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Bei Autoverkauf, Abmeldung und späterem Rückkauf: wer versichert?

Themenstarteram 16. März 2013 um 11:51

Moin zusammen.

Folgende fiktive Konstellation: jemand verkauft Jemand ein Auto. Auto wird abgemeldet, die Versicherung bekommt die Abmeldebestätigung. Der Käufer will nach einigen Tagen das Auto zurückgeben er den Restkaufpreis nicht hat Das Auto wurde noch auf ihn umgemeldet, eine Rücknahme also kein Thema.

Muss der Ex-und jetzt Wiederbesitzer retour zur Vorversicherung, oder kann man sich eine neue Versicherung suchen?

Fakt ist ja:

Beim Abmelden:

Wird ein Fahrzeug abgemeldet und verschrottet, endet auch die bestehende Autoversicherung. Die Abmeldung kann der Halter bei der zuständigen Zulassungsstelle unter Vorlage der alten Kennzeichen und der vollständigen Fahrzeugpapiere vornehmen. (...) Die Zulassungsstelle setzt dann die Versicherung über die Abmeldung des Fahrzeugs in Kenntnis. Die bis zum Jahresende bereits eingezahlten Beiträge für die Kfz-Versicherung erhält der Kunde zurück. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Rückzahlung dient das Datum, an dem das Fahrzeug bei der Behörde abgemeldet wurde.

Wird ein neues Fahrzeug auf den Halter zugelassen, kann er für dieses eine neue Kfz-Versicherung bei seiner bisherigen Versicherung oder bei einem Versicherer seiner Wahl abschließen. Bei einem Kfz Versicherungswechsel werden die Schadenfreiheitsrabatte vom neuen Versicherer übernommen. Als Nachweis der bereits erreichten Schadenfreiheitsklassen dient die letzte vorliegende Beitragsrechnung der erloschenen alten Autoversicherung.

Insofern: was wenn statt ...neues... das alte vor der Tür steht?

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9 Antworten

Hallo,

was für eine konfuse Beschreibung.

Wieso Verschrottung ???

Wenn ein Kfz vorübergehend abgemeldet oder umgemeldet wird, dann erlischt in der Regel der alte Versicherungsvertrag.

Wenn man dann das Fahrzeug wieder auf sich zulassen will, dann ist das nichts anderes als wenn man ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen will.

Liebe Grüße

Herbert

manchmal hilft die SuFu:

http://www.motor-talk.de/.../...rch-auto-ab-und-anmelden-t3304812.html

da waren sich die Leute hier einig, dass ein Versicherungswechsel auf diesem Weg nicht geht...

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Wenn ein Kfz vorübergehend abgemeldet oder umgemeldet wird, dann erlischt in der Regel der alte Versicherungsvertrag.

Wenn man dann das Fahrzeug wieder auf sich zulassen will, dann ist das nichts anderes als wenn man ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen will.

Beim Ummelden stimmt es, wenn dort dann ein neuer Halter Eigentümer des Fahrzeuges wird.

Das reine Ab- und wieder Anmelden reicht dazu jedoch nicht aus. Hier kann man dann nur eine ordentliche Kündigung zum Versicherungsablauf aussprechen.

@TE: Deine bisherige Versicherung hält also die älteren Rechte, somit musst du dein Auto wieder dort versichern. Ein Wechsel ist, wie gesagt, erst zum Ablauf möglich.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Wenn ein Kfz vorübergehend abgemeldet oder umgemeldet wird, dann erlischt in der Regel der alte Versicherungsvertrag.

Wenn man dann das Fahrzeug wieder auf sich zulassen will, dann ist das nichts anderes als wenn man ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen will.

Beim Ummelden stimmt es, wenn dort dann ein neuer Halter Eigentümer des Fahrzeuges wird.

Das reine Ab- und wieder Anmelden reicht dazu jedoch nicht aus. Hier kann man dann nur eine ordentliche Kündigung zum Versicherungsablauf aussprechen.

@TE: Deine bisherige Versicherung hält also die älteren Rechte, somit musst du dein Auto wieder dort versichern. Ein Wechsel ist, wie gesagt, erst zum Ablauf möglich.

