Du hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltplakette#Merkmale). Ansonsten ist das Thema Behindertenparkausweis in Umweltzonen ja bereits bis zum kollektiven Erbrechen hier diskutiert worden. ggg
Grüsse
der_Unbekannte
Moin Moin!
Ja, es ist ein solches blaues Ding. Wohl dem, der in Delmenhorst wohnt
Die Innenstadt in Bremen nutze ich eigentlich nie - und wenn, dann parkte ich bisher bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings ist das auch schon ein Bißchen her
Mit den Umweltzonen und dem Parkausweis ist wirklich bis zum Erbrechen diskutiert worden, darum geht es auch nicht - zumal unser Fiat eh schon die grüne Plakette kleben hat. Die einzige Unsicherheit, die ich bzw. wir hatten, ist die, ob mein Parkausweis "reicht", insbesondere für die Behindertenparkplätze.
Liebe Grüße
Meehster
moin zusammen,
moin meester, in der
"Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge"
steht unter Ausnahmen:
"...Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl nachweisen. ..."
Quelle:wikipedia.org
Dein blauer Ausweis reicht also aus.
Grüsse
der_Unbekannte
Sicherlich reicht der blaue Parkausweis aus, nur woher soll der aufmerksame Ordnungshüter oder die Politesse wissen, daß der Fahrzeugführer, der grade ohne diese Markierung in der Umweltzone guten Gewissens herumfährt, auch diesen Parkausweis besitzt? Folglich wird man dann angehalten und nach Klärung der Lage auch wieder entlassen. Der Haken ist, Kollege am anderen Ende der Zone weiß nichts davon und das gleiche Spiel geht wieder von vorne los.
Dieses Spielchen hatte ich vor einiger Zeit in der Innenstadt von Stuttgart, nachts nach 2 Uhr insgesamt vier mal angehalten worden. Nachdem ich wieder am Heimatwohnort ankam, erschienen mir die paar Euro für die Plakette doch recht sinnvoll, da auch hier ab Januar Umweltzonen aktiv sind. Und wenn ich dann mal schnell eine Rollstuhltoilette brauche, können die paar Minuten, bis alles erklärt wurde, schon ein paar Minuten zuviel sein, abgesehen von der vergeudeten Zeit.
Und selbst das Rolli-Symbol aufs Auto kleben macht nicht viel Sinn, da dieses nicht amtlich ist. Abgesehen davon, mag ich keine Aufkleber jeglicher Art..Höchstens den Piratenelch...
Also ich find, dass Katzenvater schon recht hat. Für die 5 Euro spart man sich eine Menge Zeit. Wenn ich jetzt auf der Autobahn fahre seh ich im Ruhrgebiet an Abfahrten immer öfter das Hinweisschild, dass man u.U. in Umweltzonen einfährt.
Von der Sache her find ich die Regelung mit dem Aufkleber auch nicht so gut, denn der ist nicht wirklich geschützt und man bekommt ihn überall. Woher sollen die Ordnungshüter wissen, ob man berechtigterweise ein Plaktette hat. Ich denk, dass man an diese Plaketten auch einfach so dran kommt. Leider - denn so wird das Ziel nicht erreicht.
Die Ausnahme im Gesetzestext ist ja besonders für diejenigen Behinderten hilfreich, deren Fahrzeug keine Plakette bekommen würde. Z.B. beim T-Modell Diesel von Mercerdes aus den frühen 90igern bekommt man wohl keine Plakette. Ich hab den Wagen mal als Beispiel genommen, weil da prima nen manueller Rollstuhl reinpaßt. Behinderte fahren ja auch recht oft sehr gepflegte ältere Fahrzeuge mit wenig KM auf dem Tacho, da wäre es jetzt ne reine Katastrophe, wenn die ihren Wagen nicht mehr in einer Umweltzone abstellen können. Ärgerlich wenn man jetzt vielleicht nur ein "G" statt einem "aG" im Schwerbehinderstenausweis hat. Auch regional schient es ja bei der Anerkennung der außergewöhnlichen Gehbehinderung große Unterschiede zu geben. Ich hoffe, dass die Behörden da ein Einsehen haben und Menschen helfen, die ein Auto haben, dass keine Plakette bekommt und die selber keinen Schwerbhindertenparkausweis bzw. ein "aG" "bl" oder "h" im Ausweis haben. Dann müssen die sich wohl nach einem anderen Wagen umsehen.
Wer ne Plakette für seinen Wagen bekommen kann obwohl er auch so aufgrund seiner Behindereung in eine Umweltzone fahren kann, der sollte sich einfach so ein Teil gönnen.
Die uralten blauen Schwerbehindertenparkausweise wurden ja gern mal "vererbt" (von Opa oder Oma die z.T. schon vor Urzeien verstorben sind). Da ists doch ganz gut, wenn solche unberechtigt genutzten alten Parkausweise vielleicht auch bei eine Umweltzonenplakettenüberprüfung aus dem Verkehr gezogen werden.
Vor 2 Jahren habe ich mal nen Knöllchen in Holland bekommen, weil ich mit meinem alten blauen Schwerbehinderten-Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz stand. Die Holländer erkennen den alten Ausweis wohl nicht an. Im übrigen sind die da auch wohl sehr komisch, was die alten grauen Führerscheine angeht. Wer da Ärger aus dem Weg gehen will, der tauscht sowohl seinen Schwerbehindertenparkausweis gegen einen neuen mit Paßbild um und gleich auch seinen alten grauen Führerschein. Die Umweltplakette sollte man auch haben, wenn man sie bekommen kann. Sind doch Kleinigkeiten, die einem Ärger ersparen.
LG JoJoMS
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Meinen Parkausweis habe ich übrigens vorhin das erste Mal benutzt. Ich habe knappe drei Stunden bei Vooosn vor der Tür im eingeschränkten Halteverbot geparkt
Da haste aber Glück gehabt, man hätte Dich auch abschleppen können.
Dein blauer Ausweis ist kein "Freifahrtschein" für überall Parken.
Schau mal in dem Beiblatt wo Du Parken darfst und wo nicht.
Gerade in Holland sind die schnell dabei. Ich habe mit meinem damaligen Fahrzeug auf einem Parkplatz gestanden mit dem Ausweis, in Holland müssen Behinderte auch Parkgebühren zahlen. Ich war auf dem Weg zum Automaten, kaum hatte ich von meinem Fahrzeug entfernt und schon hatte ich Knöllchen. Ich sah den Knöllchenschreiber noch schreiben. Ich sprach ihn an, er tat so als wäre er taub bzw. würde mich nicht verstehen.
Ich bekam ein Knöllchen über 42 € . Der Vorfall war im Jahre 2001. Bekam zwar einen Zahlschein mit der Aufforderrung ich solle es bezahlen aber ich habe das Knöllchen bis heute nicht bezahlt. bislang ist noch keine weiter Zahlungsauforderung gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Meinen Parkausweis habe ich übrigens vorhin das erste Mal benutzt. Ich habe knappe drei Stunden bei Vooosn vor der Tür im eingeschränkten Halteverbot geparkt
Da haste aber Glück gehabt, man hätte Dich auch abschleppen können.
Dein blauer Ausweis ist kein "Freifahrtschein" für überall Parken.
Schau mal in dem Beiblatt wo Du Parken darfst und wo nicht.
Im eingeschränkten Halteverbot darf man mit dem Blauen Ausweis Parken wenn in der Nähe keine andere Parkmöglichkeit besteht. Das habe ich auch schon gemacht. Natürlich darf man in absoluten Halteverbot nicht Parken.
Zitat:
Original geschrieben von Polarbaer64
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
....schau mal in dem Beiblatt wo Du Parken darfst und wo nicht.....
....im eingeschränkten Halteverbot darf man mit dem Blauen Ausweis Parken wenn in der Nähe keine andere Parkmöglichkeit besteht........
Uuppss, muß wohl wieder mal auf meinem Beiblatt nachschauen was geht und was nicht.
Klemmt schon jahrelang ungenutzt in der Sonnenblende.