Hallo,

bezüglich der vorübergehenden Abmeldung hast Du natürlich recht.

Die Beschreibung hat mich völlig irritiert und ich glaube, dass die auch in sich nicht logisch ist.

Vermutlich fehlt da im Satz "Das Auto wurde noch auf ihn umgemeldet, eine Rücknahme also kein Thema"

das Wörtchen "nicht".

Liebe Grüße

Herbert

@TE:

Nein, dieser "Trick", um unterjährig die Versicherung zu wechseln, wird wohl nicht funktionieren...

Themenstarteram 30. März 2013 um 11:11

Vielen Dank für die Antworten. Sorry wenn die TE zu konfus war.

Herbert, natürlich ohne "...verschrottet". Und du hast recht, da fehlt das Wort "...nicht".

Wie ich es verstehe würde also selbst die reine Abmeldung eines Autos, ein Verkauf innerhalb der Familie und die spätere Rücknahme nicht zu einer neuen Versicherung führen?

In Versicherungsbedingungen lese ich wie folgt:

Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversi-

cherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen

Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzu-

setzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags

aufzufordern.

Weiterhin: Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der Versicherungsvertrag auf

den Erwerber über.

Es sollte aber doch die Schwester, die ein Auto nach einer Abmeldung übernimmt, Ihre eigene Versicherung nehmen dürfen? Muss dazu die Schwester auch in den Brief, oder kann man wenigstens den Eintrag sparen.

VN und Halter müssen ja soweit ich weiß nicht identisch sein.

Zitat:

Original geschrieben von Mike-at-MT

Wie ich es verstehe würde also selbst die reine Abmeldung eines Autos, ein Verkauf innerhalb der Familie und die spätere Rücknahme nicht zu einer neuen Versicherung führen?

Korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von Mike-at-MT

Es sollte aber doch die Schwester, die ein Auto nach einer Abmeldung übernimmt, Ihre eigene Versicherung nehmen dürfen? Muss dazu die Schwester auch in den Brief, oder kann man wenigstens den Eintrag sparen.

VN und Halter müssen ja soweit ich weiß nicht identisch sein.

VN und Halter müssen nicht identisch sein, richtig.

Allerdings bieten längst nicht alle Versicherungen eine abweichende Halterschaft mit Bruder und Schwester an.

Ein Auto gilt für die Versicherung erst dann als verkauft, wenn ein neuer Halter im Brief steht.

Dann kann man also auch die Versicherung wechseln.

Verkaufst du das Auto also an deine Schwester und sie meldet das Auto auf sich an, kann sie sich auch die Versicherung aussuchen.

Die Versicherung geht zwar theoretisch auf deine Schwester über, aber in diesem Falle hat sie ein Sonderkündigungsrecht. Ähnlich wie bei der Gebäudeversicherung.

Dadurch wird einfach sichergestellt, dass das Auto zu jeder Zeit versichert ist.

Allerdings muss da bei der KFZ-Versicherung nicht gekündigt werden, es reicht, wenn sie sich eine EVB einer anderen Versicherung besorgt und das Auto dann dort versichert.

Themenstarteram 1. April 2013 um 10:37

Danke dir.

Zitat:

Ein Auto gilt für die Versicherung erst dann als verkauft, wenn ein neuer Halter im Brief steht.

und

Zitat:

es reicht, wenn sie sich eine EVB einer anderen Versicherung besorgt und das Auto dann dort versichert.

Wenn also eine neue Versicherung trotz abweichendem Halter im Brief dem neuen Besitzer eine EVB stellt, sollte das reichen, richtig?

Inwiefern würde denn eine Alt-Versicherung erfahren, dass der Halter nicht gewechselt wurde. Letztendlich bekommt doch eine "Altversicherung" eine Abmeldebestätigung elektronisch von der Zulassung übermittelt. Meldet die Schwester später das Fzg. mit einer neuen EVB an, erfolgt dann überhaupt nochmals eine Meldung an die Altversicherung?

lass dich da nochmal professionell beraten oder such online Werbelink entfernt - twindance/MT-Moderation nach Versicherungen und befrage sie.

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